Eberhard VI. von Wallsee: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Durch seine Ehe mit Elsbeth von Kuenring gelangte Eberhard (VI.) von Wallsee in den Besitz der beiden Festen zu [[Spitz (Niederösterreich)|Spitz]]. 1356 wurde er mit diesen durch die Herzöge [[Ludwig V. (Bayern|Herzog Ludwig (V.)]] und [[w:Stephan II. (Bayern)|Herzog Stephan (II.)]] von Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> belehnt. Nach einem Schiedspruch von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] ("''Herzog Albrecht dem Lahmen''") im November desselben Jahres konnte er ihren Besitz auch gegenüber der [[Maissauer|Familie der Maissauer]] behaupten.<ref name ="Doblinger134>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 134</ref> Nach dem Tod seines Vaters Ulrich (II.) folgte ihm Eberhard (VI.) von Wallsee als "Hauptmann von Steier" nach.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1361 wurde er in diesem Amt von [[Albero von Puchheim|Albero von Puchheim]] abgelöst.<ref>vgl. [[w:Karl Gutkas|Karl Gutkas]]: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts''. In: ''Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich'' 32, 1957, S. 62–73 [https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Landeskde-Niederoesterreich_32_0062-0073.pdf digital]</ref>  
Nach dem Tod seines Vaters Ulrich (II.) folgte ihm Eberhard (VI.) von Wallsee als "Hauptmann von Steier" nach.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1361 wurde er in diesem Amt von [[Albero von Puchheim|Albero von Puchheim]] abgelöst.<ref>vgl. [[w:Karl Gutkas|Karl Gutkas]]: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts''. In: ''Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich'' 32, 1957, S. 62–73 [https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Landeskde-Niederoesterreich_32_0062-0073.pdf digital]</ref> Außerdem erbte er dessen gesamten Besitz.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1345 hatte Herzog Albrecht (II.) "''der Lahme''" seinem Vater Ulrich (II.) und seinem Onkel Friedrich (III.) erlaubt, ihre herzoglichen Lehen sowohl an ihre Söhne als auch an ihre Töchter vererben zu dürfen.<ref name ="Doblinger132>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 132</ref> Diese herzogliche Erlaubnis wurde 1357 noch einmal bestätigt, zudem hatten die Brüder vom [[w:Lupold von Bebenburg|Bischof vom Bamberg]] für die Feste Weißeneck und weitere im [[Herzogtum Kärnten]] gelegene Lehen des [[w:Hochstift Bamberg|Hochstiftes Bamberg]] dieselbe Erlaubnis erhalten. Eberhard (VI.) vermachte jedoch den größten Teil seiner Besitzungen den [[Friedrich von Cilli#Herkunft und Familie|Grafen von Cilli]] und [[w:Pettau (Adelsgeschlecht)|Pettau]], die Nachfahren seiner Tante [[Diemut von Wallsee|Diemut von Wallsee zu Graz]] († um 1357) waren. Die restlichen Besitzungen wurden zwischen den anderen Familienzweigen der Wallseer geteilt, wobei der Linzer Familienzweig der Wallseer relativ wenig erbte.<ref name ="Doblinger134/> Der Familienzweig der Ennser Wallseer erbte die bedeutende [[Riegersburg (Burg)|Herrschaft Riegersburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Riegersburg (Steiermark)|Riegersburg]]), der Familienzweig der Drosendorfer Wallseer die Burgen und Herrschaften [[w:Burg Neu-Gleichenberg|Gleichenberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Bad Gleichenberg]]), [[w:Schloss Weinburg am Saßbach|Weinburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Sankt Veit in der Südsteiermark]]) und [[w:Schloss Kapfenstein|Kapfenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Kapfenstein]]) sowie die [[w:Burgruine Waxenegg|Pfandschaft Waxenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Anger (Steiermark)|Anger]]).<ref name ="Doblinger135>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 135</ref>


