Streubereich (Sprengtechnik): Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Streubereich''' wird in der [[w:Sprengtechnik|Sprengtechnik]]  der Teil des [[Gefahrenbereich (Sprengtechnik)|Gefahrenbereichs]] verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der [[Umwelt]] oder Sachen zu rechnen ist.
Als '''Streubereich''' wird in der [[w:Sprengtechnik|Sprengtechnik]]  der Teil des [[Gefahrenbereich (Sprengtechnik)|Gefahrenbereichs]] verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der [[w:Umwelt|Umwelt]] oder Sachen zu rechnen ist.


== Definition ==
== Definition ==

Version vom 26. Dezember 2023, 05:55 Uhr

Als Streubereich wird in der Sprengtechnik der Teil des Gefahrenbereichs verstanden, in dem mit direkten Einwirkungen der Explosion (z. B. Steinflug) auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der Umwelt oder Sachen zu rechnen ist.

Definition

Der Begriff Streubereich ist – im Gegensatz zum Gefahrenbereich – in der Sprengarbeitenverordnung (SprengV)[1] nicht definiert.

Streubereich

Allgemeines

Innerhalb des Streubereiches bestehen besondere Gefahren durch die Wirkung der Explosion für Personen und Sachen.

Im militärtischen Bereich ist es teilweise gewollt, in diesem Bereich Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen.

In der zivilen Anwendung hingegen sollen negative Wirkungen der Explosion mit geeigneten Mitteln vermieden werden (z. B Schutzabstand, Sprengmatten etc.). Dabei ist besonders auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, die Tiefe und Anordnung der Bohrlöcher, den Besatz, auf die Lage und den Einsatz der Zünder, den verwendet Sprengstoff etc. genauestens Bedacht zu nehmen. Je größer der Streubereich ist, desto größer ist auch der Zeit- und Personalaufwand, um diesen Bereich abzusichern und vor unbefugtem Zutritt zu sichern (z. B. durch Absperrposten).

Rechtliches

Nach § 15 der Sprengarbeitenverordnung hat der Sprengbefugte grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Sprengungen so angelegt und die Sprengladungen so verteilt werden, dass

  • die Streuung möglichst gering gehalten wird,
  • Arbeitnehmer durch Erschütterungen, Druckwellen und deren Folgewirkungen nicht gefährdet werden,
  • die Staub- und Schwadenentwicklung möglichst gering gehalten wird.
  • dass Sprengladungen erforderlichenfalls zur Verminderung der Streuwirkung sachgemäß abgedeckt werden.

Im zweiten Schritt hat der Sprengbefugte dafür zu sorgen, dass der Streubereich unter Berücksichtigung aller die Streuwirkung beeinflussenden Faktoren nachweislich festgelegt wird. Der Streubereich hat im Regelfall einen Umkreis von mindestens 300 m, beim Sprengen von Stahlkonstruktionen einen Umkreis von mindestens 1000 m von der Sprengstelle zu umfassen. Der Streubereich darf verkleinert werden, wenn durch das angewandte Sprengverfahren oder besondere Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass Arbeitnehmer/innen nicht gefährdet werden.

Bei der Beseitigung (Abtun) von Versagern ist unter Umständen dafür zu sorgen, dass ein vergrößerter Streubereich erforderlich vorgesehen wird.[2]

Berechnung des Streubereiches

Der Streubereich kann anhand von Formeln oder mittels Computerprogrammen berechnet werden, wobei in jedem Fall eine Unsicherheit besteht, die aus verschiedenen Umständen resultieren können, weswegen es erforderlich ist, den berechneten Streubereich mit einem Sicherheitszuschlag zu versehen.

Einfache Formel für die Berechnung der normalen Wurfweite in einem Steinbruch:

0,074 * (Bohrlochdurchmesser/geringste Vorgabe)² –20 * (Detonationsgeschwindigkeit / 4273)² = Wurfweite (m)

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (BGBl. II Nr. 358/2004).
  2. § 18 Abs. 3 Sprengarbeitenverordnung.