16.528
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(15 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Infobox EH38-Meisterschaft | |||
| Titel=Wiener Eishockey-Meisterschaft | |||
| Saison=1932/33 | |||
| davor=1919/20 | |||
| danach=1933/34 | |||
| SpielTyp=Scheibe | |||
| Ort=Wien und Niederösterreich | |||
| Dauer=14.12.1932 bis 15.03.1933 | |||
| VA-Org=Österreichischer Eishockeyverband, Wien | |||
| TlnAnz=28 | |||
| Pos-1=Wiener Eislauf Verein | |||
| Pos-2=Eishockey Klub Engelmann, Wien | |||
| Hw-Text= | |||
}} | |||
Die [[Wiener Eishockey-Meisterschaft 1932/33]] war die erste ihrer Art mit der Scheibe. | Die [[Wiener Eishockey-Meisterschaft 1932/33]] war die erste ihrer Art mit der Scheibe. | ||
Zeile 92: | Zeile 106: | ||
Für die diesjährige Meisterschaft standen die Vereine bis auf den 4. Platz aus den Ergebnissen der letzten Meisterschaft fest. Für diese offene Stelle mussten [[Mödlinger Eislauf Club]] und die [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] zwei Qualifikationsspiele am 5. und 10. Dezember 1932 austragen. Der MEC erkämpfte sich den freien Platz in der 1. Klasse der Meisterschaft. | Für die diesjährige Meisterschaft standen die Vereine bis auf den 4. Platz aus den Ergebnissen der letzten Meisterschaft fest. Für diese offene Stelle mussten [[Mödlinger Eislauf Club]] und die [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]] zwei Qualifikationsspiele am 5. und 10. Dezember 1932 austragen. Der MEC erkämpfte sich den freien Platz in der 1. Klasse der Meisterschaft. | ||
===Eishockeyspiele=== | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
Zeile 206: | Zeile 220: | ||
'''Spiel 13. Jänner 1932 EKE - WAC M-Spiel''' | '''Spiel 13. Jänner 1932 EKE - WAC M-Spiel''' | ||
*Schiedsrichter: Aigner | *Schiedsrichter: Aigner | ||
*Der EKE schlug im Meisterschaftsspiel den WAC mit 7:0(4-0,2-0,1-0) Toren. Beglaubigt wurde das Spiel vom Verband mit 5:0 Toren und 2 Punkten für den EKE.<ref>Der Eishockeysport vom 21. Jänner 1933</ref>Die Torschützen waren Hans Tatzer(3), Hans Ertl (3) und Hans Schneider. Ein paar Tage vorher hatte der WAC dem WEV noch stark strapaziert, heute enttäuschte der Praterclub. | *Der EKE schlug im Meisterschaftsspiel den WAC mit 7:0(4-0,2-0,1-0) Toren. Beglaubigt wurde das Spiel vom Verband mit 5:0 Toren und 2 Punkten für den EKE.In der Abschlusstabelle sind aber 7 Tore aufgeführt.<ref>Der Eishockeysport vom 21. Jänner 1933</ref>Die Torschützen waren Hans Tatzer(3), Hans Ertl (3) und Hans Schneider. Ein paar Tage vorher hatte der WAC dem WEV noch stark strapaziert, heute enttäuschte der Praterclub. | ||
Zeile 219: | Zeile 233: | ||
*Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Oskar Nowak, Sturm: Hans Tatzer, Hans Ertl, Ernst Schmucker, Konrad Glatz, Franz Henhapel, Hans Schneider, | *Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Oskar Nowak, Sturm: Hans Tatzer, Hans Ertl, Ernst Schmucker, Konrad Glatz, Franz Henhapel, Hans Schneider, | ||
*Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Hans von Trauttenberg, Jaques Dietrichstein, Stürmer: Karl Kirchberger, Josef Göbl, Friedrich Demmer, Reinl, Karl Rammer, Forda | *Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Hans von Trauttenberg, Jaques Dietrichstein, Stürmer: Karl Kirchberger, Josef Göbl, Friedrich Demmer, Reinl, Karl Rammer, Forda | ||
Das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem WEV geht 0:0(0-0,0-0,0-0) unentschieden aus. Der Wiener Eislauf Verein ist damit Wiener Eishockeymeister 1932/33. Während des Spiels herrschte Schneetreiben. Da der Schneefall schon morgens begann, wurde den ganzen Tag der Platz vom Schnee geräumt. Um 21.00 Uhr begann das Spiel. Reguläre Bedingungen herrschten auf Grund des Schnees nicht. Auch das Eis war entsprechend schlecht. Die Scheibe rutschte nicht richtig und die Torleute hatten keine Mühe, den Puck zu fangen. Trotz dieser wiedrigen Bedingungen hatten sich 3000 Besucher eingefunden. Sofort von Beginn an versuchten es die Spieler auf Grund der Wetterbedingungen mit Weitschüssen. Kombinationen kamen nicht zu Stande. Trotzdem konnte Hans Tatzer zwei gute Torchancen herausspielen. Er erwies sich im Spiel als der gefährlichste Stürmer. Auch im zweiten Drittel waren die Verhältnisse schwierig. Bei einer Rauferei um die Scheibe erhält Dietrichstein eine Zeitstrafe. Demmer kann einen Weitschuss im gegnerischen Tor unterbringen, aber der Schiedsrichter hatte vorher wegen eines Kicks abgepfiffen. Die Zuschauer hatten umsonst gejubelt. Es zeigten sich dann die ersten Ermüdungserscheinungen bei den Spielern. Im letzten Drittel wurde das Spiel wieder lebhafter. Aber auch jetzt sah man keine Tore. So endete das Spiel 0:0. Der WEV muss sich jetzt dem IEV zum Kampf um die Österreichische Eishockey-Meisterschaft stellen. | *Das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem WEV geht 0:0(0-0,0-0,0-0) unentschieden aus. Der Wiener Eislauf Verein ist damit Wiener Eishockeymeister 1932/33. Während des Spiels