Simon Heiss: Unterschied zwischen den Versionen

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Herr Pater Verwalter Simon Heiss befiehlt uns, dass wir die Schuld und Unkosten welche nicht weniger als 5.093 Gulden betragen, dazu für die Einquartierung vom 17. July bis 12. November 1809 in unseren Häusern, die teuren Weine und Fleisch, die 29tausend Gulden betragen. Herr Pater Verwalter befahl uns, unser Capital in Wien aufzukünden, damit der Wirt bezahlt werde. Er glaubt weder dem Richter, den Geschworenen, noch den Mitnachbarn der Gemeinde, wenn sie sich über den Wirt beschweren, sondern gibt dem Wirt recht...
Herr Pater Verwalter Simon Heiss befiehlt uns, dass wir die Schuld und Unkosten welche nicht weniger als 5.093 Gulden betragen, dazu für die Einquartierung vom 17. July bis 12. November 1809 in unseren Häusern, die teuren Weine und Fleisch, die 29tausend Gulden betragen. Herr Pater Verwalter befahl uns, unser Capital in Wien aufzukünden, damit der Wirt bezahlt werde. Er glaubt weder dem Richter, den Geschworenen, noch den Mitnachbarn der Gemeinde, wenn sie sich über den Wirt beschweren, sondern gibt dem Wirt recht...


==== 17. Oktober 1810 Schreiben an Abt Nikolaus Kasche, Verwalter Simon Heiss kommentiert das Bittgesuch der Gemeinde samt Richter Petrus Mayer ====
==== 17. Oktober 1810 Schreiben an Abt Nikolaus Kasche, Verwalter Simon Heiss kommentiert das Gesuch von Gemeinde und Richter Petrus Mayer ====
verkürzt: Die ganze Bittschrift der Steinbrucher ist mit Unwahrheiten, Verdrehungen und Weglassungen des Wichtigsten angefüllt. Nicht das Wirtshaus ist schuld, dass die Franzosen dahin gekommen, sondern sie selbst haben von dem Offizier in Sommerein eine [[w:Salva Quardia|Salva Guardia]] verlangt und selbe eigenmächtig in das Wirtshaus einquartiert.  
verkürzt: Die ganze Bittschrift der Steinbrucher ist mit Unwahrheiten, Verdrehungen und Weglassungen des Wichtigsten angefüllt. Nicht das Wirtshaus ist schuld, dass die Franzosen dahin gekommen, sondern sie selbst haben von dem Offizier in Sommerein eine [[w:Salva Quardia|Salva Guardia]] verlangt und selbe eigenmächtig in das Wirtshaus einquartiert.  



Version vom 14. Juni 2020, 22:04 Uhr

Verwaltungszentrum Schloss Königshof

Simon Heiss OCist (* 24. Juni 1748 in Mallon, Niederösterreich; † 12. Februar 1814 in Königshof) war Zisterzienser und römisch-katholischer Geistlicher. Als Verwalter leitete er die Herrschaft Königshof, in diesem Amt traf er maßgebliche Entscheidungen, vor allem das Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch betreffend. Bei der Einquartierung der Franzosen übermittelte er dem Herrn Abt seine sehr kritischen Ansichten.

Leben und Wirken

Simon Heiss legte 1770 die Profess im Stift Heiligenkreuz ab und feierte am 18. April 1773 seine Priesterweihe. Er diente im Stift Heiligenkreuz selbst, in den Pfarren Niedersulz und Alland, dann als Küchenmeister und Kämmerer, verwaltete bis 1798 das Gut Mönchhof, danach bis zum Lebensende Königshof.

1649-1801 und ab 1855 Kaisersteinbruch

„Das Kaiser Steinbrucher Handwerk hat seit 1618 nach Wiener Neustadt gehört, wo alles dahin hat müssen verrechnet werden und die Prozessionen dort gehalten worden.“

Obervorsteher Karl Gehmacher Kaisersteinbruch endet am 7. Juni 1801

Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher Viertellade umfasste in diesen Jahren die Marktflecken der Herrschaft Scharfenegg, Sommerein, Mannersdorf, Hof, und Au, weiters Maria Loretto, Winden, Jois und Kaisersteinbruch selbst.[1]Das bedeutet, dass die „Freisprechung“ zum Steinmetzen (zum Gesellen freisprechen) usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde.

