Sportvereinigung Korneuburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Verbandsversammlung am 8. April 1926 wurde der Antrag gestellt, Korneuburg wegen Verletzung des § 8 der Satzung aus dem Verband auszuschließen. In der Versammlung wird beschlossen, dass Korneuburg zum 1. September 1926 aus dem Verband ausscheidet, falls bis zu diesem Termin nicht alle offenen Zahlungen erledigt wurden.
Zur Verbandsversammlung am 8. April 1926 wurde der Antrag gestellt, Korneuburg wegen Verletzung des § 8 der Satzung aus dem Verband auszuschließen. In der Versammlung wird beschlossen, dass Korneuburg zum 1. September 1926 aus dem Verband ausscheidet, falls bis zu diesem Termin nicht alle offenen Zahlungen erledigt wurden.
In der Verbandsversammlung am 7. April 1927 wird festgelegt, dass Korneuburg weiter als provisorisches Mitglied geführt wird. Eine definitive Aufnahme erfolge erst nach Ausgleich der finanziellen Verpflichtungen.   
In der Verbandsversammlung am 7. April 1927 wird festgelegt, dass Korneuburg weiter als provisorisches Mitglied geführt wird. Eine definitive Aufnahme erfolge erst nach Ausgleich der finanziellen Verpflichtungen.   
Wegen wiederholter Verletzung der Satzung wird Korneuburg im Dezember 1927 aus dem Verband ausgeschlossen. Die gemeldeten Spieler sind frei für andere Vereine.<ref>Der Eishockeysport vom 17. Dezember 1927</ref> Im Jänner 1928 teilt der Vorstand des Verbandes mit, dass die Wiederaufnahme von Korneuburg für den Fall der Zahlung aller Außenstände, sowie Zahlung einer Barkaution von 100 Schilling in Aussicht gestellt werden wird<ref>Der Eishockeysport vom 21. Jänner 1928</ref>. In der Jahresversammlung am 14. April 1928 teilt der Vorstand mit, dass dem Aufnahme-Antrag von Korneuburg nicht entsprochen werden könne, da der Verein die gemachten Versprechungen bisher nicht gehalten hat. Der Verein bleibt weiter provisorisches Mitglied. Im Dezember 1928 erfolgt dann die Aufnahme als provisorisches Mitglied im Verband. Eine Spielsperre der Korneuburger erfolgt im Jänner 1929, da die Satzung weiterhin fehlt.<ref>Der Eishockeysport vom 1. Februar 1929</ref> Mit dem 22. Februar 1929 wurde der Verein vom Verband suspendiert und es allen Vereinen untersagt, gegen ihn anzutreten<ref>SportTagblatt vom 23. Februar 1929<ref/> In der Verbandsversammlung am 28. April 1929 konnte die endgültige Aufnahme nicht erfolgen, da die Satzung des Vereins trotz mehrfacher Anforderung immer noch nicht vorgelegt wurde. In der Verbandsversammlung am 12. April 1930 wurde festgestellt, dass Korneuburg wegen fehlender Mitwirkung nicht mehr Mitglied war.  
Wegen wiederholter Verletzung der Satzung wird Korneuburg im Dezember 1927 aus dem Verband ausgeschlossen. Die gemeldeten Spieler sind frei für andere Vereine.<ref>Der Eishockeysport vom 17. Dezember 1927</ref> Im Jänner 1928 teilt der Vorstand des Verbandes mit, dass die Wiederaufnahme von Korneuburg für den Fall der Zahlung aller Außenstände, sowie Zahlung einer Barkaution von 100 Schilling in Aussicht gestellt werden wird<ref>Der Eishockeysport vom 21. Jänner 1928</ref>. In der Jahresversammlung am 14. April 1928 teilt der Vorstand mit, dass dem Aufnahme-Antrag von Korneuburg nicht entsprochen werden könne, da der Verein die gemachten Versprechungen bisher nicht gehalten hat. Der Verein bleibt weiter provisorisches Mitglied. Im Dezember 1928 erfolgt dann die Aufnahme als provisorisches Mitglied im Verband. Eine Spielsperre der Korneuburger erfolgt im Jänner 1929, da die Satzung weiterhin fehlt.<ref>Der Eishockeysport vom 1. Februar 1929</ref> Mit dem 22. Februar 1929 wurde der Verein vom Verband suspendiert und es allen Vereinen untersagt, gegen ihn anzutreten.<ref>SportTagblatt vom 23. Februar 1929<ref/> In der Verbandsversammlung am 28. April 1929 konnte die endgültige Aufnahme nicht erfolgen, da die Satzung des Vereins trotz mehrfacher Anforderung immer noch nicht vorgelegt wurde. In der Verbandsversammlung am 12. April 1930 wurde festgestellt, dass Korneuburg wegen fehlender Mitwirkung nicht mehr Mitglied war.  




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=Einzelnachweise=
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=Quellenangaben=
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