Bürgerinitiative: Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kritik an den Änderungen ==
== Kritik an den Änderungen ==
Die Kritik an den im Vergleich zu den Vorschlägen der Canabis-Bürgerinitiative geringfügigen Änderungen bezog sich darauf, dass sich an der ''Drangsalierung gelegentlicher Konsumenten durch Gesundheitsbehörden'' nichts ändere. Denn auch in Zukunft sei ''der Besitz jeder noch so geringen Menge Cannabis verboten sein. Es wird wie bisher in der Regel nur nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen''. Das österreichische Recht sehe ''bereits seit 1998 vor, dass der Staatsanwalt Cannabisdelinquenten auch ohne amtsärztliche Untersuchung nicht weiter verfolgt, sondern die Anzeigen "zurücklegt". Seit 2010 ist der Rücktritt von der Verfolgung wegen geringer Cannabisdelikte ohne Amtsarzt verpflichtend, außer es gab in den letzten fünf Jahren schon einmal Ermittlungen. Entgegen diesem entspannten justiziellen Zugang drängten sich die Gesundheitsämter ("Sanitätspolizei") in den Vordergrund und drangsalierten User mit "Ladungsbescheiden" und "Harnkontrollen"''.<ref>Gebhard Henzel: [https://www.derstandard.at/story/2000017974273/cannabispolitik-viel-rauch-wenig-braten Cannabispolitik: Viel Rauch, wenig Braten], Webseite: derstandard.at vom 24. Juni 2015.</ref><ref>Gebhard Heinzle: [https://www.oe24.at/oesterreich/politik/5-gramm-cannabis-kuenftig-straffrei/179513727 Statt Strafanzeige soll eine Meldung an die Gesundheitsbehörde kommen], Webseite: oe24.at vom 6. März 2015.</ref>
Die Kritik an den im Vergleich zu den Vorschlägen der Canabis-Bürgerinitiative geringfügigen Änderungen im Gesetz bezog sich darauf, dass sich an der ''Drangsalierung gelegentlicher Konsumenten durch Gesundheitsbehörden'' nichts ändere. Denn auch in Zukunft sei ''der Besitz jeder noch so geringen Menge Cannabis verboten sein. Es wird wie bisher in der Regel nur nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen''. Das österreichische Recht sehe ''bereits seit 1998 vor, dass der Staatsanwalt Cannabisdelinquenten auch ohne amtsärztliche Untersuchung nicht weiter verfolgt, sondern die Anzeigen "zurücklegt". Seit 2010 ist der Rücktritt von der Verfolgung wegen geringer Cannabisdelikte ohne Amtsarzt verpflichtend, außer es gab in den letzten fünf Jahren schon einmal Ermittlungen. Entgegen diesem entspannten justiziellen Zugang drängten sich die Gesundheitsämter ("Sanitätspolizei") in den Vordergrund und drangsalierten User mit "Ladungsbescheiden" und "Harnkontrollen"''.<ref>Gebhard Henzel: [https://www.derstandard.at/story/2000017974273/cannabispolitik-viel-rauch-wenig-braten Cannabispolitik: Viel Rauch, wenig Braten], Webseite: derstandard.at vom 24. Juni 2015.</ref><ref>Gebhard Heinzle: [https://www.oe24.at/oesterreich/politik/5-gramm-cannabis-kuenftig-straffrei/179513727 Statt Strafanzeige soll eine Meldung an die Gesundheitsbehörde kommen], Webseite: oe24.at vom 6. März 2015.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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