herrschte Schneetreiben. Da der Schneefall schon morgens begann, wurde den ganzen Tag der Platz vom Schnee geräumt. Um 21.00 Uhr begann das Spiel. Reguläre Bedingungen herrschten auf Grund des Schnees nicht. Auch das Eis war entsprechend schlecht. Die Scheibe rutschte nicht richtig und die Torleute hatten keine Mühe, den Puck zu fangen. Trotz dieser wiedrigen Bedingungen hatten sich 3000 Besucher eingefunden. Sofort von Beginn an versuchten es die Spieler auf Grund der Wetterbedingungen mit Weitschüssen. Kombinationen kamen nicht zu Stande. Trotzdem konnte Hans Tatzer zwei gute Torchancen herausspielen. Er erwies sich im Spiel als der gefährlichste Stürmer. Auch im zweiten Drittel waren die Verhältnisse schwierig. Bei einer Rauferei um die Scheibe erhält Dietrichstein eine Zeitstrafe. Demmer kann einen Weitschuss im gegnerischen Tor unterbringen, aber der Schiedsrichter hatte vorher wegen eines Kicks abgepfiffen. Die Zuschauer hatten umsonst gejubelt. Es zeigten sich dann die ersten Ermüdungserscheinungen bei den Spielern. Im letzten Drittel wurde das Spiel wieder lebhafter. Aber auch jetzt sah man keine Tore. So endete das Spiel 0:0. Der WEV muss sich jetzt dem IEV zum Kampf um die Österreichische Eishockey-Meisterschaft stellen. | ||
:Wie wäre es gewesen, wenn dieses Spiel bei schönem winterlichen Wetter stattgefungen hätte? Warum ist niemand auf die Idee gekommen, bei diesem Schneetreiben das Spiel abzusagen? Die Zuschauer waren durch die guten Tribühnenanlagen geschützt. Die armen Spieler und der Schiedsrichter Revy, der in einem langen Mantel auf dem Eis steht, sind es nicht. Bei diesen Schneemengen half auch kein kehren. Es gab kein "spritzen" und daher auch kein Eis. Selbst der Meister der Scheibenführung Hans Ertl sah dieses Mal wie ein Anfänger aus und Demmer und Kirchberger konnten es nicht besser machen. So gab es eben nur ein paar Weitschüsse, mit denen die Tormänner kaum Arbeit hatten. Die Entscheidung ist gefallen, aber selbst den Spielern wäre Regen lieber gewesen. | :Wie wäre es gewesen, wenn dieses Spiel bei schönem winterlichen Wetter stattgefungen hätte? Warum ist niemand auf die Idee gekommen, bei diesem Schneetreiben das Spiel abzusagen? Die Zuschauer waren durch die guten Tribühnenanlagen geschützt. Die armen Spieler und der Schiedsrichter Revy, der in einem langen Mantel auf dem Eis steht, sind es nicht. Bei diesen Schneemengen half auch kein kehren. Es gab kein "spritzen" und daher auch kein Eis. Selbst der Meister der Scheibenführung Hans Ertl sah dieses Mal wie ein Anfänger aus und Demmer und Kirchberger konnten es nicht besser machen. So gab es eben nur ein paar Weitschüsse, mit denen die Tormänner kaum Arbeit hatten. Die Entscheidung ist gefallen, aber selbst den Spielern wäre Regen lieber gewesen. | ||
'''Spiel 25. Jänner 1933 EKE - HCW M-Spiel''' | '''Spiel 25. Jänner 1933 EKE - HCW M-Spiel''' | ||
Zeile 253: | Zeile 269: | ||
*Schiedsrichter: Ulli Lederer | *Schiedsrichter: Ulli Lederer | ||
*Der HC Währing schlägt den MEC im Meisterschaftsspiel mit 2:0(1-0,0-0,1-0) Toren. Die Tore für den HCW schossen Graf und Brandl. Die Wiener Meisterschaft der 1. Klasse ist damit beendet. Das Spiel wird vom Verband mit 1:0 beglaubigt. | *Der HC Währing schlägt den MEC im Meisterschaftsspiel mit 2:0(1-0,0-0,1-0) Toren. Die Tore für den HCW schossen Graf und Brandl. Die Wiener Meisterschaft der 1. Klasse ist damit beendet. Das Spiel wird vom Verband mit 1:0 beglaubigt. | ||
:Das Spiel ist mit 1:0 beglaubigt, aber mit 2:0 in der Tabelle gerechnet worden.<ref>Der Eishockeysport 25. März 1933</ref> | |||
===Tabelle=== | |||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
|- | |- | ||
Zeile 280: | Zeile 296: | ||
:Sieger der Gruppe A der Wiener 2. Klasse wird der [[Österreichischer Wintersport Club]], der damit im kommenden Jahr in die 1. Klasse aufsteigt. In der Gruppe B erreicht der Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) den ersten Platz und wird in die Gruppe A aufsteigen. | :Sieger der Gruppe A der Wiener 2. Klasse wird der [[Österreichischer Wintersport Club]], der damit im kommenden Jahr in die 1. Klasse aufsteigt. In der Gruppe B erreicht der Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) den ersten Platz und wird in die Gruppe A aufsteigen. | ||
===Gruppe A=== | ===Gruppe A=== | ||
Zeile 315: | Zeile 327: | ||
|22. Jänner 1933 ||Wien, Weimarer-Platz|| VfB - Allround || M||4:2(0-2,2-0,2-0) || ||s.u. | |22. Jänner 1933 ||Wien, Weimarer-Platz|| VfB - Allround || M||4:2(0-2,2-0,2-0) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|23. Jänner 1933 || Wien, CEV-Platz|| CEV - Allround ||M ||11:1 || || | |23. Jänner 1933 || Wien, CEV-Platz|| CEV - Allround ||M ||11:1 || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|27. Jänner 1933 || Wien, Weimarer-Platz|| CEV - WBC|| M ||1:2(0-2,0-0,1-0) ) || ||s.u. | |27. Jänner 1933 || Wien, Weimarer-Platz|| CEV - WBC|| M ||1:2(0-2,0-0,1-0) ) || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|27. Jänner 1933 ||Wien, Weimarer-Platz || Allround - WBC|| M ||0:6 || || | |27. Jänner 1933 ||Wien, Weimarer-Platz || Allround - WBC|| M ||0:6 || ||s.u. | ||
|- | |- | ||
|20. Februar 1933 ||Wien, WEV-Platz || Allround - Hakoah|| M ||0:20-0,0-0,0-2) || || s.u. | |20. Februar 1933 ||Wien, WEV-Platz || Allround - Hakoah|| M ||0:20-0,0-0,0-2) || || s.u. | ||
|} | |} | ||
'''Spiel 16. Dezember 1932 Hakoah - ÖWSC M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Ing. Langfelder | |||
*Das Spiel verlor Hakoah gegen den ÖWSC auf der Kunsteisbahn Mödling mit 0:1( ). Hakoah war technisch und taktisch besser als der Gegener. Körperlich waren die Spieler aber unterlegen. Der Tormann des Wintersportsclubs Zabrazil wuchs über sich hinaus und hielt jede Scheibe. Rehammer konnte das Tor zum 1:0 für den MEC und damit den Endstand erzielen. An den Betonwänden in Mödling verletzte sich Nägler. Die Verletzung umfasste Stirn, Nase und Zähne. Erst vor einigen Tagen hatte sich Csöngei vom HCW ebenfalls an den Betonwänden einen Unterarm gebrochen. | |||
'''Spiel 23. Dezember 1932 Hakoah - VfB M-Spiel''' | '''Spiel 23. Dezember 1932 Hakoah - VfB M-Spiel''' | ||
Zeile 334: | Zeile 346: | ||
'''Spiel 29. Dezember 1932 CEV - ÖWSC M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Ing. Langfelder | |||
Der CEV verlor das Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC mit 0:3(0-1,0-1,0-1) Toren. Die Torschützen des ÖWSC waren Weisbach, Rehammer und Bidla. | *Der CEV verlor das Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC mit 0:3(0-1,0-1,0-1) Toren. Die Torschützen des ÖWSC waren Weisbach, Rehammer und Bidla. | ||
Zeile 363: | Zeile 375: | ||
'''Spiel 19. Jänner 1933 ÖWSC - WBC M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Laurer | |||
*Der ÖWSC gewann das Meisterschaftsspiel gegen den WBC mit1:0(0-0,0-0,1-0). Trotz des Schneetreibens während dem Spiel wurde gutes Eishockey geboten. Der Schnee machte den Umgang mit der Scheibe nicht einfach. Die ersten beiden Drittel blieben torlos. Im letzten Drittel konnte Rehammer nach einem Pass von Eisenstein das Siegestor für den Wintersportclub einschießen. Der Wintersportclub hat nur noch ein Spiel gegen Allround auszutragen und den Klassensieg so gut wie sicher. Der WBC hat ein gutes Spiel gezeigt. | |||
'''Spiel 20. Jänner 1933 ÖWSC - Allround M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Wollinger | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen dem ÖWSC und Allround in Mödling endete mit der Überraschung von 1:1(0-0,1-1,0-0) unentschieden. Alle waren vorher von einem höheren Sieg des Wintersportclubs ausgegangen. Das Tor für Allround schoss Gabler, für den ÖWSC war Ditfurth erfolgreich. | |||
'''Spiel 22. Jänner 1933 Allround - VfB M-Spiel''' | '''Spiel 22. Jänner 1933 Allround - VfB M-Spiel''' | ||
*Schiedsrichter: Jahnke | *Schiedsrichter: Jahnke | ||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Allround und dem VfB endete mit 2:4(2-0,0-2,0-2) Toren. Für Allround war Gabler zweimal erfolgreich. Die Torschützen für den VfB waren Walter (3) und Singer. | *Das Meisterschaftsspiel zwischen Allround und dem VfB endete mit 2:4(2-0,0-2,0-2) Toren. Für Allround war Gabler zweimal erfolgreich. Die Torschützen für den VfB waren Walter (3) und Singer. Das zuerst angesetzte Spiel am 18. Dezember 1932 wurde vom Moba als neu auszutragen beglaubigt. Durch das Tauwetter war kein Eis vorhanden.<ref>Der Eishockeysport 31. Dezember 1932</ref> | ||
'''Spiel 23. Jänner 1933 CEV - Allround M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen CEV und Allround endete 11:1. Das erste Spiel war bereits am 9.1.1933 angesetzt worden und vom Moba mit neu auszutragen beglaubigt worden. | |||
'''Spiel 27. Jänner 1933 WBC - CEV M-Spiel''' | '''Spiel 27. Jänner 1933 WBC - CEV M-Spiel''' | ||
Zeile 381: | Zeile 399: | ||
'''Spiel 27. Jänner 1933 Allround - WBC M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
Das Meisterschaftsspiel zwischen Allround und WBC wurde vom Moba mit 0:6 und 2 Punkten strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 18. Februar 1933</ref> | |||
'''Spiel 20. Februar 1933 Allround - Hakoah M-Spiel ''' | |||
*Schiedsrichter: Heugl, Stockerau | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Allround und Hakoah endete 0:2(0-0,0-0,0-2). Die Treffer für Hakoah erzielten Wittmann und Donath. Die besten Spieler bei Allround waren der Tormann Kamerer und der Spieler Käsbauer, bei Hakoah Wittmann, Spira und Donath. Der Schneefall ließ besondere Leistungen nicht zu. Hahoah hatte aber die ausgeglichenere Mannschaft. | |||
Zeile 418: | Zeile 439: | ||
|- | |- | ||
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ||
|- | |||
|25. Dezember 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - Rbd Wien ||M ||0:1 || || | |||
|- | |||
|29. Dezember 1932 ||Wien, Gartenbau-Platz|| Rbd Wien - PSV ||M ||7:0 || ||s.u. | |||
|- | |||
|01. Jänner 1933 ||Stockerau ||Stockerau - PSV|| M||3:1(0-0,3-0,0-1) || ||s.u. | |||
|- | |||
