Umweltdelikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Umweltdelikte sind wiederum Teil des Umweltstrafrechtes oder des Umweltverwaltungsstrafrechtes, selten im Bereich des Umweltprivatrechtes so genannt, und bezeichnen die von der Gesellschaft als unrechtmäßig angesehene Handlungen ([[w:Straftat|Straftat]]), die daher mit einer Strafe bedroht ist.  
Umweltdelikte sind wiederum Teil des Umweltstrafrechtes oder des Umweltverwaltungsstrafrechtes, selten im Bereich des Umweltprivatrechtes so genannt, und bezeichnen die von der Gesellschaft als unrechtmäßig angesehene Handlungen oder Unterlassungen ([[w:Straftat|Straftat]]), die daher mit einer Strafe bedroht ist.  


Umweltdelikte im Sinne des Umweltstrafrechtes können Umwelt-[[w:Vergehen|Vergehen]] <ref>[[w:Englische Sprache|engl.]]: ''environmental offense''; [[w:Französische Sprach|franz.]]: ''infraction environnementale''.</ref>  oder Umwelt-[[w:Verbrechen|Verbrechen]] <ref>[[w:Englische Sprache|engl.]]: ''environmental criminal offense''; [[w:Französische Sprach|franz.]]: ''Infraction pénale environnementale''.</ref>  sein, je nach der damit verbundenen Höhe der Strafe.
Umweltdelikte im Sinne des Umweltstrafrechtes können Umwelt-[[w:Vergehen|Vergehen]] <ref>[[w:Englische Sprache|engl.]]: ''environmental offense''; [[w:Französische Sprach|franz.]]: ''infraction environnementale''.</ref>  oder Umwelt-[[w:Verbrechen|Verbrechen]] <ref>[[w:Englische Sprache|engl.]]: ''environmental criminal offense''; [[w:Französische Sprach|franz.]]: ''Infraction pénale environnementale''.</ref>  sein, je nach der damit verbundenen Höhe der Strafe.
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