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Biotopinventars Vorarlberg, Gemeinde Zwischenwasser, herausgegeben vom Land Vorarlberg am 18. Juni 2020 (aktualisierte Fassung), S. 8.</ref> | |||
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Version vom 1. Juli 2020, 21:02 Uhr
Das Naturschutzgebiet Amatlina - Vita (auch: Amatlina-Suldis[1]) in der Gemeinde Zwischenwasser (Bezirk Feldkirch) ist ein biologisch vielfältiges Mosaik aus Streu- und Magerwiesen, Waldflächen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäumen mit einer Gesamtfläche von 48,34 ha.[2]
Lage und historische Entwicklung
Das Naturschutzgebiet Amatlina - Vita wurde in der letzten Eiszeit zusammen mit den umliegenden Hügeln und Bergen umgebildet. Die Gegend war vom Rhein-Ill-Gletscher bedeckt und wurde vor etwa 17.000 Jahren eisfrei.
Das Naturschutzgebiet (durchschnittlich auf 1000 m ü. A.) wird überwiegend westlich, nördlich und etwa zur Hälfte auch östlich von der Furxstraße, welche hier eine große Schleife zieht, begrenzt. Das Naturschutzgebiet hat eine polygone Form, welche im Großen betrachtet einem mit der Spitze nach Nordosten ausgerichteten, langgezogenem Dreieck gleicht. Das Naturschutzgebiet ist rund 1500 Meter lang und misst an der breitesten Stelle rund 600 Meter.
Die Talstation des Skilift Furx liegt beim nördlichen Ende des Naturschutzgebietes (außerhalb desselben). Westlich, unterhalb des Naturschutzgebiets, liegt der Ortsteil Suldis.
Von Furx führen mehrere Wanderweg in das Naturschutzgebiet bzw. an diesem nahe vorbei. Von der Furxstraße zweigt nordöstlich ein Güterweg ab, der längs in Richtung Südwesten durch das gesamte Naturschutzgebiet führt.
Gewässer
Etwa in der Mitte des Naturschutzgebietes verläuft quer durch das Schulertobel, dessen Bach unterhalb der Kapelle von Furx entspringt. Am westlichen Ende des Naturschutzgebiets entspringt der Histelerbach, am nördlichen Ende beginnt das Sägetobel und der Sägetobelbach.
Biotop
Das zusammenhängende Moor- und Magerwiesen-Biotop von Amatlina-Suldis weist sickernassen, an- bis torfmoorigen Hanggley mit kleinflächigen Quelltuffbildungen und Übergängen zu pseudovergleyter Lockersediment-Braunerde auf würmeiszeitlichen Moränenmaterial auf.[3]
Gesetzlicher Schutz
Normen
Der gesetzliche Schutz des Naturschutzgebietes Amatlina – Vita besteht seit 1991 und wurde langsam ausgeweitet:
- Verordnung 39/1991 der Vorarlberger Landesregierung über das Naturschutzgebiet Suldis-Amatlina in Zwischenwasser,
- Verordnung 52/1994 der Vorarlberger Landesregierung über das Naturschutzgebiet Amatlina - Vita (ersetzt die vorherige Verordnung, die neue Verordnung war befristet bis 31. Dezember 1998,
- Verordnung 12/2000 der Vorarlberger Landesregierung über das Naturschutzgebiet Amatlina - Vita (nunmehr ohne Befristung, geändert durch die Verordnung 20/2010).
Schutzzweck
Der Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Amatlina – Vita“ ist es (§ 3 der Verordnung 12/2000):
- das Mosaik aus Streue- und Magerwiesen, Waldflächen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäumen in seiner biologischen Vielfalt und landschaftlichen Eigenart zu erhalten,
- die Wiesen durch Vermeidung störender Eingriffe und Sicherstellung einer biotopgerechten, extensiven Nutzung als Lebensräume für eine vielfältige und zum Teil bedrohte Pflanzen- und Tierwelt zu bewahren und zu entwickeln,
- einen naturnahen Aufbau des Waldes einschließlich der Waldränder sicherzustellen,
- Beeinträchtigungen des Erholungswertes und des Naturgenusses für den Menschen und Störungen der Tierwelt, etwa durch das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen, hintanzuhalten.
Daher sind weitgehend alle Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen im Naturschutzgebiet grundsätzlich mit wenigen Ausnahmen verboten, welche diesen Schutzzweck beeinträchtigen (§ 4 und § 5 der Verordnung 12/2000).
Einzelnachweise
- ↑ Bis zum 11. August 1994 war nur eine Teilfläche unter dem Namen Suldis-Amatlina unter Schutz gestellt, woher dieser Name rührt. Biotop 42404, ID 8001.
- ↑ § 3 der Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet "Amatlina - Vita" in Zwischenwasser, LGBl.Nr. 12/2000.
- ↑ Bert Mair: Aktualisierung des Biotopinventars Vorarlberg, Gemeinde Zwischenwasser, herausgegeben vom Land Vorarlberg am 18. Juni 2020 (aktualisierte Fassung), S. 8.
47.2787499.686261Koordinaten: 47° 16′ 43″ N, 9° 41′ 11″ O