|15. Jänner 1933 ||Stockerau ||Stockerau - Altmann|| M ||8:0(1-0,4-0,3-0) || ||s.u. | |||
|- | |||
|17. Jänner 1933||Wien, Augarten||PSV - Siemens|| M||2:1|| || | |||
|- | |||
|18. Jänner 1933 ||Stockerau || Rbd Wien - Stockerau ||M ||1:5(0-0,0-4,1-1) || ||s.u. | |||
|- | |||
|22. Jänner 1933 || St. Pölten||EV St. Pölten - Siemens|| M||2:0 || || | |||
|- | |||
|24. Jänner 1933 ||Wien, Gartenbau-Platz ||Altmann - PSV ||M ||2:4(1-1,1-2,0-1) || ||s.u. | |||
|- | |||
| 26. Jänner 1933 ||Wien, Gartenbau-Platz || Rbd Wien - Siemens ||M ||0:1 || || | |||
|- | |||
|29. Jänner 1933 || St. Pölten||EV St. Pölten - PSV ||M ||4:1(2-0,0-1,2-0) || ||s.u. | |||
|- | |||
|24. Februar 1933 ||Stockerau ||Stockerau - Siemens ||M||2:3 || || | |||
|- | |||
|03. März 1933 ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Altmann|| M || 4:0|| || s.u. | |||
|- | |||
|6. März 1933 ||Wien, WEV-Platz ||Altmann - Siemens ||M ||6:0 || ||s.u. | |||
|- | |||
|11. März 1933||Wien, Engelmann-Platz||EV St. Pölten - Stockerau||M||2:1(1-0,0-1,1-0)|| ||s.u. | |||
|- | |||
|ohne Datum || St. Pölten||EV St. Pölten - Altmann ||M||6:0 || ||s.u. | |||
|} | |||
'''Spiel 29. Dezember 1932 Reichsbund Wien - PSV Wien M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Torlar | |||
Team Reichsbund: Tor: Tomsa, Verteidiger: Sack, Hintermayer, Sturm: Mixa, Wenisch, Schmutzer, Halper, Proksch, Sedlak, | |||
*Team PSV: | |||
*Das Meisterschaftspiel zwischen Reichsbund Wien und PSV endete 7:0. | |||
'''Spiel 1. Jänner 1933 Stockerau - PSV M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Ulli Lederer | |||
*Stockerau gewinnt das Meisterschaftsspiel gegen die Eishockeysektion der Polizeisportvereinigung Wien mit 3:1(0-0,3-0,0-1) Toren. Im ersten und im letzten Drittel leistete die PSV heftige Gegenwehr. Die Stockerauer hatten jedoch die größere Routine. | |||
'''Spiel 15. Jänner 1933 Stockerau - Sportclub Bernhard Altmann M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Ing. Langfelder | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen dem Eislauf Verein Stockerau und der Firmenmannschaft Altmann endete 8:0(1-0,4-0,3-0) für Stockerau. Altmann erwies sich als schwacher Gegner. | |||
'''Spiel 18. Jänner 1933 Reichsbund Wien - Stockerau M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Hans Weinberger | |||
*Der Reichsbund verlor das Meisterschaftsspiel gegen Stockerau mit 1:5(0-0,0-4,1-1) Toren. Der Reichsbund war als Favorit ins Spiel gegangen. Um so überraschter waren viele von dem Ergebnis des Spiels. Das Tor für den Reichsbund konnte Bötsch einschießen. Die Torschützen für Stockerau waren Nickl (3) und Lederer (2). | |||
'''Spiel 24. Jänner 1933 Polizeisportvereinigung Wien - Altmann M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Loria | |||
*Die PSV schlägt die Firmenmannschaft Bernhard Altmann im Meisterschaftsspiel mit 4:2(1-1,2-1,1-0) Toren. Die Torschützen des PSV waren Bodenstein, Haunold, Seemann und Steffinger. Für Altmann waren Bettelheim und Hans Altmann erfolgreich. Die Mannschaft der PSV hat sich in den letzten Wochen stark gesteigert. | |||
'''Spiel 29. Jänner 1933 EV St. Pölten - PSV M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Hauptmann Tolar | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und der PSV endete 4:1(2-0,0-1,2-0) für St. Pölten. Die St. Pöltener waren dem Wiener Verein überlegen. Die Tore für St. Pölten erzielten Balak (2), Bogner und Hofstädter, die PSV war Haunold der Schütze. | |||
'''Spiel 03. März 1933 Rbd Wien - Altmann M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Altmann endete 4:0. Das zuerst angesetzte Spiele am 12. Jänner, 10. und 23. Februar 1933 wurden vom Moba mit "neu auszutragen" beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 28. Jänner, 18. Februar und 11. März 1933</ref> | |||
'''Spiel 06. März 1933 Altmann - Siemens M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschafsspiel zwischen Altmann und Siemens wurde vom Moba mit 6:0 und 2 Punkten strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 25. März 1933</ref> | |||
'''Spiel 11. März 1933 EV St. Pölten - Stockerau M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Laurer | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und Stockerau endete 2:1(1-0,0-1,1-0). Die Tore für St. Pölten schossen Reimer und Gerdenitsch, für Stockerau Leder. Mit diesem Sieg wurde St. Pölten Sieger der Gruppe B in der 2. Klasse der Eishockey-Meisterschaft. | |||
'''Spiel ohne Datum EV St. Pölten - Altmann M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und Altmann ist in der Beglaubigung zu keiner Zeit aufgeführt. In der Tabelle stehen dann aber 5 Spiele und dieses ist mit 6:0 und mit 2 Punkten für St. Pölten eingefügt. Somit muss dieses Spiel, was zu keiner Zeit auf dem Spielplan stand, strafbeglaubigt worden sein. | |||
====Tabelle==== | ====Tabelle==== | ||
Zeile 449: | Zeile 552: | ||
===Gruppe A=== | ===Gruppe A=== | ||
Zeile 459: | Zeile 560: | ||
|- | |- | ||
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ||
