Gericht Rankweil-Sulz: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder der beiden Gerichtsbezirke hatte einen eigenen [[w:Pranger|Pranger]] und eine eigene Hinrichtungsstätte. 1755 wurden die Hinrichtungsstätten aus den Dörfern entfernt und an die Landstraße außerhalb gesetzt, einmal auf Rankweiler Seite an die Frutz und einmal auf der Seite von Sulz, ebenfalls an die Frutz.
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== Literatur ==
* F. K. Zimmermann: ''Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs'' in [[https://books.google.at/books?id=8jWHdf4krw4C Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen]] (google books), Wien 1849, S. 203 ff.
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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Version vom 27. Juli 2020, 19:43 Uhr

Das Gericht Rankweil-Sulz war ein Doppelgericht der Stände Sulz und Rankweil in Vorarlberg.

Geschichte

Das Freigerichte in dieser Region bestanden, wurde bereits in einer Legende des hl. Fridolin (siehe: Fridolinssage) 531 überliefert und in einer Schenkungsurkunde 774 belegt. [1] 1319 wurde die Grafschaft Alt-Montfort und Neu-Montfort durch Teilung geschaffen. Alt-Montfort mit dem Gericht Rankweil befand sich südlich der Frutz, Neu-Montfort mit dem Gericht Sulz nördlich der Frutz. Das Hoch- und Blutsgericht war für beide Gerichte in Rankweil. Das Doppelgericht Rankweil-Sulz wurde durch die Wiedervereinigung der herrschaftlichen Gebiete geschaffen, wodurch auch grundsätzlich die Gerichtsbarkeit wieder vereinigt wurde, jedoch wurde weiterhin sowohl in Rankweil als auch in Sulz abwechselnd Gericht gehalten.[2] Im Zuge der Appenzellerkriege wurde der (halbe) Gerichtssitz von Sulz nach Rankweil verlegt.[3][4][5]

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk des Doppelgerichts Rankweil-Sulz umfasste, beginnend an der Grenze der Herrschaft Hohenems bis an den Schellenberg die elf damaligen selbständigen Pfarren Altenstadt, Fraxern, Göfis, Götzis, Klaus, Laterns, Meinigen (Mainingen), Rankweil, Röthis, Sankt Peter und Tisis und die damals noch unselbständigen Pfarreien von Altach, Dafins, Mäder, Nofels, Sulz, Tosters, Übersaxen, Viktorsberg und Weiler.[6] Die innere Grenze des Doppelgerichts verlief entlang der Frutz. Zum Gerichtsbezirk Rankweil gehörten die Gemeinden: Altenstadt, Göfis, Meinigen, Nofels, Rankweil, Übersaxen, Tisis und Tosters. Zum Gerichtsbezirk Sulz gehörten die Gemeinden: Altach, Fraxern, Götzis, Klaus, Mäder, Röthis, Sulz, Viktorsberg, Weiler und Zwischenwasser (mit Batschuns, Dafins und Muntlix). Diesem Doppelgericht übergeordnet war das Gaugericht für Churrätien unter der Bezeichnung Freies kaiserliches Landgericht in Müsinen bzw. Freies kaiserliches Landgericht zu Rankweil in Müsinen.

Das Gericht

Die Gerichtssitzungen fanden nach alter Sitte öffentlich unter freiem Himmel statt, sobald dies erforderlich war und genügend Fälle vorlagen. Bis in das 15. Jahrhundert in Sulz bei der Parzelle Obermüsinen. Auch in Rankweil wurden die Gerichtssitzung unter freiem Himmel und öffentlich abgehalten. In späterer Zeit wurde es gestattet, ein Flugdach auf vier Pfosten anzubringen. Jeder der beiden Gerichtsbezirke hatte einen eigenen Pranger und eine eigene Hinrichtungsstätte. 1755 wurden die Hinrichtungsstätten aus den Dörfern entfernt und an die Landstraße außerhalb gesetzt, einmal auf Rankweiler Seite an die Frutz und einmal auf der Seite von Sulz, ebenfalls an die Frutz. Beide Gerichte hatten eigene Waibel und Taverner, der Landammann wurde jedoch gemeinsam bestellt.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Georg Keckeis: Röthis und Viktorsberg, Bregenz 1908, S. 16.
  2. In Sulz soll dies in der Parzelle Müsinen (auch: Müsen, Müs’n oder Mös‘n bzw. Musenne), situiert zwischen dem früheren Lauf der Frödisch und der Frutz, bei Sulz/Röthis in der Nähe der alten Landstraße stattgefunden haben.
  3. 3,0 3,1 Georg Keckeis: Röthis und Viktorsberg, Bregenz 1908, S. 14 ff.
  4. Zösmair: Die geschichtliche Entwicklung der alten vorarlbergischen Herrschaften und Gerichte, 1905, S. 15 f.
  5. Johann Baptist Rusch: Das Gaugericht auf der Müsinerwiese oder das freie kaiserliche Landgericht zu Rankweil in Müsinen, Innsbruck 1870, Wagner Verlag, S. 4.
  6. Georg Schlehen, Emser Chronik, 1616, S. 48.