Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Dezember 2020: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Samstag, 26. Dezember 2020: erg.) |
K (→Mittwoch, 16. Dezember 2020: Quelle erg.) |
||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
* Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 566/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] vorzeitig außer Kraft.<ref>§ 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.</ref> | * Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 566/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] vorzeitig außer Kraft.<ref>§ 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.</ref> | ||
* Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7). | * Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7). | ||
* In internen Unterlagen des Robert-Koch-Institutes (die erst im März 2024 veröffentlicht wurden) wird vermerkt: "Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als Covid selbst"<ref>Britta Spiekermann: [https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html Die brisanten Corona-Protokolle des RKI], Webseite: zdf.de vom 23. März 2024.</ref> (siehe auch Warnung der WHO vom 30. Oktober 2020 wegen vorschneller Lockdowns]. | * In internen Unterlagen des Robert-Koch-Institutes (die erst im März 2024 veröffentlicht wurden<ref>[https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.3u#$/ RKI-Files], Webseite: my.hidrive.com, abgerufen am 31. Mai 2024.</ref>) wird vermerkt: "Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als Covid selbst"<ref>Britta Spiekermann: [https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html Die brisanten Corona-Protokolle des RKI], Webseite: zdf.de vom 23. März 2024.</ref> (siehe auch Warnung der WHO vom 30. Oktober 2020 wegen vorschneller Lockdowns]. | ||
=== Freitag, 18. Dezember 2020 === | === Freitag, 18. Dezember 2020 === |
Version vom 31. Mai 2024, 17:20 Uhr
Dezember 2020
Dienstag, 1. Dezember 2020
- Im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 09:10:33 Uhr wird veröffentlicht: „Weniger Todesfälle in Pflegeheimen“ „In den österreichischen Pflegeheimen sind heuer um 9 Prozent weniger Menschen gestorben als im Vorjahr, die Zahl der Todesfälle ist um 1.700 zurückgegangen. Laut Statistik Austria sind bisher 16.400 Pflegeheim-Bewohner gestorben, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 18.100. Man habe schon mit einer Untersterblichkeit gerechnet, sagt der Präsident des Pflegeheim-Verbandes, Markus Mattersberger. Die strengeren Corona-Hygienemaßnahmen hätten die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner auch vor anderen – auch oft tödlichen – Infektionen …“
- Rund 10 Stunden später wird im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 19:18:12 Uhr veröffentlicht: „Mehr Todesfälle in Pflegeheimen“ „In Pflege- und Seniorenheimen in Österreich sind heuer um 3,5% mehr Menschen verstorben als im Vorjahr. Bis Mitte November sind 18.700 Menschen mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen gestorben. Dies zeigen heute korrigierte Daten der Statistik Austria über Verstorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen. Gestern waren Zahlen online, wonach es einen Rückgang um 9% gegeben hätte. Die Zahlen wurden nun revidiert berichtete Ö1. Daten über Hauptwohnsitze waren nicht aktualisiert, heißt es.“[1] Aus der Statistik "Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland" der Statistik Austria ergibt sich, dass es sich bei den zwei letzten Wochen im November jedoch um Schätzwerte handelt.[2] Auf diesen Umstand, dass es sich bei diesen Angaben im November 2020 lediglich um vorläufige Ergebnisse aufgrund von Schätzungen handelt, wurde vom ORF nicht hingewiesen. In einem anderen Beitrag des ORF in ORF-Science vom 22. Oktober 2020 wurde ausgeführt: Werden allerdings die Sterbezahlen um die Altersstruktur und das Bevölkerungswachstum bereinigt, so zeigt sich, dass trotz eines zwischenzeitlichen Anstiegs der Sterblichkeit die Werte innerhalb der Bandbreite der vergangenen fünf Jahre oder sogar darunter lagen, wie die Statistik Austria betonte.[3]
Freitag, 4. Dezember 2020
- Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV).[4] Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2020 in Kraft. Dieser Verordnung haben im Hauptausschuss des Nationalrates die ÖVP, die GRÜNEN und die SPÖ zugestimmt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch Zeitablauf außer Kraft.[5]
- Die Mobilität der Bevölkerung wurde beim zweiten Lockdown nur mehr um etwa 45 Prozent reduziert (erster Lockdown: 70%, dritter Lockdown: 27%).[6]
Sonntag, 6. Dezember 2020
- Zweiter Lockdown - Ende
Donnerstag, 10. Dezember 2020
- Am Tag der Menschenrechte wird von der österreichischen Bundesregierung ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende Hausrecht[7] eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: türkis-grünen Allmachtsfantasien. Er führte weiter aus: Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe.[8]