|- | |||
| 26. Dezember 1932 || Semmering || EKE II - ÖWSC II || M||4:3|| ||S. Aigner | |||
|- | |||
| 04. Jänner 1933 || Wien, Engelmann-Platz || EKE II - WBC II || M||3:0 || ||s.u. | |||
|- | |||
|21. Jänner 1933 || Wien, Weimarer-Platz|| WBC II - Altmann II|| M ||3:0 || || | |||
|- | |||
|17. Februar 1933||Mödling, Kunsteisbahn ||ÖWSC II - WBC II ||M|| 12:5|| || | |||
|- | |||
|27. Februar 1933 ||Mödling, Kunsteisbahn ||ÖWSC II - Altmann II ||M ||9:2(1-1,2-1,6-0) || ||s.u. | |||
|- | |||
|15. März 1933 || Wien, Engelmann-Platz || EKE II - Altmann II ||M|| 6:0|| ||s.u. | |||
|} | |||
'''Spiel 04. Jänner 1933 EKE II - WBC II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: Ing. Landfelder | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen den Reserven von EKE II und WBC II endete 3:0. Später wurde das Spiel durch vom Moba mit 3:0 und 2 Punkten für den EKE II strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 21. Jänner 1933</ref> | |||
'''Spiel 27. Februar 1933 ÖWSC II - Altmann II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meistersschaftsspiel fand auf der Kunsteisbahn Mödling zwischen dem ÖWSC II und der Mannschaft von Altmann II endet mit 9:2(1-1,2-1,6-0) Toren. Die Tore für den ÖWSC schossen Rehammer (3), Weißbach (3), Seifart und Lebmann (ein Torschütze fehlt). | |||
'''Spiel 15. März 1933 EKE II - Altmann II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen EKE II und Altemann zwei wurde vom Moba mit 6:0 und 2 Punkten beglaubigt. Das vorherige Spiel am 15. Februar 1933 wurde vom Moba als neu auszutragen beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 25. Februar 1933</ref> | |||
Zeile 490: | Zeile 617: | ||
|- | |- | ||
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ||
|- | |||
|24. Jänner 1933 || Wien, || CEV II - Rbd Wien II||M ||4:0(1-0,2-0,1-0) || ||s.u. | |||
|- | |||
|30. Jänner 1933 || Wien, || CEV II - Allround II|| M ||4:3(2-0,1-1,1-2) || ||s.u. | |||
|} | |||
'''Spiel 24. Jänner 1933 CEV - Reichsbund II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Spiel der Reservemannschaften von CEV und Reichsbund Wien endet mit4:0(1-0,2-0,1-0) Toren. Die Torschützen für den CEV sind Spielmann (2) und Medak. Das vierte Tor ist ein Eigentor. Das Spiel wird vom Verband mit 4:2 beglaubigt, in der Tabelle aber mit 4:0 angegeben. Somit wurde auch 4:0 eingesetzt.<ref>Der Eishockeysport, Seite 169</ref> | |||
'''Spiel 30. Jänner 1933 CEV II - Allround II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Der CEV II schlug im Meisterschaftsspiel Allround II mit 4:3(2-0,1-1,1-2) Toren. Die Torschützen des CEV waren Spielmann (2) und Schuster, bei Allround traf Kaesbauer dreimal. | |||
====Tabelle==== | ====Tabelle==== | ||
Zeile 519: | Zeile 656: | ||
|- | |- | ||
! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ! Datum !! Spielort !! Mannschaften !! Art!! Ergebnis !! Zuschauer !! Bemerkungen | ||
|- | |||
|19. Februar 1933 ||Wien, Weimarer-Platz || VfB II - HC Währing II ||M ||6:0 || ||s.u. | |||
|- | |||
|23. Jänner 1933 ||Wien, WEV-Platz || WAC II - Hakoah II|| M||5:2 || || | |||
|- | |||
|03. März 1933|| Wien, || WAC II - Vfb II|| M|| 0:6 || || strafbeglaubigt | |||
|- | |||
|ohne||Wien, ||VfB II - Hakoah II ||M|| 6:0 || ||strafbelaubigt | |||
|} | |||
'''Spiel 19. Februar 1933 VfB II - HC Währing II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen VfB II und HCW wurde vom Moba mit 6:0 und 2 Punkten für den VfB strafbeglaubigt. <ref>Der Eishockeysport 11. März 1933</ref> | |||
Zeile 549: | Zeile 697: | ||
:§ 8 Teilnehmer | :§ 8 Teilnehmer | ||
:An der Wiener Meisterschaft sind alle Verbandsvereine teilnahmeberechtigt, die ihre Tätigkeit in Wien und Niederösterreich ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angebae von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in die sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen, sie sind allerdings verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen. Die vom Verbandsvorstande in die 1. Klasse eingeteilten Vereine sind zur Teilnahme an der Meisterschaft unbedingt verpflichtet,; nimmt ein erstklassiger Verein an der Meisterschaft nicht teil, verliert er seine Klassenzugehörigkeit und ist an der nächstjährigen Meisterschaft nicht teilnahmeberechtigt. | |||
:§ 9 Austragungsart und Wertung | :§ 9 Austragungsart und Wertung | ||
:Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Verbandsvorstande in drei Klassen eingeteilt: | |||
:-in die 1. Klasse, | |||
:-in die 2. Klasse, Gruppe A und | |||
:-in die 2. Klasse, Gruppe B. | |||
:Die 1. Klasse besteht aus fünf Vereinen, von denen jeder zweimal gegen jeden anderen spielt. Die 2. Klasse, Gruppe A, besteht im Verbandsjahr 1932/33 aus sieben, in den folgenden Jahren aus sechs Vereinen; die 2. Klasse, Gruppe B besteht aus den übrigen Vereinen; in der 2. Klasse A und B spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen. | |||
