Michael Jaufner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
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Michael Jaufner taucht erstmals 1418 als Zeuge in einer Urkunde des Stiftes Stams auf, in dessen Urkunden er auch später oft genannt wird.<ref name ="Wallnöfer280/> Seit seiner ersten Nennung ist er dort stets in überörtliche Rechtsangelegenheiten eingebunden. Er gehörte zu den Entscheidungsträger der Gerichtsebene und ist auch als Siegler, Schiedsrichter und Rechtsprecher nachgewiesen. 1429 war er Richter zu [[w:Burg St. Petersberg|St. Petersberg]] (heute Teil der Gemeinde Silz).<ref name ="Wallnöfer281/> In diesen Funktionen agierte er auch einige Male gemeinsam mit [[Matheis Hochhuber]], so 1442 in einer Rechtssache um Holz- und Weiderechte, in die mehrere Orte im südlichen Tirol verstrickt waren, und 1448 in einer Rechtsangelegenheit, die das [[Stift Stams]] betraf. In der Urkunde dazu sind beide bei den "Urteilern" an der ersten Stelle gereiht. Mit Matheis Hochhuber und [[Hans Protmann]] war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte. 1452 war er Zeuge bei einem Gerichtstag zu Silz über Wasserrechte, 1455 der erste gereihte Zeuge in einem Gerichtsverfahren unter Friedrich von Eben in [[Oetz]], das ein Durchfahrtsrecht für Ulrich von Freundsberg betraf. 1456 war er Zeuge und Rechtsprecher für eine Angelegenheit des Klosters [[w:Fraueninsel#Geschichte des Klosters|Frauenchiemsee]]. Im selben Jahr ist er gemeinsam mit [[Oswald Schneider]] als Rechtsprecher in einer Auseinandersetzung des Stifes Stams um die Rechte an einem Hof im Ötztal belegt. 1465 ist er letztmals genannt, wieder als Rechtssprecher in einem Streit zwischen der "Nachbarschaft Ötztal" mit Hans Öham von Staudach, der damals im Ötztal als Kämmerer des Klosters Frauenchiemsee fungierte. Wenig später wurde er als Rechtssprecher von Oswald Schneider abgelöst, möglicherweise aufgrund seines Todes.<ref name ="Wallnöfer282/>
Michael Jaufner taucht erstmals 1418 als Zeuge in einer Urkunde des Stiftes Stams auf, in dessen Urkunden er auch später oft genannt wird.<ref name ="Wallnöfer280/> Seit seiner ersten Nennung ist er dort stets in überörtliche Rechtsangelegenheiten eingebunden. Er gehörte zu den Entscheidungsträger der Gerichtsebene und ist auch als Siegler, Schiedsrichter und Rechtsprecher nachgewiesen. 1429 war er Richter zu [[w:Burg St. Petersberg|St. Petersberg]] (heute Teil der Gemeinde Silz).<ref name ="Wallnöfer281/> In diesen Funktionen agierte er auch einige Male gemeinsam mit [[Matheis Hochhuber]], so 1442 in einer Rechtssache um Holz- und Weiderechte, in die mehrere Orte im südlichen Tirol verstrickt waren, und 1448 in einer Rechtsangelegenheit, die das [[Stift Stams]] betraf. In der Urkunde dazu sind beide bei den "Urteilern" an der ersten Stelle gereiht. Mit Matheis Hochhuber und [[Hans Protmann]] war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte. 1452 war er Zeuge bei einem Gerichtstag zu Silz über Wasserrechte, 1455 der erste gereihte Zeuge in einem Gerichtsverfahren unter Friedrich von Eben in [[Oetz]], das ein Durchfahrtsrecht für Ulrich von [[Freundsberg (Adelsfamilie)|Freundsberg]] betraf. 1456 war er Zeuge und Rechtsprecher für eine Angelegenheit des Klosters [[w:Fraueninsel#Geschichte des Klosters|Frauenchiemsee]]. Im selben Jahr ist er gemeinsam mit [[Oswald Schneider]] als Rechtsprecher in einer Auseinandersetzung des Stifes Stams um die Rechte an einem Hof im Ötztal belegt. 1465 ist er letztmals genannt, wieder als Rechtssprecher in einem Streit zwischen der "Nachbarschaft Ötztal" mit Hans Öham von Staudach, der damals im Ötztal als Kämmerer des Klosters Frauenchiemsee fungierte. Wenig später wurde er als Rechtssprecher von Oswald Schneider abgelöst, möglicherweise aufgrund seines Todes.<ref name ="Wallnöfer282/>


Obwohl ein Grundbesitz in und bei Silz für Michael Jaufner nicht belegt ist, dürfte er doch mit dem urkundlich belegten Michael von Silz ident sein, der am 16. November 1444 als Vertreter der Gerichte, gemeinsam mit Christoph Hasler, für jene Gesandtschaft vorgesehen war, welche zu König Friedrich III. nach [[Salzburg]] geschickt werden sollte. Gemeinsam mit diesem sowie [[Matheis Hochhuber]], [[Benedikt Stollprock]], Niklas Palüger und Heinrich Petertschin wurde er am 3. Jänner, vermutlich im Jahr 1445, von Vogt [[Ulrich von Matsch]] (dem Älteren) und dem (geschworenen) Rat zu Meran für die Verhandlungen mit dem König bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer280/>
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2022, 20:39 Uhr

Die Burg Petersberg in Silz, heute. Im Mittelalter war sie Sitz eines landesfürstlichen Gerichtes, zu dessen Richtern Michael Jaufner gehörte

Michael Jaufner (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1465[A 1]), auch Michael von Silz, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol. Er gehörte jener Gesandtschaft an, welche 1445 im Auftrag der Landstände der Grafschaft mit König Friedrich III. in Salzburg verhandelte, damit Herzog Siegmund von Österreich die Herrschaft über die Grafschaft selbst übernehmen konnte.

Herkunft und Familie

Aufgrund des Fehlens von eindeutigen Quellenlage sind mögliche Familienverhältnisse von Michael Jaufner nicht eindeutig gesichert. Er dürfte ein Sohn des in Silz ansässigen Eberhard Jaufner gewesen sein, der um 1400 in Urkunden des Stiftes Stams genannt wird. Er hatte einen Bruder, der in Neumarkt[A 2] ansässig war.[1]

  • Michael Jaufner dürfte außerdem ein Verwandter von Sigmund Jaufner, "Paumgartner" von Naturns[A 3], gewesen sein, für dessen Kinder er als Vormund fungierte.[1]
  • Ob er auch mit Otto Jaufner, der um 1400 als Landrichter von Meran belegt ist, verwandt war, lässt sich nicht belegen.[2]
  • In der Urkunde 1465 (siehe unten) ist ein Paul Jaufner von Silz miterwähnt, der vermutlich ein Verwandter, vielleicht ein Sohn von Michael Jaufner, gewesen sein könnte.[3]

Leben

Michael Jaufner taucht erstmals 1418 als Zeuge in einer Urkunde des Stiftes Stams auf, in dessen Urkunden er auch später oft genannt wird.[1] Seit seiner ersten Nennung ist er dort stets in überörtliche Rechtsangelegenheiten eingebunden. Er gehörte zu den Entscheidungsträger der Gerichtsebene und ist auch als Siegler, Schiedsrichter und Rechtsprecher nachgewiesen. 1429 war er Richter zu St. Petersberg (heute Teil der Gemeinde Silz).[2] In diesen Funktionen agierte er auch einige Male gemeinsam mit Matheis Hochhuber, so 1442 in einer Rechtssache um Holz- und Weiderechte, in die mehrere Orte im südlichen Tirol verstrickt waren, und 1448 in einer Rechtsangelegenheit, die das Stift Stams betraf. In der Urkunde dazu sind beide bei den "Urteilern" an der ersten Stelle gereiht. Mit Matheis Hochhuber und Hans Protmann war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte. 1452 war er Zeuge bei einem Gerichtstag zu Silz über Wasserrechte, 1455 der erste gereihte Zeuge in einem Gerichtsverfahren unter Friedrich von Eben in Oetz, das ein Durchfahrtsrecht für Ulrich von Freundsberg betraf. 1456 war er Zeuge und Rechtsprecher für eine Angelegenheit des Klosters Frauenchiemsee. Im selben Jahr ist er gemeinsam mit Oswald Schneider als Rechtsprecher in einer Auseinandersetzung des Stifes Stams um die Rechte an einem Hof im Ötztal belegt. 1465 ist er letztmals genannt, wieder als Rechtssprecher in einem Streit zwischen der "Nachbarschaft Ötztal" mit Hans Öham von Staudach, der damals im Ötztal als Kämmerer des Klosters Frauenchiemsee fungierte. Wenig später wurde er als Rechtssprecher von Oswald Schneider abgelöst, möglicherweise aufgrund seines Todes.[3]

Obwohl ein Grundbesitz in und bei Silz für Michael Jaufner nicht belegt ist, dürfte er doch mit dem urkundlich belegten Michael von Silz ident sein, der am 16. November 1444 als Vertreter der Gerichte, gemeinsam mit Christoph Hasler, für jene Gesandtschaft vorgesehen war, welche zu König Friedrich III. nach Salzburg geschickt werden sollte. Gemeinsam mit diesem sowie Matheis Hochhuber, Benedikt Stollprock, Niklas Palüger und Heinrich Petertschin wurde er am 3. Jänner, vermutlich im Jahr 1445, von Vogt Ulrich von Matsch (dem Älteren) und dem (geschworenen) Rat zu Meran für die Verhandlungen mit dem König bevollmächtigt.[1]

Michael Jaufner besaß zwei Äcker in der Umgebung von Matrei am Brenner, die er um 1454 an Heinrich Narr verkaufte.[1] 1466 wurde Michael Jaufner von den Ehemännern von Anna und Ursula, den Töchtern von Sigmund Jaufner, unkorrektes Gebaren als deren Vormund vorgeworfen.[4]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 280
  2. 2,0 2,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 281
  3. 3,0 3,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 282
  4. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 280f.

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 280 und 282
  2. Neumarkt, heute Egna, gehört seit 1919 zu Italien.
  3. Naturns, heute Naturno, gehört seit 1919 zu Italien.