Johann von Schaunberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2018, 19:50 Uhr
Graf Johann (I.) von Schaunberg (zu Achau, Eferding, Erlach, Rabensberg, Lemberg, Mistelbach und Peuerbach) (* im 14. Jahrhundert; † 16. November 1453) war Landmarschall des Herzogtums Österreich[A 1], königlicher Rat und Reichshofmeister unter den römisch-deutschen Königen Albrecht II. und Friedrich III.
Herkunft und Familie
Graf Johann (I.) von Schaunberg war ein Neffe von Graf Heinrich (VII.) von Schaunberg. Er war seit ca. 1413 mit Anna von Pettau († 29. März 1465; beigesetzt im Franziskanerkloster in Pupping) verheiratetet. Aus dieser Ehe hatte er Kinder, die ihn beerbten.
Die Schwester seiner Ehefrau Anna war mit Leutold von Stubenberg verheiratet.
Leben
Graf Johann von Schaunberg war seit 1424 Landmarschall des Herzogtums Österreich. Unter König Albrecht II. wurde er dessen Reichshofmeister.[1] Von Albrechts Nachfolger Friedrich III. wurde er in dieser Position zunächst übernommen. Allerdings besetzte Friedrich das Amt aber gleichzeitig mit einem weiteren Hofmeister. Graf Johann, der zunächst zwischen dem neuen König und den österreichischen Landständen zu lavieren versuchte, trat später als Wortführer der Landstände auf, konnte aber seine Position nicht halten. Er wurde noch vor der Krönungsreise Friedrichs ins Reich als Reichshofmeister entlassen und verlor auch sein Amt als Landmarschall. Er blieb allerdings einer der Räte Friedrichs und gehörte 1442 und 1451/52 zur Landverweserschaft, die der König für die Zeit seiner Abwesenheit wegen der Krönungsreise ins Reich und seinen ersten Romzug eingesetzt hatte.[2], schloss sich 1452 aber dem Mailberger Bund an.
Seine Ehefrau Anna war eine Schwester des Grafen Friedrich von Pettau († 1438). Nach dessen Tod wurde sein Erbe zwischen ihm und seinem Schwager Leutold geteilt. Graf Johann erhielt das steirische Marschallamt mit Zubehör und einige Herrschaften im südlichen Teil des Herzogtums Steier[A 2] und im Herzogtum Kärnten[A 3], wodurch er politischen Einfluss in beiden Herzogtümern gewann.[3]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12) Böhlau, Köln u. a. 1993, ISBN 3-412-03793-1, siehe Bd. 3, Register (S. 1755) (Rezension)
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 53f.
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 54
- ↑ vgl. Roland Schäffer: Der steirische Adel (1282-1519). In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 265
Anmerkungen
- ↑ Das Herzogtum Österreich umfasste damals das heutige Bundesland Wien und Teile der heutigen Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich. 1417 kam die Stadt Steyr mit der gleichnamigen Herrschaft endgültig dazu. Im 15. Jahrhundert spaltete sich das Herzogtum Österreich in zwei Teilherzogtümer auf: Österreich ob der Enns (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich unter der Enns (heute im Wesentlichen: Niederösterreich).
- ↑ Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der heutigen Bundesländer Steiermark und Niederösterreich und des heutigen Staates Slowenien.
- ↑ Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals die meisten Teile des heutigen Kärnten. Einige Teile von diesem unterstanden noch bis ins 18. Jahrhundert der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg