Wilhelm Ehrmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Wilhelm Ehrmann''' (*[[1832]] in ''Hradisch (Mähren)'' (heute [[w:Uherské Hradiště|w:Uherské Hradiště]] / [[w:Tschechien|Tschechien]]); † [[21. September]] [[1877]] in [[Gloggnitz]]) war Stiftsanwalt des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.  
'''Wilhelm Ehrmann''' (*[[1832]] in ''Hradisch (Mähren)'' (heute [[w:Uherské Hradiště|Uherské Hradiště]] / [[w:Tschechien|Tschechien]]); † [[21. September]] [[1877]] in [[Gloggnitz]]) war ein Anwalt des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.  


==Lebenslauf==
==Lebenslauf==
Er war ''Stiftsanwalt'' des [[w:Stift Heiligenkreuz|Stiftes Heiligenkreuz]] (ein akademischer Titel wird in den Unterlagen nie angeführt). Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute ''Zentralverwaltung''). Seine Töchter verstarben laut Sterbebuch der Pfarrei alle im Kindesalter (mit 2 Monaten, sowie mit und 11 Jahren). Wilhelm Ehrmann übte das Bürgermeisteramt von April 1856 bis zur Wahl von [[Josef Groß]] am 20. August 1864 aus. Von seiner ersten Amtszeit ist nur ein einziges  Gemeinderats-Protokoll vom 8. Mai 1864 erhalten, welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete; auch in der Pfarrchronik wird er am 9. Mai 1864 als ''Stiftsanwalt und Bürgermeister von Heiligenkreuz'' genannt.
Er war ''Stiftsanwalt'' des Stiftes (ein akademischer Titel wird in den Unterlagen nie angeführt). Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute ''Zentralverwaltung''). Seine drei Töchter verstarben alle im Kindesalter (mit zwei Monaten, sowie mit zwei und 11 Jahren). Wilhelm Ehrmann übte das Bürgermeisteramt von April 1856 bis zur Wahl von [[Josef Groß]] am 20. August 1864 aus. Von seiner ersten Amtszeit ist nur ein einziges  Gemeinderats-Protokoll vom 8. Mai 1864 erhalten, welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete; auch in der Pfarrchronik wird er am 9. Mai 1864 als ''Stiftsanwalt und Bürgermeister von Heiligenkreuz'' genannt.
Nach dem plötzlichen Tod von Josef Groß scheint ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchives Heiligenkreuz Wilhelm Ehrmann zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher von Heiligenkreuz auf. Er dürfte das Bürgermeisteramt bis September 1877 ausgeübt haben und war auch gleichzeitig noch als "''Beamter''im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach [[Gloggnitz]] und beging, angeblich durch seine Familie erblich belastet, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei ''durch Verbrennung des Magens mit Säure'') und wurde auf dem Ortsfriedhof von Gloggnitz bestattet.
Nach dem plötzlichen Tod von [[Josef Groß]] scheint ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchives Heiligenkreuz Wilhelm Ehrmann zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher von Heiligenkreuz auf. Er dürfte das Bürgermeisteramt bis September 1877 ausgeübt haben und war auch gleichzeitig noch als ''Beamter'' im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach [[Gloggnitz]] und beging, angeblich durch seine Familie erblich belastet, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei ''durch Verbrennung des Magens mit Säure'') und wurde auf dem Gloggnitzer  Ortsfriedhof bestattet.


==Literatur==
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[[Kategorie:Bürgermeister (Heiligenkreuz, Niederösterreich)]]
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[[Kategorie:Person (Stift Heiligenkreuz)]]
[[Kategorie:Geboren 1820]]
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[[Kategorie:Geboren in Hradisch (Ungarn)]]
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[[Kategorie:Gestorben 1877]]
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[[Kategorie:Gestorben in Gloggnitz]]
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Version vom 26. April 2016, 18:43 Uhr

Wilhelm Ehrmann (*1832 in Hradisch (Mähren) (heute Uherské Hradiště / Tschechien); † 21. September 1877 in Gloggnitz) war ein Anwalt des Stiftes Heiligenkreuz und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.

Lebenslauf

Er war Stiftsanwalt des Stiftes (ein akademischer Titel wird in den Unterlagen nie angeführt). Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute Zentralverwaltung). Seine drei Töchter verstarben alle im Kindesalter (mit zwei Monaten, sowie mit zwei und 11 Jahren). Wilhelm Ehrmann übte das Bürgermeisteramt von April 1856 bis zur Wahl von Josef Groß am 20. August 1864 aus. Von seiner ersten Amtszeit ist nur ein einziges Gemeinderats-Protokoll vom 8. Mai 1864 erhalten, welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete; auch in der Pfarrchronik wird er am 9. Mai 1864 als Stiftsanwalt und Bürgermeister von Heiligenkreuz genannt. Nach dem plötzlichen Tod von Josef Groß scheint ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchives Heiligenkreuz Wilhelm Ehrmann zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher von Heiligenkreuz auf. Er dürfte das Bürgermeisteramt bis September 1877 ausgeübt haben und war auch gleichzeitig noch als Beamter im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach Gloggnitz und beging, angeblich durch seine Familie erblich belastet, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei durch Verbrennung des Magens mit Säure) und wurde auf dem Gloggnitzer Ortsfriedhof bestattet.

Literatur

  • Werner Richter: Die Bürgermeister von Heiligenkreuz in: Sancta Crux (2003), S. 130-138.