Albert III. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol)]] und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater [[w:Albert I. (Görz)|Albert (I.)]] bei seinem Tod hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 189</ref> Erbansprüche, die nach dem Tod von [[w:Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich von Kärnten]] auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, könnten nicht behauptet werden. Im Frieden von Enns (1336) musste [[w:Johann von Böhmen|König Johann von Böhmen ("''Johann der Blinde''")]] immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder [[ | Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol)]] und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater [[w:Albert I. (Görz)|Albert (I.)]] bei seinem Tod hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 189</ref> Erbansprüche, die nach dem Tod von [[w:Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich von Kärnten]] auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, könnten nicht behauptet werden. Im Frieden von Enns (1336) musste [[w:Johann von Böhmen|König Johann von Böhmen ("''Johann der Blinde''")]] immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] 1339 einen Bündnisvertrag mit [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht II. von Österreich]], in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref> | ||
Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder [w:Heinrich V. (Görz)|Heinrich (V.]] und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> | Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder [[w:Heinrich V. (Görz)|Heinrich (V.]] und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> | ||
<!--1338 das Erbe ihres Cousins [[Johann Heinrich IV. (Görz)|Johann Heinrich IV. von Görz]] an. In den Jahren 1329/38 war er Landeshauptmann von [[Friaul]], Görz und [[Istrien]]. Durch ein Übereinkommen mit seinen Halbbrüdern wurde er im Jahre --> | <!--1338 das Erbe ihres Cousins [[Johann Heinrich IV. (Görz)|Johann Heinrich IV. von Görz]] an. In den Jahren 1329/38 war er Landeshauptmann von [[Friaul]], Görz und [[Istrien]]. Durch ein Übereinkommen mit seinen Halbbrüdern wurde er im Jahre --> | ||
Seit 1339 herrschte er als Pfalzgraf von Kärnten über Teile im [[w:Herzogtum Kärnten|Herzogtum Kärnten]]. | Seit 1339 herrschte er als Pfalzgraf von Kärnten über Teile im [[w:Herzogtum Kärnten|Herzogtum Kärnten]]. |
Version vom 4. März 2018, 01:47 Uhr
Graf Albert (III.[A 1]) von Görz-Tirol, auch Albert von Görz oder Albert von Kärnten († 1374) herrschte über Gebiete, die heute Teil der Republik Österreich sind.
Herkunft und Familie
Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol) entstammte dem "albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol. Er war ein Sohn des Grafen Albert (II.) von Görz-Tirol. Um 1353 heiratete er Gräfin Katharina von Cilli[1], vermutlich eine Tochter des Grafen Friedrich I. von Cilli.
Leben
Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol) und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater Albert (I.) bei seinem Tod hinterlassen hatte.[2] Erbansprüche, die nach dem Tod von Herzog Heinrich von Kärnten auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, könnten nicht behauptet werden. Im Frieden von Enns (1336) musste König Johann von Böhmen ("Johann der Blinde") immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder Meinhard (VI.) 1339 einen Bündnisvertrag mit Herzog Albrecht II. von Österreich, in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.[3]
Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder Heinrich (V. und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.[4]
Seit 1339 herrschte er als Pfalzgraf von Kärnten über Teile im Herzogtum Kärnten.
Literatur
- Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045[A 2]
Einzelnachweise
Anmerkungen
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Albert III. (Görz) behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |