Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Der Vertrag von Wiener Neustadt'''<ref group="A">Der Vertrag findet sich in der Sekundärliteratur unter verschiedenen Bezeichnungen, z. B. ''Vertrag von Ödenburg'' oder ''Sopron'', ''Friede von Ödenburg'' etc.</ref>, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der [[Habsburger]], die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind. | '''Der Vertrag von Wiener Neustadt'''<ref group="A">Der Vertrag findet sich in der Sekundärliteratur unter verschiedenen Bezeichnungen, z. B. ''Vertrag von Ödenburg'' oder ''Sopron'', ''Friede von Ödenburg'' etc.</ref>, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der [[Habsburger]], die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind. | ||
== Der Vertrag == | == Der Vertrag == | ||
Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an. Nachdem bereits 1462 verhandelt worden war | Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] 1458 gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an. Dieser wurde am 14. Februar 1459 von 24 ungarischen Adeligen (Magnaten) auf Burg Güssing (heute Teil der Gemeinde [[Güssing]]) ebenfalls zum ungarischen König und damit als Gegenkandidat zum regierenden König Matthias Corvinus gewählt.<ref name ="Buttlar146">vgl. [[w:Gertrud Buttlar-Elberberg|Gertrud Buttlar]]: ''Wiener Neustadt''. Geschichte, Kunst, Kultur, Wirtschaft. New Academic Press, Wien, 1993. ISBN 3-7003-1032-3. S. 146</ref> Nachdem bereits 1462 verhandelt worden war, wurde der "Vertrag von Wiener Neustadt" im Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/chronik/action/list/controller/Geschichte/chronik/vertrag-von-oedenburg-wiener-neustadt-zwischen-kaiser-friedrich-iii-und-koenig-matthias-corvinus-von.html Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt], GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021</ref> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | ||
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref> | Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref> | ||
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Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher.<ref name ="Theuer279">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher.<ref name ="Theuer279">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | ||
In Anbetracht der politischen Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, war es für Friedrich III. ein nicht ungünstiger Vertrag. Er behielt immerhin den ungarischen Königstitel und die meisten von seinen im westlichen Ungarn gelegenen Besitzungen und sicherte sich das Erbrecht auf das ungarische Königreich für sich und seine Nachkommen | In Anbetracht der politischen Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, war es für Friedrich III. ein nicht ungünstiger Vertrag. Er behielt immerhin den ungarischen Königstitel und die meisten von seinen im westlichen Ungarn gelegenen Besitzungen und sicherte sich das Erbrecht auf das ungarische Königreich für sich und seine Nachkommen.<ref name ="Luger136">vgl. Daniel Luger: ''Über Sonderformen und Fälschungen von Urkunden Kaiser Friedrich III.''. In: Claudia Fellner - Daniel Luger: ''Semper ad fontes''. Festschrift für [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]] zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 136</ref> | ||
Für Matthias Corvinus war der Vertrag ein wichtiger Schritt um seiner zu diesem Zeitpunkt äußerst prekären Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.<ref name ="Theuer279"/> | Für Matthias Corvinus war der Vertrag ein wichtiger Schritt um seiner zu diesem Zeitpunkt äußerst prekären Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.<ref name ="Theuer279"/> | ||
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) == | == Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) == | ||
[[File:Habsburg mortgages in Hungary between 15th and 17th centuries.jpg|thumb|Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der Habsburger.]] | |||
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[w:Vladislav II. (Böhmen und Ungarn)|Wladylaw (II.)]] geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Wladylaw wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276</ref> | Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[w:Vladislav II. (Böhmen und Ungarn)|Wladylaw (II.)]] geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Wladylaw wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 26. April 2021, 18:15 Uhr
Der Vertrag von Wiener Neustadt[A 1], auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen Kaiser Friedrich III. und dem "Ungarnkönig" Matthias Corvinus geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der Habsburger, die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.
Der Vertrag
Nach dem Tod des ungarischen Königs Ladislaus Postumus († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von Matthias Corvinus 1458 gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser Friedrich III. die ungarische Krone an. Dieser wurde am 14. Februar 1459 von 24 ungarischen Adeligen (Magnaten) auf Burg Güssing (heute Teil der Gemeinde Güssing) ebenfalls zum ungarischen König und damit als Gegenkandidat zum regierenden König Matthias Corvinus gewählt.[1] Nachdem bereits 1462 verhandelt worden war, wurde der "Vertrag von Wiener Neustadt" im Juli 1463 durch Vermittlung von Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.[2] Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften Forchtenstein, Kobersdorf, Eisenstadt, Güns und Rechnitz, welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.[3] Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.[4]
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.[5]
Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in Wiener Neustadt, die ungarische Urkunde am selben Tag in Ödenburg ausgestellt.[2]
Unmittelbare Folgen des Vertrages
Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher.[6]
In Anbetracht der politischen Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, war es für Friedrich III. ein nicht ungünstiger Vertrag. Er behielt immerhin den ungarischen Königstitel und die meisten von seinen im westlichen Ungarn gelegenen Besitzungen und sicherte sich das Erbrecht auf das ungarische Königreich für sich und seine Nachkommen.[7]
Für Matthias Corvinus war der Vertrag ein wichtiger Schritt um seiner zu diesem Zeitpunkt äußerst prekären Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.[6]
Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491)
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "Vertrag von Preßburg", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "Böhmenkönig" Wladylaw (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Wladylaw wurde als ungarischer König anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der Habsburger auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer Österreich und Steier blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.[8]
Literatur
- Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone. Der Kampf der Luxemburger, Habsburger, Jagiellonen und Hunyaden im pannonischen Raum. Edition Roetzer, Eisenstadt 1994. ISBN 3-85374-242-4. S. 273-280
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Gertrud Buttlar: Wiener Neustadt. Geschichte, Kunst, Kultur, Wirtschaft. New Academic Press, Wien, 1993. ISBN 3-7003-1032-3. S. 146
- ↑ 2,0 2,1 vgl. Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt, GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276ff.
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 278
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276f. und S. 466
- ↑ 6,0 6,1 vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 278
- ↑ vgl. Daniel Luger: Über Sonderformen und Fälschungen von Urkunden Kaiser Friedrich III.. In: Claudia Fellner - Daniel Luger: Semper ad fontes. Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 136
- ↑ vgl. Roland Schäffer: Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493). In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276
Anmerkungen
- ↑ Der Vertrag findet sich in der Sekundärliteratur unter verschiedenen Bezeichnungen, z. B. Vertrag von Ödenburg oder Sopron, Friede von Ödenburg etc.
Weblinks
Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons