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Anfang Februar 1597 wurde ein Landknechtsregiment unter dem Kommando des Generalobristen [[Wenzel Morakschi]] zur Niederschlagung des Bauernaufstandes in Niederösterreich aufgestellt. Gleichzeitig wurde ein Kriegsgericht, wie es damals in den Söldnerheeren üblich war, zur Bestrafung der Landknechte, welche gegen die im Artikelbrief beschworenen Pflichten verstoßen hatten, eingerichtet. Kaiser Rudolf II. übertrug im März dem Kriegsgericht, dessen Vorsitz Morakschi inne hatte, die Aburteilung von Aufständischen, welche dem Generalobristen in die Hände gefallen waren.<ref>vgl. [https://www.strahlbach.at/486.html Website Strahlbach]</ref> | Anfang Februar 1597 wurde ein Landknechtsregiment unter dem Kommando des Generalobristen [[Wenzel Morakschi]] zur Niederschlagung des Bauernaufstandes in Niederösterreich aufgestellt. Gleichzeitig wurde ein Kriegsgericht, wie es damals in den Söldnerheeren üblich war, zur Bestrafung der Landknechte, welche gegen die im Artikelbrief beschworenen Pflichten verstoßen hatten, eingerichtet. Kaiser Rudolf II. übertrug im März dem Kriegsgericht, dessen Vorsitz Morakschi inne hatte, die Aburteilung von Aufständischen, welche dem Generalobristen in die Hände gefallen waren.<ref>vgl. [https://www.strahlbach.at/486.html Website Strahlbach]</ref> | ||
== Verlauf des Aufstandes == | == Verlauf des Aufstandes == |
Version vom 14. September 2017, 17:46 Uhr
Sammler, vorübergehend
Anfang Februar 1597 wurde ein Landknechtsregiment unter dem Kommando des Generalobristen Wenzel Morakschi zur Niederschlagung des Bauernaufstandes in Niederösterreich aufgestellt. Gleichzeitig wurde ein Kriegsgericht, wie es damals in den Söldnerheeren üblich war, zur Bestrafung der Landknechte, welche gegen die im Artikelbrief beschworenen Pflichten verstoßen hatten, eingerichtet. Kaiser Rudolf II. übertrug im März dem Kriegsgericht, dessen Vorsitz Morakschi inne hatte, die Aburteilung von Aufständischen, welche dem Generalobristen in die Hände gefallen waren.[1]
Verlauf des Aufstandes
Mitte Dezember 1596 versammelten Georg Prunner und seine Helfer bei Zwettl 3.000 Bauern, Untertanen des Klosters Zwettls, der Propstei, des Herrn Achaz von Landau und anderer weltlicher Grundherrschaften. Sie legten den bereits erwähnten Eid ab, in dem sie beschworen, ihren Grundherrschaften bis zur Entscheidung des Kaisers weder Abgaben noch Dienste zu leisten und bezahlten den Eidkreuzer. Dann zogen sie nach Rappottenstein, wo sie am 18. Dezember den Pfarrhof und einen herrschaftlichen Meierhof plünderten, und rückten vor die Stadt Weitra, die sie vom 23. bis 26. Dezember 1596 vergeblich belagerten. Danach zogen sie von dort weiter nach Gmünd.[2]
Inzwischen war Peter Fleischmann von Putzlwiz, Erbsass auf Smelwiz und zu Jakobsdorf zum Reichsherold ernannt worden. Seine Aufgabe, die offizielle Verkündigung des kaiserliche Mandats, übernahm er mit 23. Dezember 1596. Dieses wurde zunächst in Stein, dann in Krems und Langenlois bekannt gemacht.[2]
Am 30. Dezember 1596 traf Peter Fleischmann von Putzlwiz in Gmünd mit den Führern der Bauern zusammen, unter diesen Georg Prunner, Leonhard Gassner und Georg Göth. Er forderte sie auf, die Waffen niederzulegen und innerhalb von drei Wochen ihre Beschwerden der kaiserlichen Kommission in Melk vorzulegen. Die Bauern waren misstrauisch, er war gezwungen ihnen als Herold den kaiserlichen Schutz zu verbriefen und besiegeln. Erst dann unterfertigten Prunner, Gassner und Göth als "Obristen, haubt-und befelchsleuth des paurenbundts in Osterreich" einen Revers ("Vertrag von Gmünd"), in dem sie sich verpflichteten, ihre Beschwerden vorzubringen, die Waffen niederzulegen, wieder heimzukehren und der Obrigkeit zu gehorchen. Am 31. Dezember 1596 verlas der Herold das kaiserliche "Generale" vor zahlreichen Bauern bei Zwettl. Die meisten von ihnen schlossen sich dem "Vertrag von Gmünd" an.[2]
