Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Ortschaft''' (ugs. meist einfach ''Ort'') ist eine Wohn[[siedlung]] im weiteren Sinne.
Eine '''Ortschaft''' (ugs. meist einfach ''Ort'') ist eine Wohn[[siedlung]] bzw. [[Wohnplatz]] im weiteren Sinne.


Ortschaften werden nach Größe unterschieden in:
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* [[Dorf|Dörfer]]
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* [[Flecken]]
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* [[Stadt|Städte]]
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''Siehe auch:'' [[Gemeinde]], [[Gnotschaft]]
Heute werden in Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, gelegentlich auch offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. Diese können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften bestehen. Hier handelt es sich dann um einen rechtlichen Begriff, so dass das Wort ''Ortschaft'' zwei Bedeutungen haben kann. <br>
Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften im rechtlichen Sinne haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortschaftsrat]], der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
 
''Siehe auch:'' [[Gemeinde]], [[Gnotschaft]], [[Gemeindearten]]

Version vom 26. März 2004, 16:43 Uhr

Eine Ortschaft (ugs. meist einfach Ort) ist eine Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne.

Ortschaften werden nach Größe unterschieden in:

Heute werden in Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, gelegentlich auch offizielle Ortschaften eingerichtet. Diese können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften bestehen. Hier handelt es sich dann um einen rechtlichen Begriff, so dass das Wort Ortschaft zwei Bedeutungen haben kann.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften im rechtlichen Sinne haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortschaftsrat, der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.

Siehe auch: Gemeinde, Gnotschaft, Gemeindearten