Burgfriedsteine (Perg): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Burgfriedsteine in Perg''' sind bearbeitete und beschriftete [[w:Granit|Granitblöcke]]. Sie markierten ab dem 12./13. Jahrhundert den Wirkungskreis der Gewalt des [[w:Marktrichter|Marktrichters]] im [[w:Marktkommune Perg|Markt Perg]].
''Kursiver Text''Die '''Burgfriedsteine in Perg''' sind bearbeitete und beschriftete [[w:Granit|Granitblöcke]]. Sie markierten ab dem 12./13. Jahrhundert den Wirkungskreis der Gewalt des [[w:Marktrichter|Marktrichters]] im [[w:Marktkommune Perg|Markt Perg]].


== Geschichte ==
== Geschichte==
Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von [[w:Ottokar II. Přemysl|Ottokar II. Přemysl]] wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen.  
Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von [[w:Ottokar II. Přemysl|Ottokar II. Přemysl]] wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen.  


In Perg gab es seinerzeit vier Burgfriedsteine.<ref>[[Florian Eibensteiner|Florian]] und [[Konrad Eibensteiner]]: ''Der Burgfriedstein'', in: Heimatbuch Perg 1933, Eigenverlag, 1933, S 45</ref>
Als Burgfried wurde jener Bezirk bezeichnet, der sich innerhalb des besonders markierten Gebietes des Marktes bzw. der Stadt befand. Beim Burgfriedstein endete die niedere Gerichtsbarkeit des Marktes bzw. der Stadt. 


;Standorte:
==Perger Burgfriedsteine==
* nördlich beim Bauernhof ''Scherer'' (Mühlsteinstraße)
Burgfriedgrenzen waren dem Gemeinwesen Gegenstand hoher Aufmerksamkeit. Eine Burgfriedsbegehung in Perg vom 5. Oktoner 1729 ist schriftlich überliefert. Darin wird die Burgfriedgrenze an Hand von 16 Burgfriedsteine beschrieben. Es könnten aber auch mehr als 16 Steine gewesen sein. Jenachdem ob Zwischen- oder Nebensteine (Läufer) dazugezählt wurden. So trägt der Hauptburgfriedstein die Zahl 23. Zumindest 4 dieser Steine blieben sichtbar erhalten:  
* westlich bei [[w:Zeitling|Zeitling]] (Linzer Straße)
* südlich in der ''Sauhalde''
* östlich an der [[w:Donaustraße|Hauderer Bezirksstraße]] unterhalb des Brauhauses ''Seyr'' (Greiner Straße)


In der Folge wurden Unterlagen über weitere Burgfriedsteine in Perg entdeckt:
Der '''Hauptburgfriedstein MP 23''' aus der Zeit um 1690. Sorgfältige Steinmetzarbeit mit einem Tatzenkreuzes im oberen Teil. Erhielt sich im Vorgarten des Privathauses Greiner Straße N° 9. Ursprünglich stand dieser Stein 91 m weiter westlich unmittelbar neben der Greiner Straße (der uralten Hauderer-Straße) genau an der Gemeindegrenze Perg-Pergkirchen. Die Versetzung des Steines in den Privatgarten erfolgte im Zuge von Straßenverbreiterungen.


Die Grenze des Burgfrieds ist im Marktbuch angegeben und war durch Burgfriedsteine gekennzeichnet. Ursprünglich bestanden in Perg etwa 20 Burgfriedsteine, von denen nur jener in der Greiner Straße vorhanden:<ref>[[w:Rudolf Zach|Rudolf Zach]]: ''Perg im Spiegel der Geschichte'', ''Der Markt Perg von den Anfängen bis zum Jahr 1848'', in: Festschrift zur Stadterhebung Perg, Linz, 1969, S 69</ref>
Zwei erhaltene Burgfriedsteine im Norden zeigen die Grenze zur früheren Gemeinde Weinzierl an:


;Standorte:
Der '''Burgfriedstein MP 8''' "an Scherer Gehag" steht südlich vom Gehöft Scherer vor dem Areal Bergstraße N° 10 am uralten Weg nach Allerheiligen.
* Weißes Kreuz (nicht mehr bestehende Kapelle in Zeitling)
* beim Mühlsteinbruch Scherer
* beim Bauernhof Scherer
* beim Bachl unterhalb der Tontaubenschießstätte
* an der Greiner Straße östlich des Gasthauses Seyr und
* südlich des Marktes in der Perger Au


;Standorte von vier noch vorhandene Burgfriedsteinen des Marktes Perg:
Der '''Burgfriedtein MP''', mit zusätzlicher Einritzung '''L''' oder '''5''', steht neben dem Perger Hinterbach unterhalb des Hauses Mühlsteinstraße N° 43.
 
