Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1930/31: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Infobox EH38-Meisterschaft | |||
| Titel=Österreichische Eishockey-Meisterschaft | |||
| Saison=1930/31 | |||
| davor=1929/30 | |||
| danach=1931/32 | |||
| SpielTyp=Scheibe | |||
| Ort=Wien und Niederösterreich | |||
| Dauer=15.12.1930 bis 09.03.1931 | |||
| VA-Org=Österreichischer Eishockeyverband, Wien | |||
| TlnAnz=27 | |||
| Pos-1=Wiener Eislauf Verein | |||
| Pos-2=wiener Athletiksport Club | |||
| Hw-Text= | |||
}} | |||
Die '''Eishockey-Meisterschaft 1930/31''' ist die neunte Meisterschaft des OeEHV, in der mit der Scheibe gespielt wird. | Die '''Eishockey-Meisterschaft 1930/31''' ist die neunte Meisterschaft des OeEHV, in der mit der Scheibe gespielt wird. | ||
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=Österreichische Eishockey-Meisterschaft | =Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1930/31= | ||
==Meisterschaft== | ==Meisterschaft== | ||
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==Teilnehmer 1930/31== | |||
==Teilnehmer | |||
{|class="wikitable" | {|class="wikitable" | ||
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|[[Eislaufverein St. Pölten]] (St. Pölten) | |[[Eislaufverein St. Pölten]] (St. Pölten) | ||
|- | |- | ||
|[[Hockeyclub Währing]] ( | |[[Hockeyclub Währing]] (HC Währing | ||
|- | |- | ||
|[[Hockeyclub Währing]] II ( | |[[Hockeyclub Währing]] II (HC Währing) | ||
|- | |- | ||
|[[Mödlinger Eislauf Club]] (MEC) | |[[Mödlinger Eislauf Club]] (MEC) | ||
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| 25. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz||PSK - CEV EV||M||6:2 (1-1,4-0,1-1)||||s.u. | | 25. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz||PSK - CEV EV||M||6:2 (1-1,4-0,1-1)||||s.u. | ||
|- | |- | ||
|27. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC - CEV|| M||3:0 || || | |27. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC - CEV|| M||3:0 (Senat) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|27. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||HC Währing - PSK ||M|| 3:4(0-3,2-1,1-0)|| ||s.u. | |27. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||HC Währing - PSK ||M|| 3:4(0-3,2-1,1-0)|| ||s.u. | ||
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*Schiedsrichter: Hauptmann Tolar | *Schiedsrichter: Hauptmann Tolar | ||
*Team PSK: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Sturm: Ernst Schmucker, Johann Gartner, Franz Henhapel, Ersatz: Franz Schilling, Gustav Bauer, | *Team PSK: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Sturm: Ernst Schmucker, Johann Gartner, Franz Henhapel, Ersatz: Franz Schilling, Gustav Bauer, | ||
Team WAC: Tor: Kahane, Verteidiger: Dr. Schenner, Wondra, Sturm: Oppenheim, Dr. Rödl, Roman Winter, Moizischek, Wessely, Pontzen, | *Team WAC: Tor: Kahane, Verteidiger: Dr. Schenner, Wondra, Sturm: Oppenheim, Dr. Rödl, Roman Winter, Moizischek, Wessely, Pontzen, | ||
*Das Meisterschaftsspiel auf dem Engelmannplatz von PSK und WAC endete 0:1(0-0,0-0,0-1). Die beiden ersten Drittel blieben torlos. Das Tor für den WAC schoss Roman Winter. Es fiel wohl aus einer Off-side-Position, indem Dr. Rödl die Scheibe an Roman Winter abgab. Oerdögh hatte nur eine kleine Stelle an seinem Tor nicht gedeckt und genau dort traf die Scheibe ins Tor hinein. Das Ergebnis des Spiels war eine Überraschung. Der WAC spielte geschlossen, während die PSK-Spieler ihr Glück mit Einzelvorstößen versuchten. Torwart Kahane bei WAC hatten einen hervorragenden Tag und hielt alles, was auf ihn zukam. Beim PSK vermisste man ein System. Die Spielanteile beider Mannschaften waren wohl gleich. | *Das Meisterschaftsspiel auf dem Engelmannplatz von PSK und WAC endete 0:1(0-0,0-0,0-1). Die beiden ersten Drittel blieben torlos. Das Tor für den WAC schoss Roman Winter. Es fiel wohl aus einer Off-side-Position, indem Dr. Rödl die Scheibe an Roman Winter abgab. Oerdögh hatte nur eine kleine Stelle an seinem Tor nicht gedeckt und genau dort traf die Scheibe ins Tor hinein. Das Ergebnis des Spiels war eine Überraschung. Der WAC spielte geschlossen, während die PSK-Spieler ihr Glück mit Einzelvorstößen versuchten. Torwart Kahane bei WAC hatten einen hervorragenden Tag und hielt alles, was auf ihn zukam. Beim PSK vermisste man ein System. Die Spielanteile beider Mannschaften waren wohl gleich. | ||
:Der MOBA legte bei seiner Beglaubigung fest, dass das Spiel neu auszutragen ist. Der Grund hierfür wird nicht angegeben.<ref>Der Eishockeysport 1. Jänner 1931</ref> | :Der MOBA legte bei seiner Beglaubigung fest, dass das Spiel neu auszutragen ist. Der Grund hierfür wird nicht angegeben.<ref>Der Eishockeysport 1. Jänner 1931</ref> | ||
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* | *23. Februar 1931: '''WAC-Protest hatte Erfolg''' | ||
:Dem Protest des WAC gegen die Neuaustragung des Spieles PSK - WAC wurde stattgegeben. Es bleibt somit bei der Wertung des Meisterschaftsspieles mit 0:1 für den WAC | :Dem Protest des WAC gegen die Neuaustragung des Spieles PSK - WAC wurde vom Protestsenat in seiner Sitzung am 23. Februar 1931 stattgegeben. Es bleibt somit bei der Wertung des Meisterschaftsspieles mit 0:1 für den WAC.<ref>Der Eishockeysport 6. März 1931</ref> | ||
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''' | '''Einspruchssenat wird vom eingesetzt''' | ||
:Für den Einspruch CEV gegen die Absetzung des Spieles CEV - WAC am 27. November 1931 wird nachstehender Protestsenat bestimmt: Dr. Weiss, Dr. O. Schindler (OeEHV), O. Klossy (Hauptverband).<ref>Der Eishockeysport 20. Mäzr 1931</ref> | |||
'''Schiedsspruch zugunsten des WAC''' | |||
*In der Ausgabe 1 der Zeitschrift der Eishockeysport der Spielzeit 1931/32 wird die Entscheidung des Senats über dem Einspruch des CEV bekanntgegeben. Danach wird das Spiel WAC - CEV mit 3:0 für den WAC beglaubigt, der auch 2 Punkte erhält. Die Meisterschaftstabelle wurde hiernach in der geänderten Fassung veröffentlicht. | |||
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! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! Punkte !!Bemerkungen | ! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore !! Punkte !!Bemerkungen | ||
|- | |- | ||
| 1 || [[Wiener Athletiksport Club]] || 4 || 3 || 0 || 1 || | | 1 || [[Wiener Athletiksport Club]] || 4 || 3 || 0 || 1 || 11:1 || 6 || | ||
|- | |- | ||
| 2 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] || 4 || 3 || 0 || 1|| 15:6 || 6 || | | 2 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] || 4 || 3 || 0 || 1|| 15:6 || 6 || | ||
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|} | |} | ||
:4. April 1931: Die Tabelle ist aus der Zeitschrift "Der Eishockeysport" des Jahrganges 1930/31 übernommen. Da der Einspruchsenat noch keine Entscheidung über das Spiel des WAC geben den CEV getroffen | :4. April 1931: Die Tabelle ist aus der Zeitschrift "Der Eishockeysport" des Jahrganges 1930/31 übernommen. Da der Einspruchsenat noch keine Entscheidung über das Spiel des WAC geben den CEV getroffen hatte, blieb das Spielergebnis offen. Nach dem Entscheid des Senats wurde das Ergebnis mit 3:0 und 2 Punkten für den WAC beglaubigt. Diese Entscheidung ist in die Tabelle eingebaut worden. | ||
====Entscheidungsspiel Sieger Gruppe A gegen Sieger Gruppe B==== | |||
*Auf Grund der offenen Senatsentscheidung des Spieles WAC - CEV hat der Verband angeordnet, dass beide Mannschaften, die, je nach Senatentscheid, den Gruppensieg erreichen können, gegen den WEV als Gruppensieger der anderen Gruppe antreten. Da der WEV beide Spiele gewinnt, kann er sich nach diesen beiden Spielen bereits als "Meister von Österreich 1931" im Eishockey bezeichnen. | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
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*Nach dem Senatsentscheid, der in der ersten Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht wird, erhält der WAC das Spiel gegen den CEV mit 3:0 und 2 Punkten beglaubigt. Somit ist der WAC Gruppensieger und das Spiel gegen den WEV, welches dieser mit 9:0 gewann, ist maßgeblich. | |||
'''Meister von Österreich 1931: Wiener Eislauf Verein''' | |||
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! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ||
|- | |- | ||
|4. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Allround - WBC|| M ||2:0(0-0,0-0,2-0) || ||s.u. | |4. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Allround - WBC|| M ||2:0(0-0,0-0,2-0) || ||s.u. | ||
Zeile 391: | Zeile 404: | ||
|8. Februar 1931 ||St. Pölten || Allround - St. Pölten|| M ||3:1(0-1,1-0,2-0) || ||s.u. | |8. Februar 1931 ||St. Pölten || Allround - St. Pölten|| M ||3:1(0-1,1-0,2-0) || ||s.u. | ||
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| | |15. Februar 1931 || St. Pölten||EV St. Pölten - WBC ||M ||6:0 || ||s.u. | ||
|} | |} | ||
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'''Spiel | '''Spiel 15. Februar 1931 EV St. Pölten - WBC M-Spiel''' | ||
*Schiedsrichter: | *Schiedsrichter: | ||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und dem WBC wurde vom MOBA mit 6:0 strafbeglaubigt. | *Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und dem WBC wurde vom MOBA mit 6:0 strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 14. März 1931</ref> | ||
Zeile 441: | Zeile 454: | ||
|11. Jänner 1931 || Stockerau || Siemens - Stockerau || M ||4:1 || ||s.u. | |11. Jänner 1931 || Stockerau || Siemens - Stockerau || M ||4:1 || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|14. | |14. Jänner 1931||Stockerau||PSV - Stockerau|| M||9:2 (4:1,3:0,2:1)||350 ||s.u. | ||
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|23. Jänner 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - PSV ||M||0:8(0-0,0-4,0-4) || ||s.u. | |23. Jänner 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - PSV ||M||0:8(0-0,0-4,0-4) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|13. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Siemens|| M|| 2:1|| || | |13. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Siemens|| M|| 2:1|| ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|21. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||PSV - Siemens||M||8:0(4-0,2-0,2-0) ||200 ||s.u. | |21. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||PSV - Siemens||M||8:0(4-0,2-0,2-0) ||200 ||s.u. | ||
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*'''Spiel 14. | *'''Spiel 14. Jänner 1931 PSV - Stockerau M-Spiel''' | ||
:Schiedsrichter: Ing. Langfelder | :Schiedsrichter: Ing. Langfelder | ||
:Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Hans Tatzer, Stürmer: Doppler, Gefink, Haunold, Ersatz: Bodenstein, Schwacha, Haslinger, | :Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Hans Tatzer, Stürmer: Doppler, Gefink, Haunold, Ersatz: Bodenstein, Schwacha, Haslinger, | ||
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*'''Spiel 23. | *'''Spiel 23. Jänner 1931 PSV - Reichsbund M-Spiel''' | ||
:Schiedsrichter: | :Schiedsrichter: | ||
:Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Schwacha, Stürmer: Doppler, Hans Tatzer, Haunold, | :Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Schwacha, Stürmer: Doppler, Hans Tatzer, Haunold, | ||
:Das Meisterschaftsspiel vor 150 Zuschauern auf dem WEV-Platz zwischen der PSV und dem Reichsbund Wien endete mit 8:0 (0:0,4:0,4:0) Toren. Die 8 Tore von Hans Tatzer erhielten den begeisterten Beifall der Zuschauer. Der Torwart der PSV zeigte eine sehr gute Leistung.<ref>Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10</ref> Im SportTagblatt vom 24. Jänner 1931 wird berichtet, dass Hans Tatzer alle 8 Tore schoss und die Drittelzeiten (0-0,3-0,5-0) betragen. | :Das Meisterschaftsspiel vor 150 Zuschauern auf dem WEV-Platz zwischen der PSV und dem Reichsbund Wien endete mit 8:0 (0:0,4:0,4:0) Toren. Die 8 Tore von Hans Tatzer erhielten den begeisterten Beifall der Zuschauer. Der Torwart der PSV zeigte eine sehr gute Leistung.<ref>Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10</ref> Im SportTagblatt vom 24. Jänner 1931 wird berichtet, dass Hans Tatzer alle 8 Tore schoss und die Drittelzeiten (0-0,3-0,5-0) betragen. | ||
'''Spiel 13. Februar 1931 Rbd Wien - Siemens M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund und Siemens endete 2:1. Das erste angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuanstragung beglaubigt. <ref>Der Eishockeysport 27. Februar 1931</ref> | |||
*'''Spiel 21. Februar 1931 PSV - Siemens M-Spiel''' | *'''Spiel 21. Februar 1931 PSV - Siemens M-Spiel''' | ||
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'''Spiel 27. Februar 1931 Rbd Wien - Stockerau M-Spiel''' | '''Spiel 27. Februar 1931 Rbd Wien - Stockerau M-Spiel''' | ||
*Schiedsrichter: Langfelder | *Schiedsrichter: Langfelder | ||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Stockerau | *Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Stockerau wurde vom MOBA mit einem Ergebnis von 2:0 und 2 Punkten strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 6. März 1931</ref> | ||
:Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften am 25. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>Das Gleiche gilt für das zweite angesetzte Spiel am 8. Februar 1931.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref> | :Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften am 25. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>Das Gleiche gilt für das zweite angesetzte Spiel am 8. Februar 1931.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref> | ||
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|09. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - WEC II ||M ||7:0 || || | |09. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - WEC II ||M ||7:0 || || | ||
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|13. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WEC II - WBC II|| M ||3:0 || || | |13. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WEC II - WBC II|| M ||3:0 || ||s.u. | ||
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|18. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - VfB II|| M ||1:1 ||s.u. | |18. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - VfB II|| M ||1:1 ||s.u. | ||
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:Der Verband beurkundete das Spiel dann mit 2:5 Toren. Die Torschützen von Mödling waren Kröger (3), Kerb (2) und Kreisler. Die beiden Tore des VfB schoss Fink. | :Der Verband beurkundete das Spiel dann mit 2:5 Toren. Die Torschützen von Mödling waren Kröger (3), Kerb (2) und Kreisler. Die beiden Tore des VfB schoss Fink. | ||
'''Spiel 13. Februar 1931 WEC II - WBC II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WEC II und WBC II endete 3:0. Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931 und wurde vom MOBA mit einer Neuaustragung des Spiels beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref> | |||
'''Spiel 18. Februar 1931 ÖWSC II - VfB II M-Spiel''' | '''Spiel 18. Februar 1931 ÖWSC II - VfB II M-Spiel''' | ||
*Schiedsrichter: | *Schiedsrichter: | ||
*Das Meisterschaftsspiel Nr. 456 zwischen dem ÖWSC II und dem VfB II endete 1:1. Da das gleiche Spiel auch am 21. Februar 1931 auf dem WEV-Platz (3) ausgewiesen war, wird hier die Beglaubigung des Spieles mit der Spielnummer aufgeführt. | *Das Meisterschaftsspiel Nr. 456 zwischen dem ÖWSC II und dem VfB II endete 1:1. Da das gleiche Spiel auch am 21. Februar 1931 auf dem WEV-Platz (3) ausgewiesen war, wird hier die Beglaubigung des Spieles mit der Spielnummer aufgeführt. | ||
:Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931. Das Spiel wurde vom MOBA mit der Neuaustragung des Spieles beglaubigt. | |||
====Tabelle==== | ====Tabelle==== | ||
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|05. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz|| PSK II- Siemens II|| M|| 7:1(1-0,1-0,5-1) ||||s.u. | |05. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz|| PSK II- Siemens II|| M|| 7:1(1-0,1-0,5-1) ||||s.u. | ||
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|09. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - Siemens II|| M ||6:1 || || | |09. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - Siemens II|| M ||6:1 || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|16. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC II - Siemens II|| M||4:4 || || | |16. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC II - Siemens II|| M||4:4 || || | ||
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|21. Februar 1931|| Wien, WEV-Platz|| HC Währing II - Siemens II || M||6:0 || || | |21. Februar 1931|| Wien, WEV-Platz|| HC Währing II - Siemens II || M||6:0 || ||s.u. | ||
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|21. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC II - Hakoah II|| M||3:1 || ||s.u. | |21. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz || WAC II - Hakoah II|| M||3:1 || ||s.u. | ||
Zeile 602: | Zeile 622: | ||
|25. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz || HC Währing II - Reichsbund Wien II||M|| 4:1|| || | |25. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz || HC Währing II - Reichsbund Wien II||M|| 4:1|| || | ||
|- | |- | ||
|09. März 1931 || Wien, Engelmann-Platz|| HC Währing II - PSK II ||M||3:0 || || | |09. März 1931 || Wien, Engelmann-Platz|| HC Währing II - PSK II ||M||3:0 (2-0,0-0,1-0) || || S. Woratscheck | ||
|} | |} | ||
Zeile 627: | Zeile 647: | ||
*Schiedsrichter: Hans Aigner | *Schiedsrichter: Hans Aigner | ||
*Das Meisterschaftsspiel der Reserven von PSK und Siemens endete mit 7:1(1-0,1-0,5-1) Toren. Die Schützen für den PSK waren Erich Rosar (3), Johann Gartner (3) und Josef Wurm. Für Siemens war Tanberger erfolgreich. | *Das Meisterschaftsspiel der Reserven von PSK und Siemens endete mit 7:1(1-0,1-0,5-1) Toren. Die Schützen für den PSK waren Erich Rosar (3), Johann Gartner (3) und Josef Wurm. Für Siemens war Tanberger erfolgreich. | ||
'''Spiel 09. Februar 1931 Rbd Wien II - Siemens II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund II und Siemens II endete 6:1. Das zuerst angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuaustragung beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 27. Februar 1931</ref> | |||
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*Schiedsrichter: Laurer | *Schiedsrichter: Laurer | ||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WAC II und Hakoah II endete 3:1. Das Spiel war schon vorher am 6. Februar 1931 und 18. Februar 1931 angesetzt worden und vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt worden.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref> | *Das Meisterschaftsspiel zwischen WAC II und Hakoah II endete 3:1. Das Spiel war schon vorher am 6. Februar 1931 und 18. Februar 1931 angesetzt worden und vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt worden.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref> | ||
'''Spiel 21. Februar 1931 HC Währing II - Siemens II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen HC Währing II und Siemens II wurde vom MOBA mit 6:0 und zwei Punkten strafbeglaubigt. | |||
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==Meisterschaftsausschreibung des Österreichischen Eishockeyverbandes 1930/31== | |||
Die Allgemeinen Bestimmungen der Meisterschaft des Vorjahres bleiben vollinhaltlich in Kraft. Der Text ist nachstehend aufgeführt. Der Punkt B: "Sonderbestimmungen für die Meisterschaft 1930/31" ist in der neuen Fassung unten angegliedert.<ref>Der Eishockeysport 06. November 1930</ref> | |||
'''A. Allgemeine Bestimmungen''' | |||
*§ 1 Teilnehmer | |||
Der Österreichische Eis-Hockey Verband schreibt eine "Meisterschaft von Oesterreich" im kanadischen Eishockey aus, an welcher alle Verbandsvereine mit einer oder mehreren Mannschaften teilnahmesberechtigt sind. Der Vorstand des OeEHV ist jeoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angabe von Gründen nicht zur Meisterschaft zuzulassen. Vereine, welche an der Meisterschaft teilnehmen, sind verpflichtet, ihre stärkste Mannschaft antreten zu lassen. | |||
*§ 2 | |||
Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Oesterreichischen Eis-Hockey Verbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden (Ausnahme § 6). Die vom Verband entsendeten Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden (siehe § 6). | |||
*§ 3 Austragung, Wertung, Platzwahl | |||
Die Vereine werden in Klassen und innerhalb derselben in Gruppen von höchstens sechs Vereinen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen der selben Gruppe. Die Meisterschaft wird nur in zwei Klassen ausgetragen. Sieger einer Gruppe ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt. Ein Sieg zählt zwei, ein unentschiedenes Spiel einen Punkt. Haben zwei Vereine einer Gruppe gleiche Punktzahl, entscheidet die größere Anzahl der Siege; ist diese gleich, ist das bessere Torverhältnis; bei gleichem Torverhältnis die Anzahl der geschossenen Tore maßgebend. Als Torverhältnis ist der größere Zahlenwert des Quotienten "Anzahl der geschossenen Tore, gebrochen durch Anzahl der erhaltenen Tore" anzusehen. Die Platzwahl wird nach Nennschluß durch das Los bestimmt, doch kann ein Verein der Platzwahl verlustig gehen (siehe § 14). | |||
*§ 4 Nennung | |||
Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes und unter Einhaltung der Nennungsfrist schriftlich an den OeEHV zu richten. Nachnennungen werden nicht berücksichtigt. | |||
*§ 5 Wettspieltermine | |||
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzen Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu. | |||
*§ 6 Schiedsrichter | |||
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der besetzte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginns (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, so haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute de Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Spiele bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste; solche Spiele können bei Nichterscheinen des besetzten und fehlen jeden anderen Verbandsschiedsrichters auch nach Einigung der beiden Vereine durch einen Nichtverbandsschiedsrichter geleitet werden. | |||
*§ 7 Wettspielzeit | |||
Die Meisterschaftsspiele dürfen nicht vor acht Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 beginnen. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitze an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muß. | |||
*§ 8 Meister, Siege, Ehrenzeichen | |||
Die in den Gruppen an erster Stelle placierten Vereine erhalten den Titel "Gruppensieger . Klasse 19..". Insolange kein Verein aus den Bundesländern (mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich) an der Meisterschaft teilnimmt, kämpfen um die Meisterschaft von Oesterreich die Gruppensieger der ersten Klasse gemäß § 3. Der Sieger dieses Bewerbes erhält den Titel "Meister von Oesterreich 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, für Spieler, welche mindestens an der Hälfte der Meisterschaft teilgenommen haben, gegen Ersatz der Kosten, weitere Ehrenzeichen vom Verbande anzusprechen. | |||
*§ 9 Aufstieg, Abstieg, Gruppeneinteilung | |||
Aus jeder Gruppe der II. Klasse steigt der erstplacierte Verein in die I. Klasse auf, aus jeder Gruppe der I. Klasse der letztplacierte Verein in die II. Klasse ab. Die Placierung ergibt sich aus dem Endstand der letztausgetragenden Meisterschaft. Scheidet ein Verein einer Gruppe der I. Klasse aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe. Eine Erhöhung der Teilnehmer einer Gruppe über sechs Vereine kann erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten. | |||
Die Einteilung in die Gruppen der I. und II. Klasse wird vom Verbande vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch erhoben werden kann. Bei Einteilung der Vereine in die Gruppen ihrer Klasse ist darauf zu achten, daß Vereine gleicher Spielstärke nicht in dieselbe Gruppe eingeteilt werden dürfen. Richtungsgebend für die Spielstärke ist die Placierung in den Gruppen der abgelaufenen Meisterschaft. Ein Austausch der Zusammensetzung der Gruppen ist anzustreben. Die auf- und absteigenden Vereine sind in die Gruppen durch Los einzuteilen. | |||
*§ 10 Beglaubigung von Wettspielen | |||
Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis beglaubigt. | |||
Nicht mit dem erzielten Torverhältnisse sind insbesonders die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen: | |||
:a) ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner | |||
:b) beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:0. Punktverlust für beide; | |||
:c) der angesetzte Spieltermin wird vom platzwählenden Verein nicht eingehalten: 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 11); | |||
:d) eine Mannschaft ritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt; | |||
:e) beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:0, Punktverlust für beide Vereine; | |||
:f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler usw.): 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt; | |||
:g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Mannschften: 0:0, Punktverlust für beide; | |||
:h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 12); | |||
:i) ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Punktverlust für den betreffenden Verein, selbst für den Fall, daß an dem ursprünglich angesetzten Spieltermin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.); | |||
:k) scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus | |||
::I vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele in seiner Gruppe, sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen; | |||
::II nach Austragung mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele 6:0 für den Gegner beglaubigt; | |||
