Vertrag von Greifenstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Juli 2019, 16:42 Uhr
Der Vertrag von Greifenstein, auch als Schenkung von Greifenstein oder Schenkungsvertrag von Greifenstein bezeichnet, war ein Vertrag, der im 1335 zwischen dem Bischof von Passau und dem Markgrafen von Österreich[A 1] geschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wird die Burg Greifenstein (heute Teil der Gemeinde St. Andrä-Wördern) erstmals genannt.
Der Vertrag von Greifenstein (1135)
Im Januar 1135 wurde auf der Burg Greifenstein, die in diesem Zusammenhang erstmals genannt wird, ein Vertrag zwischen Bischof Reginmar von Passau und Markgraf Leopold III. von Österreich ("Leopold dem Heiligen") geschlossen, in welchem der Markgraf auf die "Zehenten" von 13 Eigenpfarren Verzicht leistete.[1]
Bei den 13 Eigenpfarren handelt es sich um[2]:
- Pulkau
- Gars
- Hollabrunn
- Falkenstein
- Klosterneuburg
- Eggendorf
- Altpölla
- Großrußbach
- Oberleis
- Weiterfeld
- Meiselding
- Alland
Interessant ist, dass die Eigenpfarre St. Peter in Wien im Vertrag nicht angeführt ist.[3]
Folgen
Literatur
- Kurt Klaudy: Das Werden Wiens und seines Stephandoms. Neues Licht zur historischen Wissenschaft. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main, 2004. ISBN 3-631-51577-4
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Greifenstein, GedaechtnisDesLandes.AT, abgerufen am 13. Juli 2019
- ↑ vgl. Kurt Klaudy: Das Werden Wiens und seines Stephandoms, 2004, S. 117
- ↑ vgl. Kurt Klaudy: Das Werden Wiens und seines Stephandoms, 2004, S. 45
Anmerkungen
- ↑ Die Ende des 10. Jahrhunderts gegründete Grenzmark "Ostarrichi" (Österreich) war ursprünglich als Teil des "Stammesherzogtums" Baiern einem "Verwaltungsbeamten" (Markgrafen) unterstellt. 1156 wurde sie aus dem "Stammesherzogtum" gelöst und zum eigenständigen Herzogtum Österreich erhoben. Die Mark(-Grafschaft) Österreich umfasste ursprünglich nur das heutige Bundesland Wien und einige Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich.