Gundacker von Tannberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Gundacker von Tannberg benannte sich zeitweise nach der [[w:Burg Pürnstein|Burg Pürnstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Neufelden]]), welche bereits sein Vater als Lehen des Hochstiftes Passau besessen hatte. 1386 war er für dieses Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> der [[w:Schloss Rannariedl|Burg Rannariedl]] (heute Teil der Gemeinde [[Neustift im Mühlkreis]]) und 1393 Pfleger von [[w:Neuburg am Inn|Neuburg am Inn]].<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Ein Rechnungsbuch Herzog Albrecht III. von Österreich''. Edition und Textanalyse (= Silvia Petrin - Willibald Rosner (Hrsg.): ''Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde''. Bd. 23) (= NÖ Schriften 93 Wissenschaft). Selbstverlag des NÖ Instituts vor Landeskunde, Wien, 1996. ISBN 3-85006-085-3. S. 47f., Fußnote 6.3</ref> Außerdem bezog er Einnahmen aus der Maut von [[Krems an der Donau|Stein]], einer Rentenpfandschaft der Herzöge von Österreich.<ref name ="Lackner47-F7.23"/> | Gundacker von Tannberg benannte sich zeitweise nach der [[w:Burg Pürnstein|Burg Pürnstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Neufelden]]), welche bereits sein Vater als Lehen des Hochstiftes Passau besessen hatte. 1386 war er für dieses Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> der [[w:Schloss Rannariedl|Burg Rannariedl]] (heute Teil der Gemeinde [[Neustift im Mühlkreis]]) und 1393 Pfleger von [[w:Neuburg am Inn|Neuburg am Inn]].<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Ein Rechnungsbuch Herzog Albrecht III. von Österreich''. Edition und Textanalyse (= Silvia Petrin - Willibald Rosner (Hrsg.): ''Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde''. Bd. 23) (= NÖ Schriften 93 Wissenschaft). Selbstverlag des NÖ Instituts vor Landeskunde, Wien, 1996. ISBN 3-85006-085-3. S. 47f., Fußnote 6.3</ref> Außerdem bezog er Einnahmen aus der Maut von [[Krems an der Donau|Stein]], einer Rentenpfandschaft der Herzöge von Österreich.<ref name ="Lackner47-F7.23"/> | ||
Seit 1360 versuchte Gundakar von Tannberg die zahlreichen Besitzvergaben, für die im Wesentlichen sein Großvater Ortnit von Tannberg verantwortlich war, den Verlust der Stammburg auszugleichen. Er kaufte deshalb Güter und Rechte und löste, wenn möglich, den Pfandbesitz seiner Familie wieder aus. Daneben bemühte er sich um den Gewinn von weiteren Lehen. 1362 gelang es ihm von Ulrich von Falkenstein dessen [[w:Burgruine Steinerberg|Burg Steinerberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Altenfelden]]) durch Kauf zu erwerben, welche im 13. Jahrhundert im Besitz seiner Familie gewesen. Er ließ unter Einbeziehung einer Marienkapelle die Kirche von [[Kirchberg]] neu erbauen. 1407 bestätigte ihm [[Georg von Hohenlohe|Bischof Georg von Passau ]] († 1423) für diese die Stiftung eines ewigen Jahrtages. Nach Gundackers Tod wurde die Burg Steinerberg vom Hochstift Passau eingezogen. Haupterbe war die Familie der Starhemberger.<ref name ="HistorischesLexikon"/> | Seit 1360 versuchte Gundakar von Tannberg die zahlreichen Besitzvergaben, für die im Wesentlichen sein Großvater Ortnit von Tannberg verantwortlich war, den Verlust der Stammburg auszugleichen. Er kaufte deshalb Güter und Rechte und löste, wenn möglich, den Pfandbesitz seiner Familie wieder aus. Daneben bemühte er sich um den Gewinn von weiteren Lehen. 1362 gelang es ihm von Ulrich von Falkenstein dessen [[w:Burgruine Steinerberg|Burg Steinerberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Altenfelden]]) durch Kauf zu erwerben, welche im 13. Jahrhundert im Besitz seiner Familie gewesen. Er ließ unter Einbeziehung einer Marienkapelle die [[w:Pfarrkirche Kirchberg ob der Donau|Kirche]] von [[Kirchberg ob der Donau|Kirchberg]] neu erbauen. 1407 bestätigte ihm [[Georg von Hohenlohe|Bischof Georg von Passau ]] († 1423) für diese die Stiftung eines ewigen Jahrtages. Nach Gundackers Tod wurde die Burg Steinerberg vom Hochstift Passau eingezogen. Haupterbe war die Familie der Starhemberger.<ref name ="HistorischesLexikon"/> | ||
== Erinnerungen an Gundacker von Tannberg == | == Erinnerungen an Gundacker von Tannberg == |
Version vom 5. Juni 2022, 20:11 Uhr
Gundacker von Tannberg (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1411) war ein Adliger im Herzogtum Österreich und Lehensmann des Hochstift Passau. Er entstammte dem im Mühlviertel ansässigen Familienzweig der Tannberger, der mit ihm in "männlicher" Linie ausstarb.
