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gefördert. Das Ergebnis? Die Staatsausgaben steigen ins Unverantwortliche. | |||
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Entscheidungsrecht mittels Volksabstimmung, ließen sich Fehlentwicklungen wie | |||
diese rechtzeitig aufhalten. Fazit: Bei uns fehlen die Volksrechte der Direkten | |||
Demokratie als wirksames Korrektiv für Politik und Verwaltung. | |||
*Armin Amann, Seilergasse 4, 6824 Schlins, 0664 9242516 | |||
=== Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst === | === Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst === |
Version vom 11. Dezember 2024, 06:37 Uhr
Bürgerbegehren
Stellungnahme von Michael Bernhard
Werter Herr Bernhard,
wir haben ihre Stellungnahme zu unseren Vorschlägen bezüglich einer eindeutig besseren Vorgangsweise bei Regierungsbildungen erhalten. Das 2:2:2:1 System ist eine wirkliche Zauberformel, die sich in unserem westlichen Nachbarland Schweiz seit Jahrzehnten bestens bewährt hat. Die Schweizer Regierung steht kurz nach der Wahl fest und bildet damit die gesellschaftliche Mitte zweifellos am besten ab.
Wir haben unsere Vorschläge ausführlich begründet. Ihre Antwort ist äußerst kurz und leider ablehnend ausgefallen, ohne zu einem der angesprochenen Punkte eine nachvollziehbare Begründung zu geben.
Ihre persönliche Meinung in Ehren – doch die Verantwortung eines Volksvertreters sollte es sein, bewährte Modelle zu prüfen, in einem größeren Kreis zu diskutieren, offene Fragen zu klären und dann Entscheidungen zu initiieren, die im besten Interesse des Landes und seiner Bürger sind.
Ihr Verhalten als Volksvertreter ist unverständlich und widerspricht auch dem Slogan der NEOS „nicht weiter wie bisher“. Ist Ihnen nicht bewusst, dass eine breite Mehrheit in diesem Lande von der Politik erwarten darf, dass man mit der Zeit geht und rechtzeitig den Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft mit den erforderlichen gesellschaftspolitischen Maßnahmen begegnet?
Wir erwarten von Ihnen als Vorsitzender des Petitionsausschusses, dass Sie ihre kurze und schroffe Ablehnung unserer Vorschläge ausführlich und nachvollziehbar begründen. Sie werden von uns Steuerzahlenden für ihre Aufgabe bezahlt, und wir dürfen daher auch eine entsprechende Leistung nicht nur erwarten sondern auch verlangen. Gibt es bei den NEOS Abgeordnete, die einen anderen Zugang zu den Aufgaben der Volksvertretung haben?
Wir werden daher den gesamten Schriftverkehr zu diesem Thema an interessierte Abgeordnete und relevante Stellen weiterleiten, die an einer modernen Lösung zur Regierungsbildung interessiert sind.
- Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner des Bürgerbegehrens
Antwort an die GRÜNEN bzgl. Vorschlag „Miteinander statt Gegeneinander“
Jüngste Studien zeigen es, inzwischen ist es auch in breiten Kreise der Bevölkerung angekommen: Das derzeit praktizierte, politische System in Österreich steckt in einer veritablen Krise. Es gibt de facto keine echte Demokratie. Echte Demokratie beinhaltet zumindest ein verbindliches Referendumsrecht für den Souverän. Man hat als Souverän auch keine Möglichkeit, vertrauenswürdige Personen, die auch die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation mitbringen, in die Volksvertretung zu wählen. Lt. Verfassung geht ja das Recht vom Volke aus. Es kann nicht sein, dass man - nachdem man als Bürgerin/als Bürger - bei sogenannten Wahlen ein Kreuzchen bei einer Partei gemacht hat - dann weitere fünf Jahre von jeder Mitbestimmung ausgeschlossen ist. Das hat mit Demokratie nur am Rande zu tun.
Nicht nur bei uns in Österreich, auch in vielen anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas beklagen Bürgerinnen und Bürger, dass es nach einer Stimmabgabe keine Mitsprache in gesellschaftspolitischen Fragen mehr gibt und von den Parteien über die Köpfe des Souverän hinweg entschieden wird.
Unsere Bundesverfassung stammt aus den Jahren nach dem ersten Weltkrieg und ist damit in ihrer Gesamtheit über hundert Jahre alt. In diesen hundert Jahren hat sich die Welt um uns herum grundlegend verändert. Es ist deshalb mehr als angebracht, wenn man sich darüber Gedanken macht, ob unsere Bundesverfassung noch zeitgemäß ist. Unserer Bundesverfassung fehlt auch die direkte Legitimation durch das Volk. Dieses Gesetzeswerk, das die Regeln des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens bestimmt, wurde dem betroffenen Souverän noch nie im Rahmen einer Volksabstimmung zur mehrheitlichen Annahme vorgelegt.
Auch bei den GRÜNEN sollte man sich doch einmal Gedanken darüber machen, was ECHTE Demokratie für ein modernes Staatswesen bedeutet und wie gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Weichenstellungen zustande kommen müssen. Klar muss sein:
- Der Souverän ist in einem demokratischen Staatswesen das oberste Entscheidungsorgan!
Sie argumentieren mit einer „Abkehr vom bisherigen demokratischen System“ mit Koalitionsregierungen und der Rolle des Bundespräsidenten. Dieses System ist im besten Falle pseudodemokratisch. Auch wenn Koalitionsregierungen heute „Standard“ sind, begründen sie noch lange keine „moderne Demokratie“.
