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Aktuelle Version vom 12. März 2023, 17:46 Uhr
Philipp von Spanheim (* im 13. Jahrhundert; † 22. Juli 1279, in Krems an der Donau) beziehungsweise von Sponheim, auch Philipp von Kärnten oder Philipp von Salzburg war 1247-1257 Elekt des Erzstiftes Salzburg, 1254-1279 Graf von Lebenau und 1269-1271 Patriarch von Aquileia und zeitweise auch nomineller Herzog von Kärnten. Er war der letzte Herzog von Kärnten aus der Familie der Spanheimer. Sein Familienzweig starb mit ihm in "männlicher" Linie aus.
Herkunft und Familie
Philipp von Spanheim entstammte einem Zweig der Grafenfamilie der Spanheimer, die im Hochmittelalter zu den bedeutenden Adelsfamilien im Reich gezählt hatte. Er war einer der Söhne von Herzog Bernhard von Kärnten († 1256) aus dessen Ehe mit Judith († vor 1236), einer Tochter des böhmischen Königs Przemysl Ottokar I. († 1256) aus dessen Ehe mit Konstanze von Ungarn. Er war der jüngere Bruder von Herzog Ulrich (III.) von Kärnten († 1269).[1] Über seine Mutter war er ein Cousin des "Böhmenkönig" Przemysl Ottokar II. († 1278)
Leben
Philipp von Spanheim wurde bereits in jungen Jahren Kanzler des böhmischen Königreiches.[2] Er brachte es bis zum "Erzbschof von Salzburg" und Patriarchen von Aquileia, war Graf von Lebenau und führte in seinen letzten Jahren nominell den Titel des Herzogs von Kärnten. Indem er für seine beiden kirchlichen Positionen stets den Empfang der dafür nötigen Weihen vermied, wahrte er seinen Anspruch auf seine Nachfolge im Herzogtum Kärnten. Das Verhältnis zu seinem älteren Bruder Ulrich war deshalb meistens sehr angespannt, obwohl die Brüder 1256 einen Vertrag über die Aufteilung ihrer Eigengüter als Angehörige des Hauses Spanheim schlossen.[3]
Als "Erzbischof" beziehungsweise Elekt von Salzburg
Nach dem Tod von Erzbischof Eberhard (II.) von Salzburg († 1246) wurde Philipp von Kärnten von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt. Papst Innozenz IV. († 1254) weigerte sich zunächst die Wahl anzuerkennen und ernannte Anfang des Jahres 1247 Burkhart von Ziegenhain († im August 1247), den Kanzler des von ihm eingesetzten und umstrittenen "römischen" Königs Heinrich (IV.) Raspe († Februar 1247) zum neuen Erzbischof. Nach dessen plötzlichen Tod auf seiner Reise nach Salzburg, wechselte Philipp auf die päpstliche Seite. Dank militärischer Erfolge, mit denen er die Politik seines Vorgängers Eberhard (II.) weiterführte und das geschlossene Herrschaftsgebiet der Salzburger Kirche wesentlich vergrößerte, behauptete er sich zunächst als "gewählter Erzbischof" (Elekt) von Salzburg.[2]
Das obere Ennstal
Da Herzog Friedrich (II.) von Österreich ("Friedrich der Streitbare") († 1246) die Lehensoberhoheit der Salzburger Kirche schriftlich anerkannt hatte, behandelte Elekt Philipp nach Herzog Friedrichs Tod das obere Ennstal als Lehen der Salzburger Kirche. Er sicherte sich dort wichtige Burgen und schloss ein Bündnis mit den steirischen Grafen von Pfannberg und Dienstverträge mit steirischen Ministerialenfamilien[A 1]. 1250 besetzte er das gesamte obere Ennstal zwischen dem Mandlingpass und dem Schoberpass mit Rottenmann, einer damals wichtigen Mautstelle, und Aussee, damals ein wichtiges Zentrum der Salzproduktion.[2] Diese für die Salzburger Kirche bedeutenden Gebietsgewinne konnten jedoch nicht lange gehalten werden. Nachdem sie zunächst vom "Ungarnkönig" Bela († um 1270) besetzt worden waren, fielen sie schließlich an die Habsburger, nachdem Graf Albrecht (V.) von Habsburg († 1308) zum Herzog von Österreich und Steier aufgestiegen war. Der Mandlingpass bildeten in den Jahren danach die Landesgrenze zwischen dem Erzstift und den beiden Herzogtümern, auch wenn die Erzbischöfe von Salzburg bis ins 14. Jahrhundert auf ihre Lehenshoheit über die Grafschaft im Ennstal pochten.[4]
Die "Schlacht von Greifenburg" und der "Friede von Lieserhofen"
Wegen der politischen Gegnerschaft mit Elekt Philipp, welcher auf die päpstliche Seite gewechselt hatte, ermächtigte Kaiser Friedrich II. († 1250) den Grafen Meinhard I. von Görz († 1258), den er im Herbst 1249 als seinen Statthalter in den Herzogtümern Österreich und Steier eingesetzt hatte, dazu, alle Güter und Besitzungen der Salzburger Kirche in den Herzogtümern Steier und Kärnten sowie auf der Krain einzuziehen. Daraufhin erklärte Graf Meinhard (I.) von Görz dem Elekten gemeinsam mit seinem Schwiegervater Graf Albert (III.) von Tirol († 1253) den Krieg. Graf Albert (III.) war mit Gräfin Uta von Lechsgemünd († um/nach 1253) verheiratet, die Ansprüche auf die Herrschaft Matrei und die Grafschaft Mittersill besaß. Beide waren unter Erzbischof Eberhard (II.) unter die Herrschaft der Salzburger Kirche gekommen. Bei der Belagerung von Greifenburg, das damals der einzige Stützpunkt der Herzöge von Kärnten in Oberkärnten war, wurden beide Grafen jedoch von Elekt Philipp und seinem Bruder, Herzog Ulrich (III.), überrascht und erlitten eine vernichtende Niederlage. Im Frieden von Lieserhofen (27. Dezember 1252) musste Graf Albert (III.) auf die Herrschaft Matrei und die Grafschaft Mittersill verzichten und seine Enkel Meinhard († um 1295) und Albert († um 1304) dem Elekten als Geiseln überlassen. Neben enormen Zahlungen mussten er und sein Schwiegersohn dem Elekten außerdem zahlreiche Burgen und Güter verpfänden. Dadurch eröffneten sich für die Salzburger Kirche eine durchaus reelle Möglichkeit, ihre Herrschaft auf Dauer über weite Gebiete von Oberkärnten auszudehnen und einen richtigen "Pass-Staat" nördlich und südlich der Tauern zu errichten. Doch letztlich gingen die meisten "Erwerbungen" aus diesem "Frieden von Lieserhofen" der Salzburger Kirche bald wieder verloren. Für längere Zeit konnte die Salzburger Lehenshoheit nur mehr über die Burgen von Lienz, Virgen, Oberdrauburg und Lind gehalten werden.[5]
Dauerhafte Erfolge des Elekten für die Salzburger Kirche
Ein bleibender Erfolg für die Salzburger Kirche gelang Elekt Philipp, als er nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" die Grafschaftsrechte im Lungau einzog und diesen so auf Kosten des Herzogtums Kärnten dauerhaft der Herrschaft seines Erzstiftes unterstellte. 1259 zwang er außerdem die beiden letzten Grafen von Plain Konrad und Otto zum Verzicht auf einen großen Teil ihres Erbes im Pinzgau, das ihnen nach dem Tod ihres Onkels Luitold zugefallen war. Während er diese Lehen "inner Gebirg" einzog, belehnte er sie mit den Gerichts- und Vogteirechte auf den erzbischöflichen Besitzungen der im heutigen Bundesland Bayern gelegenen Stadt Laufen. Dafür mussten sie ihm alle Lehensgüter und ihren Eigenbesitz im Herzogtum Baiern[A 2] verpfänden. Nach dem Tod der beiden Grafen in der Schlacht bei Staatz (Juni 1260) fiel ihre "Grafschaft Plain" mit den mehreren Gerichten, darunter das Gericht Plain (heute Teil der Gemeinde Großgmain)[A 3], und der "Grafschaft im Kuchltal", dem Salzachtal zwischen der Stadt Salzburg und Golling, "de jure" an die Salzburger Kirche. Die Dienstleute der Grafen von Plain, deren Anführer die Herren von Oberndorf und Staufeneck waren, schlossen sich den Ministerialen der Salzburger Kirche an.[5] Trotzdem sollte es noch viele Jahre dauern, bis es Philipps Nachfolgern endgültig gelang, die Gerichtsbezirke Staufeneck und Saaldorf und die "Grafschaft im Kuchltal" mit Grafengaden (heute Teil der im Flachgau gelegenen Gemeinde Grödig), die bis 1304 an die Herren von Gutrat verliehen war, tatsächlich zu erwerben und ihrer unmittelbaren Verwaltung zu unterstellen.[6]
Elekt Philipp schloss 1254 mit den Herzögen Ludwig (II.) von Oberbaiern ("Ludwig dem Strengen"]] († um 1294) und Heinrich (XIII.) von Niederbaiern († um 1290) außerdem den sogenannten ersten Vertrag von Erharting (1254), mit dem er den endgültigen Übergang der im heutigen Bundesland Bayern gelegenen Grafschaft Lebenau an das Erzstift Salzburg absicherte. Dafür verzichtete er für die Salzburger Kirche auf ihre zahlreichen im Chiemgau gelegenen Lehen, womit er das Ziel von Erzbischof Eberhard (II.) aufgab, der versucht hatte, die Herrschaft des Erzstiftes über den Chiemgau bis zum Innbogen auszudehnen. Eine Folge davon war, dass die im Herzogtum Baiern verbliebenen Besitzungen des Erzstiftes, deren Zentrum Mühldorf am Inn war, nur mehr aus Streubesitz bestanden. Bis 1281 verpfändete er den Herzögen von Baiern außerdem das im heutigen Bundesland Tirol gelegene Zillertal.[7]
Absetzung
Trotz seiner bedeutenden Erfolge wurde Elekt Philipp 1257 abgesetzt, als er sich weiterhin, allen päpstlichen Aufforderungen zum Trotz, weigerte, endlich die für die Bischofswürde vorgeschriebenen Weihen zu empfangen. Zu seinem Nachfolger wurde sein Suffragan-Bischof Ulrich von Seckau († 1268) gewählt.[7] 1261 vermittelte König Ottokar († 1278) einen Ausgleich zwischen Philipp und dem Salzburger Domkapitel.[8] Als Ottokar aber 1263 vom Papst selbst mit dem Schutz der Salzburger Kirche betraut wurde, ließ er seinen Verwandten Philipp fallen. Erst 1267 akzeptierte Philipp gegen eine Rente auf Lebenszeit seine Absetzung.[9]
