Streubereich (Sprengtechnik): Unterschied zwischen den Versionen
(neu angelegt) |
K (→Rechtliches: typo) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als '''Streubereich''' wird in der [[w:Sprengtechnik|Sprengtechnik]] der Teil des [[Gefahrenbereich (Sprengtechnik)|Gefahrenbereichs]] verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der [[Umwelt]] oder Sachen zu rechnen ist. | Als '''Streubereich''' wird in der [[w:Sprengtechnik|Sprengtechnik]] der Teil des [[Gefahrenbereich (Sprengtechnik)|Gefahrenbereichs]] verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der [[w:Umwelt|Umwelt]] oder Sachen zu rechnen ist. | ||
== Definition == | == Definition == | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
Im zweiten Schritt hat der Sprengbefugte dafür zu sorgen, dass der Streubereich unter Berücksichtigung ''aller die Streuwirkung beeinflussenden Faktoren nachweislich festgelegt wird. Der Streubereich hat im Regelfall einen Umkreis von mindestens 300 m, beim Sprengen von [[Metallsprengung|Stahlkonstruktionen]] einen Umkreis von mindestens 1000 m von der Sprengstelle zu umfassen. Der Streubereich darf verkleinert werden, wenn durch das angewandte Sprengverfahren oder besondere Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass Arbeitnehmer/innen nicht gefährdet werden''. | Im zweiten Schritt hat der Sprengbefugte dafür zu sorgen, dass der Streubereich unter Berücksichtigung ''aller die Streuwirkung beeinflussenden Faktoren nachweislich festgelegt wird. Der Streubereich hat im Regelfall einen Umkreis von mindestens 300 m, beim Sprengen von [[Metallsprengung|Stahlkonstruktionen]] einen Umkreis von mindestens 1000 m von der Sprengstelle zu umfassen. Der Streubereich darf verkleinert werden, wenn durch das angewandte Sprengverfahren oder besondere Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass Arbeitnehmer/innen nicht gefährdet werden''. | ||
Bei der Beseitigung (Abtun) von [[w:Versager (Sprengtechnik)|Versagern]] ist unter Umständen dafür zu sorgen, dass ein vergrößerter Streubereich | Bei der Beseitigung (Abtun) von [[w:Versager (Sprengtechnik)|Versagern]] ist unter Umständen dafür zu sorgen, dass ein vergrößerter Streubereich vorgesehen wird.<ref>§ 18 Abs. 3 Sprengarbeitenverordnung.</ref> | ||
=== Berechnung des Streubereiches === | === Berechnung des Streubereiches === | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
Einfache Formel für die Berechnung der normalen Wurfweite in einem Steinbruch: | Einfache Formel für die Berechnung der normalen Wurfweite in einem Steinbruch: | ||
0,074 * (Bohrlochdurchmesser/geringste Vorgabe)² –20 * (Detonationsgeschwindigkeit / 4273)² = Wurfweite (m) | 0,074 * (Bohrlochdurchmesser/geringste Vorgabe)² –20 * (Detonationsgeschwindigkeit / 4273)² = Wurfweite (m) | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Aktuelle Version vom 27. Dezember 2023, 05:17 Uhr
Als Streubereich wird in der Sprengtechnik der Teil des Gefahrenbereichs verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der Umwelt oder Sachen zu rechnen ist.
Definition
Der Begriff Streubereich ist – im Gegensatz zum Gefahrenbereich – in der Sprengarbeitenverordnung (SprengV)[1] nicht definiert.
Streubereich
Allgemeines
Innerhalb des Streubereiches bestehen besondere Gefahren durch die Wirkung der Explosion für Personen und Sachen.
Im militärtischen Bereich ist es teilweise gewollt, in diesem Bereich Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen.
In der zivilen Anwendung hingegen sollen negative Wirkungen der Explosion mit geeigneten Mitteln vermieden werden (z. B Schutzabstand, Sprengmatten etc.). Dabei ist besonders auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, die Tiefe und Anordnung der Bohrlöcher, den Besatz, auf die Lage und den Einsatz der Zünder, den verwendet Sprengstoff etc. genauestens Bedacht zu nehmen. Je größer der Streubereich ist, desto größer ist auch der Zeit- und Personalaufwand, um diesen Bereich abzusichern und vor unbefugtem Zutritt zu sichern (z. B. durch Absperrposten).
Rechtliches
Nach § 15 der Sprengarbeitenverordnung hat der Sprengbefugte grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Sprengungen so angelegt und die Sprengladungen so verteilt werden, dass
- die Streuung möglichst gering gehalten wird,
- Arbeitnehmer durch Erschütterungen, Druckwellen und deren Folgewirkungen nicht gefährdet werden,
- die Staub- und Schwadenentwicklung möglichst gering gehalten wird.
- dass Sprengladungen erforderlichenfalls zur Verminderung der Streuwirkung sachgemäß abgedeckt werden.
Im zweiten Schritt hat der Sprengbefugte dafür zu sorgen, dass der Streubereich unter Berücksichtigung aller die Streuwirkung beeinflussenden Faktoren nachweislich festgelegt wird. Der Streubereich hat im Regelfall einen Umkreis von mindestens 300 m, beim Sprengen von Stahlkonstruktionen einen Umkreis von mindestens 1000 m von der Sprengstelle zu umfassen. Der Streubereich darf verkleinert werden, wenn durch das angewandte Sprengverfahren oder besondere Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass Arbeitnehmer/innen nicht gefährdet werden.
Bei der Beseitigung (Abtun) von Versagern ist unter Umständen dafür zu sorgen, dass ein vergrößerter Streubereich vorgesehen wird.[2]
Berechnung des Streubereiches
Der Streubereich kann anhand von Formeln oder mittels Computerprogrammen berechnet werden, wobei in jedem Fall eine Unsicherheit besteht, die aus verschiedenen Umständen resultieren können, weswegen es erforderlich ist, den berechneten Streubereich mit einem Sicherheitszuschlag zu versehen.
Einfache Formel für die Berechnung der normalen Wurfweite in einem Steinbruch:
0,074 * (Bohrlochdurchmesser/geringste Vorgabe)² –20 * (Detonationsgeschwindigkeit / 4273)² = Wurfweite (m)