Josephinum Research: Unterschied zwischen den Versionen
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An der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt Francisco Josephinum in Wieselburg Forschung wurde aus einer Not heraus im Jahr 2010 die teilrechtsfähige Einrichtung „Josephinum Research“ zur Abwicklung geförderter Forschungsprojekte gegründet.
Die BLT, seit 2005 fester Bestandteil des Francisco Josephinums und zuständig für Forschung und Prüfungsaktivitäten, ist als Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft von Bundes-Förderprogrammen ausgeschlossen. Forschungsprojekte werden in der Regel im ressorteigenen Forschungsprogramm und ohne Inanspruchnahme weiterer Fördergelder durchgeführt. Ab dem Jahr 1995 war es darüber hinaus möglich, sich an EU-Projekten zu beteiligen.
Im Jahr 2009 wurde ein Antrag im COMET-Programm der Österreichischen Forschungs-Förderungsgesellschaft gestellt. Ziel war die Durchführung eines sogenannten K-Projekts mit dem Titel „Future Farm Technology“. Der Antrag wurde erfreulicherweise genehmigt. Jedoch stellte sich heraus, dass die BLT als öffentlich-rechtliche Einrichtung ein derartiges Projekt nicht managen konnte. Fieberhaft wurde daher nach rechtlichen Lösungen gesucht. Die Lösung wurde im § 31c des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes gefunden: die Möglichkeit der Gründung einer teilrechtsfähigen Einrichtung.
Am 1. Oktober 2010 wurde im Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung die Errichtung einer Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der HBLFA Francisco Josephinum mit Namen „Josephinum Research“ kundgemacht. Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung konnte nun Personal beschäftigt und an geförderten Projekten teilgenommen werden. Josephinum Research ergänzt sich gut mit den Aufgaben der bundeseigenen Forschungs- und Prüfstelle, der BLT.