Letzter Herzog von Kärnten aus dem Haus Spanheim
Dadurch, dass er niemals die für seine kirchlichen Ämter nötigen Weihen empfing, dürfte Philipp versucht haben, seinen Anspruch auf die Nachfolge seines Bruders im Herzogtum Kärnten zu wahren.[10] Nach einem Diplom von König Wilhelm von Holland († 1256) aus dem Jahr 1249, das vermutlich eine Fälschung war und in der neueren Forschung auch für eine solche gehalten wird, hatte dieser als "römischer" König Philipp und seinen Bruder Ulrich (III.) nach dem Tod ihres Vaters Bernhard gemeinsam mit dem Herzogtum Kärnten belehnt und festgelegt, dass diese Belehnung, falls Ulrich ohne Erben sterben sollte, für Philipp weiterhin Gültigkeit besaß, selbst wenn dieser sich inzwischen zum Erzbischof von Salzburg hätte weihen lassen. Als Philipp 1267 endgültig den Titel eines Elekten von Salzburg aufgab und damit auch seine Absetzung als "Erzbischof" akzeptierte, nahm er in der Folge, vielleicht gestützt auf dieses Diplom, den Titel eines "Herrn von Kärnten und Krain" an. Etwa um diese Zeit dürfte Herzog Ulrich (III.) die Echtheit des angeblichen Königsdiploms anerkannt haben und erklärte sich bereit, das gesamte väterliche Erbe zu teilen. 1968 überzeugte der König Ottokar Herzog Ulrich jedoch davon, dass Philipp ihn mit einer gefälschten Urkunde getäuscht hätte, worauf der Herzog Ottokar zu Ende des Jahres mit dem "Poděbrader Vermächtnis" zum Erben aller seiner Länder ernannte.[9]
Nach dem Tod von Herzog Ulrich behauptete sich König Ottokar im Herzogtum Kärnten und auf der Mark Krain als Ulrichs Nachfolger. Zunächst versuchte er Philipp mit der Würde des Patriarchen von Aquileia zu entschädigen. Als es diesem aber nicht gelang, dafür die päpstliche Anerkennung zu erhalten und er 1269-1271 einen Kampf um das Herzogtum Kärnten gegen Ottokar führte, vertrieb dieser ihn aus dem Patriarchat von Aquileia und übernahm dort zeitweise selbst die Macht. 1272 musste sich Philipp Ottokar unterwerfen und wurde von ihm mit dem Titel eines ewigen Vikars von Kärnten symbolisch abgefunden. Auch die Wahl des Grafen Rudolf (IV.) von Habsburg zum "römischen" König und der Sturz von König Ottokar, der auf die Herzogtümer Österreich, Steier und Kärnten verzichten mussten, bedeuteten für Philipp keine wirkliche Wende. 1275 wurde er zwar von König Rudolf als Herzog von Kärnten offiziell eingesetzt und dieser erklärt im Jahr darauf auch alle Gelübde, zu denen Ottokar Philipp bei seiner Unterwerfung 1272 gezwungen hatte, für ungültig, doch ließ Rudolf Philipp das Herzogtum letztlich nicht in Besitz nehmen. Philipp verbrachte seine letzten Lebensjahre als "Pensionär" der Habsburger in Krems.[11]
Erinnerungen an Elekt Philipp von Salzburg
Krems an der Donau: An Philipp erinnert im Chor der Kremser Minoritenkirche ein gemalter Epitaph.[11]
Literatur
- Heinz Dopsch: Philipp v. Spanheim. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Duncker & Humblot, Berlin 2001. ISBN 3-428-00201-6. Bd. 20, S. 380f. digital
- Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1
Weblinks
Philipp von Kärnten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 311, Stammtafel
- ↑ 2,0 2,1 2,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 369
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 340f.
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 369f.
- ↑ 5,0 5,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 370
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 370f.
- ↑ 7,0 7,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 371
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 341f.
- ↑ 9,0 9,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 342
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 341
- ↑ 11,0 11,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 343
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien
- ↑ Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
- ↑ Die anderen Gerichte sind heute Teil von im Bundesland Bayern gelegenen Gemeinden: Das Gericht Staufeneck findet sich in Piding, das Gericht Raschenberg in Teisendorf, das Gericht Saaldorf in Saaldorf-Surheim) und das Gericht Petting in der gleichnamigen Gemeinde)
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