Ein vierter Stein im Nordosten wurde erst 2008 von Johann Pree entdeckt. Der '''Burgfriestein MP''' ohne weitere Einritzung steht neben einem Transformatorenhaus gegenüber dem Haus Poschachersiedlung N° 8 am uralten Weg nach Altenburg und Pergkirchen.
 
Ein möglicherweise fünfter Stein mit unverständlichen Einritzungen wurde bei der Verbreiterung der Lebingerstrasse unter dem Strassenbankett wenige Meter östlich von Haus Lebingerstrasse Nr. 5a (früherer Hausname Michl beim Bach bzw. Weyrhaus des Michael Burgholzer) entdeckt. Er wurde geborgen und provisorisch am Sportplatz der Volksschule Mozartstrasse im Erdreich versenkt.
 
Zusätzlich erhielt sich an der Burgfriedgrenze ein '''Nischenblockpfeiler'''. Er steht neben der Alten Donaustraße B3c (die Fortsetzung der alten Hauderer-Straße nach Westen zu) gegenüber dem Betriebsareal Weinzierl-Süd N° 60. Er kennzeichnete die Stelle bei der man die Malefizperson (zum Tod verurteilten Verbrecher) dem Landgericht Schwertberg übergeben musste. Die Schwertberger Hinrichtungsstätte (Galgen) befand sich nur 600 m weiter westlich auf einem Hügel (dem Mühlberg) bei den sogenannten Galgenhäusln Weinzierl-Süd N° 15 und 16.
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Datei:Perg Burgfriedstein Poschachersiedlung.jpg|Burgfriedstein MP Poschachersiedlung</gallery>
Datei:Perg Burgfriedstein Poschachersiedlung.jpg|Burgfriedstein MP Poschachersiedlung</gallery>


* Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
*Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
* Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
*Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
* Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
*Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
* Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße  
*Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße


== Mittelalterliche Gerichtsbarkeit ==
==Mittelalterliche Gerichtsbarkeit==
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>


== Weblink ==
==Literatur==
* [http://www.suehnekreuz.de/oesterreich/ober/perg.htm Perg: Burgfriedstein, in: Webpräsenz von www.suehnekreuz.de]
*Heimatbuch der Stadt Perg 2009. Herausgeber Heimatverein Perg, Stadtgemeinde Perg. Denkmayr Druck, Linz, Reslweg 3. <nowiki>ISBN 978-3-902598-90-5</nowiki>. S. 144 (''Leopold Mayböck'': Die Burgfriedsteine)
*Perg Stadterhebung 1969. Festschrift. Hrsg. Stadtgemeinde Perg. Schriftleitung Anton Prinz, Linz. Trauner-Druck, Linz. S. 69 (Der Markt Perg von den Anfängen bis zum Jahre 1848)
*''Florian und Konrad Eibensteine''r: Perg Ob.-Öst. Illustriertes Heimatbuch. Im Selbstverlag 1933. S. 45 (Der Burgfriedstein) [https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC04743349/47/ Online in OÖ Landesbibliothek]


== Quelle ==
*''Ada Paul'': Steinkreuze und Kreuzsteine in Oberösterreich. In: Oberösterreichische Heimatblätter 1979, Heft 1/2. Hrsg. Landesinstitut für Volksbildung und Heimatpflege.  [https://www.ooegeschichte.at/forschung/literatur/periodika/ober%c3%b6sterreichische-heimatbl%c3%a4tter Hbl1979 1 2 94 97.pdf online]
* [[w:Leopold Josef Mayböck|Leopold Josef Mayböck]]: ''Der Burgfried und das Marktgericht von Perg'', in: Heimatverein und Stadtgemeinde Perg (Hrsg.), Heimatbuch Perg 2009, Linz, 2009 S 140ff
*Webpräsenz von www.suehnekreuz.de [http://www.suehnekreuz.de/oesterreich/ober/perg.htm Perg Burgfriedstein]


== Einzelnachweise ==
==Einzelnachweise==
<references />
<references />


[[Kategorie:Denkmäler in Perg]]
[[Kategorie:Denkmäler in Perg]]

Version vom 21. Oktober 2022, 15:00 Uhr

Kursiver TextDie Burgfriedsteine in Perg sind bearbeitete und beschriftete Granitblöcke. Sie markierten ab dem 12./13. Jahrhundert den Wirkungskreis der Gewalt des Marktrichters im Markt Perg.

Geschichte

Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von Ottokar II. Přemysl wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen.

Als Burgfried wurde jener Bezirk bezeichnet, der sich innerhalb des besonders markierten Gebietes des Marktes bzw. der Stadt befand. Beim Burgfriedstein endete die niedere Gerichtsbarkeit des Marktes bzw. der Stadt.

