Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35: Unterschied zwischen den Versionen

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=Geschichte=
Der Jugend-Wanderpreis wurde in der Saison 1931/32 von [[Willi Moser]], langjähriges Vorstandsmitglied des [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] (PSK) und des späteren [[Eishockey Klub Engelmann]] (EKE), gestiftet. Da der Wiener Eislauf Verein in zwei aufeinanderfolgenden Jahren den Wanderpreis gewann, ging der Pokal in seinen Besitz über. Es war daher notwendig, einen neuen Pokal zu beschaffen. Der Österreichische Eishockeyverband (OeEHV) entschloss sich, den Pokal selbst zu beschaffen. In jeder Saison gab es einige kleine Änderungen in der Ausschreibung.


=Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35=
Es nehmen in diesem Jahr sechs Jugendmannschaften aus sechs Vereinen teil.  Mit dem Mödlinger Eislauf Club ist zum zweiten Mal ein Verein aus den österreichischen Bundesländern beim Jugend-Wanderpreis vertreten.


== 1935==
 
Auf die Ausschreibung meldeten sich nachstehend aufgeführte Jugendmannschaften:
==Teilnehmer:==  
*[[Eishockey Klub Engelmann]]
 
*[[Hockeyclub Währing]]
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*[[Mödlinger Eislauf Club]]
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*[[Wiener Bewegungssport Club]]  
[[Eishockey Klub Engelmann]]
*[[Wiener Eislauf Verein]]  
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[[Hockeyclub Währing ]]
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[[Mödlinger Eislauf Club]]
|-
|  [[Reichsbund der katholisch-deutschen Jugend Österreichs|Reichsbund Wien]]
|-
[[Wiener Bewegungssport Club]]  
|-
[[Wiener Eislauf Verein]]
|}
 
 
 
 
 
 
==Eishockeyspiele==


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*Tabelle
==Tabelle==
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Der die Jugendmannschaften des Wiener Eislauf Vereins den Jugend-Wanderpreis in zwei Jahren hintereinander gewonnen haben, geht der gestiftete Pokal in den Besitz des Vereins in Wien über.
 
Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger ..............
 
 
'''Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35: ?    '''
 
 
 
==Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35==
 
*Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am ?    1935 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
 
 
:1. Art des Preises
:Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV ist ein vom OeEHV gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des OeEHV, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht.
 
 
:2. Teilnahmeberechtigung
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1916 oder nach dem 31. Dezember 1918 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein. 
 
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
:Der Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
:a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten;
:b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen; 
:c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen. 
:Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche über keinen positiven Tauglichkeitsbefund verfügen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht. 
 
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
:Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
 
:5. Sieger, Ehrenzeichen
:Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen; sein Name wird auf dem Pokal eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht beteilt werden konnten, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim OeEHV anzufordern.
 
:6. Schlussbestimmungen
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 05. Februar 1934, 19.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Die Auslosung wird am gleichen Tage und Orte um 19.30 vorgenommen.
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
 
''':Anmerkung:''' Die herausgegebene Ausschreibung wird in zwei Punkten noch einmal geändert. :A. 2. Teilnahmeberechtigung: Außer den bezeichneten Geburtsjahrgängen 1916 und 1917 ist auch der Geburtsjahrgang 1918 teilnahmeberechtigt. 
:B. 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften: Die Spielzeit beträgt jetzt neu dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten.
:(Die beiden Änderungen sind bereits in der vorstehenden Ausschreibung geändert aufgeführt.<ref>Der Eishockeysport 03. Februar 1934</ref>)
 
*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom ? bekanntgegeben.  
 
 
 




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== Quellenangabe==
= Quellenangabe=
*Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1934 und 1935
*Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1934 und 1935
*SportTagblatt Wien
*SportTagblatt Wien


[[Kategorie: Eishockey]]
[[Kategorie: Eishockey]]

Version vom 16. Juli 2017, 16:20 Uhr

Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35 ist die vierte Austragung des Wanderpokals.


Geschichte

Der Jugend-Wanderpreis wurde in der Saison 1931/32 von Willi Moser, langjähriges Vorstandsmitglied des Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK) und des späteren Eishockey Klub Engelmann (EKE), gestiftet. Da der Wiener Eislauf Verein in zwei aufeinanderfolgenden Jahren den Wanderpreis gewann, ging der Pokal in seinen Besitz über. Es war daher notwendig, einen neuen Pokal zu beschaffen. Der Österreichische Eishockeyverband (OeEHV) entschloss sich, den Pokal selbst zu beschaffen. In jeder Saison gab es einige kleine Änderungen in der Ausschreibung.

Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35

Es nehmen in diesem Jahr sechs Jugendmannschaften aus sechs Vereinen teil. Mit dem Mödlinger Eislauf Club ist zum zweiten Mal ein Verein aus den österreichischen Bundesländern beim Jugend-Wanderpreis vertreten.


Teilnehmer:

Eishockey Klub Engelmann
Hockeyclub Währing
Mödlinger Eislauf Club
Reichsbund Wien
Wiener Bewegungssport Club
Wiener Eislauf Verein




Eishockeyspiele

Datum Spielort Vereine Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
29. Jänner 1935 Mödling MEC Jug - WBC Jug 4:1
05. Februar 1935 Mödling WEV Jug - MEC Jug 4:0
08. Februar 1935 Wien, WEV-Platz WEV Jug - WBC Jug 4:0
08. Februar 1935 Mödling MEC Jug - HCW Jug 8:1
25. Februar 1935 Wien, WEV-Platz WEV Jug - HCW Jug 6:1
01. März 1935 Wien, Engelmann-Platz WEV Jug - EKE Jug 13:0


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Eislauf Verein 4 4 0 0 27 1 8 Sieger Jugend-Wanderpreis 1936
2 Mödlinger Eislauf Club 3 2 0 1 12 6 3
3 Hockeyclub Währing 2 0 0 2 2 14 0
4 Wiener Bewegungssport Club 2 0 0 2 1 8 0
5 Eishockey Klub Engelmann 1 0 0 1 0 13 0



Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger ..............


Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35: ?


Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35

  • Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am ? 1935 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".


1. Art des Preises
Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV ist ein vom OeEHV gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des OeEHV, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht.


2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1916 oder nach dem 31. Dezember 1918 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein.
3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
Der Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten;
b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen.
Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche über keinen positiven Tauglichkeitsbefund verfügen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht.
4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
5. Sieger, Ehrenzeichen
Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen; sein Name wird auf dem Pokal eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht beteilt werden konnten, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim OeEHV anzufordern.
6. Schlussbestimmungen
Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung
Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.
Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 05. Februar 1934, 19.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Die Auslosung wird am gleichen Tage und Orte um 19.30 vorgenommen.
In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.

:Anmerkung: Die herausgegebene Ausschreibung wird in zwei Punkten noch einmal geändert. :A. 2. Teilnahmeberechtigung: Außer den bezeichneten Geburtsjahrgängen 1916 und 1917 ist auch der Geburtsjahrgang 1918 teilnahmeberechtigt.

B. 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften: Die Spielzeit beträgt jetzt neu dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten.
(Die beiden Änderungen sind bereits in der vorstehenden Ausschreibung geändert aufgeführt.[1])
  • Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom ? bekanntgegeben.




Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 03. Februar 1934


Quellenangabe

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1934 und 1935
  • SportTagblatt Wien