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Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. | Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amman71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Über ihr weiteres Leben ist bisher nichts bekannt. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485''. In: ''Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. [https://www.zobodat.at/pdf/VeroeffFerd_3_34_0001-0087.pdf digital] | * [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485''. In: ''Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. [https://www.zobodat.at/pdf/VeroeffFerd_3_34_0001-0087.pdf digital] | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2023, 16:57 Uhr
Barbara Selachin (* im 15. Jahrhundert; † vermutlich im 15. Jahrhundert, nach 1485) war eine Angeklagte des Innsbrucker Hexenprozesses im Jahr 1485. Nachdem dieser abgebrochen worden war, wurde sie freigelassen.
Herkunft und Familie
Über die Herkunft und die Familienverhältnisse von Barbara Selachin gibt es bisher keine urkundlich gesicherten Informationen außer dass sie verheiratet war.[1]
Leben
Barbara Selachin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.[2] Sie wurde von einigen anderen Frauen der Anwendung mehrerer Schadenszaubers gegen diese verdächtigt.[3] Es entsteht der Eindruck, dass der Inquisitor Heinrich Kramer gerade gegen sie besonders brutal vorzugehen plante. Obwohl er von ihrer Schuld überzeugt war, hatte er ausdrücklich bei ihr in seinen Instruktionen die Folter empfohlen. Zudem legte er bei ihr im Vergleich zu den anderen Angeklagten großen Wert darauf, dass die Identität der sie belastenden Zeuginnen und Zeugen vor ihr geheim gehalten wurde.[4]
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.[5] Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.[6] Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Tiroler Landesfürsten beglichen.[6] Über ihr weiteres Leben ist bisher nichts bekannt.
Literatur
- Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 55
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 53-59
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 64
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71
- ↑ 6,0 6,1 vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 72