Burgruine Wolfstein: Unterschied zwischen den Versionen

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1132 wird ein Ulrich von Wolfstein ("''Oudalricus de Wolfvisten''") urkundlich genannt, 1188 ein Rudolf von Wolfstein ("''Rodolfus de Wolvesteine''"). Ebenfalls genannt wird auch ein Konrad von Wolfstein ("''Chunradus de Wolfestain''").<ref name ="schöndorfer140"/>
1132 wird ein Ulrich von Wolfstein ("''Oudalricus de Wolfvisten''") urkundlich genannt, 1188 ein Rudolf von Wolfstein ("''Rodolfus de Wolvesteine''"). Ebenfalls genannt wird auch ein Konrad von Wolfstein ("''Chunradus de Wolfestain''").<ref name ="schöndorfer140"/>


Die spätere Burgruine war ursprünglich der Sitz der Herrschaft Wolfstein, zu welcher zeitweise auch die in der Nähe gelegene [[Burgruine Aggstein|Burg Aggstein]] gehörte. Diese Herrschaft war im Besitz des Herzogtums Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> und wurde von diesem bis Anfang des 17. Jahrhunderts als landesfürstliches Lehen oder zur "Pflege"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> vergeben wurde.<ref name ="schöndorfer140"> Auf diesem Weg gelangten Burg und Herrschaft Wolfstein 1430 in den Besitz der Tursen von Tiernstein, danach kamen sie an die Familie der Mühlwanger, dann an die Familie der Geyer von Osterburg und schließlich an die Grafen von Starhemberg.<ref>vgl. Ilse Schöndorfer: ''Steine und Sagen'', 1999, S. 140f.</ref>  1620 wurde Wolfstein an [[Stift Göttweig]] verpfändet, 1630 von diesem gekauft und "freies Eigen" des Stiftes, da die Herzöge von Baiern auf ihre Lehensrechte verzichteten. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Burg bereits sehr verfallen gewesen sein.<ref name ="schöndorfer141"/>
Die spätere Burgruine war ursprünglich der Sitz der Herrschaft Wolfstein, zu welcher zeitweise auch die in der Nähe gelegene [[Burgruine Aggstein|Burg Aggstein]] gehörte. Diese Herrschaft war im Besitz des Herzogtums Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> und wurde von diesem bis Anfang des 17. Jahrhunderts als landesfürstliches Lehen oder zur "Pflege"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> vergeben wurde.<ref name ="schöndorfer140"/> Auf diesem Weg gelangten Burg und Herrschaft Wolfstein 1430 in den Besitz der Tursen von Tiernstein, danach kamen sie an die Familie der Mühlwanger, dann an die Familie der Geyer von Osterburg und schließlich an die Grafen von Starhemberg.<ref>vgl. Ilse Schöndorfer: ''Steine und Sagen'', 1999, S. 140f.</ref>  1620 wurde Wolfstein an [[Stift Göttweig]] verpfändet, 1630 von diesem gekauft und "freies Eigen" des Stiftes, da die Herzöge von Baiern auf ihre Lehensrechte verzichteten. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Burg bereits sehr verfallen gewesen sein.<ref name ="schöndorfer141"/>


== Die Burgruine Wolfstein in Sage und Legende ==
== Die Burgruine Wolfstein in Sage und Legende ==

Version vom 23. Juli 2020, 20:09 Uhr

Die Burgruine Wolfstein heute

Die Burgruine Wolfstein ist eine in der Nähe von Melk gelegene frühere Höhenburg. Sie ist denkmal geschützt.

Lage

Die Burgruine Wolfstein ist Teil der Gemeinde Schönbühel-Aggsbach. Sie befindet sich nördlich des Wolfsteingrabens auf einer nach drei Seiten steil abfallenden Anhöhe.[1]

Das Bauwerk

Das Besondere an der Burganlage ist der Bergfried. Er wurde zunächst als Kapelle genutzt und bildete damals den Torbau der Hochburg.[2]

Historische Eckdaten

1132 wird ein Ulrich von Wolfstein ("Oudalricus de Wolfvisten") urkundlich genannt, 1188 ein Rudolf von Wolfstein ("Rodolfus de Wolvesteine"). Ebenfalls genannt wird auch ein Konrad von Wolfstein ("Chunradus de Wolfestain").[1]

Die spätere Burgruine war ursprünglich der Sitz der Herrschaft Wolfstein, zu welcher zeitweise auch die in der Nähe gelegene Burg Aggstein gehörte. Diese Herrschaft war im Besitz des Herzogtums Baiern[A 1] und wurde von diesem bis Anfang des 17. Jahrhunderts als landesfürstliches Lehen oder zur "Pflege"[A 2] vergeben wurde.[1] Auf diesem Weg gelangten Burg und Herrschaft Wolfstein 1430 in den Besitz der Tursen von Tiernstein, danach kamen sie an die Familie der Mühlwanger, dann an die Familie der Geyer von Osterburg und schließlich an die Grafen von Starhemberg.[3] 1620 wurde Wolfstein an Stift Göttweig verpfändet, 1630 von diesem gekauft und "freies Eigen" des Stiftes, da die Herzöge von Baiern auf ihre Lehensrechte verzichteten. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Burg bereits sehr verfallen gewesen sein.[2]

Die Burgruine Wolfstein in Sage und Legende

Der Name der Burg wird auf den Heiligen Wolfgang zurückgeführt. Der Legende nach soll er sich auf dieser vorübergehend aufgehalten haben.

Jakobus im Schnee auf der Ruine Wolfstein

Es handelt sich um eine Legende, die den Namen eines Heiligenbildes erklärt, das sich einst in der Burgkapelle von Wolfstein befunden haben soll.[4]

Siehe auch: Kategorie:Sage aus Niederösterreich

Literatur

  • Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0

Weblinks

 Burgruine Wolfstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 140
  2. 2,0 2,1 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 141
  3. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 140f.
  4. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 141f.

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Burgruine Wolfstein (Niederösterreich) behandelt.
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