Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276</ref> | Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[w:Vladislav II. (Böhmen und Ungarn)|Wladylaw (II.)]] geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276</ref> | ||
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Version vom 25. April 2021, 13:53 Uhr
Der Vertrag von Wiener Neustadt, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen Kaiser Friedrich III. und dem "Ungarnkönig" Matthias Corvinus geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der Habsburger, die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.
Historischer Hintergrund
Nach dem Tod des ungarischen Königs Ladislaus Postumus kam es zu einer Doppelwahl 1458/59. Während es der Familie von Matthias Corvinus gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser Friedrich III. die ungarische Krone an, welche dieser annahm.[1]
Entscheidende Bestimmungen des Vertrages
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.[1] Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften Forchtenstein, Kobersdorf, Eisenstadt, Güns und Rechnitz, welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.[2] Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.[3]
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.[4]
Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in Wiener Neustadt, die ungarische Urkunde am selben Tag in Ödenburg ausgestellt.[1]
Unmittelbare Folgen des Vertrages
Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher. Für Friedrich III. war es ein sehr vorteilhafter Vertrag, für Matthias Corvinus ein wichtiger Schritt um seiner Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.[5]
Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491)
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "Vertrag von Preßburg", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "Böhmenkönig" Wladylaw (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als ungarischer König anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der Habsburger auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer Österreich und Steier blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.[6]
Literatur
- Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone. Der Kampf der Luxemburger, Habsburger, Jagiellonen und Hunyaden im pannonischen Raum. Edition Roetzer, Eisenstadt 1994. ISBN 3-85374-242-4. S. 273-280
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt, GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276ff.
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 278
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276f. und S. 466
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 278
- ↑ vgl. Roland Schäffer: Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493). In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276