Allerdings hielt sich Prunner nicht an den "Vertrag von Gmünd" und zog im Jänner 1597 mit einer Schar Bauern nach Pöggstall, wo er mit Zustimmung der dortigen Bürgerschaft den Markt und Schloss besetzte. Danach schlug er in Emmersdorf sein Lager.[2]
Wenige Tage nach Ausbruch des Aufstands hatte Erzherzog Matthias als Statthalter des Kaisers die Aufstellung eines Söldnerheeres befohlen. Das Kommando überließ er Wenzel Morakschi (Moratschky, Mrakeš) von Noskau, Freiherr zu Litschau, Hofkriegsrat und von 1596 bis 1600 Generalobrist. In den letzten Jänner- und ersten Februartagen 1597 wurde bei Stockerau ein Söldnerheer ausgemustert, das sich vor allem aus deutschsprachigen Landsknechten zusammensetzte, die aus den verschiedensten Ländern des Heiligen Römischen Reiches kamen (darunter nur wenige Personen aus dem heutigen Ober- und Niederösterreich). Dieses hatte eine Stärke von etwa 3.000 Mann. Hinzu kam noch eine Reitertruppe von ca. 700 Mann, deren Aufstellung nahe der ungarischen Grenze erfolgte, um die Untertanen nicht zu beunruhigen. Diese bestand zu einem erheblichen Teil aus Ungarn war dem Kommando von Oberst Kollonitsch unterstellt.[2]
Ein Gerücht über das Heranrücken des Kriegsvolkes fachte den Aufstand im Viertel ober dem Wienerwald neu an, und die Rebellen erzielten einzelne Erfolge. Am 5. Februar 1597 übertrug Erzherzog Matthias dem Vierten Stand die Aufgabe das Land zu beruhigen. Dieser bildete aus sechs Deputierten der Städte Wien, Klosterneuburg, Krems und Stein eine Kommission. Sie sollten die Aufständischen bewegen die Waffen niederzulegen, da man sicher war, dass die Bauern den Vertreter der Bürgerschaft mehr Vertrauen entgegenbringen würden als den kaiserlichen Kommissären. Diese städtische Kommission nahm erfolgreich Kontakt zu den Rebellen auf und konnte durch Verhandlungen, Geleitbriefe und Versprechungen Erfolge erzielen.[2]
Im Februar waren im Waldviertel somit nur mehr Pöggstall und Schloss Persenbeug in der Hand der Aufständischen. Als aber Freiherr Georg Ehrenreich von Puchhaim den Bauernhauptmann von Allentsteig festnehmen, in Ketten auf seine Burg Raabs bringen ließ und sich zugleich die Kunde verbreitete, die gefürchteten schwarzen Reiter (die Reitertruppe des Oberst Kollonitsch) seien im Anmarsch und stünden schon vor Krems, befahl Andreas Schremser das Aufgebot. Unter Androhung des Kopfabschlagens und Niederbrennens der Häuser wurden alle Aufständischen aufgefordert, sich am 20. Februar in Grafenschlag zu versammeln. Tatsächlich sollen dort auch 30.000 Mann zusammengekommen sein. Die städtischen Kommissäre verhandelten bis 22. Februar mit den Bauernführern in Grafenschlag. Man konnte sich letztlich einigen, dass die Aufständischen wieder nach Hause gehen und ihre Anführer an einer Verhandlung in Zwettl teilnehmen würden. Als Gegenleistung sollten die kaiserlichen Truppen, insbesondere die gefürchteten Reiter, abziehen und die Rebellenführer Geleitbriefe erhalten. Tatsächlich zog aber nur ein Teil der Aufständischen ab. Die Bauern hatten panische Angst vor den immer wieder berichteten brutalen Übergriffen der Soldaten, insbesondere der Reiter, und diese rückten tatsächlich von St. Pölten kommend über Krems durch das Kamptal in Richtung Waldviertel vor.[2]
Das Bauernheer unter Schremser zog nach Neupölla, wohin das Aufgebot befohlen worden war. Von dort ging es weiter nach Gars. Man vermutete die kaiserlichen Reiter nämlich in Langenlois und wollte sie daher dort angreifen und sich dann nach Krems und Stein zurückziehen. Am Morgen des 27. Februar 1597 stießen die aufständischen Bauern in Straß auf ein kleines Reiterkontingent, erschlugen einige Reiter und erbeuteten mehrere Pferde. Eine größere Reitereinheit, die in der Nähe war und auf das Getümmel aufmerksam wurde, nahm aber wenig später bittere Rache an den aufständischen Bauern und an der Bevölkerung von Straß. Weitere Kämpfe im Raum Kirchberg, Großriedenthal, Langenlois und Gföhl folgten in den ersten Märztagen. Letztlich mussten die aufständischen Bauern zurückweichen und fliehen, wobei die siegreichen Soldaten grausam unter den Besiegten wüteten, aber auch unter der Einwohnerschaft der benachbarten Dörfer. Andreas Schremser wurde gefangen genommen. Erzherzog Matthias befahl Morakschi am 23. März 1597 die Überstellung Schremsers und weiterer Rädelsführer nach Wien.[2]