Perger Burgfriedsteine

Burgfriedgrenzen waren dem Gemeinwesen Gegenstand hoher Aufmerksamkeit. Eine Burgfriedsbegehung in Perg vom 5. Oktoner 1729 ist schriftlich überliefert. Darin wird die Burgfriedgrenze an Hand von 16 Burgfriedsteine beschrieben. Es könnten aber auch mehr als 16 Steine gewesen sein. Jenachdem ob Zwischen- oder Nebensteine (Läufer) dazugezählt wurden. So trägt der Hauptburgfriedstein die Zahl 23. Zumindest 4 dieser Steine blieben sichtbar erhalten:

Der Hauptburgfriedstein MP 23 aus der Zeit um 1690. Sorgfältige Steinmetzarbeit mit einem Tatzenkreuzes im oberen Teil. Erhielt sich im Vorgarten des Privathauses Greiner Straße N° 9. Ursprünglich stand dieser Stein 91 m weiter westlich unmittelbar neben der Greiner Straße (der uralten Hauderer-Straße) genau an der Gemeindegrenze Perg-Pergkirchen. Die Versetzung des Steines in den Privatgarten erfolgte im Zuge von Straßenverbreiterungen.

Zwei erhaltene Burgfriedsteine im Norden zeigen die Grenze zur früheren Gemeinde Weinzierl an:

Der Burgfriedstein MP 8 "an Scherer Gehag" steht südlich vom Gehöft Scherer vor dem Areal Bergstraße N° 10 am uralten Weg nach Allerheiligen.

Der Burgfriedtein MP, mit zusätzlicher Einritzung L oder 5, steht neben dem Perger Hinterbach unterhalb des Hauses Mühlsteinstraße N° 43.

Ein vierter Stein im Nordosten wurde erst 2008 von Johann Pree entdeckt. Der Burgfriestein MP ohne weitere Einritzung steht neben einem Transformatorenhaus gegenüber dem Haus Poschachersiedlung N° 8 am uralten Weg nach Altenburg und Pergkirchen.

Ein möglicherweise fünfter Stein mit unverständlichen Einritzungen wurde bei der Verbreiterung der Lebingerstrasse unter dem Strassenbankett wenige Meter östlich von Haus Lebingerstrasse Nr. 5a (früherer Hausname Michl beim Bach bzw. Weyrhaus des Michael Burgholzer) entdeckt. Er wurde geborgen und provisorisch am Sportplatz der Volksschule Mozartstrasse im Erdreich versenkt.

Zusätzlich erhielt sich an der Burgfriedgrenze ein Nischenblockpfeiler. Er steht neben der Alten Donaustraße B3c (die Fortsetzung der alten Hauderer-Straße nach Westen zu) gegenüber dem Betriebsareal Weinzierl-Süd N° 60. Er kennzeichnete die Stelle bei der man die Malefizperson (zum Tod verurteilten Verbrecher) dem Landgericht Schwertberg übergeben musste. Die Schwertberger Hinrichtungsstätte (Galgen) befand sich nur 600 m weiter westlich auf einem Hügel (dem Mühlberg) bei den sogenannten Galgenhäusln Weinzierl-Süd N° 15 und 16.

  • Hauptstein am Weg nach Allerheiligen an Scherers Kag. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
  • Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
  • Zwischenstein, entdeckt 2008.[1] Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.[2]
  • Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße

Mittelalterliche Gerichtsbarkeit

Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.[3][4]

Literatur

  • Heimatbuch der Stadt Perg 2009. Herausgeber Heimatverein Perg, Stadtgemeinde Perg. Denkmayr Druck, Linz, Reslweg 3. ISBN 978-3-902598-90-5. S. 144 (Leopold Mayböck: Die Burgfriedsteine)
  • Perg Stadterhebung 1969. Festschrift. Hrsg. Stadtgemeinde Perg. Schriftleitung Anton Prinz, Linz. Trauner-Druck, Linz. S. 69 (Der Markt Perg von den Anfängen bis zum Jahre 1848)
  • Florian und Konrad Eibensteiner: Perg Ob.-Öst. Illustriertes Heimatbuch. Im Selbstverlag 1933. S. 45 (Der Burgfriedstein) Online in OÖ Landesbibliothek
  • Ada Paul: Steinkreuze und Kreuzsteine in Oberösterreich. In: Oberösterreichische Heimatblätter 1979, Heft 1/2. Hrsg. Landesinstitut für Volksbildung und Heimatpflege. Hbl1979 1 2 94 97.pdf online
  • Webpräsenz von www.suehnekreuz.de Perg Burgfriedstein

Einzelnachweise

  1. Franz Moser: Ein Sucher und erfolgreicher Finder, in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23
  2. Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19
  3. Franz Moser: Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit, in: Wolfgang Lehmann, Chronik des Heimatvereins Perg 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113
  4. Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19