Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36: Unterschied zwischen den Versionen
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:Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen. | :Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen. | ||
:Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden. Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Pflicht zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen. | :Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden. Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Pflicht zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen. | ||
:Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung (siehe "Vorschriftensammlung" bzw. deren Ergänzung in der Zeitung 5/24. | :Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung (siehe "Vorschriftensammlung" bzw. deren Ergänzung in der Zeitung 5/24. XI. 1934). | ||
:§ 9 Beglaubigungen von Wettspielen | :§ 9 Beglaubigungen von Wettspielen | ||
:Die Beglaubigungen der Wettspiele wird auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsmässig durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden | :Die Beglaubigungen der Wettspiele wird auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsmässig durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen: | ||
:a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe § 14, letzter Absatz). | :a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe § 14, letzter Absatz). | ||
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:§ 11 Spielberechtigung | :§ 11 Spielberechtigung | ||
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. | :An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen siehe allenfalls geltende Ausnahmebestimmungen). | ||
:Hinsichtlich der Spielberechtigung Jugendlicher wird auf die Bestimmungen des § 12 verwiesen. | :Hinsichtlich der Spielberechtigung Jugendlicher wird auf die Bestimmungen des § 12 verwiesen. | ||
:Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand. | :Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand. | ||
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:b) Knaben (das sind Vierzehnjährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht; | :b) Knaben (das sind Vierzehnjährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht; | ||
:c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht eine spezielle Bewilligung des OeEHV zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen besitzen; | :c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht eine spezielle Bewilligung des OeEHV zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen besitzen; | ||
:d) Junioren (das sind Siebzehn- und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Juniorenbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn | :d) Junioren (das sind Siebzehn- und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Juniorenbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn ihr Tauglichkeitsbefund auf "für Seniorenbewerbe geeignet" lautet. | ||
:Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein. | :Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein. | ||
:Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert. | :Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert. | ||
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:§ 14 Rücktritt von der Meisterschaft | :§ 14 Rücktritt von der Meisterschaft | ||
:Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 9, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender Verein der Liga, der 1. Klasse oder der Klasse 2, -unbeschadet seiner Placierung - die Zugehörigkeit zu seiner Klasse | :Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 9, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender Verein der Liga, der 1. Klasse oder der Klasse 2, -unbeschadet seiner Placierung - die Zugehörigkeit zu seiner Klasse. | ||
:Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und sein Gegner verlangt statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom OeEHV festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. . | :Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und sein Gegner verlangt statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom OeEHV festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. . | ||
:Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl. | :Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl. | ||
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:Diese Meisterschaftsbestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden. | :Diese Meisterschaftsbestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden. | ||
:Beschlossen in der Vorstandssitzung am | :Beschlossen in der Vorstandssitzung am 20. Oktober 1936. | ||
==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft | ==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1936/37<ref>Der Eishockeysport 31. Oktober 1936</ref>== | ||
:1. Klasseneinteilung | :1. Klasseneinteilung, | ||
*Liga: | *Liga: | ||
:EKE, WEV, | :die beiden Vereine der vorjährigen Liga, sowie der Erst- und Zweitplacierte der vorjährigen 1. Klasse (EKE, WEV, HCW, ÖWSC). | ||
*1. Klasse: | *1. Klasse: | ||
: | :die restlichen Teilnehmer der vorjährigen 1. Klasse, sowie der Erst- und Zweitplacierte der vorjährigen 2. Klasse, wobei die nicht ausgetragenen Spiele des Vorjahres in der 1. Klasse mit 0:0, ohne Punkte, beglaubigt erscheinen (WAC, MEC, WBC, Brigittenau, St. Pölten). | ||
*2. Klasse: | *2. Klasse: | ||
