Adalram von Waldegg: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Adalram von Waldegg''' (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † [[1153]]), auch '''Adalram von [[Feistritz]]''' oder '''Adalram von [[Eppenberg]]''', war gemeinsam mit seiner Ehefrau Richinza Gründer des  für die Steiermark bedeutenden [[w:Abtei Seckau|Stiftes Seckau]] (heute Teil der Gemeinde [[Seckau|Seggau (Seckau)]]), das heute der wichtigste Bischofssitz in diesem Bundesland ist.


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Aktuelle Version vom 10. Januar 2023, 19:40 Uhr

Adalram von Waldegg (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † 1153), auch Adalram von Feistritz oder Adalram von Eppenberg, war gemeinsam mit seiner Ehefrau Richinza Gründer des für die Steiermark bedeutenden Stiftes Seckau (heute Teil der Gemeinde Seggau (Seckau)), das heute der wichtigste Bischofssitz in diesem Bundesland ist.

Herkunft und Familie

Adalram von Waldegg entstammte der Familie der Edlen von Traisen und Feistritz[A 1], deren Abstammung auf die Aribonen zurückgeführt wird. Er war der Bruder von Walter von der Traisen, dem Gründer des Augustiner Chorherrenstiftes St. Andrä an der Traisen (heute Teil der Gemeinde Herzogenburg).[1]

Um 1130 heiratete er Richinza von Perg (Heinrichsdorf) († 7. Juli, im 12. Jahrhundert), die Tochter von Richiza von Kilb († um 1120) aus deren Ehe mit Rudolf (III.) von Perg († 1135).[2] Aus dieser Ehe hatte er keine Söhne.[1]

Leben

Adalram, dessen Besitzungen sich im Wesentlichen südlich der Piesting befanden, benannte sich nach Waldegg. Seine Gefolgsleute und seine Dienstleute hatten ihre Sitze in Burgen und Dörfern bis in das Gebiet nördlich von Niederösterreich.[3] Um 1140 stiftete er gemeinsam mit seiner Ehefrau Richinza ein Doppelkloster in St. Marein (heute Teil der Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld), das später nach Seggau (Seckau) verlegt wurde.[4] Der Grundbesitz und die Eigenleute, die Adalram von Waldegg seiner Stiftung überließ, waren insgesamt umfangreicher als der Eigenbesitz des steirischen Markgrafen Otakar (III.). Bereits vor seinem Tod trat Adalram von Waldegg als Konverse in das von ihm gestiftete Chorherren Kloster ein und übertrug zu dieser Zeit die Klostervogtei an den steirischen Markgrafen. Mit seinem Tod wechselten seine Gefolgsleute endgültig in die Ministerialität von dessen Familie, wodurch die Position des von Markgraf Otakar (III.) eine wesentliche Stärkung erfuhr.[5] Von Adalram von Waldegg dürfte Markgraf Otakar (III.) auch in den Besitz der Vogtei über das Frauenkloster Göss (heute Teil der Stadt Leoben) gekommen sein.[6]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1
  • Harald Lehenbauer: Zur ältesten Besitzgeschichte von Öhling. Richiza von Kilb und ihre Schenkungan das Stift Göttweig, 2018 digital

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282
  2. vgl. Harald Lehenbauer: Zur ältesten Besitzgeschichte von Öhling, 2018, S. 2
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 289
  4. vgl. Harald Lehenbauer: Zur ältesten Besitzgeschichte von Öhling, 2018, S. 3
  5. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 290 und S. 292
  6. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 293

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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