Was wir mit dem Vorschlag: „Miteinander statt Gegeneinander“ bewirken wollen, ist eine breite Abbildung des Wählerwillens in einer zukünftigen Regierung. Wenn bei einer Regierung - bestehend aus sieben Ministern - die drei stimmenstärksten Parteien je zwei Minister und die Partei mit der viertstärksten Stimmenzahl einen Minister stellen, dann kann wenige Tage nach einer Wahl die Regierung gebildet werden.
Eine solche Regierung ist dann eine Regierung der gesellschaftlichen Mitte. Keine der einzelnen Parteien kann sich mit extremen Vorschlägen oder Forderungen für die eigene Klientel durchsetzen. Das wäre ein erster kleiner Schritt, weg von der Pseudodemokratie in Richtung ECHTE Demokratie.
Ist es nicht Aufgabe von Parlamentariern, solche Reformen zu unterstützen und sich für notwendige Reformen einzusetzen? Ich meine ja! Sonst hat man die Funktion einer Volksvertretung in einer wirklichen Demokratie falsch verstanden!
- Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner des Bürgerbegehrens
Leserbriefe
Alte Denkweisen loslassen – und endlich handeln!
Robert Bösch betont in seinem Leserbrief die Worte des Bundespräsidenten, "alte Denkweisen loszulassen und Mut für neue Wege zu haben". Diese Aufforderung richtet sich besonders an unsere Regierung und an unsere Volksvertretung. Für sie ist und war ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern offenbar zweitrangig. In wirtschaftlich guten Jahren waren die Budgets durchwegs defizitär. Die Verwaltung blähte sich laufend mit neuen Stellen auf, oft durch politisches Postenschachern gefördert. Das Ergebnis? Die Staatsausgaben steigen ins Unverantwortliche. Vergleiche z. B. mit der Schweiz zeigen, dass Österreich laut ESVG rund 260.000 öffentlich Bedienstete mehr hat als nötig. Eine aufgeblähte Verwaltung, die jährlich 15 bis 20 Milliarden (!) Euro mehr kostet. Künftige Sparmaßnahmen müssen hier ansetzen. Diese Summe könnte im Budget eingespart und gleichzeitig könnten dringend benötigte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden. Doch wo bleiben diese klaren Reformen? Gibt es im Parlament oder der Regierung niemanden, der diese Zusammenhänge erkennt und entsprechend handelt? Schade, dass in Österreich souveräne Volksrechte zur verbindlichen Mitbestimmung fehlen. Hätten wir als die Steuerzahlenden - auch zwischen den Wahlen - das Entscheidungsrecht mittels Volksabstimmung, ließen sich Fehlentwicklungen wie diese rechtzeitig aufhalten. Fazit: Bei uns fehlen die Volksrechte der Direkten Demokratie als wirksames Korrektiv für Politik und Verwaltung.
- Armin Amann, Seilergasse 4, 6824 Schlins, 0664 9242516
Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst
Sehr geehrter Herr Schellhorn,
Ich nehme Bezug auf Ihren Artikel in der Sonntagsausgabe der NEUE (Vorarlberg) vom 24.11. zum Thema "Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst". Ich bin auch der Überzeugung, dass der öffentliche Dienst in Österreich grundlegend reformiert werden muss. Ob dies mit unserer, von den politischen Parteien praktizierten Unverhältnismäßigkeit in vielen Bereichen, u. a. auch beim Personal im öffentlichen Dienst, machbar ist, ist eher unwahrscheinlich. Ich habe zu diesem Thema vor rund zehn Tagen in den Vorarlberger Nachrichten einen Leserbrief veröffentlicht, der auch die Problematik mit dem kostspieligen öffentlichen Dienst in Österreich anspricht. Auslöser für diesen Leserbrief war für mich die Aussage des Bundespräsidenten VdB, man solle doch "alte Denkweisen loslassen und Mut für neue Wege haben".
Die Empfehlung gilt meiner Meinung nach vor allem für ihn selbst. Im Präsidentenbüro sitzen um die 90 Mitarbeiter. Da würde ich gerne wissen, welche "Auslastung" hier gegeben ist. Die selbe Empfehlung des Bundespräsidenten "alte Denkweisen loszulassen und Mut für neue Wege zu haben" gilt auch für die Anzahl von öffentlich Bediensteten in Österreich. Laut Statistik im Web gibt es in Österreich insgesamt 733.300 öffentlich Bedienstete. Verglichen mit der Schweiz (ESVG) um 250.000 zu viel !
Sie greifen im Prinzip den Vorschlag der Rechnungshofpräsidentin auf, die Teuerung bei den Gehältern im öffentlichen Dienst im kommenden Jahr nicht zu berücksichtigen. Ihre Argumente sind nachvollziehbar. Dies kann man allerdings nur einmal in vielleicht zehn Jahren machen. Wichtig und notwendig ist aber auch, dass man die Anzahl der öffentlich Beschäftigten ernsthaft hinterfragt und sich an best-practice-Modellen (z. B. Schweiz) orientiert. Die Kosten für diese Überzahl an öffentlich Bediensteten liegen in etwa zwischen 15 und 20 Milliarden Euro jährlich. Wie wird mit unserem Steuergeld nur umgegangen?! Eine gute Methode wäre, die Anzahl öffentlich Bediensteter im Zuge von Pensionierungen und der natürlichen Fluktuation Schritt für Schritt um diese 250.000 Personen zu reduzieren. Wenn ein konkreter politischer Wille für dieses dringende Sanierungsvorhaben für das Bundesbudget vorhanden ist, kann dieses Vorhaben in etwa zehn Jahren gelingen.
Ein kleiner Hinweis eines besorgten und enttäuschten Bürgers an die Verhandelnden des Regierungs-Übereinkommens.
- Armin Amann; Schlins