Josef Albrecht-Verbandspreis 1936: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. März 2024, 18:53 Uhr
Eishockey in Österreich bis 1938 | |
---|---|
osef Albrecht-Verbandspreis | |
1934/35 - 1935/36 - 1936/37 | |
Spieltyp: | Scheibe |
Austragungsort: | Wien |
Dauer: | Febr. bis März 1936 |
Veranstalter: | Österreichischer Eishockeyverband, Wien |
Teilnehmeranzahl: | 2 |
Anzahl der Spiele: | 2 |
Sieger: | Spiele nicht angesetzt |
Zweiter: | |
Hinweise: | |
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Der Josef Albrecht-Verbandspreis wurde vom österreichischen Eishockeyverband (OeEHV) als Wanderpreis ausgeschrieben.
Geschichte
- In der Saison 1933/34 war der von Direktor Engelmann jun. gestifteter Wanderpreis ausgeschrieben und ausgespielt worden. Es handelt sich um einen "ewigen" Wanderpreis. Der Preis stellt einen im vollen Lauf befindlichen Eishockeyspieler dar, der der Scheibe nachjagd. In der Saison 1934/1935 macht der Vorstand des österreichischen Eishockeyverbandes von seinem Recht gebrauch, die Ausschreibungsrichtlinien zu ändern. Der Verband beschließt, den bisherigen Verbands-Pokal in den Josef Albrecht-Verbandspreis umzubenennen. Die Stiftung erfolgt durch den Verband zur Erinnerung an die verdienstvolle Tätigkeit des so früh verstorbenen Verbandsfunktionärs Josef Albrecht, der für den Jugendbereich tätig war.
- In der Saison 1935/36 wird der Pokal zwar ausgeschrieben, aber es findet kein Spiel statt.
Saison 1935/36
Teilnehmer
Verein | Bemerkungen |
---|---|
Eishockey Klub Engelmann (EKE) | |
Wiener Eislauf Verein (WEV) |
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|
- Es fand kein Spiel der beiden Teilnehmer statt.
Sieger
- Sieger Josef Albrecht-Verbandspreis 1936: nicht ausgespielt
- Dem Jahresbericht des Verbandsvorstandes ist zu entnehmen, dass der Wettspielreferent den Verbandspreis nicht wie vorgesehen terminiert hat. Warum dieses nicht moniert wurde, ist nicht vermerkt.
- In der Saison 1936/37 schreibt der Eishockeyverband einen neuen Verbandspokal aus, ohne darauf einzugehen, warum der Josef Albrecht-Verbandspreis nicht mehr weitergeführt wird, trotzdem er als "ewiger" Pokal gedacht war.
Auschreibung
- Die Ausschreibung vom Verband erfolgt im Februar 1936 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes.[1] Die Bestimmungen der Ausschreibung des Verbandspokal 1934 bleiben bis auf die Änderung des $ 8 bestehen. Nachstehend ist die Ausschreibung mit der Änderung aufgeführt.
- 1. Austragung, Teilnehmer
- Der Wettbewerb um den Verbandspreis gelangt alljährlich nach der Rückkehr der österreichischen Nationalmannschaft von der Welt-, bzw. Europameisterschaft zur Austragung. Im Falle Österreich an diesem Bewerbe nicht teilnimmt, ist der Austragungstermin für den Verbandspreis am dem diesem Zeitpunkt entsprechenden Termin festzusetzen.
- An dem Bewerb nehmen die beiden Vereine teil, welche in der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft dem ersten und zweiten Platz errungen haben; falls zwei Vereine diesen zweiten Platz teilen, so ist unbedingt derjenige teilnahmeberechtigt, welcher in der Meisterschaft des Vorjahres den höheren Rang eingenommen hat. Der Vorstand des OeEHV kann auch dem in der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft an dritter Stelle placierten Verein die Teilnahmeberechtigung zuerkennen.
- In Jahren, in welchen aus irgend einem Grunde die Meisterschaft von Österreich bei Beginn des Bewerbes noch nicht ausgetragen wurde, ist der Provinzmeister teilnahmeberechtigt.
- Bei allen vom Vorstande des OeEHV bei Verlautbarung der Ausschreibung für das betreffende Jahr als Teilnehmer nominierten Vereine besteht die Verpflichtung zur Teilnahme.
