Dunkelsteiner (Adelsfamilie): Unterschied zwischen den Versionen
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* Gerhard Berthold - Hansjörg Pfeiler: ''Otakarische Ministeriale aus dem Traungau''. In: ''Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs'' 8, 1964, S. 1-11 [http://steyr.dahoam.net/wp-content/uploads/2017/08/Otakarische_Ministeriale_aus_dem_Traungau.pdf digital] | |||
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Version vom 1. Januar 2022, 21:32 Uhr
Die Familie von Dunkelsteiner waren Ministeriale einer im Herzogtum Steier ansässigen Adelsfamilie, die im Gebiet von Enns und Mürz urkundlich belegt sind.
Herkunft
Die Familie der Dunkelsteiner war ein Zweig der sogenannten Hadmarssippen, einer Ministerialengruppe[A 1] der im Herzogtum Steier ansässigen Offonen. Nach einer Theorie des bedeutenden steirischen Landesgeschichtsforschers Fritz Posch († 1995) könnte die bedeutende Adelsfamilie der Puchheimer ein Familienzweig der Dunkelsteiner sein.[1]
Geschichte
Die Familie der Dunkelsteiner benannte sich nach der Burg Dunkelstein (heute Teil der Gemeinde Ternitz). 1155 ist als Bruder eines Adalbero von Dunkelstein ein Pilgrim von Ennstal urkundlich bezeugt, der auch als Pilgrim von der Mürz oder Pilgrim von Mürzhofen bezeichnet wurde. Um 1175 war er der Schwiegersohn des Edelfreien Gotto von Leoben. Sein gleichnamiger Sohn Pilgrim (II.) von der Mürz soll sich nach Buchheim, einen im heutigen Oberösterreich gelegenen Ansitz der Offonen benannt haben.[1]
Literatur
- Gerhard Berthold - Hansjörg Pfeiler: Otakarische Ministeriale aus dem Traungau. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 8, 1964, S. 1-11 digital
- Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 14
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.