Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterdessen, als die Mannsleuthe sich zur Arbeit bei der Feuersbrunst begeben, sollen die Weiber und Mägde zu Hause bleiben, um, wenn es nötig sein sollte, das Vieh in den Stallungen abzulösen, welches der Viehhalter (Viehhirt) mit Beihilfe einiger Leute, sobald als möglich aus dem Orte auf das Feld zu treiben, und so in Sicherheit zu bringen hat. Wenn das Feuer in der Nähe ist, haben sich die Weiber mit dem Begießen der Dächer und mit der Rettung der Habschaften zu beschäftigen, zu welchem Ende schon vorhinein ein sicherer Ort bestimmt und bei einer Feuersbrunst mit einer Wache von vertrauten Männern besetzt werden soll, wohin also die Weiber und Mägde bei nähernder Gefahr die Habschaften zu schaffen haben werden.
Unterdessen, als die Mannsleuthe sich zur Arbeit bei der Feuersbrunst begeben, sollen die Weiber und Mägde zu Hause bleiben, um, wenn es nötig sein sollte, das Vieh in den Stallungen abzulösen, welches der Viehhalter (Viehhirt) mit Beihilfe einiger Leute, sobald als möglich aus dem Orte auf das Feld zu treiben, und so in Sicherheit zu bringen hat. Wenn das Feuer in der Nähe ist, haben sich die Weiber mit dem Begießen der Dächer und mit der Rettung der Habschaften zu beschäftigen, zu welchem Ende schon vorhinein ein sicherer Ort bestimmt und bei einer Feuersbrunst mit einer Wache von vertrauten Männern besetzt werden soll, wohin also die Weiber und Mägde bei nähernder Gefahr die Habschaften zu schaffen haben werden.
* § 52 Bei überhandnehmendem und ausbrechendem Feuer das einen Ort ergriffen hat ... mit steinernen Häusern, welche mit Ziegeln gedeckt sind, das Dach eingerissen, und samt den Wänden und übrigen Brand-Stücken, um das Feuer zu bedecken und zu ersticken, hineinwärts gestürzt werden; wohingegen man bei jenen Häusern, welche mit Stroh und Schindeln bedeckt sind, wenn selbe vom Brande schon ergriffen wären, sich des Einreißens umso sorgfältiger zu enthalten haben wird, wodurch das Feuer nur noch mehr angefacht, und die Gefahr vermehrt werden würde.
* § 52 Bei überhandnehmendem und ausbrechendem Feuer das einen Ort ergriffen hat ... mit steinernen Häusern, welche mit Ziegeln gedeckt sind, das Dach eingerissen, und samt den Wänden und übrigen Brand-Stücken, um das Feuer zu bedecken und zu ersticken, hineinwärts gestürzt werden; wohingegen man bei jenen Häusern, welche mit Stroh und Schindeln bedeckt sind, wenn selbe vom Brande schon ergriffen wären, sich des Einreißens umso sorgfältiger zu enthalten haben wird, wodurch das Feuer nur noch mehr angefacht, und die Gefahr vermehrt werden würde.
'''Es wird zur strengsten Pflicht gemacht, dass diese Feuerlöschverordnung nach ihrem ganzen Inhalt der versammelten Gemeinde im Jahre wenigstens viermal vorgelesen werde.
 
'''Ungar.-Altenburg, am 29. Nov. 1826.
{{Zitat|'''Es wird zur strengsten Pflicht gemacht, dass diese Feuerlöschverordnung nach ihrem ganzen Inhalt der versammelten Gemeinde im Jahre wenigstens viermal vorgelesen werde.'''|Ungarisch-Altenburg, am 29. November 1826.}}


== Statuten der Gemeinde 1886 ==
== Statuten der Gemeinde 1886 ==
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→[[Alfred Burits#Gründungsobmann der Freiwilligen Feuerwehr in Kaisersteinbruch]]
→[[Alfred Burits#Gründungsobmann der Freiwilligen Feuerwehr in Kaisersteinbruch]]
{{Zitat|'''Kommandant Alfred Burits''', Herbert Buchmüller, Johann Duschanek, Karl Fux, Alois Helml, [[Josef Hofer]], Gerhard Kovasits, Johann Kovasits, Wilhelm Muhr, Georg Neubauer, Heinz Porkert, Engelbert Reiter, Alfred Schlosser, Herbert Strantz, Karl Teuschl, Josef Truttmann, Günter Weber, [[Karl Vorderdörfler]], Franz Deutsch, Kurt Kovasits, Emil Radosztics.|Standesausweis vom 1. Jänner 1969.}}


Sowohl Alfred Burits (1974), als auch Gerhard Kovasits (1977), errangen im Zuge eines Einzelbewerbes in der Landesfeuerwehrschule das Leistungsabzeichen in Gold.
Sowohl Alfred Burits (1974), als auch Gerhard Kovasits (1977), errangen im Zuge eines Einzelbewerbes in der Landesfeuerwehrschule das Leistungsabzeichen in Gold.


