Ulrich von Gosham: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. April 2022, 17:38 Uhr
Ulrich, auch Udalrich von Gosham (* im 11. Jahrhundert; † im 11. Jahrhundert, um 1083)[A 1] war ein im heutigen Niederösterreich ansässiger Adliger. Er gilt als Ahnherr der Grafenfamilie der Raabser sowie der Adelsfamilien von Deggendorf und Pernegg.
Herkunft und Familie
In der Forschung wird davon ausgegangen, dass Ulrich von Gosham aus einer edelfreien Familie[A 2] war. Angeblich war er ein Sohn von des Grafen Diepold (I.) von Vohburg († um 1060) aus dessen Ehe mit Maria von Schweinfurt († um 1071), einer Tochter des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt († um 1017).[1] Eine andere Website nennt den Grafen Diepold (I.) im Augstgau als seinen Vater, der vielleicht mit dem Grafen Diepold (I.) von Vohburg ident ist.[2]
Ulrich von Gosham gilt als Vater von Gottfried von Gosham († 1084)[1] und als Großvater der Grafen Gottfried (II.)] († um 1137). Er gilt als Großvater von Konrad (I.) († 1143) von [w:Raabs (Adelsgeschlecht)|Raabs]], welche später Burggrafen von Nürnberg waren. Als weitere Nachfahren gelten die Adelsfamilien von Deggendorf und Pernegg.
Leben
Ulrich, der in der Forschung häufig als Ulrich von Gosham bezeichnet wird, war ein königlicher Ritter ("miles" und nordwestlich bei Melk ansässig. Er war gilt als Vermittler einer Schenkung bei Raabs an der Thaya, die König Heinrich IV. um 1075/76 den österreichischen Markgrafen Ernst "dem Tapferen" († 1075) und Leopold (II.) "dem Schönen" († 1095) machte und war wesentlich an ihrem Zustandekommen beteiligt[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Ulrich von Gosham, Worldhistory.DE, abgerufen am 7. April 2022
- ↑ vgl. Ulrich von Gosham, Manfred-Hiebl.DE, abgerufen am 7. April 2022
- ↑ vgl. Klaus Lohrmann: "Die Babenberger und ihre Nachbarn". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1, S. 236
Anmerkungen
- ↑ Nach der Angabe auf der Website Wordhistory wurde Ulrich von Gosham um 1030 geboren und soll im Sommer 1083 in Rom gestorben sein.
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edelfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.