Nach dem Tod seines Vaters hatte Eberhard (VI.) dessen gesamten Besitz geerbt.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1345 hatte Herzog Albrecht (II.) "''der Lahme''" seinem Vater Ulrich (II.) und seinem Onkel Friedrich (III.) erlaubt, ihre herzoglichen Lehen sowohl an ihre Söhne als auch an ihre Töchter vererben zu dürfen.<ref name ="Doblinger132>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 132</ref> Diese herzogliche Erlaubnis wurde 1357 noch einmal bestätigt, zudem hatten die Brüder vom [[w:Lupold von Bebenburg|Bischof vom Bamberg]] für die Feste Weißeneck und weitere im [[Herzogtum Kärnten]] gelegene Lehen des [[w:Hochstift Bamberg|Hochstiftes Bamberg]] dieselbe Erlaubnis erhalten. Eberhard (VI.) vermachte jedoch den größten Teil seiner Besitzungen den [[Friedrich von Cilli#Herkunft und Familie|Grafen von Cilli]] und [[w:Pettau (Adelsgeschlecht)|Pettau]], die Nachfahren seiner Tante [[Diemut von Wallsee|Diemut von Wallsee zu Graz]] († um 1357) waren. Die restlichen Besitzungen wurden zwischen den anderen Familienzweigen der Wallseer geteilt, wobei der Linzer Familienzweig der Wallseer relativ wenig erbte.<ref name ="Doblinger134/> Der Familienzweig der Ennser Wallseer erbte die bedeutende [[Riegersburg (Burg)|Herrschaft Riegersburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Riegersburg (Steiermark)|Riegersburg]]), der Familienzweig der Drosendorfer Wallseer die Burgen und Herrschaften [[w:Burg Neu-Gleichenberg|Gleichenberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Bad Gleichenberg]]), [[w:Schloss Weinburg am Saßbach|Weinburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Sankt Veit in der Südsteiermark]]) und [[w:Schloss Kapfenstein|Kapfenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Kapfenstein]]) sowie die [[w:Burgruine Waxenegg|Pfandschaft Waxenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Anger (Steiermark)|Anger]]).<ref name ="Doblinger135>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 135</ref>
Nachdem Tod seines Schwiegervaters Leutold (II.) von Kuenring und dem Tod von dessen Neffen Leutold (III.) von Kuenring († 1355), der die Besitzungen des Dürnsteiner Familienzweiges der Kuenringer wieder in seiner Hand vereinigt hatte, gelang es Eberhard (VI.) und seiner Ehefrau Elsbeth, einer Cousine von Leutold (III.), Anteile an den Festen von [[Spitz an der Donau|Spitz]], die bairische<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> Lehen waren, an sich zu bringen. 1356 wurde er schließlich von den bairischen Herzögen [[Ludwig V. (Bayern|Herzog Ludwig (V.)]] und [[w:Stephan II. (Bayern)|Herzog Stephan (II.)]] mit den gesamten Festen belehnt. Erbschaftsansprüche auf diese Festen stellten aber auch die [[Maissauer]], die in den letzten beiden Generationen mehrmals Ehen mit den Kuenringern geschlossen hatten, aber auch Adelheid von Wallsee zu Drosendorf, die Witwe des Erblassers. Obwohl es sich um bairische Lehen handelte, konnte Herzog Albrecht (II.) von Österreich diese Lage nutzen, um seine Kompetenz für diese Lehen zu dokumentieren, indem er sie Eberhard von Wallsee zusprach.<ref name ="Rigele266">vgl. [[Brigitte Rigele]]: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 266</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 15. August 2021, 19:53 Uhr

Eberhard (VI.[A 1]) von Wallsee oder Walsee (* im 14. Jahrhundert; † 12. Juli 1363[1]) war wie bereits sein Vater und sein Großvater "Hauptmann zu Steier"[A 2]. Er entstammte dem Grazer Zweig der Familie der Wallseer, der mit ihm endete.

Herkunft und Familie

Eberhard (VI.) von Wallsee zu Graz stammte aus einer früheren Ministerialenfamilie[A 3], die sich Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts in den Herzogtümern Österreich und Steier niedergelassen hatte. Er war einer der beiden urkundlich belegten Söhne von Ulrich (I.) von Wallsee († 1329) aus dessen Ehe mit Alheid von Weinsberg († um 1357).[2] Um 1356 heiratete er Elsbeth von Kuenring-Dürnstein († um 1379), eine der Enkelinnen von Leutold (I.) von Kuenring.[3] Aus dieser Ehe sind keine Kinder belegt.[2]

Leben

Nach dem Tod seines Vaters Ulrich (II.) folgte ihm Eberhard (VI.) von Wallsee als "Hauptmann von Steier" nach.[3] Bereits 1361 wurde er in diesem Amt von Albero von Puchheim abgelöst.[4] Außerdem erbte er dessen gesamten Besitz.[3] Bereits 1345 hatte Herzog Albrecht (II.) "der Lahme" seinem Vater Ulrich (II.) und seinem Onkel Friedrich (III.) erlaubt, ihre herzoglichen Lehen sowohl an ihre Söhne als auch an ihre Töchter vererben zu dürfen.[5] Diese herzogliche Erlaubnis wurde 1357 noch einmal bestätigt, zudem hatten die Brüder vom Bischof vom Bamberg für die Feste Weißeneck und weitere im Herzogtum Kärnten gelegene Lehen des Hochstiftes Bamberg dieselbe Erlaubnis erhalten. Eberhard (VI.) vermachte jedoch den größten Teil seiner Besitzungen den Grafen von Cilli und Pettau, die Nachfahren seiner Tante Diemut von Wallsee zu Graz († um 1357) waren. Die restlichen Besitzungen wurden zwischen den anderen Familienzweigen der Wallseer geteilt, wobei der Linzer Familienzweig der Wallseer relativ wenig erbte.[6] Der Familienzweig der Ennser Wallseer erbte die bedeutende Herrschaft Riegersburg (heute Teil der Gemeinde Riegersburg), der Familienzweig der Drosendorfer Wallseer die Burgen und Herrschaften Gleichenberg (heute Teil der Gemeinde Bad Gleichenberg), Weinburg (heute Teil der Gemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark) und Kapfenstein (heute Teil der Gemeinde Kapfenstein) sowie die Pfandschaft Waxenegg (heute Teil der Gemeinde Anger).[7]

Nachdem Tod seines Schwiegervaters Leutold (II.) von Kuenring und dem Tod von dessen Neffen Leutold (III.) von Kuenring († 1355), der die Besitzungen des Dürnsteiner Familienzweiges der Kuenringer wieder in seiner Hand vereinigt hatte, gelang es Eberhard (VI.) und seiner Ehefrau Elsbeth, einer Cousine von Leutold (III.), Anteile an den Festen von Spitz, die bairische[A 4] Lehen waren, an sich zu bringen. 1356 wurde er schließlich von den bairischen Herzögen Herzog Ludwig (V.) und Herzog Stephan (II.) mit den gesamten Festen belehnt. Erbschaftsansprüche auf diese Festen stellten aber auch die Maissauer, die in den letzten beiden Generationen mehrmals Ehen mit den Kuenringern geschlossen hatten, aber auch Adelheid von Wallsee zu Drosendorf, die Witwe des Erblassers. Obwohl es sich um bairische Lehen handelte, konnte Herzog Albrecht (II.) von Österreich diese Lage nutzen, um seine Kompetenz für diese Lehen zu dokumentieren, indem er sie Eberhard von Wallsee zusprach.[8]

Literatur

  • Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
  • Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1. Siehe Register

Einzelnachweise

  1. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 130
  2. 2,0 2,1 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, siehe Stammtafeln
  3. 3,0 3,1 3,2 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 129
  4. vgl. Karl Gutkas: Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich 32, 1957, S. 62–73 digital
  5. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 132
  6. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Doblinger134 wurde kein Text angegeben.
  7. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 135
  8. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 266

Anmerkungen

  1. Die Nummerierung orientiert an "österreichischen" Wallseern. Unter Einbezug der "schwäbischen" Geschichte der Wallseer wird er in der Sekundärliteratur auch als Eberhard VIII. gezählt.
  2. Der "Hauptmann zu Steier" gilt als Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Steiermark.
  3. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  4. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Ulrich VIII. von Walsee behandelt.
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