Herkunft und Familie
Gundacker von Tannberg entstammte der Familie der Tannberger, die im heutigen Oberösterreich ansässig war und dort zu den bedeutendsten Ministerialenfamilien des Hochstiftes Passau gehört hatte. Als ihr bekanntestes Familienmitglied gilt Sixtus von Tannberg († 1495) aus dem anderen Familienzweig der Tannberger, der Bischof von Gurk und dann Fürstbischof von Freising war.
Gundacker war der Sohn von Ulrich (II.) von Tannberg aus dessen Ehe mit Anna von Starhemberg. Er heiratete eine Tochter von Hadmar (VII.) von Sonnberg-Raschala.[1] Aus dieser Ehe hatte er Kinder:
- Wolfgang von Tannberg († 1404)
- Ursula von Tannberg ∞ mit Stephan von Doppel[2]
Leben
Gundacker von Tannberg benannte sich zeitweise nach der Burg Pürnstein (heute Teil der Gemeinde Neufelden), welche bereits sein Vater als Lehen des Hochstiftes Passau besessen hatte. 1386 war er für dieses Pfleger[A 1] der Burg Rannariedl (heute Teil der Gemeinde Neustift im Mühlkreis) und 1393 Pfleger von Neuburg am Inn.[3] Außerdem bezog er Einnahmen aus der Maut von Stein, einer Rentenpfandschaft der Herzöge von Österreich.[1]
Seit 1360 versuchte Gundakar von Tannberg die zahlreichen Besitzvergaben, für die im Wesentlichen sein Großvater Ortnit von Tannberg verantwortlich war, den Verlust der Stammburg auszugleichen. Er kaufte deshalb Güter und Rechte und löste, wenn möglich, den Pfandbesitz seiner Familie wieder aus. Daneben bemühte er sich um den Gewinn von weiteren Lehen. 1362 gelang es ihm von Ulrich von Falkenstein dessen Burg Steinerberg (heute Teil der Gemeinde Altenfelden) durch Kauf zu erwerben, welche im 13. Jahrhundert im Besitz seiner Familie gewesen. Er ließ unter Einbeziehung einer Marienkapelle die Kirche von Kirchberg neu erbauen. 1407 bestätigte ihm Bischof Georg von Passau († 1423) für diese die Stiftung eines ewigen Jahrtages. Nach Gundackers Tod wurde die Burg Steinerberg vom Hochstift Passau eingezogen. Haupterbe war die Familie der Starhemberger.[2]
Erinnerungen an Gundacker von Tannberg
Nach seinem Tod wurde Gundakar von Tannburg in der von ihm neu erbauten Kirche von Kirchberg beigesetzt. Dort hat sich die Grabplatte für ihn und seinem vor ihm verstorbener Sohn Wolfgang erhalten.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Christian Lackner: Ein Rechnungsbuch Herzog Albrecht III. von Österreich. Edition und Textanalyse (= Silvia Petrin - Willibald Rosner (Hrsg.): Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Bd. 23) (= NÖ Schriften 93 Wissenschaft). Selbstverlag des NÖ Instituts vor Landeskunde, Wien, 1996. ISBN 3-85006-085-3. S. 47, Fußnote 6.3
- ↑ 2,0 2,1 2,2 vgl. Gundakar und Wolfgang von Tannberg, Historisches Lexikon-Bayerns.DE, abgerufen am 5. Juni 2022
- ↑ vgl. Christian Lackner: Ein Rechnungsbuch Herzog Albrecht III. von Österreich. Edition und Textanalyse (= Silvia Petrin - Willibald Rosner (Hrsg.): Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Bd. 23) (= NÖ Schriften 93 Wissenschaft). Selbstverlag des NÖ Instituts vor Landeskunde, Wien, 1996. ISBN 3-85006-085-3. S. 47f., Fußnote 6.3
Anmerkungen
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.