:l) liegen bei einem Wettspiel Verschulden beider Vereine vor, die nach den obenstehenden Bestimmungen zu einer Strafbeglaubigung führen müssen, ist das Spiel mit 0:0 und Punktverlust für beide Vereine zu beglaubigen; | |||
:m) in allen Fällen höherer Gewalt ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Termin festzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall des Nichtfeststellung eines Schuldtragenden. | |||
*§ 11 Nichtantreten der Mannschaft, Spielfähigkeit des Platzes | |||
Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, verliert sie die Punkte. Ist das Spielfeld durch eine andere Spieldisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung am Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes gefällt hat. | |||
*§ 12 Spielberechtigung | |||
An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und in einem Orte Oesterreichs ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Oesterreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung. Spieler, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen. | |||
Hat ein Spieler für irgend einen Verein an der Meisterschaft teilgenommen, darf er für keinen anderen Verein in der laufenden Meisterschaft tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind für einen Verein im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten Spieles die Spielberechtigung für den Verein besaßen. Ferner darf bei Austragung einer restlichen Spielzeit nur die gleiche Spieleranzahl antreten, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand. | |||
*§ 13 Proteste | |||
Meisterschaftspiele "unter Protest" können nicht ausgetragen werden. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Bestimmungen zu entscheiden, ob der Protest zu Recht besteht oder abzuweisen ist. Kann der Schiedsrichter vor Anpfiff nicht entscheiden, ob dem Protestierenden recht zu geben ist, dann darf er das Spiel nicht leiten, aber auch der Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt. | |||
Der Protest wird vom Verbande entschieden, wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Alle Proteste sind vor Spielbeginn auf dem Berichte des Schiedsrichters zu vermerken und vom protestierenden Verein zu unterfertigen (Mannschaftsführer oder Sektionsleiter). | |||
*§ 14 Rücktritt von der Meisterschaft | |||
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine noch ausstehenden Spiele gemäß § 10, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein seine Zugehörigkeit zur I. Klasse (unbeschadet seiner Placierung); ein zweitklassiger Verein wird für die Dauer eine Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen. | |||
Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom Verbande festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Der Verein ist bis zur Austragung dieses Spieles suspendiert; wird das Spiel bis zu einem festgesetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als aus der Meisterschaft ausgeschieden. | |||
Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles durch den Verband, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl. | |||
*§ 15 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung | |||
Die Aufstellung eines Spielers, welcher nicht versichert oder nicht herzuntersucht ist oder eines Juniors unter 16 Jahren zieht keinen Punktverlust (§ 10, f,g), sondern lediglich Bestrafung nach sich. | |||
Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, so sind alle Spieler der schuldtragenden Mannschaft bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert. | |||
*§ 16 Reservemeisterschaften, Spielberechtigung, Titel | |||
Für die Meisterschaften der II und aller folgenden Mannschaften eines Vereines ist die Klassenzuteilung seiner ersten Mannschaft richtungsgebend, aber nicht ausschließlich bestimmend. | |||
Eine Beschränkung der Spielberechtigung von Spielern für Reservemannschaften mit Ausnahme § 12 (Meldebestimmungen, Alter usw.) besteht nicht, doch sollen Spieler der ersten Kampfmannschaft eines Vereines in Spielen der Ersatzmannschaften nicht aufgestellt werden. | |||
Titel und Preise für die Sieger in den Reservemeisterschaften werden nicht vergeben. | |||
*§ 17 Schlußbestimmung | |||
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen. | |||
==Sonderbestimmungen für die Saison 1930/31== | |||
*§ 1 Klasseneinteilung | |||
:Für die Meisterschaft 1930/31 sind auf Grund der Ergebnisse der Meisterschaft 1929/30 für die Klassen wie folgt nennungsberechtigt: | |||
:1. Klasse: WEV, PSK, CEV, WAC, VfB, ÖWSC, Hakoah, MEC, EHC Währing, WEC. | |||
:2. Klasse A: St. Pölten, WBC, Siemens, Fair, Reichsbund, Allround, Stockerau, so wie alle bis zum Nennungsschluss neu aufgenommenen Vereine und eventuell einige spielstarke Reserven; die Spiele der Reserven sind keine Punktekämpfe, sondern nur Pflichtspiele. | |||
:R.Klasse: Die Reserven der vorgenannten Vereine. | |||
*§ 2 Auf- und Abstieg. | |||
:Aus der Klasse 1 steigt aus jeder Gruppe der Letztplacierte (zusammen zwei Vereine) in die 2. Klasse ab, dagegen steigen aus jeder Gruppe der Klasse 2 der Erst- und der Zweitplacierte (zusammen vier Vereine) in die Klasse 1 auf. Scheidet ein Verein einer Gruppe der Klasse 1 aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe (siehe § 9 der Allgemeinen Bestimmungen). Bei Punktegleichheit der Letztplacierten entscheidet das Torverhältnis nur dann, wenn die betreffenden Vereine alle Wettspiele ausgetragen haben. Hat einer der beiden weniger Spiele ausgetragen, so rangiert er automatisch hinter dem anderen Verein. | |||
*§ 3 Nenngeld, Nennungsschluss | |||
:Das Nenngeld für eine Mannschaft der 1. Klasse beträgt S 20, für eine Mannschaft der übrigen Klassen S 10. | |||
:Nennschluss ist der 17. November 1930, 24.00 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an die Verbandsadresse Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten. | |||
*§ 4 Fahrtvergütung, Pflichtkarten, Absagen | |||
:Der platzwahlberechtigte Verein ist nicht verpflichtet, dem Gegner eine Fahrvergütung zu gewähren, vorausgesetzt, dass die Spiele am Sitz des platzwahlberechtigten Vereines ausgetragen werden. | |||
:Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet, dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 12 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben. Dem Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Karten zu hinterlegen. | |||
:Absagen eines vereinbarten Wettspieles, für welche triftige Gründe vorhanden sind, muss der Gegner nur dann zur Kenntnis nehmen, wenn sie spätestens 36 Stunden vor dem festgesetzten Wettspielbeginn bei der von ihm bekanntgegebenen Anschrift eingelaufen sind. Von der Absage ist der Wettspielreferent in gleicher Weise zu verständigen. | |||
:Beginn der Meisterschaft: 01. Dezember 1930 | |||
:Nichtantreten bei Spielen der Provinzvereine: Tritt bei Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen ein Wiener Verein in der Provinz gegen einen dortigen Verein bezw. ein Provinzverein in Wien gegen einen Wiener Verein ohne rechtzeitige Absage (Siehe Meisterschaftsausschreibung, Abschnitt B, § 4) nicht an, so hat der nichtantretende Verein den Betrag der Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für 10 Personen beim Verbande binnen einer Woche zu deponieren. Dieser Betrag wird nach Entscheidung des Verbandes dem anderen Verein entweder zur Absolvierung eines Spieles gegen einen nicht am gleichen Ort ansässigen Verein zur Verfügung gestellt, oder ihm gutgeschrieben.<ref>Der Eishockeysport 6. November 1930</ref> | |||
* '''Regeländerung "Zahl der Ersatzspieler"''' | |||
:Die Bestimmungen über die Anzahl der an einem Spiele teilnehmenden Spieler werden dahingehend abgeändert, dass statt zweier Ersatzfeldspieler nunmehr drei solcher Spieler an einem Spiele teilnehmen können. Die Gesamtzahl besteht nun aus 10 Spieler, und zwar einem Tormann, einem Tormannersatz und acht Feldspielern (inklusive drei Ersatzleute). Die Regel, das während des Spieles sich nur ein Tormann und fünf Feldspieler auf der Spielfläche befinden dürfen, bleibt nach wie vor aufrecht. Diese neue Bestimmung tritt ab heute in Kraft. Ob diese Bestimmung auch in ausländischen Spielen bereits vor dem Kongress, der im Februar stattfindet, zu gelten hat, wurde bei der Internationalen Eishockeyliga angefragt.<ref>Der Eishockeysport 13. November 1930</ref> | |||
*'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird. | |||
:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930</ref> | |||
*1. Auslosung | |||
:Die Auslosung wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 28. November 1930 veröffentlicht. Die fünf Endtermine der Runden werden später bekanntgegeben. Die Endtermine gelten für die Spiele Stockerauer EV und St. Pölten (siehe Punkt 2) nur dann, wenn in diesem Zeitabschnitte Natureis zustande kommt. Fällt ein Spiel mangels Natureis aus, so wird hierfür vom Wettspielreferenten unbeschadet der innerhalb der nächstfolgenden Runden festgesetzten Spiele ein eigener Termin bestimmt. | |||
:Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | |||
*2. Austragungsort | |||
:Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe Nr. 3, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 2, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1. | |||
:Die Vereine Stockerau und St. Pölten werden angewiesen, für den Fall das ein angesetztes Spiel abgesagt wird, hiervon bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn die Telefonnummer U19-9-92 (Schaffer) in Kenntnis zu setzen. Ebenso wird der Wiener Gegner verpflichtet, sich unter der gleichen Tel-Nr. zu erkundigen, ob das Spiel eventuell abgesetzt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrauslagen für den gegnerischen Verein und Schiedsrichter oder Platzspesen) herangezogen wird. | |||
3. Fahrtvergütung | |||
:Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. | |||
:Ist zu einem Spiel gegen Stockerau oder St. Pölten der Wiener Gegner eingetroffen und gelangt das Spiel aus irgendeinem Grunde nicht zur Austragung, bezw. wird das Spiel neuerlich vom Referenten angesetzt, so sind die Fahrtspesen - unter der Voraussetzung, dass beide Vereine die Bestimmung des Punktes 2, Absatz 3, eingehalten haben - für dieses zweite Spiel von beiden beteiligten Vereinen mit je zur Hälfte zu tragen. | |||
*Der Endtermin für die 1. Runde aller drei Klassen wird mit dem 21. Dezember 1930 festgelegt.<ref>Der Eishockeysport 12. Dezember 1930</ref> | |||
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==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> | ||
==Quellenangaben== | ==Quellenangaben== | ||
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1930/31 | *Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1930/31 | ||
*SportTagblatt Wien | |||
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Aktuelle Version vom 5. März 2024, 18:38 Uhr
Eishockey in Österreich bis 1938 | |
---|---|
Österreichische Eishockey-Meisterschaft | |
1929/30 - 1930/31 - 1931/32 | |
Spieltyp: | Scheibe |
Austragungsort: | Wien und Niederösterreich |
Dauer: | 15.12.1930 bis 09.03.1931 |
Veranstalter: | Österreichischer Eishockeyverband, Wien |
Teilnehmeranzahl: | 27 |
Meister: | Wiener Eislauf Verein |
Vizemeister: | wiener Athletiksport Club |
Hinweise: | |
| |
Testversion 0.1 |
Die Eishockey-Meisterschaft 1930/31 ist die neunte Meisterschaft des OeEHV, in der mit der Scheibe gespielt wird.
Dieser Artikel befindet sich in der Überarbeitung
Geschichte
- Erstmalig wurde im OeEHV in der Saison 1922/23 die Österreichische Eishockey-Meisterschaft mit der Scheibe gespielt. Österreich war eines der letzten Länder in Europa, welches die Umstellung vom Ball auf die Scheibe vornahm. Die ersten beiden Meisterschaft wurden zu Ende gespielt, die dritte abgebrochen. In der vierten Meisterschaft wurde nach dem Wiener System gespielt. Dieses neue System fand keine große Zustimmung und so wurde 1926/27 wieder in eine 1. Klasse bzw. Liga und 2. Klasse eingeteilt. In der Saison 1927/28 traten in 2 Klassen insgesamt 35 Vereinsmannschaften zur Meisterschaft an. Auch in dieser Saison schafft es des OeEHV nicht, die Provinzvereine in die Österreichische Meisterschaft einzubeziehen. In der Saison 1928/29 verfügt der Eishockeyverband über 15 Eishockeyvereine in Wien, 21 sind in der Provinz beheimatet. Weiterhin sind nur drei Vereine aus Niederösterreich an der Meisterschaft beteiligt. Auch in der Folgesaison 1929/30 ändert sich hieran nichts wesentliches. In der jetzigen Saison
gehören 17 Vereine dem Verband in Wien an, in der Provinz sind es 22 Vereine.
Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1930/31
Meisterschaft
Nach langen Jahren verändert der Eishockeyverband die Klassen in der Meisterschaft nicht wesentlich. Nur die Anzahl der Vereine in den einzelnen Klassen ist unterschiedlich zum Vorjahr. In der 1. Klasse werden die Gruppen A und B von vier auf fünf Vereine aufgestockt. In der 2. Klasse spielen in der Gruppe A drei Vereine und in der Gruppe B vier. In den beiden Reservegruppen spielen fünf und sechs Vereine.
Teilnehmer 1930/31
Verein |
---|
Cottage Eislauf Verein (CEV ) |
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) |
Eishockeysektion Polizeisportvereinigung Wien |
Eishockeysektion Sportclub Hakoah (Hakoah) |
Eishockeysektion Sportclub Hakoah II (Hakoah) |
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) |
Hockeyclub Währing (HC Währing |
Hockeyclub Währing II (HC Währing) |
Mödlinger Eislauf Club (MEC) |
Mödlinger Eislauf Club II (MEC) |
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC) |
Österreichischer Wintersport Club II (ÖWSC) |
Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK ) |
Pötzleinsdorfer Sport Klub II (PSK ) |
Reichsbund Wien (Reichsbund) |
Reichsbund Wien II (Reichsbund) |
Sportclub Siemens (Siemens) |
Sportclub Siemens (Siemens) |
Verein für Bewegungsspiele (VfB) |
Verein für Bewegungsspiele II (VfB) |
Wiener Allround Sport Club (Allround) |
Wiener Athletiksport Club (WAC) |
Wiener Bewegungssport Club (WBC) |
Wiener Bewegungssport Club II (WBC) |
Wiener Eishockey Club (WEC) |
Wiener Eishockey Club II (WEC) |
Wiener Eislauf Verein I (WEV ) |
1. Klasse
Gruppe A
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
20. Dezember 1930 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - VfB | M | 6:2( ) | s.u. | |
25. Dezember 1930 | Semmering | WEV - ÖWSC | M | 2:1(1-0,0-1,1-0) | s.u. | |
11. Jänner 1931 | Mödling | WEV - MEC | M | 11:0(6-0,1-0,4-0) | 800 | s.u. |
11. Jänner 1931 | Semmering | ÖWSC - WEC | M | 2:0(2-0,0-0,0-0) | s.u. | |
14. Jänner 1931 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - WEC | M | 5:0(3-0,1-0,1-0) | 80 | s.u. |
28. Jänner 1931 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC - VfB | M | 5:0(1-0,2-0,2-0) | s.u. | |
01. Februar 1931 | Semmering | ÖWSC - MEC | M | 2:1(0-0,0-0,2-1) | s.u. | |
04. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | VfB - WEC | M | 1:1 | s.u. | |
16. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WEV - VfB | M | 6:1(0-1,2-0,4-0) | s.u. | |
17. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WEV - WEC | M | 14:0 |
- Spiel 20. Dezember 1930 MEC - VfB M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem MEC und em VfB endete mit 6:2( ) Toren auf der Mödlinger Kunsteisbahn. Der neue Spieler Hans Ertl hat an diesem Spiel schon nicht mehr teilgenommen, da er sich beim MEC abgemeldet und zurück zu seinem alten Verein Pötzleinsdorfer Sport Klub gegangen ist.
Spiel 25. Dezember 1930 WEV - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner
- Auf dem Semmering wurde das Meisterschafsspiel zwischen dem WEV und dem ÖWSC mit 2:1(1-0,0-1,1-0) Toren gespielt. Im ersten Drittel schoss Walter Sell das Führungstor für den WEV. Im zweiten Drittel konnte Rudolf Rauch nach Vorarbeit von Bidla den Ausgleichstreffer einschießen. Im letzten Drittel war es Karl Kirchberger, der den Siegestreffer zum 2:1 verwandeln konnte.
Spiel 11. Jänner 1931 WEV - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Alfred Revy
- Team WEV: Tor: Weiss, Verteidiger: Josef Göbl, Dietrichstein, Sturm: Walter Sell, Ulrich Lederer, Friedrich Demmer, Karl Kirchberger, Reindl
- Team MEC: Tor: Matzenauer, Verteidiger: Trappl, Mayer, Stürmer: Loser, Winkler, Kerb, Gutschereiter
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem MEC in Mödling endete vor 800 Zuschauern mit 11:0(6-0,1-0,4-0) Toren. Der Torwart der Mödlinger versagte an diesem Tag. Er war aufgeregt wie ein blutiger Anfänger und handelte auch entsprechend. Die Torschützen des WEV waren Ulrich Lederer (5), Walter Sell (3), Josef Göbl (2) und Karl Kirchberger. Bei den Mödlingern waren der Verteidiger Mayer und der Stürmer Losert in guter Form.
- Spiel 11. Jänner 1931 ÖWSC - WEC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem ÖwSC und dem WEC endete mit 2:0(2-0,0-0,0-0) Toren. Die Tore schossen Bidla und Zasche. Im ersten Drittel konnten Rauch und Bidla spielten sich durch, Rauch gab die Scheibe an den auf dem Flügel stehenden Bidla weiter und dieser schoss unhaltbar ein. Zwei Minuten später wollte Zasche die Scheibe vom rechten Flügel vor das Tor geben. Doch die Scheibe ging direkt ins Tor. Im zweiten und letzten Drittel ließen die Wintersportcluber nach und anstatt zu spielen wurde viel diskutiert. Der Gegner kam hierdurch immer weiter auf. Sie gaben zwar Schüsse auf das Tor ab, konnten aber keine Scheibe versenken. Beide Drittel bliegen daher torlos.
- Spiel 14. Jänner 1931 MEC - WEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel in Mödlinger zwischen dem MEC und WEC endete mit 5:0(3-0,1-0,1-0) Toren. Die Torschützen waren Winkler (2), Losert (2) und Korb. Der Torwart Matzenauer beim MEC hat seine frühere Sicherheit wieder gewonnen. Mayer konnte nur kurze Zeit spielen, da er krank ist. Die Mödlinger nahmen wahrscheinlich ihrem Verein das schlechte Abschneiden gegen den WEV vor einigen Tagen übel, denn es waren nur 80 Zuschauer gekommen. Bei Freundschaftsspielen kommen da sonst schon mehr Besucher.
- Spiel 28. Jänner 1931 ÖWSC - VfB M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschafsspiel von ÖWSC und VfB endete mit einem 5:0(1-0,2-0,2-0). Die Tore für den öWSC schossen Ditfurth (2), Koller, Rauch und Bidla. Fehlerlos bei den Wintersportlern war der Torwart Zadrazil. Gut spielten Ditfurth am Flügel und der Verteidiger Nägler. Beim VfB war Wildam der beste Mann.
- Spiel 01. Februar 1931 MEC - öWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Team ÖWSC: Tor: Ing. Zadrazil, Verteidiger: Rauch, Bidla, Sturm: Ditfurth, Nägler, Dressler, Zasche, Koller, Weißbach,
- Der Torwart der Mödlinger Matzenauer wurde durch Habel ersetzt. Matzenauer hatte in der Vergangenheit einige Disziplinlosigkeiten begangen und der MEC sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen. Das Meisterschaftsspiel auf dem Semmering zwischen dem MEC und dem ÖWSC endete mit 1:2(0-0,0-0,1-2) Toren. Im ersten Drittel begann es zu schneien, was die Scheibenführung erschwerte. Es blieg, wie auch das zweite Drittel torlos. Im letzten Drittel kam es zu einem Weitschuss von Bidla, den der Torwart Habel schlecht abwehrte, so dass Bidla im Nachschuss die Scheibe noch zum 1:0 für den ÖWSC einschießen konnte. Durch einen Fehler der Verteidigung des ÖWSC stand dann Winkler allein vor dessen Tor und konnte den Ausgleichstreffer erzielen. Etwas später erfolgte ein Sololauf von Nägler, der mit einem Torschuss endete und damit auch das Endergebnis von 1:2 für den ÖWSC. Bei einem Zusammenstoss mit Mayer verletzte sich Bidla und erlitt eine Beschädigung des Schlüsselbeins. Damit dürfte Bidla für einige Wochen das Spielen aussetzen müssen.
- Mit diesem Sieg hat sich der ÖWSC den zweiten Platz hinter dem WEV in seiner Gruppe gesichert. Er hat drei von vier Spielen gewonnen und 10:3 Tore zu verzeichnen.
Spiel 04. Februar 1931 VfB - WEC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftspiel zwischen VfB und WEC endete 1:1. Das zuerst angesetzte Spiel am 1. Februar 1931 wurde von der MOBA als neu auszutragen beglaubigt.[1]
Spiel 16. Februar 1931 WEV - VfB M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Weinberger
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem VfB endete mit 6:1(0-1,2-0,4-0) Toren. Der WEV trat bis auf den Verletzten Dietrichstein mit der kompletten Kampfmannschaft an. Die Treffer für den WEV erzielten Friedrich Demmer (2), Karl Kirchberger (2), Ulrich Lederer und Josef Göbl. Für den VfB war Wildam erfolgreich.
Tabelle
Platz | Mannschaften | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Eislauf Verein | 4 | 4 | 0 | 0 | 33:2 | 8 | Österreichischer Eishockey-Meister 1930/31 |
2 | Österreichischer Wintersport Club | 4 | 3 | 0 | 1 | 10:3 | 6 | |
3 | Mödlinger Eislauf Club | 4 | 2 | 0 | 2 | 12:15 | 4 | |
4 | Verein für Bewegungsspiele | 4 | 0 | 1 | 3 | 4:18 | 1 | |
5 | Wiener Eishockey Club | 4 | 0 | 1 | 3 | 1 | 22:1 | Abstieg in 2. Klasse |
Gruppe B
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
19. Dezember 1930 | Wien, Engelmann-Platz | PSK - WAC | M | 0:1(0-0,0-0,1-0) | ||
16. Jänner 1931 | Wien, WEV-Platz | WAC - Hakoah | M | 7:0(2-0,3-0,2-0) | s.u. | |
26. Jänner 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSK - Hakoah | M | 5:0(2-0,2-0,1-0) | s.u. | |
28. Jänner 1931 | Wien, Engelmann-Platz | HC Währing - WAC | M | 1:0(0-0,0-0,1-0) | s.u. | |
13. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - Hakoah | M | 4:0(1-0,2-0-1-0) | s.u. | |
16. Februar 1931 | Wien, | CEV - Hakoah | M | 0:3(0-1,0-0,0-2) | s.u. | |
21. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - CEV | M | 3:3(0-1,1-0,1-1) | s.u. | |
25. Februar 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSK - CEV EV | M | 6:2 (1-1,4-0,1-1) | s.u. | |
27. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WAC - CEV | M | 3:0 (Senat) | s.u. | |
27. Februar 1931 | Wien, Engelmann-Platz | HC Währing - PSK | M | 3:4(0-3,2-1,1-0) | s.u. |
Spiel 19. Dezember 1930 PSK - WAC M-Spiel
- Schiedsrichter: Hauptmann Tolar
- Team PSK: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Sturm: Ernst Schmucker, Johann Gartner, Franz Henhapel, Ersatz: Franz Schilling, Gustav Bauer,
- Team WAC: Tor: Kahane, Verteidiger: Dr. Schenner, Wondra, Sturm: Oppenheim, Dr. Rödl, Roman Winter, Moizischek, Wessely, Pontzen,
- Das Meisterschaftsspiel auf dem Engelmannplatz von PSK und WAC endete 0:1(0-0,0-0,0-1). Die beiden ersten Drittel blieben torlos. Das Tor für den WAC schoss Roman Winter. Es fiel wohl aus einer Off-side-Position, indem Dr. Rödl die Scheibe an Roman Winter abgab. Oerdögh hatte nur eine kleine Stelle an seinem Tor nicht gedeckt und genau dort traf die Scheibe ins Tor hinein. Das Ergebnis des Spiels war eine Überraschung. Der WAC spielte geschlossen, während die PSK-Spieler ihr Glück mit Einzelvorstößen versuchten. Torwart Kahane bei WAC hatten einen hervorragenden Tag und hielt alles, was auf ihn zukam. Beim PSK vermisste man ein System. Die Spielanteile beider Mannschaften waren wohl gleich.
- Der MOBA legte bei seiner Beglaubigung fest, dass das Spiel neu auszutragen ist. Der Grund hierfür wird nicht angegeben.[2]
- 06. Jänner 1931: Spiel PSK - WAC muss neu ausgetragen werden
- Da die Zeitnehmung falsch war, muss das Spiel nach dem Beschluss der Struma wiederholt werden. Als Zeitnehmer war für das Spiel Hubert Weiss und Stephan Weinmann eingesetzt.
- 20. Jänner 1931: Protest des WAC
- Der WAC hat gegen die Entscheidung der Struma, das Spiel zwischen dem PSK und dem WAC zu wiederholen, Protest eingelegt. Es wurde vom OeEHV ein Prostestsenat bestehend aus den Herren Gsur (Hautverband), Ellinger (Handball) und Dr. Weiss (Eishockey) eingesetzt.
