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Als Unterscheidungskriterium zwischen professionellen und halb-professionellen Leistungen wird oftmals die Entgeltlichkeit der Leistungserbringung herangezogen (Beispiel: der [[w:Berufsfotograf|Berufsfotograf]] wird für seine Leistung bezahlt, der [[w:Amateur|Amateur]]-Fotograf hingegen nicht, obwohl die phototechnische, [[w:Qualität|qualitative]] und/oder künstlerische Leistungen beider durchaus vergleichbar sein können). Teilweise wird jedoch auch über das Kriterium der Qualität der Leistungserbringung (abwertend) beurteilt: "professionell erbrachte Arbeit" versus " amateurhaft erbrachte Arbeit". | Als Unterscheidungskriterium zwischen professionellen und halb-professionellen Leistungen wird oftmals die Entgeltlichkeit der Leistungserbringung herangezogen (Beispiel: der [[w:Berufsfotograf|Berufsfotograf]] wird für seine Leistung bezahlt, der [[w:Amateur|Amateur]]-Fotograf hingegen nicht, obwohl die phototechnische, [[w:Qualität|qualitative]] und/oder künstlerische Leistungen beider durchaus vergleichbar sein können). Teilweise wird jedoch auch über das Kriterium der Qualität der Leistungserbringung (abwertend) beurteilt: "professionell erbrachte Arbeit" versus " amateurhaft erbrachte Arbeit". | ||
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Aktuelle Version vom 19. September 2023, 19:28 Uhr
Semi-Professionalität (Se|mi|pro|fes|si|o|nell; Semi: lat.: halb) bezeichnet die Erbringung von Leistungen (zB im Sport, Dienstleistungen etc) oder dafür verwendbare Produkte, die "halb professionell" sind (zB semiprofessionelle Musiker, Sportler etc.). Damit wird grundsätzlich eine Leistung beschrieben, welche weitgehend, fast schon professionell ist, jedenfalls das Stadium der Laienhaftigkeit deutlich übersteigt.
Als Unterscheidungskriterium zwischen professionellen und halb-professionellen Leistungen wird oftmals die Entgeltlichkeit der Leistungserbringung herangezogen (Beispiel: der Berufsfotograf wird für seine Leistung bezahlt, der Amateur-Fotograf hingegen nicht, obwohl die phototechnische, qualitative und/oder künstlerische Leistungen beider durchaus vergleichbar sein können). Teilweise wird jedoch auch über das Kriterium der Qualität der Leistungserbringung (abwertend) beurteilt: "professionell erbrachte Arbeit" versus " amateurhaft erbrachte Arbeit".
Grundsätzlich kann bei der persönlichen Leistungserbringung unterscheiden werden: Professionell tätig ist, wer verlässlich gute Qualität erbringen muss und dafür haftet. Ein semi-professioneller Leistungserbringer kann gute Qualität erbringen (muss dies aber nicht).