- Eine Studie der Universität Innsbruck kommt zum Schluss, dass vom Cronavirus-Genesene eine stabile Langzeitimmunität aufweisen. Diese Studie deckt sich mit internationalen Erkenntnissen. Dies beziehe sich in Bezug auf eine abermalige Coronavirus-Infektion, auf Mutationen und Übertragungen, erklärte der Studienleiter Florian Deisenhammer. Es gebe von der erworbenen Immunität nur ganz wenige Ausnahmen.[9][10][11]
- Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren. Die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministers waren nicht erkennbar und die österreichische Bundesregierung war nicht in der Lage die Akten vorzulegen, auf deren Grundlage die Verordnung erlassen wurde. Die österreichische Bundesregierung konnte auch nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb die angefochtenen Maßnahmen überhaupt erforderlich waren.[12] Diese Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl vorheriger Entscheidungen ein, bei denen COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung als verfassungswidrig aufgehoben wurden.[13]
Samstag, 12. Dezember 2020
- Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden[14] tritt in Kraft. Durch diese Verordnung dürfen z. B. Supermärkte am Samstag 12. und 19. Dezember 2020 bis 19 Uhr geöffnet werden (anstelle von 18 Uhr[15]), weil diese eine Stunde längere Öffnungszeit am Samstag "im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Entzerrung von Kundenströmen im Handel" diene (§ 1 der Verordnung).
Mittwoch, 15. Dezember 2020
- Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) werden 20 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen an Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug vorgesehen.[16] mit dem Änderungsgesetz[17] vom 17. März 2022 werden weitere 10 Millionen vorgesehen.
- Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen (COVID-19-Krisenbewältigungsfonds) bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), wird die Bundesministerin für Landesverteidigung ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und zu verteilen.
Mittwoch, 16. Dezember 2020
- Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV).[18] Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorzeitig außer Kraft.[19]
- Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7).
- In internen Unterlagen des Robert-Koch-Institutes (die erst im März 2024 veröffentlicht wurden[20]) wird vermerkt: "Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als Covid selbst"[21] (siehe auch Warnung der WHO vom 30. Oktober 2020 wegen vorschneller Lockdowns].
Freitag, 18. Dezember 2020
- In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor negativ auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.[22][23]
- Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.[24]
- Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes[25] vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen.
Samstag, 19. Dezember 2020
- Nach der am 18. Dezember von der österreichischen Bundesregierung vorgestellten Möglichkeit des Freitesten, um von sich eine Woche vor dem Ende des 3. Lockdowns COVID-19-Maßnahmen abwenden zu können, äußert die Opposition an dieser Möglichkeit scharfe Kritik und hält diese für gesetz- und verfassungswidrig. NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter führte z. B. aus: "... die Bundesregierung bis jetzt versäumt, auf die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu achten, Kanzler Kurz (Sebastian, Anm.) hat Kritik daran dann als Spitzfindigkeit abgetan. Das ist kein politisch oder rechtlich sauberes Vorgehen." Jusitzministerin Zadic hingegen fürchtet "keine rechtlichen Probleme bei dem ab Mitte Jänner möglichen „Freitesten“. Sie habe „größtes Vertrauen“ in die Experten im Gesundheitsministerium und in den zuständigen Ressorts, wo die Verordnung erarbeitet wird – sowohl in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit als auch auf die Verfassungskonformität".[26]
- Der deutsche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verkündet: „Impfen ist der Weg raus aus dieser Pandemie“. Und: Vertrauen sei beim Impfen das „Allerallerwichtigste“. Die taz nimmt hierzu Stellung: „Genau das aber untergraben die Impfgegner_innen: das Vertrauen in die Sicherheit der Impfung. Und Rechte aller Couleur schlagen daraus politisches Kapital.“ 2016 hätten sich noch drei Viertel der Befragten in Deutschland als „Impfbefürworter“ bezeichnet. Seit April 2020 würde die Impfbereitschaft jedoch stark abfallen. Bei einer Umfrage Anfang Dezember 2020 hätten rund die Hälfte der Befragten angegeben, sich „(eher) gegen COVID-19 impfen“ lassen zu wollen. Das Paul-Ehrlich-Insitut (PEI) hatte bekannt gegeben, dass weder in den klinischen Prüfungen an mehreren zehntausend Personen noch bei den Impfungen in Großbritannien folgenschwere Reaktionen oder gar Todesfälle beobachtet worden seien. Auch würden Ärzte Impfwillige auf Erkrankungen befragen und untersuchen und über Wechselwirkungen und Nebenwirkungen informieren.[27]
Sonntag, 20. Dezember 2020
