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Aktuelle Version vom 12. April 2020, 11:46 Uhr
Heinrich Sagmeister (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1444[A 1]) war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.
Herkunft und Familie
Heinrich Sagmeister wird als Gerichtsbote ohne Herkunftsort genannt. Sein Nachname, vielleicht auch nur eine Berufsbezeichnung, war weit verbreitet. Daher lässt sich seine Identität anhand der Quellen nicht wirklich klären, und es kann darüber nur gemutmaßt werden.[1]
- Mit Blick auf die Herkunftsorte der übrigen Gerichtsboten (siehe unten), die zu Ausschussmitgliedern ernannt wurden, könnte Heinrich Sagmeister im Inntal ansässig gewesen sein. Vielleicht war er mit jenem Heinrich Sagmeister († um 1446) aus Arzl identisch oder verwandt, der als Vorfahre eines Ulrich Seckl im Zusammenhang mit einer Stiftung für die dortige Johanneskirche genannt wird.[1]
- Ein weiterer Heinrich Sagmeister von "Sumph" ist in den 1440er-Jahre als Ehemann von Christina, Tochter des Gerichtsboten Heinrich Teurlin von Terlan[A 2]Terlan, belegt.[1]
Leben
Als Folge des Konfliktes der Landstände der Grafschaft Tirol mit König Friedrich III. in den 1440er-Jahren, als es darum ging, diesen zur Übergabe der Herrschaft über die Grafschaft an Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund den Münzreichen") zu bewegen, wurde der Gerichtsbote Heinrich Sagmeister am 15. Juni 1444, gemeinsam mit den Gerichtsboten Peter Kobel, Niklas Seibant, Niklas Palüger, Hans Protmann und Heinrich auf der Töll von den Landständen zu Ausschussmitgliedern der Landschaft ernannt.[2]
Literatur
- Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9