- 23. Februar 1931: WAC-Protest hatte Erfolg
- Dem Protest des WAC gegen die Neuaustragung des Spieles PSK - WAC wurde vom Protestsenat in seiner Sitzung am 23. Februar 1931 stattgegeben. Es bleibt somit bei der Wertung des Meisterschaftsspieles mit 0:1 für den WAC.[3]
Spiel 16. Jänner 1931 WAC - Hakoah M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Dietrichstein
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WAC und Hakoah endete mit 7:0(2-0,3-0,2-0) Toren für den WAC. Tormann Kahane vom WAC war in ausgezeichneter Form und verhinderte alle Gegentorversuche von Hakoah. Die Tore für den WAC schossen Oppenheim (4), Dr. Rödl, Roman Winter und Moizischek. Im letzten Drittel schloss der Schiedsrichter Roman Winter wegen Insultierung des Gegners aus.
- Anmerkung: "insultieren" ist ein oberösterreichischer Ausdruck und bedeutet nach dem Duden: schwer beschimpfen, beleidigen, verhöhnen oder tätlich angreifen.
Spiel 26. Jänner 1931 PSK - Hakoah M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem PSK und Hakoah endete mit 5:0(2-0,2-0,1-0) Toren. Diese schossen Hans Ertl (2), Ernst Schmucker (2) und Franz Henhapel.
Spiel 16. Februar 1931 Hakoah - CEV M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel auf dem WEV-Platz zwischen Hakoah und dem CEV endete mit 3:0(1-0,0-0,2-0) Toren. Bei Hakoah schossen Egon Winter (2) und Rona die Tore.
Spiel 27. Februar 1931 WAC - CEV M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Spiel konnte nicht durchgeführt werden, da sich einige der Spieler des CEV noch in Cortina befanden. Wegen schwerem Schneefall konnte man nicht rechtzeitig in Wien zum Spiel eintreffen. Diese Spieler, dass sind Alfred Revy, Dr. Bruno Rödl und Wondra, die mit den Mödlingern in Cortina waren, sind am 1. März 1931 in Wien eingetroffen, so dass dem Spiel nichts mehr im Wege stehen kann.
- Der WAC will nun am 3. März 1931 um 21.15 auf dem WEV-Platz sein Spiel gegen den CEV austragen. Gewinnt der WAC dieses Spiel, so ist er Sieger seiner Gruppe und kann gegen den WEV, dem Sieger der anderen Gruppe, um die österreichische Eishockey-Meisterschaft spielen. Gegen diesen Termin hat der CEV Einspruch eingelegt und wegen der mehrmalige Verlegung des Spieltermins. Aus diesem Einspruch kann herauskommen, dass der CEV recht behält und zum Sieger des Spiels erklärt wird. Dann ist der PSK Gruppensieger. Es ist aber auch möglich, dass der CEV heute nicht antritt und die Punkte an den WAC gehen. Es kann somit heute ein Spiel möglicherweise stattfinden oder auch nicht. Der WEV, als erster der anderen Gruppe, hat sich bereit erklärte, gegen beide infrage kommenden Mannschaften der anderen Gruppe zu spielen, also gegen den PSK und den WAC. In diesem Falle ist der Einspruch des CEV illusorisch, da sie ja selbst keine Chance haben, Gruppensieger zu werden, sie können lediglich den WAC um seinen möglichen Erfolg bringen. Heute spielt der WEV sowieso gegen den PSK und morgen gegen den WAC. Es gibt also die verschiedentsten Möglichkeiten, wie diese Situation ausgehen kann, je nach dem, wie die einzelnen Beteiligten reagieren. Es ist schon sehr kompliziert.
- 05. März 1931: Stellungnahme des WAC zum ausgefallenem Spiel
- Der WAC hat dem SportTagblatt ein Schreiben mit der Bitte um Veröffentlichung übergeben, in dem er zu der problematik des Spieles WAC - CEV am 27. Februar 1931, welches nicht stattfand, Stellung nimmt:
- "Der WAC hat beim OeEHV um Verlegung seines Spieles am 27. Februar 1931 fälligen Meisterschaftsspiel gegen den Cottage EV angesucht, da drei seiner besten Spieler, die mit einer kombinierten Mannschaft nach Cortina dÁmpezzo gereitst waren, infolge von Schneeverwehungen an ihrer Rückkehr nach Wien gehindert worden sind und am Spieltag nicht anwesend sein konnten.
- Aus rein sportlichen Gründen hat sich der WAC verpflichtet gefühlt, den OeEHV aufmerksam zu machen, welche bedeutsamen Folgen das von ihm gegen den CEV erzielte Spielresultat für zwei Vereine nach sich ziehen könne und den Verband ersucht, seine Entscheidung zu treffen. Falls Cottage dem WAC unterlegen wäre, hätte dieser Verein in die 2. Liga abzusteigen und der Sportclub Hakoah, als der nächstgefährdete Konkurrent, würde in der 1. Klasse verbleiben. Verliert der WAC, hat Hakoah abzusteigen und Cottage bleibt erstklassig.
- Der WAC nahm daher den Standpunkt ein, das nur ein vollkommmen reguläres Spiel über Verbleib und Nichtverbleib in der ersten Klasse entscheiden dürfe, da ansonsten der Sportclub Hakoah, gegen den der WAC in stärkster Zusammenstellung antretend mit 7:0 gewonnen hat, empfindlichst geschädigt sein. Mit vollem Recht hat auch die Hakoah dagegen Einspruch erhoben, dass der WAC im Entscheidungsspiel gegen Cottage mit einer verstärkten Reservemannschaft antrete und für Verschiebung plädiert.
- Der WAC hat es lediglich für seine Pflicht gehalten, im Interesse der Bedeutung einer österreichischen Meisterschaft auf die entstehenden Konsequenzen hinzuweisen, ohne indes hieraus für sich einen Vorteil gewinnen zu wollen. Der OeEHV hat die Verschiebung des Spiels angeordnet."
- 10. März 1931: Stellungnahme des CEV zum ausgefallenen Spiel
- Die Mehrfache Verschiebung des Spieles zwischen WAC und CEV hat in der Meisterschaft eine heillose Verwirrung hervorgerufen und überdies zu verschiedenen Angriffen gegen den CEV geführt. Daher hat der CEV eine Stellungnahme erstellt und ebenfalls um Veröffentlichung gebeten:
- "In der Sektionsleiterversammlung am 9. Februar 1931 wurde im Einvernehmen mit dem Vertreter des WAC unser Meisterschaftsspiel gegen diesen Klub für Freitag, den 13. Februar 1931, angesetzt und vom Verband auch gutgeheißen. Zwei Tage nach der Sitzung, also am 11. Februar 1931, erhielten wir vom WAC einen Expreßbrief des Inhalts, daß unser Meisterschaftsspiel mit Bewilligung des Verbandes auf Montag, den 16. Februar 1931, verschoben worden sei, da einige Spieler des WAC mit einer Mannschaft des Mödlinger Eislauf Vereins nach Cortina dÁmpezzo zu reisen beabsichtigen. Wir konnten zwar nicht einsehen, warum eine Vergnügungsreise nach Cortina wichtiger sein als die eigene Meisterschaft, aber es ließ sich gegen diese Entscheidung des Verbandes, so unangenehm sie uns auch war, nichts machen.
- Aber auch am 16. Februar 1931 konnten wir unser Spiel gegen den WAC nicht absolvieren, da uns dieser Club ersuchte, bis Freitag, den 27. Februar 1931, zuzuwarten, da einige seiner Spieler noch in Cortina eingeschneit seien. Die Sektionsleitung des CEV ging auf diesen Vorschlag in kameradschaftlicher Weise ein und das Spiel wurde entgültig auf Freitag, den 27. Februar 1931 festgesetzt, und dieser Termin vom Verband auch genehmigt.
- Am 27. Februar zur festgesetzten stunde kam unsere Mannschaft auf den Platz und stellte sich dem Schiedsrichter. Einige Minuten vor Beginn des Spiels kam Herr Altar vom WAC und überreichte unserem Sektionsleiter Herrn Franz Knapp die Kopie eines Briefes des Verbandes an den WAC. Der Inhalt dieses Briefes ging dahin, dass mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Spiels für beide Klubs, ferner in Folge des Umstandes, dass ein Fall von Via major vorliege, das Spiel neuerlich zu verschieben sei. Dieser Brief wurde von unserem Herrn Knapp mit Vorbehalt und unter Protest gegen dieses Vorgehen übernommen und die Mannschaft des CEV stellte sich dem Schiedsrichter, während die Mannschaft des WAC im Umkleideraum blieb. Der Schiedsrichter pfiff das Spiel regelrecht an, und, da der Gegner nicht antrat, auch wieder ab, was auch im Spielbericht vermerkt wurde.
- Der CEV bestreitet, dass ein Fall von Via major vorgelegen sei und führt als Beweis an, dass drei Spieler der Mödlinger Mannschaft, die auch mit in Cortina gewesen waren, bereits am Mittwoch, den 25. Februar 1931, über Italien in Wien eingelangt waren ohne dass sie dafür Mehrkosten zu verzeichnen gehabt hätten. Es wäre daher auch den WAC-Leuten möglich gewesen, zum gleichen Zeitpunkt in Wien einzutreffen. Was ferner die angeblichen Mehrkosten von 50 Schilling anlangt, sei erwähnt, dass der Aufenthalt in Cortina vermutlich auch nicht kostenlos war.
- Es wäre daher Pflicht der Sektionsleitung des WAC gewesen, für die rechtzeitige Heimkehr ihrer Spieler Sorge zu tragen, wenn Sie soviel Gewicht auf deren Teilnahme an dem in Frage stehenden Meisterschaftsspiele gelegt hat. Ohne Zweifel wäre es sportlich korrekt und den geltenden Satzungen entsprechend gewesen, zumindest den Gegner rechtzeitig von dieser neuerlich beabsichtigten Verschiebung des Termins in Kenntins zu setzen und nicht, wie dieses tatsächlich der Fall war, wenige Minuten vor Beginn des Spiels.
- Die Sektionsleitung des CEV ist überdies der Meinung, dass man auf Spieler, die man zu einer Vergnügungsreise weggeschickt hat, eben verzichten muss, wenn während der Abwesenheit ein Meisterschaftsspiel auszutragen ist. Auch der CEV ist immer nur mit den Leuten angetreten, die ihm gerade zur Verfügung standen und hat speziell im gegenwärtigen Falle eine sehr herzliche Einladung des Klagenfurter Eislaufvereins mit Rücksicht auf ein kurz darauf stattfindenden Meisterschaftsspiel dankend abgelehnt.
- Dies sind die Gründe, die uns bewogen haben, gegen den WAC nicht noch einmal anzutreten. Für uns wurde das Wettspiel am 27. Februar 1931 vom Schiedsrichter angepfiffen, wegen Nichtantretens des Gegners wieder abgepfiffen und demnach für uns abgehalten. Das uns nach dem Abpfiff des Schiedsrichters vom WAC sofort angebotene Freundschaftsspiel lehnten wir dankend ab.
- Mögen sich die Sportsleute, die diesen Artikel lesen, selbst ihr Urteil bilden.
- Eishockeysektionsleitung des CEV
- 12. März 1931: Ein weiteres Schreiben von Jozsy Wondra, WAC
- Ein weiteres Schreiben von Jozsy Wondra ist beim SportTagblatt eingegangen. Er schreibt von den Schneeverwehungen und dem nicht mehr vorhandenem Geld wegen einer teureren Rückreise. Er behauptet ferner, dass es den CEV-Leuten lieber gewesen wäre, wenn der WAC geschwächt angetreten wäre, um so mühelos in der 1. Klasse bleiben zu können. Mögen diese Vorwürfe auch berechtigt sein, so muss aber gefragt werden, ob es richtig war, eigene Spieler vom WAC mit einer anderen Mannschaft ins Ausland zu schicken, wenn daheim ein Meisterschaftspiel ansteht. Wenn Geld für die Rückreise gefehlt hat, so hätte man dieses doch sicherlich kurzfristig leihen können, um zum Spiel zurück zu sein. Die Gründe des WAC überzeugen nicht.
- Es bleibt aber abschließend festzustellen, dass die Eishockeyvereine die Spiele der Meisterschaft nicht ernst genug nehmen. Damit wird man sich noch in nächster Zeit befassen müssen.
Einspruchssenat wird vom eingesetzt
- Für den Einspruch CEV gegen die Absetzung des Spieles CEV - WAC am 27. November 1931 wird nachstehender Protestsenat bestimmt: Dr. Weiss, Dr. O. Schindler (OeEHV), O. Klossy (Hauptverband).[4]
Schiedsspruch zugunsten des WAC
- In der Ausgabe 1 der Zeitschrift der Eishockeysport der Spielzeit 1931/32 wird die Entscheidung des Senats über dem Einspruch des CEV bekanntgegeben. Danach wird das Spiel WAC - CEV mit 3:0 für den WAC beglaubigt, der auch 2 Punkte erhält. Die Meisterschaftstabelle wurde hiernach in der geänderten Fassung veröffentlicht.