- In den Medien wird von einer in Großbritannien entdeckten Coronavirus-Variante VUI 202012/01[28] berichtet, die sich schneller ausbreitet und ansteckender sei, als die bisher bekannte Form von SARS-CoV-2. Der britische Gesundheitsminister Matt Hancock sagte in der BBC: Sie ist außer Kontrolle, und wir müssen sie wieder unter Kontrolle bekommen. Der Virologe Christian Drosten geht davon aus, dass die Mutation auch in Deutschland bereits vorhanden sei, aber noch nicht nachgewiesen wurden. Er sei jedoch deshalb aber nicht besorgt. Denn ob die neue Virus-Variante tatsächlich deutlich ansteckender sei, könne noch gar nicht bewertet werden. Dafür müsse man weitere Daten aus Großbritannien abwarten. Nach ersten Erkenntnissen britischer Wissenschafter sei die Mutation um bis zu 70 Prozent ansteckender als die bisher bekannte Form. Es gebe aber noch keine Hinweise darauf, dass die Variante schwerere Krankheitsverläufe auslöse oder tödlicher sei.[29][30]
- Es wird eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich veröffentlicht (BGBl. II Nr. 581/2020), die jedoch, obwohl es sich um angeblich einen äußerst aggressive Virusmutation von SARS-CoV-2 handelt, erst am 22. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die Verordnung gilt auch nicht für Flüge im Interesse der Republik Österreich und für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge sowie Flüge zum Transport von Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal. Deutschland und Luxemburg hingegen verhängten umgehend ein erstes Landeverbot für Flugzeuge aus Großbritannien und Nordirland.[31][30]
Montag, 21. Dezember 2020
- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft beruft wegen dieser Mutation ein Notfalltreffen mit Vertretern aller Unionsmitgliedstaaten ein. Der Präsident Emmanuel Macron (Frankreich), Bundeskanzlerin Angela Merkel (Deutschland), EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel hatten bereits am Sonntag telefonisch die Lage erörtert.[30]
- Die EU-Arzneimittelagentur entscheidet positiv über die Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffs in Europa.[27]
Dienstag, 22. Dezember 2020
- Die Obergrenze der Zuschüsse aus Steuergeld für Kurzarbeit werden von 1 Milliarde Euro auf drei Milliarde Euro angehoben.[32]
- Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die erst am 17. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wird bereits wieder geändert.[33]
- Mit der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung[33] werden weitere massive Einschränkungen des Grund- und Freiheitsrechte in Österreich mit einer simplen Verordnung und wiederum von "oben herab" und ohne ausreichende Diskussion in der Zivilgesellschaft und Belegung mit wissenschaftlichen Quellen, eingeschränkt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Motmaßnahmenverordnung tritt die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorzeitig außer Kraft.[34]
Mittwoch, 23. Dezember 2020
- Der Österreichische Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren.[35] "Es wäre schon eine Sensation, wenn eine Verordnung der türkis-grünen Regierung mal nicht aufgehoben würde", kommentierte die SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid diese VfGH-Entscheidung. Sie ergänzt, dass Schulen Planungssicherheit brauchen und endlich funktionierende Sicherheitskonzepte, damit die Schüler nicht 2021 auch wieder monatelang zu Hause sitzen müssen.[36]
- Dritter bundesweiter Lockdown - Beginn
Samstag, 26. Dezember 2020
- Die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung tritt um 0:00 Uhr in Kraft.
- Landeshauptmann Kaiser (SPÖ) fordert die Bundesregierung auf, für der Lebensrealität entsprechende, nachvollziehbare gesetzliche Regelungen zu sorgen. Eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt sei völlig unverständlich. Landeshauptmann Peter Kaiser hätten diese Bestimmungen des Bundes zum Handeln veranlasst: Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!.[37]
- In Graz findet eine Demonstration mit weit über 1200 Teilnehmern gegen die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung statt. In weiterer Folge werden Teilnehmer vo der Polizei angezeigt, "Ermittlungen gegen die Rädelsführer, die in Sozialen Netzwerken zu dem Marsch aufgerufen haben, laufen bereits auf Hochtouren" lt. Polizei Graz.[38][39]
- Seit heute wird in Deutschland gegen COVID-19 geimpft.[40]
Sonntag, 27. Dezember 2020
- Die 84-jährige Theresia Hofer wurde als erste Person in Österreich gegen den Coronavirus geimpft (Covid-Vakzine). [41]
- Der Infektiologe Christoph Wenisch wird ebenfalls heute als einer der ersten Menschen in Österreich gegen COVID-19 geimpft. Als er öffentlich wirksam geimpft wurde, war im Hintergrund Ludwig van Beethovens Ode an die Freude zu hören. Das Foto mit seiner als Siegeszeichen empor gestreckten Faust ging um die Welt[42] (siehe aber Eintragung vom 23. September 2023, wo er u. a. die COVID-19-Impfpflicht als „Irrweg“ bezeichnet und, dass die COVID-19-Impfung keine sterilisierende Immunität habe und damit die Krankheitsübertragung nicht geblockt werden könne).
Montag, 28. Dezember 2020
- Die Digitalbank ING veröffentlicht eine Umfrage, nach welcher sehr viel Österreicher von negativen finanziellen Aussichten für das Jahr 2021 ausgehen. In Tirol würden die meisten (35%) von einem schlechten persönlichen Finanzjahr 2021 ausgehen, in Wien die wenigsten (24%).[43]
Dienstag, 29. Dezember 2020
- Aufgrund angeblich bestehender Missstände bei den Seilbahnen in Österreich, die entgegen vielen anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet sein dürfen, wird mit einem Erlass geregelt, wie bei größeren Menschenmassen z. B. im Einstiegsbereich vorzugehen ist. Eine generelle Schließung von Seilbahnen jedoch fasst die Regierung nicht in Erwägung, ebensowenig die Öffnung anderer Freizeit- und Kultureinrichtungen zu ermöglichen.[44]
Mittwoch, 30. Dezember 2020
- Weltweit steigerten die Milliardäre während der COVID-9-Krise ihr ohnehin schon gewaltiges Vermögen von April 2020 bis Juli 2020 kollektiv um mehr als ein Viertel (27,5 Prozent). Sie verfügen nun Gesamt über ein Vermögen von insgesamt 10,2 Billionen Dollar. Zu den profitabelsten Bereichen gehörten die Gesundheitsunternehmen (z. B. Pharmaunternehmen). Diese haben ihr Gesamtvermögen zwischen dem 7. April 2020 und dem 31. Juli 2020 um 36,3 Prozent vermehrt (von 402,3 Milliarden Dollar auf 548 Milliarden Dollar)[45][46] (siehe auch: 17. Jänner 2020, 12. November 2020, 18. Februar 2021, 14. April 2022, 3. Mai 2022).
Donnerstag, 31. Dezember 2020
- Mit dem 160. Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird, vom 31. Dezember 2020, wird in das Mutterschutzgesetz 1979[47] eine befristete Sonderfreistellung COVID-19 mit § 3a eingefügt. Danach dürfen Werdende Mütter bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Mutterschutzgesetz 1979 mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden.[48] Diese Sonderfreistellung erfolgt mehr als ein 3/4 Jahr nach dem COVID-19-Krise als Pandemie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt wurde.
- Die Österreichische Regierung hat 2020 die höchsten COVID-19-Förderungen für Unternehmen europaweit ausgegeben. Durchschnittlich wurden 1475 Euro aus Steuergeld pro Österreicher für COVID-19-Wirtschaftshilfen ausgegeben. In Deutschland waren es nicht einmal ein Drittel davon (nur 451 Euro) und im EU-Durchschnitt 325 Euro, in der Schweiz sogar nur 82 Euro pro Einwohner (Schlusslicht Ungarn 20 Euro).[49] Die politische Opposition kritisiert die Verschwendung von Steuergeld, die ÖVP verteidigt dies.[50]
- Das Staatsdefizit beträgt 8 % des Bruttoinlandsprodukt, nachdem es 2019 noch einen Überschuss von 0,6 % gegeben hat. Damit ist die von der EU vorgegebene Grenze von 3% stark überschritten. Die Staatsschuldenquote beträgt 82,9 % und ist damit weit über der von der EU vorgegebenen Grenze von 60 %.[51]
- ↑ ORF Teletext: Todesfälle in Pflegeheimen 2019 / 2020, Webseite: mimikama.at vom 11. Dezember 2020.
- ↑ Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland, Webseite: statistik.at.
- ↑ Sterbefälle 2020 leicht erhöht, Webseite: science.orf.at.
- ↑ BGBl. II Nr. 544/2020.
- ↑ § 19 Abs. 1 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>
-Tag vorhanden: Für die Referenz namensorf7
wurde kein Text angegeben. - ↑ Art. 9 Unverletzlichkeit des Hausrechts im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) von 1867.
- ↑ Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt, Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.
- ↑ Coronavirus-Antiköperstudie belegt konstante Immunität, Liechtensteiner Volksblatt, S. 32.
- ↑ Antikörperstudie macht Hoffnung auf bleibende Immunitaet, Wiener Zeitung vom 28.10.2020.
