Szabo-Jugend-Cup 1928/29: Unterschied zwischen den Versionen

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=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1928/29=
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*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 16. Januar 1928 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 16. Januar 1929 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".




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:2. Teilnahmeberechtigung
:2. Teilnahmeberechtigung
:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1911 oder nach dem 31. Dezember 1914 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein. in deren Reihen nur Jugendliche (Eleven) beim OeEHV gemeldete Spieler tätig sind, teilnahmeberechtigt (Anmerkung: Als Jugendliche gelten derzeit alle Spieler, welche nach dem 1. Jänner 1909 inklusive geboren wurden).
:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1911 oder nach dem 31. Dezember 1914 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein.  


:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:Der Szabo-Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:Der Szabo-Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:a) die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;  
:a) die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;  
:b) Aufstellung unversicherter und nicht herzunteresuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
:b) Aufstellung unversicherter und nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.   
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.   
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:Genehmigt mit Präsidialentscheidung vom 12. Jänner 1929.  
:Genehmigt mit Präsidialentscheidung vom 12. Jänner 1929.  


*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 26. Jänner 1929 bekanntgegeben. Die Spiele laufen damit von 1. Februar 1929 bis 21. Februar 1929.  
*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 26. Jänner 1929 bekanntgegeben. Die Spiele laufen damit von 1. Februar 1929 bis 21. Februar 1929. Tätsächlich liefen sie vom 5. Februar 1929 bis 11. März 1929.  





Version vom 9. Juli 2017, 15:20 Uhr

Der Szabo-Jugend-Cup 1928/29 war die fünfte Ausspielung dieses Wanderpreises für Eishockey-Jugendmannschaften innerhalb des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV).



Geschichte

Der Szabo-Jugend-Cup wurde von dem Wiener Generaldirektor Szabo als Pokal für die Eishockey-Jugendmannschaften 1924 gestiftet.[1] Bei dem gestifteten Pokal handelte es sich um einen Wanderpreis, der zweimal in aufeinanderfolgenden Jahren oder dreimal insgesamt gewonnen werden muss. Es erfolgt eine Ausschreibung für die jährlichen Pokalspiele durch den österreichischen Eishockeyverband (OeEHV).



Ausspielung Szabo-Jugend-Cup 1928/29

  • Die Nachnennung des Währinger Jugendspiel-Vereins wurde vom Vorstand nicht zur Kenntnis genommen. Die Spielbewilligung von Kornfeld vom CEV wird aus prinzipiellen Gründen verweigert.[2]


Teilnehmer:

Cottage Eislauf Verein (CEV),
Eishockeysektion Sportclub Hakoah,
Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK),
Wiener Bewegungssport Club (WBC),
Wiener Eislauf Verein (WEV),



Eishockeyspiele

  • Die Zeitschrift des OeEHV hat in dieser Saison nicht Beglaubigungen gebracht und es sind auch nicht alle genehmigten Spiele aufgeführt. Daher ist die folgende Aufstellung nicht komplett. Es fehlen Spiele und bei einigen Ergebnissen auch die Daten.
Datum Spielort Vereine Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
05. Februar 1929 Wien, Cottage-Platz CEV Jug - Hakoah Szabo 0:3(0-3,0-0) s.u. (213)
08. Februar 1929 Wien, CEV Jug - PSK Jug JC 0:4 (220)
? Wien, CEV-Platz CEV Jug - WEV Jug JC 0:6 (245)
? Wien, PSK - WBC JC ? Spiel neu auszutragen (244) 19. Februar 1929 Wien, WEV-Platz WEV Jug - Hakoah Jug JC 3:0 (247)
20. Februar 1929 Wien, WEV-Platz WEV Jug - WBC Jug JC 9:0
27. Februar 1929 Wien, PSK Jug. - WBC Jug. JC 5:0( ) s.u.
04. März 1929 Wien, Engelmann-Platz PSK Jug. - Hakoah Jug. JC 6:0(0:1(0-1,0-0)) s.u.
08. März 1929 Wien, WEV-Platz Hakoah Jug - WBC Jug JC 2:1
08. März 1929 Wien, WEV-Platz WEV - WBC JC ausgef. s.u.
11. März 1929 Wien, Engelmann-Platz WEV Jug - PSK Jug JC 2:1(1-1,1-0) WEV Sieger JC
ohne Wien, CEV-Platz CEV Jug - WBC Jug JC 6:0 Nr. 265



Spiel 05. Februar 1929 Hakoah Jug - CEV Jug Szabo-Cup

  • Schiedsrichter: Schlasche
  • Das Spiel der Sazbo-Cups zwischen den Jugendmannschaften von Hakoah und CEV endete 3:0(3-0,0-0). Die Tore für Hakoah schossen Rona, Fluß und Ferry Weiß.


