Waldo von Ranna-Grie: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Erben von Waldo von Ranna-Grie kämpften noch mehrere Generationen vergebens um ihr Grundeigentum. 1156 wurde der Rechtsstreit beendet, und obwohl sie zumindest die Herrschaft von Ranna als [[w:Lehen|Lehen]] behielten, wurde der Großteil ihres Besitzes zwischen dem Markgrafen und dem Stift aufgeteilt.<ref name ="Resch155"/> | Die Erben von Waldo von Ranna-Grie kämpften noch mehrere Generationen vergebens um ihr Grundeigentum. 1156 wurde der Rechtsstreit beendet, und obwohl sie zumindest die Herrschaft von Ranna als [[w:Lehen|Lehen]] behielten, wurde der Großteil ihres Besitzes zwischen dem Markgrafen und dem Stift aufgeteilt.<ref name ="Resch155">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel'', 2016, S.</ref> | ||
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Version vom 4. Januar 2020, 21:48 Uhr
Waldo von Ranna-Grie (* im 11. Jahrhundert; † 12. Jahrhundert, nach 1108), auch Waldo von Grie, Waldo von Reun oder Waldo von Ranna, war ein im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässiger Adliger.
Herkunft
Waldo von Ranna-Grie stammte aus der hochfreien Familie von Grie. Er war vielleicht ein Bruder jenes Pilgrim von Grie, der um 1108 dem Stift Göttweig mehrere Schenkungen machte.[1]
Leben
Waldo von Ranna-Grie verlor nach 1108 seine riesigen Gebiete südlich der Kleinen Krems, zu den lukrative Bergwerkszonen zählten, an Markgraf Leopold (III.) von Österreich ("Leopold dem Heiligen"), sodass ihm nur die Burg und Herrschaft Ranna verblieben, nach denen er und seine Nachkommen sich benannten. Es dürfte sich dabei um eine völlige Enteignung seiner Familie gehandelt haben, die dabei auch ihren Status als Edelfreie verlor. Die verlorenen Besitzungen, zu denen die "Eisengreimsen" mit der Pfarre Meisling (heute Teil der Gemeinde Gföhl) gehörten, wurden zwischen dem Markgrafen und dem Stift Göttweig aufgeteilt.[2]
Als Vorwand für diese Enteignung diente eine schwere Krankheit Waldos, weswegen er sein Eigengut in seinem Testament dem Markgrafen vererbte. Dabei handelte es sich um eine im Mittelalter übliche Vorgehensweise für einen Landesadeligen, der keine Erben hatte. Allerdings war es üblich, dass eine solche Vereinbarung hinfällig wurde, wenn ihn eigene Erben geboren wurden und dass in diesem Fall diese und nicht der Landesfürst erbten.[3]
Nach seiner Genesung und Verheiratung war somit der Erbschaftsfall hinfällig und in einem neuen Testament setzte Waldo von Ranna-Grie seine Familie als seine Erben sein. Der Markgraf wird sicher über diese rechtlichen Aspekte Bescheid gewusst haben, somit dürfte er mit Absicht das neue Testament ignoriert und auf einer "Gerichtsitzung" ein Urteil zu seinen Gunsten erwirkt haben.[4][5]
Die Erben von Waldo von Ranna-Grie kämpften noch mehrere Generationen vergebens um ihr Grundeigentum. 1156 wurde der Rechtsstreit beendet, und obwohl sie zumindest die Herrschaft von Ranna als Lehen behielten, wurde der Großteil ihres Besitzes zwischen dem Markgrafen und dem Stift aufgeteilt.[6]
Literatur
- Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel. Teletool Edition, Wien, 4., wesentlich erweiterte Ausgabe 2016. ISBN 3-9500-1672-4. S. 144
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Oberranna, Wehrbauten.AT, abgerufen am 4. Jänner 2020
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
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wurde kein Text angegeben. - ↑ vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S. 156
- ↑ vgl. Geschichte, Burg-Oberranna-AT, abgerufen am 4. Jänner 2020
- ↑ vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S. 157f.
- ↑ vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S.