Wilhelm Ehrmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juni 2020, 09:32 Uhr
Wilhelm Ehrmann (*1832 in Hradisch (Mähren) (heute Uherské Hradiště / Tschechien); † 21. September 1877 in Gloggnitz) war ein Anwalt des Stiftes Heiligenkreuz und Bürgermeister der Gemeinde Heiligenkreuz.
Lebenslauf
Wilhelm Ehrmann war Stiftsanwalt des Stiftes Heiligenkreuz, obwohl in offiziellen Dokumenten kein akademischer Titel für ihn verzeichnet ist. Er war verheiratet und wohnte mit seiner Familie im Beamtenhaus Hausnummer 2 (heute Zentralverwaltung). Seine drei Töchter verstarben noch im Kindesalter (mit zwei Monaten, sowie im Alter von zwei und elf Jahren). Ehrmann war von April 1856 bis zur Wahl von Josef Groß am 20. August 1864 Bürgermeister von Heiligenkreuz. Von seiner ersten Amtszeit zeugt nur ein einziges Protokoll des Gemeinderates (datiert auf den 8. Mai 1864), welches Wilhelm Ehrmann als Bürgermeister von Heiligenkreuz unterzeichnete. Nach dem plötzlichen Tod von Josef Groß findet er ab Juni 1871 in verschiedenen Unterlagen des Stiftsarchives Heiligenkreuz zum zweiten Mal als Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher Erwähnung. Er übte das Bürgermeisteramt bis September 1877 aus und war auch gleichzeitig noch als Beamter im Stift Heiligenkreuz tätig. Am 21. September 1877 fuhr Ehrmann nach Gloggnitz und beging, wohl durch finanzielle Belastung motiviert, im Haus Nummer 31 Selbstmord (laut Sterbebuch der dortigen Pfarrei durch Verbrennung des Magens mit Säure) und wurde auf dem Gloggnitzer Ortsfriedhof bestattet.
Literatur
- Werner Richter: Die Bürgermeister von Heiligenkreuz in: Sancta Crux (2003), S. 130-138.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Edmund Komaromy | 2. Bürgermeister von Heiligenkreuz 1856-1864 | Josef Groß |
Josef Groß | 4. Bürgermeister von Heiligenkreuz 1871-1877 | Adalbert Brenner |