:Die Wertung der Spiele erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die am meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, entscheidet das bessere Torverhältnis. Das Torverhältnis wird ermittelt, indem man die Summe der erzielten Tore durch die Summe der erhaltenen Tore dividiert. Der höhere Quotient gilt als besseres Torverhältnis und ist in diesem Sinne für die Reihenfolge maßgebend. Für den Fall, dass sich bei Ermittlung des Torverhältnisses für zwei oder mehrere Mannschaften ein unendlicher Bruch, die Zahl Null oder wieder Gleichheit ergeben sollte, wird die Reihenfolge durch das bessere Subtraktionsergebnis in der Weise bestimmt, dass die erhaltenen Tore von den erzielten abgezogen werden. | |||
:§ 10 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen | :§ 10 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen | ||
:Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können. Geswinnt der Wiener Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Wiener Meisterschaft. | |||
:Die in der 2. Klasse Gruppe A und 2. Klasse Gruppe B bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 2. Klasse Gruppe A" bzw. "Sieger der 2. Klasse Gruppe B", sowie das Recht des Aufstieges in die nächsthöhere Klasse (siehe § 11). | |||
:Der Titel "Wiener Meister 19.." verpflichtet zur Annahme der Herausforderung des Provinzmeisters um die "Meisterschaft von Österreich". Tritt der Wiener Meister zu den hierfür vorgesehenen Entscheidungspielen nicht an, dann ist ihm der Titel "Wiener Meister" abzuerkennen, der auf den nächstplacierten Verein übergeht, der an Stelle des Vorgängers das Entscheidungsspiel um die "Meisterschaft von Öesterreich" auszutragen hat. Wird derart einem Verein der Meistertitel aberkannt, verliert er überdies seine Klassenzugehörigkeit und das Recht, im nächsten Jahre an der Meisterschaft teilzunehmen. | |||
:§ 11 Aufstieg und Abstieg | :§ 11 Aufstieg und Abstieg | ||
:Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierte Verein steigt in die 2. Klasse, Gruppe A, ab, das heißt, er spielt im nächsten Jahre in der Klasse 2, Gruppe A. An seiner Stelle spielt im nächsten Jahr der "Sieger der 2. Klasse, Gruppe A", in der 1. Klasse. | |||
:Ebenso wechselt im nächsten Jahre der bei Endstand der Meisterschaft in der 2. Klasse, Gruppe A, letztplacierte Verein mit dem "Sieger der 2. Klasse, Gruppe B,, die Klasseneinteilung, er steigt in die 2. Klasse, Gruppe B, ab. | |||
:Im Verbandsjahr 1932/33 jedoch gelten für den Auf- und abstieg zwischen der 2. Klasse , Gruppe A, und der 2. Klasse , Gruppe B, besondere Bestimmungen. Zu Ende der Meisterschaft dieses Verbandesjahres steigen der bei Endstand Letzt- und Vorletzplacierte der 2. Klasse, Gruppe A, in die 2. Klase , Gruppe B, ab und der Erstplacierte der 2. Klasse, Gruppe B, in die 2. Klasse, Gruppe A, auf. Auf diese Weise erfolgt die im § 9, 1. Absatz, vorgesehene Verminderung der Teilnehmer in der 2. Klasse, Gruppe A. | |||
:§ 12 Einteilung in die Klassen | |||
:Der Verbandsvorstand nimmt für die Meisterschaft des Verbandsjahres 1932/33 die Einteilung der Vereine in die drei Klassen vor, in den folgenden Jahren ergibt sich die Einteilung durch den Auf- und abstieg. Gegen die Klasseneinteilung gibt es keinen Einspruch. | |||
:§ 13 Nennung | :§ 13 Nennung | ||
:Alljährlich wird vom Verbandsvorstand die Nennungfrist bestimmt, den Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft dem Verbande anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss. Die Nennung der erstklassigen Vereine gilt automatisch auch für die Meisterschaft von Österreich. | |||
:§ 14 Platzwahl, Pflichtkarten | :§ 14 Platzwahl, Pflichtkarten | ||
:Nach dem Nennungsschluss (Nennungstermin) wird durch das Los bestimmt, welcher Verein Platzwahl hat. Bei der in der 1. Klasse vorgesehenen zweiten Begegnung hat jeweils der Verein Platzwahl, der sie bei der ersten Begegnung nicht hatte. | |||
:Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und den Schiedrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. | |||
:Er ist verpflichtet dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 15 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben. | |||
:Im Sinne der Bestimmungen der § 22 kann ein Verein der Platzwahl auch verlustig gehen. | |||
:§ 15 Wettspieltermine, Wettspielzeit | :§ 15 Wettspieltermine, Wettspielzeit | ||
:Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, doch ist es den Vereinen freigestellt, die Spiele mit Bewilligung des Verbandes auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen. | |||
:Der platzwahlhabende, bzw. das Spiel durchführende Verein, welcher das recht der Terminfestsetzung hat, hat zeitgerecht alles zu veranlassen, damit die Spiele innerhalb der Rundenendtermine ausgetragen werden können. Die Unterlassung der vorerwähnten Maßnahmen zieht Punktverlust nach sich. | |||
:Im übrigen gelten die Bestimmungen drü die "Anmeldung von Wettspielen". | |||
