Holztrift an der Lutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Schwemmholz am rechten Lutzufer, welches ohne [[Holzfällersprache in Vorarlberg|Schlagmale]] im Holzrechen bei Ludesch ankam, durfte von den Bewohnern von [[w:Thüringen (Vorarlberg)|Thüringen]] nach einer Trift eingesammelt werden.<ref name=Burtscher1 /> Dies war immer wieder ein Streitpunkt. | Schwemmholz am rechten Lutzufer, welches ohne [[Holzfällersprache in Vorarlberg|Schlagmale]] im Holzrechen bei Ludesch ankam, durfte von den Bewohnern von [[w:Thüringen (Vorarlberg)|Thüringen]] nach einer Trift eingesammelt werden.<ref name=Burtscher1 /> Dies war immer wieder ein Streitpunkt. | ||
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* [https://youtu.be/0c9Ovs3D0E8 Schwer und gefährlich: Holzfällen anno dazumal], BR-Fernsehen, Youtube-Video vom 24. November 2018. | |||
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2021, 21:40 Uhr
Die Holztrift an der Lutz wurde über Jahrhunderte ausgeübt und musste mit dem Bau der Kraftwerke am Oberlauf der Lutz endgültig eingestellt werden.[1]
Geschichte
Die Holztrifft hatte in Vorarlberg wie in vielen anderen bergigen Gebieten eine lange Tradition. Auch der Hauptfluss des Großen Walsertals, die Lutz, wurde samt den Nebengewässern dafür genutzt (das Einzugsgebiet umfasst insgesamt etwa 180 km²). Die Holztrift an der Lutz wurde nur über die Gemeinde Ludesch ausgeübt.
Im Zeitraum zwischen 1926 und 1957 wurden 19 Holztriften vorgenommen, bei denen insgesamt 14.074 fm Holz befördert wurden. Alleine 1930 wurden 1495 fm Nutzholz und 1040 fm Brennholz nach Ludesch getriftet.
Mit dem Bau der Kraftwerke der VKW (Kraftwerk Unterstufe Lutz (1957/59) und Kraftwerk Oberstufe Lutz (1967)) wurde das Triftrecht abgelöst und Güterwege gebaut.
Funktion
Materielle Grundlagen der Trift
Die Bevölkerung, das Gewerbe und die Industrie in Vorarlberg benötigten vor allem im 19. Jahrhundert eine sehr große Menge an Brennholz und Nutzholz (z. B. für Schindeln und Rebstecken). Das Holz war in Vorarlberg ausreichend vorhanden, jedoch bestanden nur wenige gut ausgebaute Straßenverbindungen in die waldreichen Gebiete, die unwegsamen Schluchten und Täler. Zur regelmäßigen Flößung von Holz waren viele Bäche zu klein bzw. hatten zu stark schwankende Wasserführung. Daher mussten vielfach „Wasserstuben“ (Talsperren, Staumauern) errichtete werden, in denen das Wasser gesammelt wurde, bis ausreichend Holz geschlägert war und mit dem Wasserschwall beim Öffnen der Talsperre das Holz in die tieferen Ebenen geschwemmt werden konnte oder es musste ein Hochwasser abgewartet werden, und dann das zuvor geschlägerte und am Ufer gelagerte Holz in den wasserführenden Bach/Fluss gestossen werden.[2]
Holzrechen
Der Holzrechen, quer über das ganze Bachbett der Lutz im Dorf Ludesch, war die Auffangkonstruktion für das Triftholz, so dass dieses nicht weiter in die Ill geschwemmt werden konnte. Die Holzstämme des Rechens (später abgesägte Eisenbahnschienen) waren in etwa in einem Winkel von 50 bis 60° eingeschlagen. Brach der Rechen bei der Holztrifft, hatte dies große finanzielle Verluste für die Unternehmer zur Folge. Nach der Trift wurde das getriftete Holz auf einen Holzlagerplatz (Holzlände 47.1981429.777696, rund 562 m ü. A.) gezogen, sortiert und für den Abtransport bereitgelegt und das Bachbett baldmöglichst wieder frei gemacht.[1]
Schlagmale
Das getriftete Holz war zuvor durch Schlagmale an der Stirnseite oder mit Schwartenmale (an der Längsseite des Stammes) gekennzeichnet worden, damit der jeweilige Eigentümer sein Holz beim Rechen in Ludesch aussortieren konnte.
Schwemmholz am rechten Lutzufer, welches ohne Schlagmale im Holzrechen bei Ludesch ankam, durfte von den Bewohnern von Thüringen nach einer Trift eingesammelt werden.[1] Dies war immer wieder ein Streitpunkt.
Weblinks
- Schwer und gefährlich: Holzfällen anno dazumal, BR-Fernsehen, Youtube-Video vom 24. November 2018.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Roman Burtscher: Heimatbuch Ludesch, Gemeinde Ludesch (Hrsg), ISBN 3-9500851-45-X, S. 219.
- ↑ Hubert Weitensfelder: Industrie-Provinz, Vorarlberg in der Frühindustrialisierung 1740 – 1870, Frankfurt am Main 2001, Campus Verlag, ISBN 978-3-593-36872-6, S. 223 ff.