Jakob Muff: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. April 2020, 06:47 Uhr
Jakob Muff (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1486[A 1]) war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.
Herkunft und Familie
Über die Herkunft und den familiären Hintergrund des Gerichtsboten Jakob Muff ist nichts überliefert.
- Belegt sind dagegen ein Peter Muff aus Sistrans, der dort 1418 drei "Kammerländer"[A 2] kaufte. 1425 bezeugt er den Verkauf von zwei weiteren dortigen Kammerländern.[1]
- In dem Eigenleuteverzeichnis aus dem Jahr 1427 finden sich in der Rubrik Wattens eine "Dorothe die Muffin" und ein Hans Muff mit Ehefrau und Kindern. Um 1542 ist im Friedberger Urbar unter Wattens ein Benedikt Molser vermerkt, der vom "Muffen guet" Grundzins zahlte.[1]
Leben
Anlässlich der Hochzeit von Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund den Münzreichen") mit der Kurfürstentochter Katharina von Sachsen bestätigte Jakob Muff als Gerichtsbote von Rettenberg (heute Teil der Gemeinde Kolsassberg) am 7. März 1486 in Hall zusammen mit den Gerichtsboten Ulrich Mayr, Niklas Vasser, Jörg Schaufler, Hans Paupal und Hans Kolb Verschreibungen an die neue Landesfürstin.[1]
Literatur
- Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 334
- ↑ Kammerland ist eine historische Bezeichnung für eine Wirtschaftseinheit, die als Eigenbetrieb ihres Besitzenden genutzt wurde. Die Erträge aus ihm wurden daher unmittelbar seiner Kammer zugeführt. Der Begriff Kammer meint hier die sogenannte Schatzkammer, er bezeichnete seit dem Frühmittelalter das "private" Vermögen von einer Grundherrschaft, einem Königreich, einem Bischofssitz und Ähnlichem. Das zu so einer Kammer gehörige Gut (Kammergut) war an die Herrschaftsfunktion seines Besitzers oder seiner Besitzerin gebunden. Im Zusammenhang mit der Grafschaft Tirol wurde der Begriff Kammer gewöhnlich auf die herzogliche Kammer bezogen. Ein Kammerland war in diesem Kontext somit ein "Eigenbebetrieb" des Tiroler Landesfürsten.