Kasper Fieger: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Kaspar (I.) Fieger war 1402 und 1407 Stadtrichter der Stadt Hall.<ref name ="brandstätter97">vgl. Klaus Brandstätter: ''Ratsfamilien und Tagelöhner'', 2002, S. 97</ref> 1406, 1412 und 1414 war er außerdem Burgpfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> der Burg von [[Thaur]].<ref">vgl. Klaus Brandstätter: ''Ratsfamilien und Tagelöhner'', 2002, S. 97 und S. 142, Fußnote 100</ref> Noch 1435 ist er als Mitglied des Rates von Hall nachgewiesen.<ref name ="brandstätter72"/>
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== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 4. April 2021, 12:19 Uhr

Das Rathaus von Hall in Tirol - heute

Kaspar (I.) Fieger (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war im 15. Jahrhundert Stadtrichter der Stadt Hall.

Herkunft

Kaspar (I.) Fieger stammte aus einer in Hall ansässigen Handels- und Gewerkenfamilie, die im 15. Jahrhundert zu großem Reichtum gelangte und auch landespolitisch tätig wurde. Er war der Bruder des 1435 als Mitglied des Rates von Hall belegten Christian Fieger.[1]

Leben

Kaspar (I.) Fieger war 1402 und 1407 Stadtrichter der Stadt Hall.[2] 1406, 1412 und 1414 war er außerdem Burgpfleger[A 1] der Burg von Thaur.[3] Noch 1435 ist er als Mitglied des Rates von Hall nachgewiesen.[1]

Literatur

  • Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner. Die Bewohner von Hall in Tirol im ausgehenden Mittelalter (= Tiroler Wirtschaftsstudien. Schriftenreihe der Jubiläumsstiftung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. 54. Folge) . Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2002. ISBN 3-7030-0374-X, siehe Register

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 72
  2. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 97
  3. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 97 und S. 142, Fußnote 100

Anmerkungen

  1. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.