:Die Meisterschaftspiele dürfen nicht vor 8 Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 Minuten angesetzt sein. Im beiderseitigen Einvernehmen ist aber eine diesbezügliche Ausnahme zulässig. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitz an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 Minuten verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muss. | |||
:§ 16 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht | :§ 16 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht | ||
:Alle Spiele sind nach den Egeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen. | |||
:Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 4. Absatz dieses Paragraphen). Die vom Verbande entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen. | |||
:Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der besetzte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginns (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, so haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist. | |||
:Jeder Verein erhält am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare zugewiesen. | |||
:Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden. | |||
:Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Verpflichtung zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen. | |||
:§ 17 Beglaubigungen von Wettspielen | :§ 17 Beglaubigungen von Wettspielen | ||
:Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden fällen zu beglaubigen: | |||
:a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe 3 22 letzter Absatz). | |||
:b) Beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:6 gegen jeden Verein. | |||
:c) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: Resultat 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 11). | |||
:d) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt. | |||
:e) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein. | |||
:f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt. | |||
:g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Resultat 0:6 gegen jeden Verein. | |||
:h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 19. Jedenfalls muss bei einem Nachtragsspiel ein volles Spieldrittel nachgetragen werden). Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermesse die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem bei Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden. | |||
:i) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.). | |||
:k) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus: | |||
::1) Vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen. | |||
::2) Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 6:0 für den Gegner beglaubigt. | |||
:Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der Verband das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es ich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung. | |||
:Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafveglaubigung abzusehen und ein neuer Wettspieltermin anzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann. | |||
:§ 18 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes | :§ 18 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes | ||
:Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten. Ist das Spielfeld durch eine andere Sportdisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung beim Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat (siehe § 22, 2. bis 4. Absatz). | |||
:§ 19 Spielberechtigung | :§ 19 Spielberechtigung | ||
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und ihren Wohnsitz in einem Orte Oesterreichs haben. Oesterreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung, doch kann der Verband Ausländern die Spielberechtigung verweigern. Spieler, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Bewilligung des Verbandes an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen. | |||
:Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand. | |||
:§ 20 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung | :§ 20 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung | ||
:Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder nicht bestimmungsgemäß den Nachweis der Herzuntersuchung erbracht hat, sowie eines Spielers, der das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendete hat, ferner das Fehlen des Spielerpasses, hat für dessen Mannschaft keinen Punkteverlust im Sinne des § 17, f und G, sondern ledigich eine estrafung zur Folge. | |||
:Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert. | |||
:§ 21 Proteste | :§ 21 Proteste | ||
:Das Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftspiel "unter Protest" ist unstatthaft. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Bestimmungen zu entscheiden; kann der Schiedsrichter vor dem Anpfiff nicht über den Protest entscheiden und hält der betreffende Verein seinen Protest aufrecht, dann darf das Spiel nicht stattfinden und der protestierende Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt. | |||