Spiel 08. Februar 1929 PSK Jug. - Cottage EV Jug. Szabo-Cup

  • Schiedsrichter:
  • Das Spiel der Jugendmannschaften von PSK und CEV zum Szabo-Cup endete 4:0( ).


Spiel Februar 1929 WEV Jug - Hakoah Jug. Szabo-JC

  • Schiedsrichter:
  • Das Turnierspiel im Szabo-Jugend-Cup zwischen WEV und Hakoah endete 3:0.


Spiel 20. Februar 1929 WEV Jug - WBC Jug Szabo

  • Schiedsrichter:

Das Turnierspiel im Szabo-Jugend-Cup zwischen WEV und WBC endete 9:0.


Spiel 27. Februar 1929 PSK Jug. - WBC Jug. Szabo-Cup

  • Schiedsrichter:
  • Das Spiel im Szabo-Cup der Jugendmannschaften des PSK und WBC endete 5:0( ). Die Tore für den PSK schossen Ernst Schmucker (3), Johann Gartner und Konrad Glatz.
Nach einer Information soll das Spiel lt. Verband neu ausgetragen werden. Weitere Informationen dazu gibt es nicht.


Spiel 04. März 1929 PSK Jug. - Hakoah Jug. Szabo-Cup

  • Schiedsrichter:
  • Das Spiel der Jugendmannschaften von PSK und Hakoah im Szabo-Cup endete 0:1(0-1,0-0). Das Tor für Hakoah erzielte Fluß. Das Spiel wird vom Verband aber strafbeglaubigt und 6:0 für den PSK gewertet.


Spiel 08. März 1929 WEV - WBC Szabo-Cup

  • Schiedsrichter:

Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen dem WEV und dem WBC konnte nicht ausgespielt werden, da der WEV an diesem Tage seine Eisbahn für diese Saison schloss.


Spiel 11. März 1929 WEV Jug - PSK Jug Szabo-Cup

  • Schiedsrichter:
  • Das Endspiel um den Szabo-Cup auf dem Engelmann-Platz in Wien zwischen den Jugendmannschaften des WEV und des PSK endete mit 2:1(1-1,1-0). Der Wiener Eislauf Verein ist damit Szabo-Cup-Sieger 1929.



5. Szabo-Jugend-Cup 1928/29

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Eislauf Verein 4 4 0 0 20:1 8 Cup-Sieger 1928/29
2 Pötzleinsdorfer Sport Klub 4 3 0 1 16:2 6
3 Eishockeysektion Sportclub Hakoah 4 2 0 2 5:10 4
4 Cottage Eislauf Verein 4 1 0 3 6:13 2
5 Wiener Bewegungssport Club 4 0 0 4 1:22 0



Gewinner Szabo-Jugend-Cup 1928/29: Wiener Eislauf Verein (WEV)


Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1928/29

  • Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 16. Januar 1929 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".


1. Art des Preises
Der Szabo-Jugend-Wanderpreis ist ein Preis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Bisherige Sieger waren: 1925 Cottage Eislauf Verein; 1926 Wiener Eislauf Verein; 1927 Pötzleinsdorfer Sport Klub/Währinger Jugendspielverein kombiniert; 1928 Pötzleinsdorfer Sport Klub.


2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1911 oder nach dem 31. Dezember 1914 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein.
3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
Der Szabo-Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
a) die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;
b) Aufstellung unversicherter und nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.


4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften verschiedener Vereine
Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
5. Sieger, Ehrenzeichen
Der Sieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbande anfordern.
6. Schlussbestimmungen
Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen gleichfalls nach Meisterschaftssystem um die Entscheidung. Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis spätestens 22. Jänner 1929, 24.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
Genehmigt mit Präsidialentscheidung vom 12. Jänner 1929.
  • Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 26. Jänner 1929 bekanntgegeben. Die Spiele laufen damit von 1. Februar 1929 bis 21. Februar 1929. Tätsächlich liefen sie vom 5. Februar 1929 bis 11. März 1929.


Einzelnachweise

  1. SportTagblatt vom 27. Februar 1925, Seite 5
  2. Der Eishockeysport 01. Februar 1929


Quellenangaben

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes „Der Eishockeysport“, Jahrgänge 1925/26 bis 1930/31
  • Sport-Tagblatt 1924 bis 1931