- ↑ Neue Antikoerperstudie nach Covid-Erkrankung - so lange sind sie immun, Kurier vom 8.12.2020.
- ↑ VfGH-Erkenntnis V 436/2020 vom 10. Dezember 2020.
- ↑ Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig, Webseite: orf.at vom 23. Dezember 2020.
- ↑ BGBl. II Nr. 557/2020.
- ↑ Siehe § 1 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Öffnungszeitengesetz (BGBl. I Nr. 48/2003) iVm § 22f Arbeitsruhegesetz (BGBl. Nr. 144/1983).
- ↑ BGBl. II Nr. 135/2020.
- ↑ BGBl. II Nr. 17/2022.
- ↑ BGBl. II Nr. 566/2020.
- ↑ § 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
- ↑ RKI-Files, Webseite: my.hidrive.com, abgerufen am 31. Mai 2024.
- ↑ Britta Spiekermann: Die brisanten Corona-Protokolle des RKI, Webseite: zdf.de vom 23. März 2024.
- ↑ Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz , Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.
- ↑ Opposition kritisiert Lockdown-Pläne, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.
- ↑ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.
- ↑ BGBl. I Nr. 136/2020, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.
- ↑ Kritik von Opposition an „Freitesten“, Webseite: orf.at vom 19. Dezember 2020.
- ↑ 27,0 27,1 Nora Belghaus, Sabine am Orde, Christian Jakob: Impfgegner und die Coronapandemie:Gegen den Stich, Webseite: taz.de vom 19. Dezember 2020.
- ↑ [Abkürzung für First Variant Under Investigation in December 2020].
- ↑ Neue Variante in Großbritannien - Coronavirus-Mutation: Was wir bisher wissen, Webseite: ZDF.de vom 21. Dezember 2020.
- ↑ 30,0 30,1 30,2 Virus-Mutation in Großbritannien: Luxemburg beschließt Flugverbot, Luxemburger Wort vom 21. Dezember 2020.
- ↑ Sorge vor Coronavirus-Mutation aus England, Webseite: mdr.de vom 21. Dezember 2020.
- ↑ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) (BGBl. II Nr. 591/2020).
- ↑ 33,0 33,1 Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV), geändert wird und die Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-NotMV), erlassen wird (BGBl. II Nr. 598/2020).
- ↑ § 19 Abs. 2 der 2. COVID-19-Notzmaßnahmenverordnung.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Dezember 2020, dass § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage B, Z 4.2 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 6 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO), BGBl. II Nr. 208/2020, gesetzwidrig war (BGBl. II Nr. 24/2021.
- ↑ Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig, Webseite: orf.at vom 23. Dezember 2020.
- ↑ Coronavirus 596: Ärger wegen realitätsferner Bundes-Strafbescheide, APA-OTS-Aussendung der Kärntner Landesregierung vom 26. Dezember 2020.
- ↑ Demo in Graz: Uneinigkeit in Stadtregierung, Webseite: steiermark.orf.at vom 26. Dezember 2020.
- ↑ Nach CoV-Demo in Graz: Ermittlungen laufen, Webseite: steiermark.orf.at vom 28. Dezember 2020.
- ↑ Schutzimpfung gegen COVID-19, Webseite: rki.de vom 26. Dezember 2020.
- ↑ Erste Niederösterreicherin geimpft, Webseiete: noe.orf.at vom 27. Dezember 2020.
- ↑ Corona-Arzt Christoph Wenisch: Mein Impf-Tagebuch, Webseite: oe24.at vom 10. Jänner 2021.
- ↑ 2021 wird es für jeden Dritten finanziell enger, Webseite: APA-OTS vom 28. Dezember 2020.
- ↑ Skilifte: Regierung schärft mit Erlass nach, Webseite: orf.at vom 29. Dezember 2020.
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>
-Tag vorhanden: Für die Referenz namensbusiness1
wurde kein Text angegeben. - ↑ Genevieve Leigh: Pandemie-Profiteure: Forbes erweitert Liste der globalen Milliardäre um 50 Healthcare-Unternehmer, Webseite: wsws.org vom 30. Dezember 2020.
- ↑ BGBl. Nr. 221/1979
- ↑ BGBl. I Nr. 160/2020.
- ↑ Österreich in EU Spitze bei CoV-Wirtschaftshilfen, Webseite: orf.at vom 25. August 2022.
- ↑ Kritik an hohen Kosten für CoV-Hilfen, Webseite: orf.at vom 26. August 2022.
- ↑ Schulden stiegen um 20,4 Milliarden Euro, Webseite: orf.at vom 28. März 2024.