→[[Volksschule Kaisersteinbruch#1977 Zubau für die Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch]]  
→[[Volksschule Kaisersteinbruch#1977 Zubau für die Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch]]  
== Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss Oktober 1993 - ein neues Feuerwehrhaus wird gebaut ==


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 6. Januar 2021, 15:22 Uhr

Vor dem ehemaligen Gemeindeamt, Beginn der 1970er Jahre. V.r. Johann Duschanek, Wilhelm Hiermann, Josef Hofer, Franz Deutsch, Emmerich Müllner, Alfred Burits, Gerhard Kovasits, Karl Teuschl
2001 Im Türmchen der neuen Feuerwehr wird die „Hl. Florian“-Statue aufgestellt.

Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch

Älteste Dokumente

Gerechtigkeit-Banntaiding vom 8. Juni 1634

Auswahl zum Thema:

Ob es geschähe, da Gott vor sei, dass eine (Feuers-) Prunst auskäme bei Tag oder bei Nacht auf dem Aigen, so soll derselbige Nachpaur (Nachbar) wo die Prunst auskommen ist, friedsam sein solange die Prunst währet. Andere Nachpauren sollen zulaufen und retten, welcher das nit thuet und höret den Glockhenstreich oder Geschrei des Volks und ließ dasselbe, vor Neid oder Feindschaft wegen, der ist nicht um das Wandel, sondern an Leib und Gut zu strafen.

Inventarien der Gemeinde vom 17. Jahrhundert

Der Kaisersteinbrucher Schulmeister Johann Wimmer beschrieb den Zustand des damaligen Ortsarchivs, er berichtete von so einem vermorschten, vergilbten, schwer leserlichen Schriftstück das bei seiner Entfaltung begann, in Stücke zu zerfallen. Dabei hat er noch einige Fahrnisse der Gemeinde vom 17. Jahrhundert entziffert.

  • Auswahl zum Thema: Ein Pferdepaar (Rappen) samt Kumeten, eine hochräderige Kutsche viersitzig, einen Leiterwagen, ein Feuerwagen mit einer Wasser-Laid (schwer lesbar), 4 Feuerhaken, 4 Feuerleitern, 4 Hellebarden für den Nachtwächter und die Feuerwächter, 1 Messkette, 1 eiserne Schnellwaage, 1 kupferne Schalenwaage samt Einsatzgewicht vor (unleserlich, schreibt Wimmer).

Großbrand in Kaisersteinbruch am 26. Juli 1814

Nach der Einquartierung der Franzosen 1809, auch in Kaisersteinbruch, die sehr hohe Kosten verursachte, brach ein weiteres Unglück über die Menschen herein, ein Großbrand zerstörte viele Häuser und vor allem die Kirche. Die Türme erhielten erst 1825 ein neues Dach.

w:Kaisersteinbruch#BrandkatastrophePetrus Mayer#Brandkatastrophe 1814

Feuerlösch-Ordnung 1826 des löblichen Wieselburger Comitates

durch Joseph Simon, Vice-Notär. Dokument in ungarischer und deutscher Sprache.[1] Die Stände des Wieselburger Comitats ordnen eine Feuerlösch-Ordnung an, zur Verhinderung, baldigen Entdeckung, schleunigsten Löschung der Feuersbrünste.

  • § 18 Tabakrauchen
  • § 27 Nachtwächter, oder die zur Nacht und Feuerwache bestellten Leute, sollen von 9 Uhr Nachts bis 4 Uhr Früh auf der Wache bleiben. Sie haben in dem Orte beständig auf- und abzugehen, und auf das Feuer Acht zu geben. Bei einem ausbrechenden Feuer sollen sie durch Rufen, allenfalls mit einem Blashorn, durch Anschlagen an Fenster und Haustüren die Einwohner wecken, vor allem aber, wo eine Turmglocke vorhanden ist, dieselbe läuten lassen.
  • § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein, und ihre Erhaltung und Füllung von den Pfarrern, Meßnern und wer sonst über die Kirche gesetzt ist, besorget werden.
  • § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen, und sich zu den Verrichtungen anzustellen, die ihnen daselbst aufgetragen werden, oder zu welchen sie ohnehin schon bestimmt sind.
  • § 48 Verrichtung der Weiber und Mägde

Unterdessen, als die Mannsleuthe sich zur Arbeit bei der Feuersbrunst begeben, sollen die Weiber und Mägde zu Hause bleiben, um, wenn es nötig sein sollte, das Vieh in den Stallungen abzulösen, welches der Viehhalter (Viehhirt) mit Beihilfe einiger Leute, sobald als möglich aus dem Orte auf das Feld zu treiben, und so in Sicherheit zu bringen hat. Wenn das Feuer in der Nähe ist, haben sich die Weiber mit dem Begießen der Dächer und mit der Rettung der Habschaften zu beschäftigen, zu welchem Ende schon vorhinein ein sicherer Ort bestimmt und bei einer Feuersbrunst mit einer Wache von vertrauten Männern besetzt werden soll, wohin also die Weiber und Mägde bei nähernder Gefahr die Habschaften zu schaffen haben werden.