: | :die restlichen Teilnehmer der vorjährigen 2. Klasse, sowie die Erstplacierten der vorjährigen 3.A und 3.B Klasse, wobei die nicht ausgetragenen Spiele des Vorjahres in der 2. Klasse mit 0:0, ohne Punkte, beglaubigt erscheinen (Stockerau, Sokol XX, Merkur, Rbd St. Pölten, Altmann, Slovan). | ||
*3. Klasse: | *3. Klasse: | ||
: | :die restlichen Teilnehmer der vorjährigen 3. Klasse und allfällige neu beitretende Vereine (Straßenbahn, Gymnastik, Meidling, Ursus, ABV Alsergrund, Alt-Turm). | ||
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht. | :Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht. | ||
:2. Nennungsschluss, Nenngeld | :2. Spielberechtigung von Ausländern | ||
:Nennungschluss ist für die Liga und die 1. Klasse am 23. November | :In sämtlichen Bewerben der Wiener Meisterschaft sind auch Ausländer und Staatenlose spielberechtigt, wenn sie ununterbrochen seit drei Jahren in Österreich ihren ständigen Wohnsitz haben. | ||
:Das Nenngeld beträgt für die Liga S | |||
:3. Nennungsschluss, Nenngeld | |||
:Nennungschluss ist für die Liga und die 1. Klasse und 2. Klasse am 23. November 1936, 18.00 Uhr, für die 3. Klasse am 30. November 1936, 18.00 Uhr. :Die Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV, I. Bezirk, Vorlaufstr.1, zu richten. | |||
:Das Nenngeld beträgt für die Liga S 30,--, für die 2. Klasse S 15,--, für die 3. Klasse S 10,--. | |||
: | :4. Reservemeisterschaft | ||
:Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft veröffentlichen. | :Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft veröffentlichen. Das Nenngeld beträgt S 1,--. | ||
:Mit der Nennung zur Reservemeisterschaft sind gleichzeitig 6 Spieler der ersten Mannschaft zu benennen, die in der Reservemeisterschaft im Sinne des § 15 der Wiener Meisterschaft nicht teilnehmen. | :Mit der Nennung zur Reservemeisterschaft sind gleichzeitig 6 Spieler der ersten Mannschaft zu benennen, die in der Reservemeisterschaft im Sinne des § 15 der Wiener Meisterschaft nicht teilnehmen. | ||
:4. Spiele gegen Niederösterreichische Vereine | :4. Spiele gegen Niederösterreichische Vereine | ||
: | :Diese Spiele sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der niederösterreichischen Vereine auszutragen. | ||
:Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Verbandssekretär Schaffer (Tel.U19 | :Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Verbandssekretär Schaffer (Tel. U20.3.44 oder in der Wohnung U19.9.92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei einer der vorbezeichneten Telefonstellen zu erkundigen, ob das Spiel abgesagt wurde. | ||
:Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen, unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird. | :Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen, unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird. | ||
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:6. Fahrtvergütung | :6. Fahrtvergütung | ||
:Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung. | :Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung. | ||
:Für Spiele der Wiener Vereine | :Für Spiele der Wiener Vereine der 2. und 3. Klasse gegen niederösterreichische Vereine gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: | ||
a) hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; | a) hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; | ||
b) hat der Wiener Verein die Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten. | b) hat der Wiener Verein die Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten. | ||
:Bei Spielen der Wiener Vereine der Klasse 1 gegen niederösterreichische Vereine hat der jeweils platzhabende Verein die Fahrtkosten im Ausmaß nach Punkt b des vorigen Absatzes zu vergüten. | |||
:Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten. | :Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten. | ||
:Ist zu einem Spiel eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden -wobei die Bestimmungen des Punktes | :Ist zu einem Spiel eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden -wobei die Bestimmungen des Punktes 5 der Durchführungsbestimmungen eingehalten wurden-, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. | ||
:Beschlossen in der Vorstandssitzung am 20. Oktober 1936. | |||
Version vom 8. September 2017, 15:26 Uhr
Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36 war die vierte ihrer Art mit der Scheibe.
Geschichte
In Wien gehören 22 Verein dem Eishockeyverband an, davon vier als Schutzvereine. In der Provinz sind es 18 Vereine, davon einer als Schutzverein. Der Verband hat somit seine hohe Mitgliederzahl halten können. Die Diskussionen über eine gerechte Meisterschaftsaustragung war in der letzten Saison besonders stark. Der Verband hat daher eine Neuordnung für diese Saison vorgenommen. In beiden Bereichen der Eishockey-Meisterschaft wird eine Liga eingeführt, in der die stärksten Vereine spielen sollen. Mit der Einführung der Liga wird aus der Österreichischen Eishockey-Meisterschaft, um die der Gewinner der Wiener Eishockey-Meisterschaft spielen kann, jetzt die Österreichische Staatsmeisterschaft.
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36
- In der Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36 werden der Wiener Liga die zwei stärksten Vereine zugeordnet. In der Wiener 1. Klasse spielen fünf Vereine. Zur Wiener 2. Klasse mit sechs Vereinen kommt eine Wiener 3. Klasse mit den Gruppen A und B, in der fünf und vier Vereine spielen. Vier der Vereine kommen aus Niederösterreich.
- Wiener Eishockey-Meister 1935/36 wird der Eishockey Klub Engelmann (EKE) vor dem Wiener Eislauf Verein (WEV).
- Die nachstehend aufgeführten Tabellen in der Liga und den drei Klassen sind der Zeitschrift "Der Eishockeysport" aus März 1936 und der zweiten Veröffentlichung im Oktober 1936 entnommen. In der Klasse 2 wurde ein Spiel zusätzlich aufgenommen. Die bereits vorhandenen Fehler wurden nicht berichtigt und in der 2. Klasse irrtümlich alle Spiele mit 5 angegeben, trotzdem kein Verein mehr als 4 Spiele absolvierte. Die richtigen Daten sind eingegeben und die veränderten in Klammern.
Teilnehmer 1935/36
Verein |
---|
Arbeiterbildungsverein Alsergrund (Alsergrund) |
Eishockey Klub Brigittenau (Brigittenau) |
Eishockey Klub Engelmann (EKE) |
Eishockey Klub Meidling (Meidling) |
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) |
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) |
Hockeyclub Währing (HC Währing) |
Klub Ceska Viden Slovan (Slovan) |
Klub der Absolventen der BEA Österreichs Alt-Turm (Alt-Turm) |
Mödlinger Eislauf Club (MEC) |
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC) |
Palmers Klub (Palmer) |
Reichsbund St. Pölten (Rbd. St. Pölten) |
Sportclub Bernhard Altmann (Altmann) |
Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund (Merkur) |
Turnverein Sokol Wien XX (Sokol XX) |
Wiener Athletiksport Club (WAC) |
Wiener Bewegungssport Club (WBC) |
Wiener Eislauf Verein I (WEV ) |
Wiener Gymnastik Club (Gymnastik) |
Wiener Sport Klub Ursus (Ursus) |
Wiener Sportvereinigung/Straßenbahn (WSV) |
Wiener Eishockey-Meisterschaft Liga
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
14. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | EKE - WEV | L | 2:2(1-1,1-1,0-0) | s.u. | |
18. Jänner 1936 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - WEV | L | 3:0(0-0,1-0,2-0) | 3500 | s.u. |
Spiel 14. Jänner 1936 EKE - WEV Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner, Fred Revy, Zeitnehmer: Prachar, Jambor
- Team WEV: Weiß, Neumayer, Voita, Festritzer, Demmer, Horwarth, Brandl, Stanek, Meißner,
- Team EKE:: Karl Oerdögh, Franz Schüßler, Aribert Heim, Franz Csöngei, Oskar Nowak, Hasn Schneider, Hans Tatzer, Otto Voit, Josef Göbl.
- Das Liga-Spiel zwischen dem EKE und dem WEV endet 2:2(1-1,1-1,0-0). Da nur zwei Wiener Eishockeyvereine in die Liga um die Wiener Meisterschaft genommen wurden, wird die österreichische Meisterschaft 1936 in nur zwei Spielen ausgetragen. Der EKE war zu Beginn der Saison noch nicht voll dabei und steigerte sich dann, bei dem WEV war es genau umgekehrt. Nach glanzvollen Spielen jetzt Ausrutscher. Der EKE hat seine Mannschaft kontinuierlich aufgebaut. WEV hat durch Fusion mit dem Hockeyclub Währing, diesen aufstrebenden Verein "geschluckt" und die jungen Spieler in den WEV herübergenommen. Dafür gingen einige WEVler zum HCW. Der Trainer Kelly wird noch einige Arbeit mit der neuen Mannschaft haben.
- Das Spiel zeigte zwei gleichstarke Mannschaften. Von der Schwäche des WEV in den letzten Spielen war nicht mehr zu spüren. In der ersten Minute des ersten Drittel passte Csöngei zu Schneider, der dann die Scheibe im Tor von WEV-Tormann Weiß versenkte. In der siebten Minute konnte Demmer das Ausgleichstor für den WEV erzielen. Im zweiten Drittel gibt Demmer einen Pass auf Feistritzer, der auf der rechten Seite vorgeht und den Puck im EKE-Tor zum 2:1 versenkt. Der EKE startet mehrere Gegenangriffe um den Ausgleich zu erzielen. Tatzer gibt die Scheibe an Göbl, der nach einem Sololauf dann auch den Ausgleich schafft. Im letzten Drittel gibt es Zeitstrafen für Brandl, Neumayer und Voita. Die Verteidigung des WEV legt zeitweise eine derbe Spielweise aufs Eis. Teilweise nur drei Feldspieler stehen den EKE´lern gegenüber. Als die Reihen des WEV´s wieder geschlossen auf dem Eis sind, greifen die Stürmer zusammen an und es kommt auf beiden Seiten zu Massenstürzen. Neumayer wird wiederum vom Platz gestellt. Es fallen aber keine Tore mehr. Es bleibt beim Endstand von 2:2. Jetzt wird das zweite und gleichzeitig letzte Spiel beider Mannschaften der Wiener Liga über den Sieg entscheiden müssen.[1]
- Negativ fielen bei dem Spiel von WEV und EKE doch eine Anzahl von Zuschauern auf. Während man sonst den Mödlinger Zuschauern vorwirft den Gegner und die Schiedsrichter zu verhöhnen, so muss man dieses jetzt auch bei den Zuschauern auf dem WEV-Platz feststellen. Bereits vor dem Spiel wurde verhöhnt und bei seinem Erscheinen "Revy an Telefon" gerufen. Auch während des Spiels verhielten sich Zuschauer skandaloes. Es wird vom Verband erwartet, dass er solche Vorkommnisse unterbindet und die Funktionäre im Eishockeysprot vor solchen Schädlingen schützt. Bei Eklaten dieser Art sollten die Verantwortlichen auch den Einsatz der Polizei anfordern, wie das SportTagblatt kommentiert.[2]
Spiel 18. Jänner 1936 EKE - WEV Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Loria, Ing. Langfelder
- Team WEV: Weiß, Neumayer, Voita, Festritzer, Demmer, Horwarth, Brandl, Stanek, Meißner,
- Team EKE:: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Franz Schüßler, Aribert Heim, Stürmer: Franz Csöngei, Oskar Nowak, Hans Schneider, Hans Tatzer, Otto Voit, Josef Göbl.
- Nachdem das erste Ligaspiel vor einer Woche unentschieden ausging, muss dieses Spiel auf der Kunsteisbahn Engelmann die Entscheidung über die Wiener Eishockey-Meisterschaft bringen. Im ersten Drittel gelingt keiner der beiden Mannschaften ein Torerfolg. Die Torwarte Oerdögh und Weiß halten alle Schüsse. Zu Beginn des zweiten Drittels stürmt der WEV in die gegnerische Hälfte. Tatzer startet einen Angriff und gibt die Scheibe zu Göbl, der sie unhaltbar beim WEV einschießt. Im letzten Drittel erhält Voita eine Zeitstrafe. Danach stürmt der WEV mit aller Macht. Als Voita und Neumayer einmal zu weit vorne stehen, stürmt Schneider an ihnen vorbei. Voita verfolgt Schneider noch und behindert ihn; trotzdem kann Schneider das 2:0 für den EKE. Schon eine Minute später kann Tatzer die Scheibe bei einem gegnerischen Angriff abfangen, vorstoßen und den Puck unhaltbar einschießen. Dieses Ergebnis bleibt bis zum Ende des Drittels und der EKE ist Wiener Eishockey-Meister 1936. Die Zuschauer jubeln. Den größten Teil des Spiels hat der WEV das Ergebnis offen gehalten. Der versuchte Ausgleich nach dem ersten Tor des EKE blieb aber aus. Hervorragend spielte Schneider im Sturm des EKE. Im zweiten Sturm rackerte sich Tatzer ab. Der ruhige Göbl zeigte eine ausgezeichnete Leistung. Der WEV kann nur bedauern, dass er ihn zum EKE hat gehen lassen.