Morakschi hatte am 10. März 1597 bereits Horn erreicht. Obwohl sich die städtische Kommission um ein Einlenken bemühte, gaben die Aufständischen, vor allem im Raum Ottenschlag, Pöggstall und Emmersdorf, nicht auf. Am 23. März 1597 wies Erzherzog Matthias Morakschi in einem Schreiben an, nunmehr hart, vor allem gegen die Anführer, vorzugehen. Er solle die Aufständischen ohne Barmherzigkeit mit Feuer und Schwert angreifen und ihre Weiber und Kinder gefangen nehmen. Mit drei oder vier Dörfern, in denen sich die unruhigsten Elemente befänden, sollte er den Anfang machen. Zur Abschreckung empfahl der Erzherzog, Gefangenen die Finger oder sogar die rechte Hand abzuhauen. Morakschi befolgte diesen Auftrag. Seine Landsknechte gingen mit großer Brutalität vor. Verstümmelungen, wie das Abschneiden der Nase, der Ohren oder von Gliedmaßen zählten zu ihren bevorzugten Maßnahmen, um die Landbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Erzherzog Matthias drückte Morakschi am 5. April seine Anerkennung über die Niederschlagung des Aufstandes im Waldviertel aus, tadelte ihn aber gleichzeitig wegen der Zügellosigkeit seiner Truppe. Wenige Tage später brach auch der Aufstand im Viertel ober dem Wienerwald zusammen.[2]
Das Strafgericht
Den Untertanen sollte durch die Bestrafung der Rebellen eindringlich demonstriert werden, dass sie keine Möglichkeit besäßen, durch Aufstände ihre Lage zu verbessern. Dazu war es zunächst nötig alle jene Menschen zu töten, die sich als Agitatoren für die Rebellion hervorgetan hatten. Um die äußere Form des Rechts zu wahren, wurden die Anführer in Prozessen, die nach dem Schema der peinlichen Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V. durchgeführt wurden, verurteilt. Als Richter und Gerichtsbeisitzer wirkten jedoch ausschließlich Männer, die den Untertanen feindselig gesinnt waren, sodass man sicher sein konnte, dass alle Urteile den Wünschen des Erzherzogs und der Stände entsprechen würden. Dabei wurde vom Grundsatz, dass Standesgenossen der Angeklagten als Schöffen fungieren sollten, abgegangen.[2] Wie es damals üblich war, sollten die Hinrichtungen selbst eine möglichst große, abschreckende Wirkung ausüben. Sie wurden daher öffentlich und in Gegenden vollzogen, wo die Anführer zur Zeit der Rebellion besonders aktiv waren und in hohem Ansehen standen. Die Leichen wurden nach der Hinrichtung nicht sofort begraben, sondern möglichst lange zur Schau gestellt. Die Mitläufer sollten nach dem Willen des Erzherzogs und der Stände einen Denkzettel erhalten, der sie - möglichst bis an ihr Lebensende - von der Teilnahme an Aufständen abschreckte.[2]
Es gelang keinem einzigen prominenten Führer der Rebellion, sich durch Flucht der Bestrafung zu entziehen. Die Untertanen selbst waren es, welche die flüchtigen Obristen, Hauptleute, Rottmeister, Fahnenträger, Trommler und Feldschreiber der Bauernhaufen ausforschten und den Offizieren des Söldnerheeres, landesfürstlichen Organen oder den Grundherren übergaben. Die Bestrafung der vornehmsten Führer hatte Erzherzog Matthias landesfürstlichen Stellen vorbehalten. Daher wurden Markgraber, Prunner, Schremser und andere vor ein Sondergericht in Wien gestellt. Für die Haupträdelsführer kam nur die Todesstrafe in Frage. Auch diese Hinrichtungen fanden nahe dem Wohnsitz des Verurteilten oder an einem Ort statt, wo dieser während der Rebellion eine spektakuläre Rolle gespielt hatte. Andreas Schremser und Hans Markgraber wurden bei lebendigem Leib gevierteilt. An Schremser vollstreckte man das Urteil wahrscheinlich im Mai vor den Toren der Stadt Waidhofen an der Thaya. Prunner wurde zuerst enthauptet und dann sein Leichnam durch den Henker zerstückelt.[2]
