Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine KHD-Bereitschaft ist dem Bezirksfeuerwehrkommandaten unterstellt. Als Führungselement gibt es ein KHD-Bereitschaftskommando (BerKdo), das für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben der Bereitschaft verantwortlich zeichnet. | Eine KHD-Bereitschaft ist dem Bezirksfeuerwehrkommandaten unterstellt. Als Führungselement gibt es ein KHD-Bereitschaftskommando (BerKdo), das für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben der Bereitschaft verantwortlich zeichnet. | ||
Die Führung der KHD-Bereitschaft liegt in den Händen des KHD-Bereitschaftskommandanten (BerKdt), das ihm zur Seite stehende, im Einsatzfall mobile, Bereitschaftskommando (BerKdo) setzt sich aus folgenden Funktionen zusammen: | |||
* Leiter Stabsarbeit (LtrStb) zugleich auch Bereitschaftskommando-Stellvertreter (BerKdtStv) | |||
* Sachgebietsleiter S1 - Personalwesen | |||
* Sachgebietsleiter S2 - Lage | |||
* Sachgebietsleiter S3 - Einsatz | |||
* Sachgebietsleiter S4 - Versorgungswesen | |||
* Sachgebietsleiter S5 - Öffentlichkeitsarbeit | |||
* Sachgebietsleiter S6 - Kommunikation | |||
Alle Mitarbeiter des Stabes sind in einem mobilen Einsatz Teil des Kommandozuges. KHD-Bereitschaftskommandant sowie S2 und S3 können außerdem noch zusätzlich das Vorauskommando der HKD-Bereitschaft bilden, während diese in der Zwischenzeit vom BerKdtStv geführt wird. | |||
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Version vom 24. Juli 2015, 18:42 Uhr
Der Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland ist so organisiert, dass jeder Bezirk eine KHD-Bereitschaft stellt, die bei Groß- oder Katastrophenereignissen überregional eingesetzt werden kann. Beschickt mit Fahrzeugen und Mannschaften werden die KDH-Bereitschaften der Bezirke von den jeweiligen lokalen Freiwilligen Feuerwehren.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
- Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1985 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung
Aufgabenbereiche
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überregionalen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und/oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei folgenden Einsatzszenarien:
- Großbränden
- Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.)
- Rettungseinsätzen
- Notversorgung der Bevölkerung
- Freimachen von Verkehrswegen
- Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
- Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken
Organisatorische Einbindung
Bezirksebene
Eine KHD-Bereitschaft ist dem Bezirksfeuerwehrkommandaten unterstellt. Als Führungselement gibt es ein KHD-Bereitschaftskommando (BerKdo), das für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben der Bereitschaft verantwortlich zeichnet.
Die Führung der KHD-Bereitschaft liegt in den Händen des KHD-Bereitschaftskommandanten (BerKdt), das ihm zur Seite stehende, im Einsatzfall mobile, Bereitschaftskommando (BerKdo) setzt sich aus folgenden Funktionen zusammen:
- Leiter Stabsarbeit (LtrStb) zugleich auch Bereitschaftskommando-Stellvertreter (BerKdtStv)
- Sachgebietsleiter S1 - Personalwesen
- Sachgebietsleiter S2 - Lage
- Sachgebietsleiter S3 - Einsatz
- Sachgebietsleiter S4 - Versorgungswesen
- Sachgebietsleiter S5 - Öffentlichkeitsarbeit
- Sachgebietsleiter S6 - Kommunikation
Alle Mitarbeiter des Stabes sind in einem mobilen Einsatz Teil des Kommandozuges. KHD-Bereitschaftskommandant sowie S2 und S3 können außerdem noch zusätzlich das Vorauskommando der HKD-Bereitschaft bilden, während diese in der Zwischenzeit vom BerKdtStv geführt wird.
Landesebene
Aufbauorganisation einer KHD-Bereitschaft
Eine KHD-Bereitschaft im Burgenland setzt sich entsprechend der Normgliederung aus folgenden Einheiten zusammen:
- Kommandozug (KDO-Zug) mit KHD-Bereitschaftskommando (BerKdo) (Sollstärke: 38 Mann, 8 Fahrzeuge und 2 Motorräder)
- 1. Löschzug (Sollstärke: 46 Mann und 7 Fahrzeuge)
- 2. Löschzug (Sollstärke: 46 Mann und 7 Fahrzeuge)
- 1. Technischer Zug (Sollstärke: 46 Mann und 8 Fahrzeuge)
Somit umfasst eine KHD-Bereitschaft entsprechend der Normgliederung 176 Mann, 30 Fahrzeuge und 2 Motorräder. Zusätzlich gibt es noch KHD-Sonderzüge für Gefährliche Stoffe, Strahlenschutz, Waldbrand und Hochwasser.
Während zum Beispiel in Niederösterreich KHD-Bereitschaften Nummern besitzen, werden sie im Burgenland mit dem Kurzzeichen des Bezirkes benannt (Beispiele: Ber-GS = KHD-Bereitschaft des Bezirksfeuerwehrkommandos Güssing, BerKdo-OW = KHD-Kommando des Bezirkes Oberwart).