Johann von Hofkirchen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Freiherr Johann (I.) von Hofkirchen''' (* im 15. Jahrhundert; † um / nach 1479) war ein Adeliger des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]]<ref group="A"> | '''Freiherr Johann (I.) von Hofkirchen''' (* im 15. Jahrhundert; † um / nach 1479) war ein Adeliger des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]]<ref group="A">Das Herzogtum Österreich umfasste damals das heutige Bundesland Wien und Teile der heutigen Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich. 1417 kam die Stadt Steyr mit der gleichnamigen Herrschaft endgültig dazu. Im 15. Jahrhundert spaltete sich das Herzogtum Österreich in zwei Teilherzogtümer auf: Österreich ob der Enns (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich unter der Enns (heute im Wesentlichen: Niederösterreich).</ref> und Besitzer der [[w:Burgruine Kollmitz|Herrschaft Kollmitz]] (südöstlich von [[Raabs an der Thaya|Raabs]]. | ||
== Herkunft und Familie == | == Herkunft und Familie == |
Version vom 26. Oktober 2018, 19:53 Uhr
Freiherr Johann (I.) von Hofkirchen (* im 15. Jahrhundert; † um / nach 1479) war ein Adeliger des Herzogtums Österreich[A 1] und Besitzer der Herrschaft Kollmitz (südöstlich von Raabs.
Herkunft und Familie
Johann von Hofkirchen entstammte einer Adelsfamilie, die im Herzogtum Österreich und der Markgrafschaft Mähren begütert war.[1] Er war ein Sohn von Laurenz (I.) von Hofkirchen († nach 1437) aus dessen Ehe mit Maria Magdalena Reschenriederin.[2]
Johann von Hofkirchen war zweimal verheiratet,
∞ in 1. Ehe mit Barbara von Dressidel († nach 1455);
∞ in 2. Ehe mit Margaretha Krottendorferin.[2]
Er hatte mehrere Kinder, darunter die Söhne:
- Lorenz (auch Laurentius) (III.) von Hofkirchen († zwischen 1494 und 1500);
- Wenzel (I.) von Hofkirchen.[2]
Sein Urenkel war Wilhelm von Hofkirchen (ca. 1529-1584), Präsident des Hofgerichts unter den Kaisern Maximilian II. und rudolf II., der den evangelischen Glauben förderte.
Leben
Johann von Hofkirchen war 1454 Rat von König Ladislaus. Während der Belagerung von Kaiser Kaiser Friedrich III. in der Wiener Hofburg geleitete er 1462 als dessen Vertreter das Entsatzheer unter dem später zum Herzog von Münsterberg erhobenen Reichsgrafen Viktorin von Glatz, einem Sohn des böhmischen Königs Georgs, nach Wien.[1]
Sein Sohn Lorenz schloss sich 1473 dem "Raubritter" Kratzer an und nahm 1481 aus dem ungarischen Königreich heimgekehrte Söldner in Kollmitz auf. Später auf der kaiserlichen Seite wurde er unter Maximilian I. Rat und Beisitzer des Kammergerichtes.[1]
Ehrungen
1464 wurde Johann von Hofkirchen in den Freiherrenstand erhoben und mit dem Titel eines kaiserlichen Rates geehrt. 1868 erhielt er mehrere Privilegien verliehen.[1]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Das Herzogtum Österreich umfasste damals das heutige Bundesland Wien und Teile der heutigen Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich. 1417 kam die Stadt Steyr mit der gleichnamigen Herrschaft endgültig dazu. Im 15. Jahrhundert spaltete sich das Herzogtum Österreich in zwei Teilherzogtümer auf: Österreich ob der Enns (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich unter der Enns (heute im Wesentlichen: Niederösterreich).