Die mittlere Funktionärsschicht der Aufständischen - die Pfarrhauptleute, Rottmeister, Fahnenträger und Trommelschläger - wurden einem Kriegsgericht unter der Leitung Morakschis überlassen, das mit der Söldnertruppe durchs Land zog. Morakschi führte auf diesem Zug ständig etwa 150 Gefangene mit sich, von denen an jedem Gerichtstag einige ausgewählt wurden. Man bemühte sich hierbei, bekanntere Rebellen zu finden, die sich an dem betreffenden Ort besonders hervorgetan hatten. Wenn solche aber nicht in genügender Zahl vorhanden waren, wurden auch gemeine Mitläufer vor das Kriegsgericht gestellt. Die Angeklagten wurden meist sowohl gütlich als auch peinlich (unter der Folter) verhört. Am 10. März 1597 hielt Morakschi in Horn Gericht, am 18. in Waidhofen an der Thaya. Am 27. März fand das Gerichtsverfahren in Zwettl statt. Thomas Melcher aus Peigarten (bei Waidhofen/Thaya), Georg Leydll aus Niederedlitz, Martin Hiersch, Richter in Niederedlitz und Ambrosius Behaimb aus Dietmanns wurden zum Tod durch den Strang verurteilt und am nächsten Tag am Teufelsberg, an der Straße zwischen Stadt und Stift Zwettl, etwa dort, wo bereits nach dem Bauernaufstand von 1525 die Exekutionen stattgefunden hatten, an einem Baum gehenkt. Dem Schuster Simon Schwarz aus Peigerten (bei Waidhofen/Thaya) wurde das rechte Ohr abgeschnitten. In Emmersdorf an der Donau wurde am 4. April neben Hans Prunner (Schneider aus Emmersdorf), Georg Göth (Maurer und Hauptmann der Pfarre Arbesbach), Adam Pierschhammer (Schuster aus Pöggstall), Simon Hofpruckher (Bader aus Franzen), Bartholomäus Reutter (Fleischhauer aus Kirchberg am Walde), Sebastian Haber (Bader aus Schönbach) auch dem Schneider Heinrich Weiss aus Marbach am Walde der Prozess gemacht. Er gestand unter der Folter, dass er im Februar die Bauern aus seinem Dorf nach Grafenschlag geführt und dort den Eid geleistet habe. Danach sei er gemeinsam mit den anderen Aufständischen bewaffnet nach Langenlois, um die Reiter zurückzuschlagen. Alle fünf Angeklagten wurden am 5. April in der Au von Emmersorf durch Hängen an einem Baum hingerichtet. Bereits am 29. April 1597 hatte Erzherzog Matthias allen Landgerichtsherrn gestattet, Verbrechen zu ahnden, die während des Aufstandes begangen und noch nicht durch landesfürstliche Behörden oder durch das Kriegsgericht behandelt worden waren. Johann Auberger (der Dorfrichter von Gschwendt) und drei weitere Aufständische, darunter vermutlich auch der Müller Sebastian Scherkl, kamen vor ein herrschaftliches Landgericht, nämlich vor jenes von Zwettl. Wahrscheinlich hatten sie sich vor den Truppen Morakschis, die im März hier durchgezogen waren, verstecken können und waren so dem Kriegsgericht entgangen. Im Juli 1597 aber war Auberger bereits in Stift Zwettl in Haft. Er wurde von Abt Ulrich Hackl dem zuständigen Landgericht in der Stadt Zwettl zur Aburteilung übergeben. Das Gericht von Zwettl erklärte sich zunächst für nicht zuständig, es wollte den Fall an ein Militärgericht abtreten. Richter und Rat versuchten, in diese höchst unangenehme Sache nicht involviert zu werden. Und wenn sie schon ein Urteil fällen mussten, so sollte dieses möglichst milde ausfallen. Das widersprach aber völlig den strengen Richtlinien für das Vorgehen gegen die Aufständischen, die vom Landesfürsten und den oberen drei Ständen vorgegeben worden waren. So erging noch im Juli (wahrscheinlich am 24.) der strenge Befehl Kaiser Rudolfs II. an das Zwettler Landgericht, mit aller Härte gegen die gefangenen Rebellen vorzugehen. Johann Auberger aus Gschwendt wurde im August 1597 nahe der Rastbank (an der Straße zwischen Zwettl und Gschwendt) enthauptet. Drei weitere Aufständische wurden dort auf einer Eiche mit dem Strang hingerichtet. Zahlreiche Bewohner der umliegenden Dörfer mussten der Hinrichtung beiwohnen.
Literatur
- Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel. Mystisches – Geheimnisvolles – Unbekanntes. Wien: Pichler Verlag 2002, ISBN 3-85431-274-1, S. 137-155
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Militärische Auseinandersetzung [[Kategorie:Ereignis 1596/1597]