Wikipedia-logo-v2.svg Die Viertellade wurde am 7. Juni 1801 dem Wiener Neustädter Handwerk zurückgegeben - Überregionales oder weitere Details über dieses Thema in der deutschsprachigen Wikipedia


bis 1804 Heiligenkreuzer Steinbruch

„Wir haben die von Neustadt gehabte Viertellade zurückgegeben und haben von heute an unsere selbständige Handwerkslade unter unserer gnädigen Herrschaft Schutz Königshof heute zum erstenmale Handwerk gehalten.“

Heiligenkreuzer Steinbruch ab 7. Juni 1801

danach Steinbruch

Die Herrschaft Königshof gab ab 1807 die Benennung „Steinbruch“ vor, im Freisprechbuch bis 1824. Das Kronland Ungarn im Comitat Wieselburg forderte 1855 eine genaue Bezeichnung und Grenzbeschreibung der Steuergemeinden.[2] Bis dahin wurde Steinbruch von der Herrschaft Königshof lediglich als Attinenz, eine „Zubehörung“[3] anerkannt.[4]

Kaiser-Steinbruch ist selbständige Steuergemeinde

Am 13. Oktober 1855 wurde in einem Akt Name und genauer Grenzverlauf festgelegt. Mit den Unterschriften der Herrschaft Königshof, Pater Emmerich Simola und dem Ortsrichter von Kaiser-Steinbruch Franz Pansipp, den Mitgliedern des Gemeinde Ausschusses Franz Winkler, Peregrin Teuschl. [5]

Einquartierung der Franzosen im herrschaftlichen Wirtshaus

Wikipedia-logo-v2.svg Fünfter Koalitionskrieg 1809 - Überregionales oder weitere Details über dieses Thema in der deutschsprachigen Wikipedia

Bei der Abrechnung der anfallenden Kosten des Franzosenkrieges in Steinbruch gab es enorme Schwierigkeiten.[6]

Im Oktober 1810 schrieben Richter Petrus Mayer und Gemeinde an den Heiligenkreuzer Abt Nicolaus Kasche

verkürzt: Nothgedrungenes Bitten, die hiesige Gemeinde wurde voriges Jahr von feindlichen Truppen sehr stark ... belastet, gewiss tragen unsere Kindeskinder noch daran, weil der Ort, wie zu sehr bekannt ist, arm ist.

Herr Pater Verwalter Simon Heiss befiehlt uns, dass wir die Schuld und Unkosten welche nicht weniger als 5.093 Gulden betragen, dazu für die Einquartierung vom 17. July bis 12. November 1809 in unseren Häusern, die teuren Weine und Fleisch, die 29tausend Gulden betragen. Herr Pater Verwalter befahl uns, unser Capital in Wien aufzukünden, damit der Wirt bezahlt werde. Er glaubt weder dem Richter, den Geschworenen, noch den Mitnachbarn der Gemeinde, wenn sie sich über den Wirt beschweren, sondern gibt dem Wirt recht...

17. Oktober 1810 Schreiben an Abt Nikolaus Kasche, Verwalter Simon Heiss kommentiert das Gesuch von Gemeinde und Richter Petrus Mayer

verkürzt: Die ganze Bittschrift der Steinbrucher ist mit Unwahrheiten, Verdrehungen und Weglassungen des Wichtigsten angefüllt. Nicht das Wirtshaus ist schuld, dass die Franzosen dahin gekommen, sondern sie selbst haben von dem Offizier in Sommerein eine Salva Guardia verlangt und selbe eigenmächtig in das Wirtshaus einquartiert.

Der Herrnstuhl hat ihnen auch darum die Zahlung auferlegt, weil sie selbst die Sauvegarde (Schutzwache) begehrten und durch deren gute Versorgung die Offiziere dahin lockten.

In Winden endlich haben sich freilich die Franzosen selbst im Wirtshaus einquartiert, aber auch gleich dem Richter aufgetragen, er solle ihnen alles herbeischaffen.

17. Oktober 1810 Augenzeugenbericht des Pfarrers Paulus Seuffert zur Einquartierung von Franzosen in Steinbruch

Die Steinbrucher Gemeinde ist größtenteils arm und hatte durch die Anwesenheit der französischen Truppen hohe Uncosten. Die Gemeinde spricht von sich selbst im herrschäftlichen Wirtshause einquartierten Franzosen, aber es wurden von Richter und Gemeinde 6 Mann französische Cürassier von Sommerein als Sauvegarde (Schutzwache) zum Schutz nach Steinbruch berufen. Die Forderungen des Wirts für die Offiziere des Tages anerkannte selbst der Herrenstuhl als sehr billig, ja sogar gering.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landesarchiv Burgenland: Zunftakten, „Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“ A/VI-1l, Fasc. 1/2. Am Buchdeckel mit „ab 1764“ beschrieben, tatsächlich ab 1791
  2. Komitatsarchiv Mosonmagyaróvár: Vorläufige Original Grenzbeschreibung der Steuergemeinde Königshof samt Attinenz Steinbruch, vom 22. Mai 1855.
  3. Johann Gottfried Sommer, Neuestes wort- und sacherklärendes Verteutschungs-Wörterbuch. Ein Handbuch für alle gebildeten Menschen überhaupt, Prag-Calve’sche Buchhandlung. 1825
  4. „Grenzbeschreibung Königshof samt Attinenz Steinbruch“, zu lesen in: Helmuth Furch, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch Nr. 48, Dez. 1997, S. 13 – 28.
  5. Komitatsarchiv Mosonmagyaróvár: Kaiser-Steinbruch', Area 20 Joch, 129 Parzellen', vom 13. Oktober 1855.
  6. Archiv Stift Heiligenkreuz, Rubr. 51/X/5 Briefe des Richters, des Verwalters, des Pfarrers.