Anton von Maigen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. April 2022, 21:52 Uhr
Anton von Maigen (* im 14. Jahrhundert; † 9. September 1406)[A 1] auch Anton de Stuben oder Stubay, war Protonotar und "Oberster Schreiber" der Kanzlei von Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe") († 1395), Pfarrherr und Pfarrer der Pfarre von Hainburg sowie Dompropst von St. Stephan zu Wien[A 2].
Herkunft und Familie
Die Herkunft und die Familienverhältnisse von Anton sind bisher unbekannt.[1]
Karriere als Pfarrer
Anton begann seine Klerikerkarriere als Pfarrer von Maigen. 1383 und 1389 war er Kaplan an der Kapelle St. Dorothea in Wien, die Herzog Albrecht (III.) von Österreich gestiftet hatte.[1] Außerdem gelangte er, vermutlich durch dessen Förderung, in den Besitz der landesfürstlichen Patronatspfarre von Hainburg.[2] Für diese legte er 1384/85 ein Register über die wichtigsten Rechtstitel der Pfarre, ein Inventar der Pfarrsakristei und ein Bücherverzeichnis über die Pfarrbibliothek an..[3] Zur Pfarre Hainburg gehörte damals auch die Marienkirche von Deutsch-Altenburg, deren Chor als Werk von Meister Michael, dem herzoglichen Baumeister, gilt. Er könnte im Auftrag von Pfarrer Anton errichtet worden sein.[4]
Mitarbeiter der herzoglichen Kanzlei
Anton, erstmals am 28. September 1378 als Schreiber der Kanzlei von Herzog Albrecht (III.) von Österreich urkundlich genannt, dürfte bereits seit 1376 im Dienst des Herzogs gestanden haben, als er noch Pfarrer von Maigen war.[1] 1392 bezeichnete ihn der Herzog ausdrücklich als seinen Geheimschreiber ("secretarius"). Pfarrer Anton galt damals den Zeitgenossen als enger Vertrauter des Herzogs.[3] In den letzten Jahren von Herzog Albrecht war er für dessen Finanzverwaltung zuständig. Er gehörte zu jenen Personen, die Ende August 1395 in Laxenburg den letzten Willen von Herzog Albrecht (III.) bezeugten.[5]
Dompropst von St. Stephan
Nach dem Tod von Bischof Johannes von Chur († 1388), dem früheren Kanzler von Herzog Albrecht (III.), galt Pfarrer Anton als Kandidat für dessen Nachfolge im Hochstift Chur, nachdem es dort als Folge des Abendländischen Schismas zu einer Doppelwahl gekommen war. Während die Mehrheit des Domkapitels den Grafen Hartmann von Werdenberg-Sargans († 1416) gewählt hatte, für den Clemens VII. (Graf Robert von Genf) († 1394), der "Papst in Avignon" eintrat, unterstützte eine Minderheit, die auf der Seite von Urban VI. (Bartolomeo Prignano) († 1389), dem "Papst von Rom" stand, dessen Kandidaten, den römischen Kanoniker Bartholomäus. Nachdem dieser sich nicht durchsetzen konnte, erreichte Herzog Albrecht (III.) bei Papst Urban, dass dieser Pfarrer Anton zum Bischof von Chur ernannte, was auch Urbans Nachfolger Papst Bonifatius (Pietro Tomacelli) (1404) bestätigte. Letztlich konnte sich aber Graf Hartmann von Werdenberg-Sargans endgültig behaupten.[3]
Wenig später ergab sich dann eine andere Lösung, indem Pfarrer Anton als Bischof von Chur resignierte, was ohnehin nur mehr eine Formsache war, und dafür als neuer Propst des Allerheiligenkapitals zu St. Stephan in Wien eingesetzt wurde. Diese Position hatte zuvor Georg von Liechtenstein († 1319), der Neffe von Herzog Albrechts Hofmeister Hans von Liechtenstein († 1397), bekleidet, ehe er zum Bischof von Trient erhoben worden war.[3]
Als Dompropst zu St. Stephan bewährte sich Anton besonders als tüchtiger Organisator. Zu seinen Verdiensten zählt die Anlegung eines "Raitregisters", in dem er die Rechnungslegungen der stiftlichen Amtsleute und Zehentpächter protokollieren ließ. Auch das älteste bekannte Kopialbuch der Propstei dürfte unter seiner Anleitung entstanden sein.[6] Als Dompropst war Anton auch Kanzler der Wiener Universität, mit der er, im Unterschied zu seinem Vorgänger Georg von Liechtenstein, häufig Konflikte austrug. Vermutlich wurde er deswegen später von Thomas Ebendorfer, einem bedeutenden Chronisten im 15. Jahrhundert, recht negativ dargestellt.[7]
Letzte Jahre
Nachdem Tod von Herzog Albrecht (III.) war Dompropst Anton einer der Siegler des Hollenburger Teilungsvertrages (22. September 1395), in welchem die Herzöge Wilhelm und Albrecht (IV.) von Österreich die Nachfolge zwischen sich regelten.[5] Dompropst Anton verhandelte unter ihrer Herrschaft mehrmals mit dem böhmischen König König Wenzel und dessen Cousins, dem Markgrafen Jobst und Prokop von Mähren. Dass er sich nach dem Tod von Herzog Albrecht (IV.) endgültig vom Hof zurückzog, könnte ein Hinweis dafür sein, dass er auf Seiten dieses Herzogs gestanden hat.[6]
Literatur
- Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322f.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 323
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 172
- ↑ 5,0 5,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 324
- ↑ 6,0 6,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 325
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 325f.
Anmerkungen
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322
- ↑ Der Dompropst von St. Stephan zu Wien gilt als ein Vorläufer des Bischofs und späteren Erzbischofs von Wien. Vgl. Dompropst im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien