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Ein freiwilliges Abstiegsrecht (dieses allerdings auch für alle weiteren Klassen) gibt es ebenso. Es bedarf innerhalb einer kurzen Frist nach Meisterschaftsende einer diesbezüglichen Meldung. Daraufhin wird die Mannschaft eine Stufe tiefer (im Falle der Landesliga also in der Unterliga) eingeteilt; bei einer nicht rechtzeitigen Meldung erfolgt die Einteilung automatisch um zwei Klassen tiefer. Solche (in der Vergangenheit bereits erfolgten) Verzichte haben meist den Mitaufstieg eines Tabellenzweiten (in noch tieferen Klassen sogar Tabellendritten) bewirkt. | Ein freiwilliges Abstiegsrecht (dieses allerdings auch für alle weiteren Klassen) gibt es ebenso. Es bedarf innerhalb einer kurzen Frist nach Meisterschaftsende einer diesbezüglichen Meldung. Daraufhin wird die Mannschaft eine Stufe tiefer (im Falle der Landesliga also in der Unterliga) eingeteilt; bei einer nicht rechtzeitigen Meldung erfolgt die Einteilung automatisch um zwei Klassen tiefer. Solche (in der Vergangenheit bereits erfolgten) Verzichte haben meist den Mitaufstieg eines Tabellenzweiten (in noch tieferen Klassen sogar Tabellendritten) bewirkt. | ||
== Die Titelträger == | == Die Titelträger == |