- 2. Ehrenpreis, Ehrenzeichen
- Der Ehrenpreis ist ein ewiger Wanderpreis, der vom Vorstande des OeEHV zum Gedenken an den verstorbenen Vizepräsidenten des OeEHV, Josef Albrecht, als "Josef-Albrecht-Verbandspokal" benannt wude (17. Oktober 1934). Diesen Preis erhält der jeweilige Jahressieger auf die Dauer eines Jahres zur treuhändigen Aufbewahrung. Auf dem Ehrenpreis wird der Name des siegreichen Vereines und die Jahreszahl dauernd angebracht.
- Die siegreiche Mannschaft erhält weiters vom OeEHV für jeden Spieler, der im Bewerbe mitgespielt hat, jedoch für höchstens 10 Spieler Medaillen.
- 3. Nennung, Nenngeld
- Eine Nennung zum "Verbandspreis" ist nicht erforderlich, sondern die Nennung zur Wiener, bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für den "Verbandspreis".
- Es ist kein Nenngeld zu entrichten.
- 4. Durchführung, Wertung
- Im Falle am Verbandspokal nur Wiener Vereine teilnehmen, spielt jeder Verein zweimal gegen jeden anderen. Nimmt an der Veranstaltung auch der Provinzmeister teil, so spielt jeder Verein nur einmal gegen jeden Gegner.
- Die Wertung der Spiele erfolgt nach Punkten gemäß den Bestimmungen des § 9 der Ausschreibung für die Wiener Meisterschaft.
- 5. Platzwahl, Termine der Spiele
- Nehmen an dem Bewerb nur Wiener Vereine teil, so erfolgt die Zuerkennung der Platzwahl für das erste Spiel durch das Los. Treffen jedoch zwei Vereine aufeinander, welche in diesem Bewerb in früheren Jahren bereits aufeinander getroffen sind, so hat stets derjenige Verein beim ersten Spiel Platzwahl, der sie anlässlich des letzten Zusammentreffens im Verbandspokal beim zweiten Spiel hatte. Bei Teilnahme des Provinzmeisters findet stets als erstes Spiel des Bewerbes das Spiel zwischen dem Wiener- und dem Provinzmeister statt, welches gleichzeitig als Spiel um die Meisterschaft von Österreich gewertet werden kann. Am darauf folgenden Tag spielt der Provinzmeister gegen den anderen teilnehmenden Wiener Verein. Das Spiel zwischen den beiden Wiener Vereinen ist erst nach diesen Spielen, jedoch längstens 10 Tage später auszutragen. Hier hat der Wiener Meister Platzwahl.
- Die Festsetzung der Spieltermine erfolgt durch die Vereine im gegenseitigen Einvernehmen. Kommt eine solche Einigung bis zu einem, bei Verlautbarung der Ausschreibung für das laufende Jahr festzusetzenden Zeitpunkt nicht zu Stande, so erfolgt die Ansetzung durch den OeEHV.
- 6. Einnahmen, Fahrtspesen
- Von den gesamten Einnahmen aus allen Spielen des Bewerbes sind zunächst die öffentlichen Abgaben (Lustbarkeitssteuer, Warenumsatzsteuer und Krisenzuschlag) zu entrichten. Sodann erhält jeder Verein für die Platzbeistellung einschließlich aller Nebenspesen einen Betrag von S 30,--. Der verbleibende Rest der Gesamteinnahmen wird durch die um eins vermehrte Anzahl der teilnehmenden Vereine geteilt und erhält jeder teilnehmende Verein, sowie der Verband einen gleichen Teil.
- Im Falle der Provinzmeister an dem Bewerbe teilnimmt, hat er die Fahrtkosten aus seinem Anteil zu tragen. Sollten die Fahrtkosten höher sein, als der auf ihn entfallende Einnahmeanteil, so erhält er aus dem Anteil des OeEHV einen Zuschuss.
- Eine Verbandsabgabe ist von den Spielen dieses Bewerbes nicht zu entrichten.
- 7. Schlussbestimmungen
- Die Bestimmungen der Meisterschaftsausschreibung finden für den Bewerb des "Verbandspreises" sinngemäß Anwendung.
- In allen in dieser Ausschreibung, bzw. in der Meisterschaftsausschreibung nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
- Änderungen in der Ausschreibung können stets nur durch Vorstandsbeschluss erfolgen und treten im folgenden Verbandsjahre in Kraft.
- Beschlossen in der Vorstandssitzung am 17. Oktober 1934
Einzelnachweis
- ↑ Der Eishockeysport 22. Februar 1936
Quellenangaben
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) "Der Eishockeysport"
- SportTagblatt Wien