Cillier Erbstreit: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Der Cillier Erbstreit''', auch '''Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder ([[w:Ungarn|Ungarn]], [[w:Kroatien|Kroatien]], [[w:Slowenien|Slowenien]] und [[Österreich]]) verstreuten Besitzungen der [[w:Grafen von Cilli|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. | '''Der Cillier Erbstreit''', auch '''Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder ([[w:Ungarn|Ungarn]], [[w:Kroatien|Kroatien]], [[w:Slowenien|Slowenien]] und [[Österreich]]) verstreuten Besitzungen der [[w:Grafen von Cilli|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. Sein Ausgang hatte entscheidende Auswirkungen auf die politische Entwicklung der späteren Bundesländer Steiermark und Kärnten. | ||
== Ausgangssituation == | == Ausgangssituation == | ||
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]], der 9. November 1456 in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref name ="baum245">vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 245</ref> Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zum[[w:Heiligen Römischen Reich|Heiligen Römischen Reich]] gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz. | |||
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Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Pesonen beziehungsweise Familien die Anspruch auf ihre Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]] erhoben. Zu diesen gehörten: | Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Pesonen beziehungsweise Familien die Anspruch auf ihre Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]] erhoben. Zu diesen gehörten: | ||
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* Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers [[w:Đurađ Branković|Georg Branković]]. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.<ref> Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.</ref> | * Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers [[w:Đurađ Branković|Georg Branković]]. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.<ref> Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.</ref> | ||
== | == Friede von Frieden von Pusarnitz == | ||
Die zweite Phase des "Cillier Erbstreits" wurde mit dem [[w:Frieden von Pusarnitz|Frieden von Pusarnitz]] beendet, der am 25. Jänner 1460 auf der [[w:Burgruine Feldsberg|Burg Feldsberg]] bei [[Pusarnitz]] (heute Teil der Marktgemeinde [[Lurnfeld]], damals im Besitz des [[w:Hochstift Salzburg|Hochstiftes Salzburg]]) geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Diktatfrieden, in dem Graf Johann auf die Grafschaften Ortenburg und Sternberg verzichten musste und zusätzlich seine Besitzungen und Lehen östlich der [[Lienzer Klause]] an Kaiser Friedrich III. abzutreten hatte. | |||
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== Die Folgen == | == Die Folgen == |
Version vom 11. Oktober 2018, 09:39 Uhr
Der Cillier Erbstreit, auch Cillischer Erbfolgekrieg, war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder (Ungarn, Kroatien, Slowenien und Österreich) verstreuten Besitzungen der Reichsgrafen von Cilli, nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. Sein Ausgang hatte entscheidende Auswirkungen auf die politische Entwicklung der späteren Bundesländer Steiermark und Kärnten.
Ausgangssituation
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen Graf Ulrich von Cilli, der 9. November 1456 in Belgrad getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.[1] Die Besitzungen und Lehen, über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.[2] Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zumHeiligen Römischen Reich gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz.
== "Erbberechtigte" ==
Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Pesonen beziehungsweise Familien die Anspruch auf ihre Besitzungen und Lehen erhoben. Zu diesen gehörten:
- der ungarische und böhmische König Ladislaus Postumus als nächster männlicher Blutsverwandter der Grafen,
- Kaiser Friedrich III., der die Grafen von Cilli 1443 zu Reichsgrafen erhoben hatte. Abgesehen von dem Umstand, dass er diese nun als erledigte Reichslehen einzuziehen konnte, berief er sich auf den mit dem Grafen Ulrich und dessen Vater 1443 geschlossenen Erbvertrag.[1]
- Die Grafen Johann und Leonhard von Görz(-Tirol) konnten sich auf mehrere Erbvereinbarungen berufen, darunter einen Erbvertrag, den ihr Vater bereits 1437 mit den Grafen von Cilli geschlossen hatte. Mit einem Erbvertrag aus dem Jahr 1377 konnten sie den ältesten Erbvertrag nachweisen. Ihnen ging es vor allem um die im heutigen Kärnten gelegene Grafschaft Ortenburg, die um 1420 nach de Tod des letzten Grafen von Ortenburg den Grafen von Cilli zugefallen war.[1]
- Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers Georg Branković. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.[3]
Friede von Frieden von Pusarnitz
Die zweite Phase des "Cillier Erbstreits" wurde mit dem Frieden von Pusarnitz beendet, der am 25. Jänner 1460 auf der Burg Feldsberg bei Pusarnitz (heute Teil der Marktgemeinde Lurnfeld, damals im Besitz des Hochstiftes Salzburg) geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Diktatfrieden, in dem Graf Johann auf die Grafschaften Ortenburg und Sternberg verzichten musste und zusätzlich seine Besitzungen und Lehen östlich der Lienzer Klause an Kaiser Friedrich III. abzutreten hatte.
Die Folgen
Als Hauptverlierer gelten die Grafen von Görz-Tirol, die ihre Besitzungen und w:Lehen im Herzogtum Kärnten an Kaiser Friedrich III. abtreten mussten, der damit, langfristig betrachtet, seine Herrschaft über die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain endgültig sichern konnte. Diese verblieben bis 1918 unter der Herrschaft seiner Familie.[4] Er war somit der Sieger des "Cillier Erbstreites", da es ihm gelang, sämtliche Besitzungen und Lehen der Grafen von Cilli in seinen landesfürstlichen Herrschaftsgebieten für die Leopoldinische Linie des Haus Österreich (bzw. für sich und seine Nachkommen zu sichern.[5] Die im Königreich Ungarn gelegenen Besitzungen und Lehen fielen an König Matthias Corvinus und dessen Nachfolger.
Literatur
Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Christian Domenig: Das Haus Cilli. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 245
- ↑ Christian Domenig: Das Haus Cilli. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.
- ↑ vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone. Edition Roetzer, Eisenstadt, 1994, ISBN 3-85374-242-4, S. 539
- ↑ vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Ulrich II. von Cilli. In: Historisches Lexikon Wien. Band 1, Kremayr & Scheriau, Wien 1992, ISBN 3-218-00543-4, S. 576–577.digital