- Vor Beginn der letzten Drittels hatte es eine kleine Verzögerung gegeben. Nach Willen des Sektionsleiters Jpsmüller sollte sein en zweiter Sturm jetzt gegen den ersten Sturm des EKE antreten. Jpsmüller wartete bis der erste Sturm des EKE auf dem Eis war und nahm den Austausch vor. Dieses merkte der Gegner aber und nahm seinerseits einen weiteren Austausch vor, damit wieder alles beim alten war. Hierauf reagierte Jpsmüller wieder durch einen Tausch. Da griffen die Schiedsrichter ein und machten diesem Tauschspiel ein Ende. Hierzu waren sie nicht berechtigt, denn jede Mannschaft darf die Spieler aufs Eis bringen, die er dort haben will. Die Schiedsrichter hätten höchstens den verspäteten Antritt des WEV nach Ende der Pause ahnden dürfen. Aber das Spiel musste ja schließlich weiter gehen. Die beiden Kanadier Quinn und Kelly schrien sich während des Spieles die Kehlen heiser. Kelly beorderte im letzten Drittel Verteidier in den Sturm. Dieses hatte allerdings zur Folge, dass zwei weitere Tore durch den EKE fielen.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Eishockey Klub Engelmann | 2 | 1 | 1 | 0 | 5:2 | 3 | Wiener Eishockey-Meister 1935/36 |
2 | Wiener Eislauf Verein | 2 | 0 | 1 | 1 | 2:5 | 1 |
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1. Klasse
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
15. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | ÖWSC - MSC | M | 2:2(1-0,1-1,0-1) | 800 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - WBC | M | 4:1(2-1,1-0,1-0) | 200 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
29. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | WAC - MEC | M | 2:1(0-0,2-1,0-0) | 500 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
03. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | WAC - WBC | M | 2:1 (0-0,0-1,2-0) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
08. Jänner 1936 | Wien, Engelmann-Platz | WAC - ÖWSC | M | 1:1(1-0,0-0,0-1) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
09. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WBC | M | 10:0(3-0,3-0,4-0) | 150 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WAC | M | 2:1(0-0,1-0,1-1) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC - WBC | M | 3:1(2-0,1-0,0-1) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - ÖWSC | M | 1:0(1-0,0-0,0-0) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Jänner 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | HC Währing - Mödling | M | 2:1(0-0,2-0,0-1) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | MEC - WBC | M | 1:0 | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WBC | M | 3:3(2-0,1-2,01) | s.u | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
06. Februar 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | ÖWSC - MEC | M | 0:0(0-0,0-0,0-0) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
09. Februar 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | WAC - MEC | M | 1:0(0-0,0-0,1-0) | 500 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. Februar 1936 | Wien, Weimarer-Platz | WBC - WAC | M | 0:1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. Februar 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WAC | M | 1:1(0-0,1-0,0-1) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23. Februar 1936 | Mödling; Kunsteisbahn | HC Währing-Mödling | M | 1:3(0-1,1-2,0-0) | 200 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
04. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | HC Währing - ÖWSC | M | 1:1(1-0,0-1,0-0) | s.u. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
08. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | WAC - ÖWSC | M | 0:4(0-0,0-2,0-2) | 50 | s.u. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | ÖWSC - WBC | M | 2:0(1-0,1-0,0-0) | s.u.
Spiel 15. Dezember 1935 ÖWSC - MSC M-Spiel
09. Jänner 1936 HCW - WBC M-Spiel
Spiel 15. Jänner 1936 HCW - ÖWSC M-Spiel
Spiel 20. Jänner 1936 HCW - MSC M-Spiel
Spiel 28. Jänner 1936 MEC - WBC M-Spiel
Spiel 14. Februar 1936 WAC - HCW M-Spiel
Spiel 23. Februar 1936 HCW - MEC M-Spiel
Spiel 4. März 1936 HCW - ÖWSC M-Spiel
Spiel 22. März 1936 ÖWSC - WBC M-Spiel
Tabelle
Wiener Eishockey-Meisterschaft 2. KlasseEishockeyspiele
Spiel 19. Jänner 1936 Brigittenau - St. Pölten M-Spiel
Spiel 12. Februar 1936 Stockerau - Merkur M-Spiel
Spiel 14. Februar 1936 EV St. Pölten - Rbd St. Pölten M-Spiel
Spiel 16. Februar 1936 Brigittenau - Stockerau M-Spiel
Spiel 16. Februar 1936 Sokol XX - St. Pölten M-Spiel
Spiel 16. Februar 1936 Rbd St. Pölten - Sokol XX M-Spiel
Spiel 19. Februar 1936 Merkur - Sokol XX M-Spiel
Das Meisterschaftsspiel zwischen Brigittenau und Merkur endete3:0(1-0,1-0,1-0). Die Tore für die Brigittenauer schossen Cech (2) und Vitale. Schiedsrichter Dietrichstein musste Ausschlüsse vornehmen und 4 Spielern von Merkur wurde von ihm der Spielerpass einbehalten. Der Bruder eines Merkur-Spielers benutzte seinen Schlüssellbund als Schlagring und verletzte einen anderen Zuschauer erheblich. Er und 19 andere Personen wurden von der Polizei verhaftet. Das Spiel wird sicherlich ein Nachspiel durch den Verband bekommen.
Bestimmungen der Wiener Meisterschaft
erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, so reiht jene Mannschaft, die mehr Tore erzielt hat, vor der anderen. Haben zwei oder mehr Mannschaften gleichviel Tore erzielt, so reiht jene Mannschaft, die weniger Tore erhalten hat, vor den anderen.
Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1936/37[5]
a) hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; b) hat der Wiener Verein die Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
Auslosung, Spieltermine
Einzelnachweise
QuellenangabeZeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1935/36 |