Spiel 26. Jänner 1931 PSK - Hakoah M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem PSK und Hakoah endete mit 5:0(2-0,2-0,1-0) Toren. Diese schossen Hans Ertl (2), Ernst Schmucker (2) und Franz Henhapel.
- Spiel 28. Jänner 1931 HC Währing - WAC M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem HCW und dem WAC fand auf dem Engelmann-Platz in Wien statt. Der HCW gewann mit 1:0(0-0,0-0,1-0). Im ersten Drittel war es ein ausgeglichener Kampf beider Mannschaften, es fielen aber keine Tore. Im zweiten Drittel, welches auch torlos blieb, zeigte der WAC leichte Schwächen. Im letzten Drittel war der HCW die führende Mannschaft. Der WAC-Torwart Kahane leistete ausgezeichnete Arbeit, ansonsten wären mehr Tore gefallen. Anton Emhart schaffte dann den einzigen, aber auch Siegestreffer der Währinger. Mit diesem Sieg hat sich Währing in die Reihe der besten Mannschaften von Wien eingereiht.
- Spiel 13. Februar 1931 HC Währing - Hakoah M-Spiel
- Schiedsrichter: Dworatschek
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem HCW und Hakoah endete mit 4:0(1-0,2-0-1-0) Toren. Die Tore des HCW schossen Anton Emhart, Franz Csöngei, Lambert Neumayer und Oskar Nowak.
- Spiel 21. Februar 1931 HC Währing - CEV M-Spiel
- Schiedsrichter: Jaques Dietrichstein
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem HCW und dem CEV endete 3:3(0-1,1-0,1-1) unentschieden. Der HCW zeigte ein schlechtes Spiel. Nur mit Glück konnte man im letzten Drittel noch den Ausgleichstreffer erzielen. Im ersten Drittel schoss der CEV den Führungstreffer ein, im zweiten Drittel schaffte der HCW den Ausgleich. Im letzten Drittel konnten beide Mannschaften je zwei Tore einschießen, so dass das Spiel 3:3 endete. Die Tore für den HCW schossen Lambert Neumayer, Rudolf Vojta und Oskar Nowak. Für den CEV waren Eisermann (2) und Caucig erfolgreich.
Spiel 25. Februar 1931 PSK - Cottage EV M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Weinberger
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem PSK und dem CEV endete mit 6:2 (1-1,4-0,1-1) Toren. Die Tore für den PSK schossen Hans Ertl (2), Kurt Stuchly (2) und Ernst Schmucker (2). Für den CEV war Freund zweimal erfolgreich.
- Spiel 27. Februar 1931 PSK - HC Währing M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem PSK und dem HCW wurde mit 4:3(3-0,1-2,0-1) beendet. Für den PSK schossen Ernst Schmucker (3) und Hans Ertl die Tore. Für den HCW traf Voit.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Athletiksport Club | 4 | 3 | 0 | 1 | 11:1 | 6 | |
2 | Pötzleinsdorfer Sport Klub | 4 | 3 | 0 | 1 | 15:6 | 6 | |
3 | Hockeyclub Währing | 4 | 2 | 1 | 1 | 11:7 | 5 | |
4 | Eishockeysektion Sportclub Hakoah | 4 | 1 | 0 | 3 | 3:16 | 2 | |
5 | Cottage Eislauf Verein | 4 | 0 | 1 | 3 | 5:15 | 1 |
- 4. April 1931: Die Tabelle ist aus der Zeitschrift "Der Eishockeysport" des Jahrganges 1930/31 übernommen. Da der Einspruchsenat noch keine Entscheidung über das Spiel des WAC geben den CEV getroffen hatte, blieb das Spielergebnis offen. Nach dem Entscheid des Senats wurde das Ergebnis mit 3:0 und 2 Punkten für den WAC beglaubigt. Diese Entscheidung ist in die Tabelle eingebaut worden.
Entscheidungsspiel Sieger Gruppe A gegen Sieger Gruppe B
- Auf Grund der offenen Senatsentscheidung des Spieles WAC - CEV hat der Verband angeordnet, dass beide Mannschaften, die, je nach Senatentscheid, den Gruppensieg erreichen können, gegen den WEV als Gruppensieger der anderen Gruppe antreten. Da der WEV beide Spiele gewinnt, kann er sich nach diesen beiden Spielen bereits als "Meister von Österreich 1931" im Eishockey bezeichnen.
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
03. März 1931 | Wien, WEV-Platz | WEV - PSK | M | 4:1(0-1,2-0,2-0) | 1000 | s.u. |
04. März 1931 | Wien, WEV-Platz | WEV - WAC | M | 9:0(2-0,3-0,4-0) | 300 | s.u. |
Spiel 03. März 1931 WEV - PSK M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem PSK vor 1000 Zuschauern endete mit 4:1(0-1,2-0,2-0) Toren. Für den PSK schoss im ersten Drittel Hans Ertl das Tor. Für den WEV waren im zweiten Drittel Karl Kirchberger und Friedrich Demmer die Torschützen. Im letzten Drittel traf Friedrich Demmer noch zweimal.
Spiel 04. März 1931 WEV - WAC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem WAC endete vor 300 Zuschauern mit 9:0(2-0,3-0,4-0) Toren. Im ersten Drittel schoss Walter Sell das Führungstor für den WEV. Danach traf Rieß zum 2:0 für den WEV. Im zweiten Drittel waren Friedrich Demmer zweimal und Karl Kirchberger die Torschützen. Im letzten Drittel trafen Walter Sell, Josef Göbl, Friedrich Demmer und Rieß. Mit diesem Sieg ist der WEV österreichischer Eishockey-Meister 1931.
- Nach dem Senatsentscheid, der in der ersten Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht wird, erhält der WAC das Spiel gegen den CEV mit 3:0 und 2 Punkten beglaubigt. Somit ist der WAC Gruppensieger und das Spiel gegen den WEV, welches dieser mit 9:0 gewann, ist maßgeblich.
Meister von Österreich 1931: Wiener Eislauf Verein
2. Klasse
Gruppe A
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
4. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | Allround - WBC | M | 2:0(0-0,0-0,2-0) | s.u. | |
8. Februar 1931 | St. Pölten | Allround - St. Pölten | M | 3:1(0-1,1-0,2-0) | s.u. | |
15. Februar 1931 | St. Pölten | EV St. Pölten - WBC | M | 6:0 | s.u. |
- Spiel 04. Februar 1931 Allround - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter: Heugl,
- Team Allround: Tor: Kammerer, Verteidiger: Feix, Gabler, Sturm: Hejl, Semerad, Walter, Cisar, Ing. Arnoldi, Korwill,
- Das Meisterschaftsspiel von Allround und WBC endete mit 2:0(0-0,0-0,2-0) Toren. Beim WBC spielten als Verteidiger Spevak und Sterker vom PSK mit. Die Tore für Allround schossen Hejl und Walter.
- Spiel 8. Februar 1931 Allround - St. Pölten M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Team Allround: Tor: Kammerer, Verteidiger: Feix, Gabler, Sturm: Hejl, Semrad, Walter, Cisar, Forster, Groer,
- Das Spiel zwischen Allround und St. Pölten in der Meisterschaft war eigentlich für den 1. Februar 1931 vorgesehen. Von diesem Tag wurde auch die Mannschaftsaufstellung übernommen. Allround und Pölten spielten 3:1(0-1,1-0,2-0) in St. Pölten. Die Torschützen von Allround waren Walter ( 2) und Semerad.
- Durch diesen Sieg sichern sich die Allrounder die Erstklassigkeit in der nächsten Meisterschaft.
- Das zuerst angesetzte Spiel am 4. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.[5]
Spiel 15. Februar 1931 EV St. Pölten - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und dem WBC wurde vom MOBA mit 6:0 strafbeglaubigt.[6]
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Allround Sport Club | 2 | 2 | 0 | 0 | 5:1 | 4 | Aufstieg in 1. Klasse |
2 | Eislaufverein St. Pölten | 2 | 1 | 0 | 1 | 7:3 | 2 | |
3 | Wiener Bewegungssport Club | 2 | 0 | 0 | 2 | 0:8 | 0 |
Gruppe B
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
11. Jänner 1931 | Stockerau | Siemens - Stockerau | M | 4:1 | s.u. | |
14. Jänner 1931 | Stockerau | PSV - Stockerau | M | 9:2 (4:1,3:0,2:1) | 350 | s.u. |
23. Jänner 1931 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien - PSV | M | 0:8(0-0,0-4,0-4) | s.u. | |
13. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien - Siemens | M | 2:1 | s.u. | |
21. Februar 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSV - Siemens | M | 8:0(4-0,2-0,2-0) | 200 | s.u. |
27. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien - Stockerau | M | 0:2 | s.u. |
Spiel 11. Jänner 1931 Siemens - Stockerau M-Spiel
- Schiedsrichter: Langfelder
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Siemens und Stockerau endete 4:1.
- Spiel 14. Jänner 1931 PSV - Stockerau M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder
- Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Hans Tatzer, Stürmer: Doppler, Gefink, Haunold, Ersatz: Bodenstein, Schwacha, Haslinger,
- Das Meisterschaftsspiel zwischen dem PSV und Stockerau endete mit 9:2 (4:1,3:0,2:1) Toren vor 350 Zuschauern in Stockerau. Der PSK spielte überlegen gegen die Mannschaft von Stockerau.[7]
Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften fiel wegen Tauwetter aus. Der MOBA hatte daher die Neuaustragung angeordnet.[8]
- Spiel 23. Jänner 1931 PSV - Reichsbund M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Stoyer, Schwacha, Stürmer: Doppler, Hans Tatzer, Haunold,
- Das Meisterschaftsspiel vor 150 Zuschauern auf dem WEV-Platz zwischen der PSV und dem Reichsbund Wien endete mit 8:0 (0:0,4:0,4:0) Toren. Die 8 Tore von Hans Tatzer erhielten den begeisterten Beifall der Zuschauer. Der Torwart der PSV zeigte eine sehr gute Leistung.[9] Im SportTagblatt vom 24. Jänner 1931 wird berichtet, dass Hans Tatzer alle 8 Tore schoss und die Drittelzeiten (0-0,3-0,5-0) betragen.
Spiel 13. Februar 1931 Rbd Wien - Siemens M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund und Siemens endete 2:1. Das erste angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuanstragung beglaubigt. [10]
- Spiel 21. Februar 1931 PSV - Siemens M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Team PSV: Tor: Janak, Verteidiger: Gesing, Stoyer, Stürmer: Doppler, Hans Tatzer, Haunold (Hanold), Ersatz: Bodenstein, Schwacha,(Schwacher),
- Das Meisterschafsspiel zwischen der PSV und Siemens endete mit 8:0(4-0,2-0,2-0) Toren. 200 Zuschauer waren auf den Engelmann-Platz gekommen. Hans Tatzer erzielte sieben Tore, Doppler einen Treffer.
Spiel 27. Februar 1931 Rbd Wien - Stockerau M-Spiel
- Schiedsrichter: Langfelder
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Stockerau wurde vom MOBA mit einem Ergebnis von 2:0 und 2 Punkten strafbeglaubigt.[11]
- Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften am 25. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.[12]Das Gleiche gilt für das zweite angesetzte Spiel am 8. Februar 1931.[13]
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Eishockeysektion Polizeisportvereinigung Wien | 3 | 3 | 0 | 0 | 25:2 | 6 | Aufstieg Gruppe A |
2 | Reichsbund Wien | 3 | 2 | 0 | 1 | 4:9 | 4 | |
3 | Eislauf Verein Stockerau | 3 | 1 | 0 | 2 | 6:12 | 2 | |
4 | Sportclub Siemens | 3 | 0 | 0 | 3 | 8:14 | 0 |
Reserve-Klasse
Gruppe A
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
19. Dezember 1930 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC II - WBC II | M | 1:1 | ||
21. Dezember 1930 | Wien, WEV-Platz | VfB II - WBC II | M | 4:0 | ||
02. Jänner 1931 | Mödling, Kunsteisbahn | ÖWSC II - MEC II | M | 0:1 | ||
13. Jänner 1931 | Wien, VfB-Platz | MEC II - VfB II | (5:2(6:2(1:0,2:2,3:0) | s.u. | ||
14. Jänner 1931 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC II - WBC II | M | 3:2 | ||
16. Jänner 1931 | Wien, Heiligenstadt | VfB II - WEC II | M | 3:2 | ||
23. Jänner 1931 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC II - WEC II | M | 5:1( ) | ||
09. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC II - WEC II | M | 7:0 | ||
13. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WEC II - WBC II | M | 3:0 | s.u. | |
18. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC II - VfB II | M | 1:1 | s.u. |
- Spiel 13. Jänner 1931 MEC II - VfB II
- Schiedsrichter: Willy Moser
- Das Spiel auf dem Heiligenstädter Eisplatz in Wien zwischen dem MEC II und der VfB II endete mit 6:2(1:0,2:2,3:0) Toren. Das Spiel MEC gegen Vfb steht in der Abschlusstabelle unter Reserve Gruppe A mit 6:0. Man sieht, dass der Eintrag auch geändert wurde. Das Spiel ist eindeutig 6:2 ausgegangen, wie man an den Drittel-Ergebnissen sieht. Das Spiel steht in den genehmigten Spielen als F-Spiel. Dafür fehlt genau in diesem Bereich die M-Nr. 424. Es ist auch kein Spiel mit 6:0 beglaubigt.[14]
- Der Verband beurkundete das Spiel dann mit 2:5 Toren. Die Torschützen von Mödling waren Kröger (3), Kerb (2) und Kreisler. Die beiden Tore des VfB schoss Fink.
