Gremium der Hausgenossen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gremium der "Hausgenossen" bestand aus 48 Wiener Bürgern, denen Münzprägung, Geldwechsel und Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich vorbehalten war. Ihre 48 Anteile („Hausgenossenschaften") konnten vererbt und veräußert werden. Vorsteher der Hausgenossen war der [[w:Münzmeister|Münzmeister]], der vom Landesfürsten bestellt wurde und auch die Gerichtsbarkeit in Fachbelangen ausübte. Ihm zur Seite standen der Münzanwalt als Vertreter der landesfürstlichen Interessen und ein Münzschreiber (Kanzleileiter).<ref name | Die Gremium der "Hausgenossen" bestand aus 48 Wiener Bürgern, denen Münzprägung, Geldwechsel und Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich vorbehalten war. Ihre 48 Anteile („Hausgenossenschaften") konnten vererbt und veräußert werden. Vorsteher der Hausgenossen war der [[w:Münzmeister|Münzmeister]], der vom Landesfürsten bestellt wurde und auch die Gerichtsbarkeit in Fachbelangen ausübte. Ihm zur Seite standen der Münzanwalt als Vertreter der landesfürstlichen Interessen und ein Münzschreiber (Kanzleileiter).<ref name =wienwiki">vgl. {{WiWi|Hausgenossen||Hausgenossen}}, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> | ||
Für die Durchführung der einzelnen Aufgaben gab es eigene Handwerkszweige. Für die technische Durchführung der Prägungen waren die Münzer zuständig, für den Geldwechsel auf den Wechselbänken die Wechsler, die von den Hausgenossen angestellt wurden. Das Rohmaterial wurde von der Kammer des Landesfürsten zur Verfügung gestellt, die Prägungen erfolgten jeweils im Einvernehmen zwischen dem Landesfürsten und den Hausgenossen, wobei der Gewinn zwischen beiden geteilt wurde.<ref name | Für die Durchführung der einzelnen Aufgaben gab es eigene Handwerkszweige. Für die technische Durchführung der Prägungen waren die Münzer zuständig, für den Geldwechsel auf den Wechselbänken die Wechsler, die von den Hausgenossen angestellt wurden. Das Rohmaterial wurde von der Kammer des Landesfürsten zur Verfügung gestellt, die Prägungen erfolgten jeweils im Einvernehmen zwischen dem Landesfürsten und den Hausgenossen, wobei der Gewinn zwischen beiden geteilt wurde.<ref name =wienwiki"/> | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Die Bezeichnung "Hausgenossen" wird mit der Zugehörigkeit des Gremiums zur Residenz ("Haus") des Landesfürsten erklärt. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass die Gründung des Gremiums der "Hausgenossen" gemeinsam mit der Gründung der Wiener Münzstätte zu Ende des Jahres 1193 erfolgte, als das Lösegeld für den englischen König [[ | Die Bezeichnung "Hausgenossen" wird mit der Zugehörigkeit des Gremiums zur Residenz ("Haus") des Landesfürsten erklärt. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass die Gründung des Gremiums der "Hausgenossen" gemeinsam mit der Gründung der Wiener Münzstätte zu Ende des Jahres 1193 erfolgte, als das Lösegeld für den englischen König [[Richard Löwenherz in Österreich|Richard (I.) Löwenherz]] (50.000 Mark Silber) in der Stadt Wien eintraf. Da es in Barren geliefert wurde, deren Münzprägung nur von einer größeren Gruppe bewältigt werden konnte, soll [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich ("'Leopold der Tugendreiche''")]] das Gremium der "Hausgenossen" gegründet haben. Ein Bezug auf diese Gründung findet sich im Privileg von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] aus dem Jahr 1277. Als eine Folge des [[Wiener Neustädter Blutgericht (1522)|Wiener Neustädter Blutgerichtes]] löste [[Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], der spätere Kaiser Ferdinand I., am 7. Juni 1522 das Gremium der Hausgenossen auf.<ref name =wienwiki"/> | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2022, 10:01 Uhr
Die Wiener Hausgenossen, auch als Gremium der Hausgenossen oder als Konsortium der Hausgenossen bezeichnet, waren im Mittelalter für die Münzprägung, die Geldwechsel und den Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich zuständig. Seine Mitglieder bildeten die wirtschaftliche crème de la crème des Wiener Bürgertums.
Beschreibung
Die Gremium der "Hausgenossen" bestand aus 48 Wiener Bürgern, denen Münzprägung, Geldwechsel und Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich vorbehalten war. Ihre 48 Anteile („Hausgenossenschaften") konnten vererbt und veräußert werden. Vorsteher der Hausgenossen war der Münzmeister, der vom Landesfürsten bestellt wurde und auch die Gerichtsbarkeit in Fachbelangen ausübte. Ihm zur Seite standen der Münzanwalt als Vertreter der landesfürstlichen Interessen und ein Münzschreiber (Kanzleileiter).[1]
Für die Durchführung der einzelnen Aufgaben gab es eigene Handwerkszweige. Für die technische Durchführung der Prägungen waren die Münzer zuständig, für den Geldwechsel auf den Wechselbänken die Wechsler, die von den Hausgenossen angestellt wurden. Das Rohmaterial wurde von der Kammer des Landesfürsten zur Verfügung gestellt, die Prägungen erfolgten jeweils im Einvernehmen zwischen dem Landesfürsten und den Hausgenossen, wobei der Gewinn zwischen beiden geteilt wurde.[1]
Geschichte
Die Bezeichnung "Hausgenossen" wird mit der Zugehörigkeit des Gremiums zur Residenz ("Haus") des Landesfürsten erklärt. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass die Gründung des Gremiums der "Hausgenossen" gemeinsam mit der Gründung der Wiener Münzstätte zu Ende des Jahres 1193 erfolgte, als das Lösegeld für den englischen König Richard (I.) Löwenherz (50.000 Mark Silber) in der Stadt Wien eintraf. Da es in Barren geliefert wurde, deren Münzprägung nur von einer größeren Gruppe bewältigt werden konnte, soll Herzog Leopold (V.) von Österreich ("'Leopold der Tugendreiche") das Gremium der "Hausgenossen" gegründet haben. Ein Bezug auf diese Gründung findet sich im Privileg von König Rudolf I. aus dem Jahr 1277. Als eine Folge des Wiener Neustädter Blutgerichtes löste Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich, der spätere Kaiser Ferdinand I., am 7. Juni 1522 das Gremium der Hausgenossen auf.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Hausgenossen im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien, abgerufen am 2. Dezember 2018