  • § 52 Bei überhandnehmendem und ausbrechendem Feuer das einen Ort ergriffen hat ... mit steinernen Häusern, welche mit Ziegeln gedeckt sind, das Dach eingerissen, und samt den Wänden und übrigen Brand-Stücken, um das Feuer zu bedecken und zu ersticken, hineinwärts gestürzt werden; wohingegen man bei jenen Häusern, welche mit Stroh und Schindeln bedeckt sind, wenn selbe vom Brande schon ergriffen wären, sich des Einreißens umso sorgfältiger zu enthalten haben wird, wodurch das Feuer nur noch mehr angefacht, und die Gefahr vermehrt werden würde.

Es wird zur strengsten Pflicht gemacht, dass diese Feuerlöschverordnung nach ihrem ganzen Inhalt der versammelten Gemeinde im Jahre wenigstens viermal vorgelesen werde.

Ungarisch-Altenburg, am 29. November 1826.

Statuten der Gemeinde 1886

Richter Josef Amelin und Geschworene. Auswahl zum Thema:

  • .. dass Feuerpolizei und die Feuerlösch-Requisiten stets in gehöriger Anzahl vorhanden und in brauchbarem Zustande und in Bereitschaft seien.

Foto von 1930 dokumentiert die Kaisersteinbrucher Feuerwehr vor der Ortsauflösung

Am 19. Juni 1999 besuchte Karl Wiedenhofer, Alt-Kaisersteinbrucher, das Orts- und Steinmetzmuseum und überreichte ein Gedenkfoto der Feuerwehr Kaisersteinbruch vom Jahre 1930. Für einen besonderen Anlass stellten sich damals (vor 90 Jahren) 24 Feuerwehrmänner vor der Volksschule auf, voll adjustiert mit Helm. Auf einem Taferl steht F.F. 1930, und Herr Wiedenhofer hatte die Namen der Personen aufgeschrieben. [2]

„Links hinten beginnend: Josef und Anton Laditsch, Karl Lorenz, ?, Johann Wiedenhofer, Johann Horváth. Reihe davor links: Karl Horváth, Mathias Klenkhart, Josef Melzer, Johann Wiedenhofer - sein Bruder, Franz Melzer, Gustav Arndt, Böröcz, Johann Böröcz. Reihe davor links: Karl Böröcz, Jakob Tippner, Johann Vorwallner, Kommandant Eduard Krukenfellner, in Zivil Heinrich Scharmer, Lambert Zanitzer, Johann Pelzl, Johann Melzer. Auf dem Boden: Ferdinand Stinauer, Anton Zacharda.“

Freiwillige Feuerwehr 1930

Neugründung der Freiwilligen Feuerwehr am 19. Feber 1968

Ein älteres Feuerwehrauto wurde von der Stadtfeuerwehr Neusiedl am See und ein Teil der Innenausstattung des Fahrzeuges von den Feuerwehren des Bezirkes und Landes zur Verfügung gestellt. Einen Spendenaufruf organisierten die Herren Burits und Vorderdörfler in Kaisersteinbruch, die erforderlichen Genehmigungen wurden gewährt, somit war der Weg für die Neugründung frei. Jahr für Jahr kamen vor allem junge Menschen zur Feuerwehr, um freiwillig Dienst zu versehen.

Alfred Burits#Gründungsobmann der Freiwilligen Feuerwehr in Kaisersteinbruch

Kommandant Alfred Burits, Herbert Buchmüller, Johann Duschanek, Karl Fux, Alois Helml, Josef Hofer, Gerhard Kovasits, Johann Kovasits, Wilhelm Muhr, Georg Neubauer, Heinz Porkert, Engelbert Reiter, Alfred Schlosser, Herbert Strantz, Karl Teuschl, Josef Truttmann, Günter Weber, Karl Vorderdörfler, Franz Deutsch, Kurt Kovasits, Emil Radosztics.“

Standesausweis vom 1. Jänner 1969.

Sowohl Alfred Burits (1974), als auch Gerhard Kovasits (1977), errangen im Zuge eines Einzelbewerbes in der Landesfeuerwehrschule das Leistungsabzeichen in Gold.

Volksschule Kaisersteinbruch#1977 Zubau für die Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss Oktober 1993 - ein neues Feuerwehrhaus wird gebaut

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Archiv Kaisersteinbruch, →Weblinks
  2. Alle diese Namen, mit einigen Lebensdaten, sind im Historischen Lexikon Kaisersteinbruch aufgeschrieben. →Weblinks
  3. Archiv Kaisersteinbruch, Feuerlöschordnung im Comitat Wieselburg 1826