Spiel 13. Februar 1931 WEC II - WBC II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen WEC II und WBC II endete 3:0. Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931 und wurde vom MOBA mit einer Neuaustragung des Spiels beglaubigt.[15]
Spiel 18. Februar 1931 ÖWSC II - VfB II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel Nr. 456 zwischen dem ÖWSC II und dem VfB II endete 1:1. Da das gleiche Spiel auch am 21. Februar 1931 auf dem WEV-Platz (3) ausgewiesen war, wird hier die Beglaubigung des Spieles mit der Spielnummer aufgeführt.
- Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931. Das Spiel wurde vom MOBA mit der Neuaustragung des Spieles beglaubigt.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Mödlinger Eislauf Club II | 4 | 3 | 1 | 0 | 12:4 | 7 | Gruppensieger |
2 | Österreichischer Wintersport Club II | 4 | 2 | 1 | 1 | 10:3 | 5 | |
3 | Verein für Bewegungsspiele II | 4 | 2 | 1 | 1 | 9:7 | 5 | |
4 | Wiener Eishockey Club II | 4 | 1 | 0 | 3 | 6:15 | 2 | |
5 | Wiener Bewegungssport Club II | 4 | 0 | 1 | 3 | 3:11 | 1 |
NS: Unter Mödling muss das Torergebnis 13:4 lauten. Das Spiel gegen den VfB wurde mit 5:2 in der Meisterschaftsaufstellung ausgewiesen, es wurde jedoch 6:2 gespielt.[16] Genehmigt wurde das Spiel lt. Verband als F-Spiel 97, die Nr. 424 als M-Spiel, die hier hätte vergeben werden müssen, fehlt.
Gruppe B
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
15. Dezember 1930 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien II - WAC II | M(1) | neu | s.u. | |
20. Dezember 1930 | Wien, Engelmann-Platz | PSK II - Hakoah II | M | 2:0(1-0,1-0,0-0) | s.u. | |
21. Dezember 1930 | Wien, WEV-Platz | WAC II - Rbd Wien II | M(2) | 1:0 | ||
02. Jänner 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing II - Hahoah II | M | 2:0(1-0,1-0,0-0) | s.u. | |
12. Jänner 1931 | Wien, | Hakoah II - Siemens II | M | 1:2( ) | ||
16. Jänner 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSK II - Reichsbund Wien II | M | 2:1 | ||
19. Jänner 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSK II - WAC II | M | 0:0 | ||
01. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien II - Hakoah II | M | 1:0 | ||
04. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing II - WAC II | M | 4:1 | ||
05. Februar 1931 | Wien, Engelmann-Platz | PSK II- Siemens II | M | 7:1(1-0,1-0,5-1) | s.u. | |
09. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | Rbd Wien II - Siemens II | M | 6:1 | s.u. | |
16. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WAC II - Siemens II | M | 4:4 | ||
21. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing II - Siemens II | M | 6:0 | s.u. | |
21. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | WAC II - Hakoah II | M | 3:1 | s.u. | |
25. Februar 1931 | Wien, WEV-Platz | HC Währing II - Reichsbund Wien II | M | 4:1 | ||
09. März 1931 | Wien, Engelmann-Platz | HC Währing II - PSK II | M | 3:0 (2-0,0-0,1-0) | S. Woratscheck |
Spiel 15. Dezember 1930 Rbd Wien II - WAC II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund II und WAC II ist lt. Moba neu auszutragen.[17]
Spiel 20. Dezember 1930 PSK II - Hakoah II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel auf dem Engelmannplatz in der Reserveklasse zwischen PSK und Hakoah endete 2:0(1-0,1-0,0-0). Die Torschützen für den PSK waren Hans Klinger und Franz Henhapel.
- Spiel 02. Jänner 1931 HC Währing II - Hahoah II M-Spiel
- Schiedsrichter: Dietrichstein
- Das Meisterschafsspiel zwischen dem HCE II und Hakoah II endete mit 2:0(1-0,1-0,0-0) für den HCW. Die Torschützen für den HCW waren Stanke und Brandl.
Spiel 05. Februar 1931 PSK II- Siemens II M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Aigner
- Das Meisterschaftsspiel der Reserven von PSK und Siemens endete mit 7:1(1-0,1-0,5-1) Toren. Die Schützen für den PSK waren Erich Rosar (3), Johann Gartner (3) und Josef Wurm. Für Siemens war Tanberger erfolgreich.
Spiel 09. Februar 1931 Rbd Wien II - Siemens II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund II und Siemens II endete 6:1. Das zuerst angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuaustragung beglaubigt.[18]
Spiel 21. Februar 1931 WAC II - Hakoah II M-Spiel
- Schiedsrichter: Laurer
- Das Meisterschaftsspiel zwischen WAC II und Hakoah II endete 3:1. Das Spiel war schon vorher am 6. Februar 1931 und 18. Februar 1931 angesetzt worden und vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt worden.[19]
Spiel 21. Februar 1931 HC Währing II - Siemens II M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Meisterschaftsspiel zwischen HC Währing II und Siemens II wurde vom MOBA mit 6:0 und zwei Punkten strafbeglaubigt.
Spiel 09. März 1931 PSK II - HC Währing II M-Spiel
- Schiedsrichter: Woratschek
- Das Meisterschafsspiel zwischen den Reserven des PSK und des HCW endete mit 0:3(2-0,0-0,1-0) Toren. Die Torschützen des HCW waren im ersten Drittel Neumayer und Franz Csöngei. Das zweite Drittel blieb torlos und im letzten Drittel schoss für den HCW noch einmal Anton Emhart ein. Die Währinger traten zu diesem Spiel aber nicht mit der Reservemannschaft, sondern mit ihrer Kampfmannschaft an. Einen Protest haben die Pötzleinsdorfer aber nicht eingelegt.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Hockeyclub Währing II | 5 | 5 | 0 | 0 | 19:2 | 10 | Gruppensieger |
2 | Pötzleinsdorfer Sport Klub II | 5 | 3 | 1 | 1 | 11:5 | 7 | |
3 | Wiener Athletiksport Club II | 5 | 2 | 2 | 1 | 9:9 | 6 | |
4 | Reichsbund Wien II | 5 | 2 | 0 | 3 | 9:8 | 4 | |
5 | Sportclub Siemens II | 5 | 1 | 1 | 3 | 8:24 | 3 | |
6 | Eishockeysektion Sportclub Hakoah II | 5 | 0 | 0 | 5 | 2:10 | 0 |
Meisterschaftsausschreibung des Österreichischen Eishockeyverbandes 1930/31
Die Allgemeinen Bestimmungen der Meisterschaft des Vorjahres bleiben vollinhaltlich in Kraft. Der Text ist nachstehend aufgeführt. Der Punkt B: "Sonderbestimmungen für die Meisterschaft 1930/31" ist in der neuen Fassung unten angegliedert.[20]
A. Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Teilnehmer
Der Österreichische Eis-Hockey Verband schreibt eine "Meisterschaft von Oesterreich" im kanadischen Eishockey aus, an welcher alle Verbandsvereine mit einer oder mehreren Mannschaften teilnahmesberechtigt sind. Der Vorstand des OeEHV ist jeoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angabe von Gründen nicht zur Meisterschaft zuzulassen. Vereine, welche an der Meisterschaft teilnehmen, sind verpflichtet, ihre stärkste Mannschaft antreten zu lassen.
- § 2
Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Oesterreichischen Eis-Hockey Verbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden (Ausnahme § 6). Die vom Verband entsendeten Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden (siehe § 6).
- § 3 Austragung, Wertung, Platzwahl
Die Vereine werden in Klassen und innerhalb derselben in Gruppen von höchstens sechs Vereinen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen der selben Gruppe. Die Meisterschaft wird nur in zwei Klassen ausgetragen. Sieger einer Gruppe ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt. Ein Sieg zählt zwei, ein unentschiedenes Spiel einen Punkt. Haben zwei Vereine einer Gruppe gleiche Punktzahl, entscheidet die größere Anzahl der Siege; ist diese gleich, ist das bessere Torverhältnis; bei gleichem Torverhältnis die Anzahl der geschossenen Tore maßgebend. Als Torverhältnis ist der größere Zahlenwert des Quotienten "Anzahl der geschossenen Tore, gebrochen durch Anzahl der erhaltenen Tore" anzusehen. Die Platzwahl wird nach Nennschluß durch das Los bestimmt, doch kann ein Verein der Platzwahl verlustig gehen (siehe § 14).
- § 4 Nennung
Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes und unter Einhaltung der Nennungsfrist schriftlich an den OeEHV zu richten. Nachnennungen werden nicht berücksichtigt.
- § 5 Wettspieltermine
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzen Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu.
- § 6 Schiedsrichter
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der besetzte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginns (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, so haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute de Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Spiele bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste; solche Spiele können bei Nichterscheinen des besetzten und fehlen jeden anderen Verbandsschiedsrichters auch nach Einigung der beiden Vereine durch einen Nichtverbandsschiedsrichter geleitet werden.
- § 7 Wettspielzeit
Die Meisterschaftsspiele dürfen nicht vor acht Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 beginnen. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitze an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muß.
- § 8 Meister, Siege, Ehrenzeichen
Die in den Gruppen an erster Stelle placierten Vereine erhalten den Titel "Gruppensieger . Klasse 19..". Insolange kein Verein aus den Bundesländern (mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich) an der Meisterschaft teilnimmt, kämpfen um die Meisterschaft von Oesterreich die Gruppensieger der ersten Klasse gemäß § 3. Der Sieger dieses Bewerbes erhält den Titel "Meister von Oesterreich 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, für Spieler, welche mindestens an der Hälfte der Meisterschaft teilgenommen haben, gegen Ersatz der Kosten, weitere Ehrenzeichen vom Verbande anzusprechen.
- § 9 Aufstieg, Abstieg, Gruppeneinteilung
Aus jeder Gruppe der II. Klasse steigt der erstplacierte Verein in die I. Klasse auf, aus jeder Gruppe der I. Klasse der letztplacierte Verein in die II. Klasse ab. Die Placierung ergibt sich aus dem Endstand der letztausgetragenden Meisterschaft. Scheidet ein Verein einer Gruppe der I. Klasse aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe. Eine Erhöhung der Teilnehmer einer Gruppe über sechs Vereine kann erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten.
Die Einteilung in die Gruppen der I. und II. Klasse wird vom Verbande vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch erhoben werden kann. Bei Einteilung der Vereine in die Gruppen ihrer Klasse ist darauf zu achten, daß Vereine gleicher Spielstärke nicht in dieselbe Gruppe eingeteilt werden dürfen. Richtungsgebend für die Spielstärke ist die Placierung in den Gruppen der abgelaufenen Meisterschaft. Ein Austausch der Zusammensetzung der Gruppen ist anzustreben. Die auf- und absteigenden Vereine sind in die Gruppen durch Los einzuteilen.
- § 10 Beglaubigung von Wettspielen
Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis beglaubigt.
Nicht mit dem erzielten Torverhältnisse sind insbesonders die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen:
- a) ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner
- b) beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:0. Punktverlust für beide;
- c) der angesetzte Spieltermin wird vom platzwählenden Verein nicht eingehalten: 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 11);
- d) eine Mannschaft ritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt;
- e) beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:0, Punktverlust für beide Vereine;
- f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler usw.): 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt;
- g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Mannschften: 0:0, Punktverlust für beide;
- h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 12);
- i) ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Punktverlust für den betreffenden Verein, selbst für den Fall, daß an dem ursprünglich angesetzten Spieltermin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.);
- k) scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus
- I vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele in seiner Gruppe, sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen;
- II nach Austragung mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele 6:0 für den Gegner beglaubigt;
- l) liegen bei einem Wettspiel Verschulden beider Vereine vor, die nach den obenstehenden Bestimmungen zu einer Strafbeglaubigung führen müssen, ist das Spiel mit 0:0 und Punktverlust für beide Vereine zu beglaubigen;
- m) in allen Fällen höherer Gewalt ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Termin festzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall des Nichtfeststellung eines Schuldtragenden.
