Gesundheits-Gütesiegel salvus: Unterschied zwischen den Versionen
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* Festgelegte Gesundheitsziele | * Festgelegte Gesundheitsziele | ||
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== Zulassungsvoraussetzungen == | == Zulassungsvoraussetzungen == | ||
Österreichische Unternehmern mit mindestens | Österreichische Unternehmern mit mindestens drei Mitarbeitenden können das Gütesiegel beantragen. | ||
== Partner == | == Partner == | ||
Das Projekt Gesundheits-Gütesiegel salvus wird unterstützt von der [[Vorarlberger Landesregierung]], der [[Arbeiterkammer Oberösterreich|Arbeiterkammer]] und der [[Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer]]. | Das Projekt Gesundheits-Gütesiegel salvus wird unterstützt von der [[w:Vorarlberger Landesregierung|Vorarlberger Landesregierung]], der [[w:Arbeiterkammer Oberösterreich|Arbeiterkammer]] und der [[w:Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer]]. | ||
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Version vom 27. April 2019, 07:56 Uhr
Das Gesundheits-Gütesiegel salvus ist ein österreichweites Gütesiegel und wurde am 20. März 2013 zum ersten Mal verliehen. Das Siegel zeichnet Unternehmen aus, die ein vorbildliches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) vorweisen und belegen können. Die Auszeichnung ist jeweils für 2 Jahre gültig, der Antrag auf Prüfung muss nach Ablauf erneut gestellt werden. Es ist möglich, dass ein ausgezeichnetes Unternehmen bei der Rezertifierung in die jeweils andere Kategorie eingeordnet wird.
Initiator ist der Fonds gesunde Betriebe Vorarlberg.[1]
Die Kategorien
Der salvus wird in den zwei Kategorien Gold und Silber vergeben
Die Kriterien für die Verleihung „salvus Gold“ [2]
- Festgelegte Gesundheitsziele
- Klare personelle Zuständigkeit und Verantwortung für das Thema Gesundheit
- Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Durchführung von gesundheitsfördernden Maßnahmen auf Verhaltens- und Verhältnisebene seit mind. 12 Monaten
- Prozess- und Endevaluation
Die Kriterien für die Verleihung „salvus SILBER“[3]
- Festgelegte Gesundheitsziele
- Ansprechperson für Gesundheitsfragen
- Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Durchführung von gesundheitsfördernden Maßnahmen seit mind. 6 Monaten
Das Verfahren besteht aus dem Antrag und der Prüfung durch einen Fachbeirat. Der Fachbeirat entscheidet über die Vergabe und kann diese verweigern. Die Antrage müssen fristgerecht eingereicht werden. Die Verleihung finden im feierlichen Rahmen statt.
Zulassungsvoraussetzungen
Österreichische Unternehmern mit mindestens drei Mitarbeitenden können das Gütesiegel beantragen.
Partner
Das Projekt Gesundheits-Gütesiegel salvus wird unterstützt von der Vorarlberger Landesregierung, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer.
Einzelnachweise
- ↑ www.fondsGesundeBetriebeVorarlberg.at: Fonds Gesunde Betriebe Vorarlberg. Abgerufen am 12. April 2019.
- ↑ „salvus“ PROJEKTE. Abgerufen am 12. April 2019 (deutsch).
- ↑ „salvus“ PROJEKTE. Abgerufen am 12. April 2019 (deutsch).
Weblinks
Webseite des Siegels salvus.at