:Über den Protest wird vom Verbande entschieden. Wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Der Schiedsrichter hat den Protest noch am Platze auf seinem Spielbericht zu vermerken und diesen Vermerk vom protestierenden Verein (Mannschaftsführer oder Vereinsfunktionär) unterfertigen zu lassen. | |||
:§ 22 Rücktritt von der Meisterschaft | :§ 22 Rücktritt von der Meisterschaft | ||
:Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele gemäß § 17, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein oder ein Verein der Klasse 2, Gruppe A seine Zugehörigkeit zu seiner Klasse, unbeschadet seiner Placierung, ein Verein der Klasse 2, Gruppe B, wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen. | |||
:Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom Verbande festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. . | |||
:Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl. | |||
:Werden die Spiele eines Vereines in einer Meisterschaft wegen Nichtantretens strafbeglaubigt, so scheidet dieser Verein automatisch aus der Meisterschaft aus. In diesem Fall ist wie im 1. Absatz ausgeführt, vorzugehen. | |||
:§ 23 Reservemeisterschaften | :§ 23 Reservemeisterschaften | ||
:Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lasssn. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen eingeteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend. | |||
:Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung. Eine Beschränkung der Teilnahme der Spieler der ersten Mannschaft an den Wettkämpfen der Reservemannschaft besteht wohl nicht, aber die Spieler der ersten Mannschaft sollen in diesen Spielen tunlichst nicht aufgestellt werden. | |||
:§ 24 Schlussbestimmung | :§ 24 Schlussbestimmung | ||
:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen. | |||
Zeile 586: | Zeile 797: | ||
==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1932/33== | ==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1932/33== | ||
:Die Durchführungsbestimmungen der § 1 bis 6 betreffen die Wiener Meisterschaft und sind nachstehend hier aufgeführt: | :Die Durchführungsbestimmungen der § 1 bis 6 betreffen die Wiener Meisterschaft und sind nachstehend hier aufgeführt: | ||
:§ 1 Klasseneinteilung | :§ 1 Klasseneinteilung | ||
*1. Klasse: | |||
:Hockeyclub Währing, PSK (durch Namnsänderung dann EKE), WAC, WEV und der Sieger aus dem Qualifikationsspielen Hakoah- MEC. | |||
*2. Klasse, Gruppe A: | |||
:Der Unterlegene aus den Qualifikationsspielen Hakoah-MEC, weiters Allround, CEV, ÖWSC, VfB und WEC. | |||
*2. Klasse, Gruppe B: | |||
:PSV, Reichsbund, Altmann, Siemens, St. Pölten, Stockerau und TEC | |||
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht. | |||
:§ 2 Nennungsschluss, Nenngeld | :§ 2 Nennungsschluss, Nenngeld | ||
:Nennungschluss ist am 29. November 1932, 20 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV zur richten. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse A und 2. Klasse B S 10,--. | |||
:§ 3 Reservemeisterschaften | :§ 3 Reservemeisterschaften | ||
:Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft, bei der die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft sinngemäß Anwendung finden, veröffentlichen. Nennungsschluss für die Reservemeisterschaft ist ebenfalls am 29. November 1932, 20 Uhr. Das Nenngeld betragt S 1,--. | |||
:§ 4 Terminfestsetzung | :§ 4 Terminfestsetzung | ||
:Der Sieger der Wiener Meisterschaft muss bis längstens 20. Jänner 1933 ermittelt sein. Vom Wettspielreferenten werden Rundentermine bestimmt, innerhalb welcher die Spiele der betreffenden Runde zur Austragung gebracht werden müssen. Fällt ein Spiel wegen Witterungsschwierigkeiten aus, ist es unbedingt innerhalb der Nächsten Runde (unbeachtet des Spieles dieser Runde) nachzutragen. Der Wettspielreferent ist berechtigt, bei gegebener Notwendigkeit Spiele zu einem bestimmten Zeitpunkt anzusetzen. | |||
:§ 5 Spiele gegen Niederösterreichische Vereine | :§ 5 Spiele gegen Niederösterreichische Vereine | ||
:Die Spiele der Wiener Vereine gegen den St. Pöltener EV und den Stockerauer EV sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen. Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Vizepräsident Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird. | |||
:§ 6 Fahrtvergütung | :§ 6 Fahrtvergütung | ||
:Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung. Für Spiele der Wiener Vereine gegen St. Pölten und Stockerauer gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: Hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen. Hat der Wiener Verein Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten. | |||
:Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten. | |||
:Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten § 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. | |||
Zeile 610: | Zeile 836: | ||
{{Navigationsleiste Eishockey-Meisterschaften in Österreich bis 1938}} | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Österreichische Eishockeymeisterschaften und Pokalspiele bis 1938]] |
Bearbeitungen