- § 11 Nichtantreten der Mannschaft, Spielfähigkeit des Platzes
Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, verliert sie die Punkte. Ist das Spielfeld durch eine andere Spieldisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung am Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes gefällt hat.
- § 12 Spielberechtigung
An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und in einem Orte Oesterreichs ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Oesterreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung. Spieler, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen.
Hat ein Spieler für irgend einen Verein an der Meisterschaft teilgenommen, darf er für keinen anderen Verein in der laufenden Meisterschaft tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind für einen Verein im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten Spieles die Spielberechtigung für den Verein besaßen. Ferner darf bei Austragung einer restlichen Spielzeit nur die gleiche Spieleranzahl antreten, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
- § 13 Proteste
Meisterschaftspiele "unter Protest" können nicht ausgetragen werden. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Bestimmungen zu entscheiden, ob der Protest zu Recht besteht oder abzuweisen ist. Kann der Schiedsrichter vor Anpfiff nicht entscheiden, ob dem Protestierenden recht zu geben ist, dann darf er das Spiel nicht leiten, aber auch der Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
Der Protest wird vom Verbande entschieden, wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Alle Proteste sind vor Spielbeginn auf dem Berichte des Schiedsrichters zu vermerken und vom protestierenden Verein zu unterfertigen (Mannschaftsführer oder Sektionsleiter).
- § 14 Rücktritt von der Meisterschaft
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine noch ausstehenden Spiele gemäß § 10, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein seine Zugehörigkeit zur I. Klasse (unbeschadet seiner Placierung); ein zweitklassiger Verein wird für die Dauer eine Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom Verbande festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Der Verein ist bis zur Austragung dieses Spieles suspendiert; wird das Spiel bis zu einem festgesetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als aus der Meisterschaft ausgeschieden.
Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles durch den Verband, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
- § 15 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
Die Aufstellung eines Spielers, welcher nicht versichert oder nicht herzuntersucht ist oder eines Juniors unter 16 Jahren zieht keinen Punktverlust (§ 10, f,g), sondern lediglich Bestrafung nach sich.
Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, so sind alle Spieler der schuldtragenden Mannschaft bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert.
- § 16 Reservemeisterschaften, Spielberechtigung, Titel
Für die Meisterschaften der II und aller folgenden Mannschaften eines Vereines ist die Klassenzuteilung seiner ersten Mannschaft richtungsgebend, aber nicht ausschließlich bestimmend.
Eine Beschränkung der Spielberechtigung von Spielern für Reservemannschaften mit Ausnahme § 12 (Meldebestimmungen, Alter usw.) besteht nicht, doch sollen Spieler der ersten Kampfmannschaft eines Vereines in Spielen der Ersatzmannschaften nicht aufgestellt werden.
Titel und Preise für die Sieger in den Reservemeisterschaften werden nicht vergeben.
- § 17 Schlußbestimmung
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Sonderbestimmungen für die Saison 1930/31
- § 1 Klasseneinteilung
- Für die Meisterschaft 1930/31 sind auf Grund der Ergebnisse der Meisterschaft 1929/30 für die Klassen wie folgt nennungsberechtigt:
- 1. Klasse: WEV, PSK, CEV, WAC, VfB, ÖWSC, Hakoah, MEC, EHC Währing, WEC.
- 2. Klasse A: St. Pölten, WBC, Siemens, Fair, Reichsbund, Allround, Stockerau, so wie alle bis zum Nennungsschluss neu aufgenommenen Vereine und eventuell einige spielstarke Reserven; die Spiele der Reserven sind keine Punktekämpfe, sondern nur Pflichtspiele.
- R.Klasse: Die Reserven der vorgenannten Vereine.
- § 2 Auf- und Abstieg.
- Aus der Klasse 1 steigt aus jeder Gruppe der Letztplacierte (zusammen zwei Vereine) in die 2. Klasse ab, dagegen steigen aus jeder Gruppe der Klasse 2 der Erst- und der Zweitplacierte (zusammen vier Vereine) in die Klasse 1 auf. Scheidet ein Verein einer Gruppe der Klasse 1 aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe (siehe § 9 der Allgemeinen Bestimmungen). Bei Punktegleichheit der Letztplacierten entscheidet das Torverhältnis nur dann, wenn die betreffenden Vereine alle Wettspiele ausgetragen haben. Hat einer der beiden weniger Spiele ausgetragen, so rangiert er automatisch hinter dem anderen Verein.
- § 3 Nenngeld, Nennungsschluss
- Das Nenngeld für eine Mannschaft der 1. Klasse beträgt S 20, für eine Mannschaft der übrigen Klassen S 10.
- Nennschluss ist der 17. November 1930, 24.00 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an die Verbandsadresse Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten.
- § 4 Fahrtvergütung, Pflichtkarten, Absagen
- Der platzwahlberechtigte Verein ist nicht verpflichtet, dem Gegner eine Fahrvergütung zu gewähren, vorausgesetzt, dass die Spiele am Sitz des platzwahlberechtigten Vereines ausgetragen werden.
- Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet, dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 12 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben. Dem Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Karten zu hinterlegen.
- Absagen eines vereinbarten Wettspieles, für welche triftige Gründe vorhanden sind, muss der Gegner nur dann zur Kenntnis nehmen, wenn sie spätestens 36 Stunden vor dem festgesetzten Wettspielbeginn bei der von ihm bekanntgegebenen Anschrift eingelaufen sind. Von der Absage ist der Wettspielreferent in gleicher Weise zu verständigen.
- Beginn der Meisterschaft: 01. Dezember 1930
- Nichtantreten bei Spielen der Provinzvereine: Tritt bei Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen ein Wiener Verein in der Provinz gegen einen dortigen Verein bezw. ein Provinzverein in Wien gegen einen Wiener Verein ohne rechtzeitige Absage (Siehe Meisterschaftsausschreibung, Abschnitt B, § 4) nicht an, so hat der nichtantretende Verein den Betrag der Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für 10 Personen beim Verbande binnen einer Woche zu deponieren. Dieser Betrag wird nach Entscheidung des Verbandes dem anderen Verein entweder zur Absolvierung eines Spieles gegen einen nicht am gleichen Ort ansässigen Verein zur Verfügung gestellt, oder ihm gutgeschrieben.[21]
- Regeländerung "Zahl der Ersatzspieler"
- Die Bestimmungen über die Anzahl der an einem Spiele teilnehmenden Spieler werden dahingehend abgeändert, dass statt zweier Ersatzfeldspieler nunmehr drei solcher Spieler an einem Spiele teilnehmen können. Die Gesamtzahl besteht nun aus 10 Spieler, und zwar einem Tormann, einem Tormannersatz und acht Feldspielern (inklusive drei Ersatzleute). Die Regel, das während des Spieles sich nur ein Tormann und fünf Feldspieler auf der Spielfläche befinden dürfen, bleibt nach wie vor aufrecht. Diese neue Bestimmung tritt ab heute in Kraft. Ob diese Bestimmung auch in ausländischen Spielen bereits vor dem Kongress, der im Februar stattfindet, zu gelten hat, wurde bei der Internationalen Eishockeyliga angefragt.[22]
- Fahrtentschädigung: In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird.
- Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft[23]
- 1. Auslosung
- Die Auslosung wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 28. November 1930 veröffentlicht. Die fünf Endtermine der Runden werden später bekanntgegeben. Die Endtermine gelten für die Spiele Stockerauer EV und St. Pölten (siehe Punkt 2) nur dann, wenn in diesem Zeitabschnitte Natureis zustande kommt. Fällt ein Spiel mangels Natureis aus, so wird hierfür vom Wettspielreferenten unbeschadet der innerhalb der nächstfolgenden Runden festgesetzten Spiele ein eigener Termin bestimmt.
- Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden.
- 2. Austragungsort
- Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe Nr. 3, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 2, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1.
- Die Vereine Stockerau und St. Pölten werden angewiesen, für den Fall das ein angesetztes Spiel abgesagt wird, hiervon bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn die Telefonnummer U19-9-92 (Schaffer) in Kenntnis zu setzen. Ebenso wird der Wiener Gegner verpflichtet, sich unter der gleichen Tel-Nr. zu erkundigen, ob das Spiel eventuell abgesetzt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrauslagen für den gegnerischen Verein und Schiedsrichter oder Platzspesen) herangezogen wird.
3. Fahrtvergütung
- Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten.
- Ist zu einem Spiel gegen Stockerau oder St. Pölten der Wiener Gegner eingetroffen und gelangt das Spiel aus irgendeinem Grunde nicht zur Austragung, bezw. wird das Spiel neuerlich vom Referenten angesetzt, so sind die Fahrtspesen - unter der Voraussetzung, dass beide Vereine die Bestimmung des Punktes 2, Absatz 3, eingehalten haben - für dieses zweite Spiel von beiden beteiligten Vereinen mit je zur Hälfte zu tragen.
- Der Endtermin für die 1. Runde aller drei Klassen wird mit dem 21. Dezember 1930 festgelegt.[24]
Einzelnachweise
- ↑ Der Eishockeysport 13. Februar 1931
- ↑ Der Eishockeysport 1. Jänner 1931
- ↑ Der Eishockeysport 6. März 1931
- ↑ Der Eishockeysport 20. Mäzr 1931
- ↑ Der Eishockeysport 9. Jänner 1931
- ↑ Der Eishockeysport 14. März 1931
- ↑ Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10
- ↑ Der Eishockeysport 1. Jänner 1931
- ↑ Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10
- ↑ Der Eishockeysport 27. Februar 1931
- ↑ Der Eishockeysport 6. März 1931
- ↑ Der Eishockeysport 13. Februar 1931
- ↑ Der Eishockeysport 13. Februar 1931
- ↑ Spiele von Dienstag. In: Sportblatt am Mittag / Sport-Tagblatt. Sport-Ausgabe des Neuen Wiener Tagblattes, 15. Jänner 1931, S. 6 (online bei ANNO).
- ↑ Der Eishockeysport 13. Februar 1931
- ↑ SportTagblatt vom 15. Jänner 1931
- ↑ Der Eishockeysport 1. Jänner 1931
- ↑ Der Eishockeysport 27. Februar 1931
- ↑ Der Eishockeysport 13. Februar 1931
- ↑ Der Eishockeysport 06. November 1930
- ↑ Der Eishockeysport 6. November 1930
- ↑ Der Eishockeysport 13. November 1930
- ↑ Der Eishockeysport 28. November 1930
- ↑ Der Eishockeysport 12. Dezember 1930
Quellenangaben
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1930/31
- SportTagblatt Wien
Wiener Meisterschaften - Teil 1 (Bandy)
• 1912/13 • 1913/14 • 1914/15 • 1915/16 • 1916/17 • 1917/18 • 1918/19 • 1919/20 •
Wiener Meisterschaften - Teil 2 (Scheibe)
• 1932/33 • 1933/34 • 1934/35 • 1935/36 • 1936/37 • 1937/38 •
Meisterschaften in den anderen Bundesländern (Scheibe)
• Steiermark : 1927/28 • 1928/29 • • Tirol : 1932/33 •
Österreichische Meisterschaften
Art | Alle Saisonen von 1907/08 bis 1913/14 | Alle Saisonen von 1922/23 bis 1937/38 | |||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bandy | 1907/08 | 1910/11 | 1911/12 | 1912/13 | 1913/14 | 1922/23 | --- ab 1924 keine Meisterschaften im Bandy-Spiel --- | ||||||||||||||||
Scheibe | - | - | - | 1912/13 | 1913/14 | 1922/23 | 1923/24 | 1924/25 | 1925/26 | 1926/27 | 1927/28 | 1928/29 | 1929/30 | 1930/31 | 1931/32 | 1932/33 | 1933/34 | 1934/35 | 1935/36 | 1936/37 | 1937/38 |
Österreichische Staatsmeisterschaften (Bandy)
Meisterschaften von Böhmen
Bandy | ||
Scheibe |
Meisterschaften der böhmischen Kronländer
Bandy |
• Prag 1914/15 • |
|
Scheibe |
Provinz-Meisterschaften (Scheibe)
• 1932/33 • 1933/34 • 1934/35 • 1935/36 • 1936/37 • 1937/38 •